Tagungsband 2005 - Gesunder Babyschlaf - SIDSachsen.de
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(2) Seine ersten Mitglie<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n von<br />
<strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung für die<br />
Dauer von drei Jahren vom Tag<br />
<strong>de</strong>r Berufung an gerechnet, berufen.<br />
Weitere Mitglie<strong>de</strong>r beruft <strong>de</strong>r<br />
Vorstandsvorsitzen<strong>de</strong> im Einvernehmen<br />
mit <strong>de</strong>m Kuratoriumsvorsitzen<strong>de</strong>n.<br />
Eine erneute Berufung ist<br />
möglich.<br />
(3) Der Vorstand bestimmt die jeweilige<br />
Anzahl <strong>de</strong>r Kuratoriumsmitglie<strong>de</strong>r.<br />
Das Kuratorium wählt auf Vorschlag<br />
<strong>de</strong>s Vorstandsvorsitzen<strong>de</strong>n<br />
aus seiner Mitte einen Vorsitzen<strong>de</strong>n<br />
und <strong>de</strong>ssen Stellvertreter. Der<br />
erste Kuratoriumsvorsitzen<strong>de</strong> wird<br />
abweichend von dieser Regelung<br />
von <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung gewählt.<br />
(4) Das Kuratorium hat die Aufgabe,<br />
<strong>de</strong>n Vorstand zu beraten und ihm<br />
Vorschläge für die Geschäftsführung<br />
zu machen. Es unterrichtet<br />
sich durch die Entgegennahme regelmäßiger,<br />
min<strong>de</strong>stens jährlicher<br />
Berichte <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s über die<br />
Angelegenheiten <strong>de</strong>s Vereines. Seine<br />
Mitglie<strong>de</strong>r können je<strong>de</strong>rzeit vom<br />
Vorstand Auskunft über die Angelegenheiten<br />
<strong>de</strong>s Vereines verlangen.<br />
(5) Min<strong>de</strong>stens zweimal jährlich soll<br />
eine Sitzung <strong>de</strong>s Kuratoriums stattfin<strong>de</strong>n.<br />
Das Kuratorium wird hierzu<br />
vom Vorsitzen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r vom stellvertreten<strong>de</strong>n<br />
Vorsitzen<strong>de</strong>n schriftlich,<br />
fernmündlich o<strong>de</strong>r telegrafisch<br />
mit einer Frist von min<strong>de</strong>stens drei<br />
Wochen einberufen. Das Kuratorium<br />
muss einberufen wer<strong>de</strong>n, wenn<br />
Babyhilfe Deutschland e. V.<br />
Satzung<br />
min<strong>de</strong>stens drei seiner Mitglie<strong>de</strong>r<br />
dies schriftlich vom Vorsitzen<strong>de</strong>n<br />
verlangen. Wird diesem Verlangen<br />
innerhalb einer Frist von drei Wochen<br />
nicht entsprochen, sind die<br />
Kuratoriumsmitglie<strong>de</strong>r, welche die<br />
Einberufung verlangt haben, berechtigt,<br />
selbst das Kuratorium einzuberufen.<br />
(6) Zu <strong>de</strong>n Sitzungen <strong>de</strong>s Kuratoriums<br />
haben alle Vorstandsmitglie<strong>de</strong>r Zutritt<br />
und das Recht, an <strong>de</strong>r Diskussion<br />
teilzunehmen. Ein Stimmrecht<br />
steht ihnen nicht zu. Alle Vorstandsmitglie<strong>de</strong>r<br />
sind von <strong>de</strong>n Sitzungen<br />
<strong>de</strong>s Kuratoriums zu verständigen.<br />
(7) Sitzungen <strong>de</strong>s Kuratoriums wer<strong>de</strong>n<br />
von <strong>de</strong>ssen Vorsitzen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r bei<br />
<strong>de</strong>ssen Verhin<strong>de</strong>rung vom stellvertreten<strong>de</strong>n<br />
Vorsitzen<strong>de</strong>n geleitet.<br />
Sind bei<strong>de</strong> verhin<strong>de</strong>rt, wählt das<br />
Kuratorium aus seiner Mitte einen<br />
Versammlungsleiter.<br />
(8) Das Kuratorium ist beschlussfähig,<br />
wenn min<strong>de</strong>stens drei seiner Mitglie<strong>de</strong>r<br />
anwesend sind. Eine Vertretung<br />
<strong>de</strong>r Kuratoriumsmitglie<strong>de</strong>r<br />
durch Bevollmächtigte ist zulässig.<br />
(9) Bei <strong>de</strong>r Beschlussfassung entschei<strong>de</strong>t<br />
die Mehrheit <strong>de</strong>r abgegebenen<br />
Stimmen. Bei Stimmengleichheit<br />
entschei<strong>de</strong>t die Stimme <strong>de</strong>s Vorsitzen<strong>de</strong>n.<br />
(10) Für die Kuratoriumsmitglie<strong>de</strong>r sind<br />
Ergebnisprotokolle zu erstellen. Je<strong>de</strong>s<br />
Mitglied <strong>de</strong>s Kuratoriums und<br />
<strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s erhält eine Kopie<br />
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