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Tagungsband 2005 - Gesunder Babyschlaf - SIDSachsen.de

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(2) Seine ersten Mitglie<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n von<br />

<strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung für die<br />

Dauer von drei Jahren vom Tag<br />

<strong>de</strong>r Berufung an gerechnet, berufen.<br />

Weitere Mitglie<strong>de</strong>r beruft <strong>de</strong>r<br />

Vorstandsvorsitzen<strong>de</strong> im Einvernehmen<br />

mit <strong>de</strong>m Kuratoriumsvorsitzen<strong>de</strong>n.<br />

Eine erneute Berufung ist<br />

möglich.<br />

(3) Der Vorstand bestimmt die jeweilige<br />

Anzahl <strong>de</strong>r Kuratoriumsmitglie<strong>de</strong>r.<br />

Das Kuratorium wählt auf Vorschlag<br />

<strong>de</strong>s Vorstandsvorsitzen<strong>de</strong>n<br />

aus seiner Mitte einen Vorsitzen<strong>de</strong>n<br />

und <strong>de</strong>ssen Stellvertreter. Der<br />

erste Kuratoriumsvorsitzen<strong>de</strong> wird<br />

abweichend von dieser Regelung<br />

von <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung gewählt.<br />

(4) Das Kuratorium hat die Aufgabe,<br />

<strong>de</strong>n Vorstand zu beraten und ihm<br />

Vorschläge für die Geschäftsführung<br />

zu machen. Es unterrichtet<br />

sich durch die Entgegennahme regelmäßiger,<br />

min<strong>de</strong>stens jährlicher<br />

Berichte <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s über die<br />

Angelegenheiten <strong>de</strong>s Vereines. Seine<br />

Mitglie<strong>de</strong>r können je<strong>de</strong>rzeit vom<br />

Vorstand Auskunft über die Angelegenheiten<br />

<strong>de</strong>s Vereines verlangen.<br />

(5) Min<strong>de</strong>stens zweimal jährlich soll<br />

eine Sitzung <strong>de</strong>s Kuratoriums stattfin<strong>de</strong>n.<br />

Das Kuratorium wird hierzu<br />

vom Vorsitzen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r vom stellvertreten<strong>de</strong>n<br />

Vorsitzen<strong>de</strong>n schriftlich,<br />

fernmündlich o<strong>de</strong>r telegrafisch<br />

mit einer Frist von min<strong>de</strong>stens drei<br />

Wochen einberufen. Das Kuratorium<br />

muss einberufen wer<strong>de</strong>n, wenn<br />

Babyhilfe Deutschland e. V.<br />

Satzung<br />

min<strong>de</strong>stens drei seiner Mitglie<strong>de</strong>r<br />

dies schriftlich vom Vorsitzen<strong>de</strong>n<br />

verlangen. Wird diesem Verlangen<br />

innerhalb einer Frist von drei Wochen<br />

nicht entsprochen, sind die<br />

Kuratoriumsmitglie<strong>de</strong>r, welche die<br />

Einberufung verlangt haben, berechtigt,<br />

selbst das Kuratorium einzuberufen.<br />

(6) Zu <strong>de</strong>n Sitzungen <strong>de</strong>s Kuratoriums<br />

haben alle Vorstandsmitglie<strong>de</strong>r Zutritt<br />

und das Recht, an <strong>de</strong>r Diskussion<br />

teilzunehmen. Ein Stimmrecht<br />

steht ihnen nicht zu. Alle Vorstandsmitglie<strong>de</strong>r<br />

sind von <strong>de</strong>n Sitzungen<br />

<strong>de</strong>s Kuratoriums zu verständigen.<br />

(7) Sitzungen <strong>de</strong>s Kuratoriums wer<strong>de</strong>n<br />

von <strong>de</strong>ssen Vorsitzen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r bei<br />

<strong>de</strong>ssen Verhin<strong>de</strong>rung vom stellvertreten<strong>de</strong>n<br />

Vorsitzen<strong>de</strong>n geleitet.<br />

Sind bei<strong>de</strong> verhin<strong>de</strong>rt, wählt das<br />

Kuratorium aus seiner Mitte einen<br />

Versammlungsleiter.<br />

(8) Das Kuratorium ist beschlussfähig,<br />

wenn min<strong>de</strong>stens drei seiner Mitglie<strong>de</strong>r<br />

anwesend sind. Eine Vertretung<br />

<strong>de</strong>r Kuratoriumsmitglie<strong>de</strong>r<br />

durch Bevollmächtigte ist zulässig.<br />

(9) Bei <strong>de</strong>r Beschlussfassung entschei<strong>de</strong>t<br />

die Mehrheit <strong>de</strong>r abgegebenen<br />

Stimmen. Bei Stimmengleichheit<br />

entschei<strong>de</strong>t die Stimme <strong>de</strong>s Vorsitzen<strong>de</strong>n.<br />

(10) Für die Kuratoriumsmitglie<strong>de</strong>r sind<br />

Ergebnisprotokolle zu erstellen. Je<strong>de</strong>s<br />

Mitglied <strong>de</strong>s Kuratoriums und<br />

<strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s erhält eine Kopie<br />

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