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Lehrberufe in Österreich - Bundesministerium für Unterricht, Kunst ...

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WICHTIGE FRAGEN.<br />

Was Sie sonst noch über<br />

die Lehre wissen sollten!<br />

WAS IST EIN LEHRVERTRAG?<br />

Haben Sie e<strong>in</strong>e Lehrstelle gefunden, schließen Sie mit Ihrem<br />

Lehrberechtigten (z. B. dem Inhaber/der Inhaber<strong>in</strong> Ihres<br />

Lehrbetriebes) e<strong>in</strong>en schriftlichen Lehrvertrag ab. Der Inhalt<br />

des Lehrvertrages ist gesetzlich genau geregelt. Der<br />

Lehrvertrag ist die Basis <strong>für</strong> Ihre Ausbildung als Lehrl<strong>in</strong>g. S<strong>in</strong>d<br />

Sie noch nicht volljährig, muss auch Ihr/e gesetzliche/r<br />

Vertreter/<strong>in</strong> den Lehrvertrag unterschreiben. Dem Lehrvertrag<br />

müssen Sie das Schulzeugnis der letzten Klasse beilegen.<br />

BEKOMME ICH GELD VON MEINEM LEHRBETRIEB?<br />

Obwohl beim Lehrverhältnis der Ausbildungszweck im Vordergrund<br />

steht, handelt es sich dennoch um e<strong>in</strong> Arbeitsverhältnis.<br />

Sie erhalten <strong>für</strong> Ihre Leistung im Betrieb daher e<strong>in</strong>e Lehrl<strong>in</strong>gsentschädigung.<br />

Die Höhe der Lehrl<strong>in</strong>gsentschädigung ist meistens im<br />

Kollektivvertrag (das ist e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>barung zwischen Vertretern<br />

der Arbeitgeber und Arbeitnehmer e<strong>in</strong>er Branche) geregelt.<br />

Auch wenn Sie die Berufsschule besuchen, erhalten Sie die<br />

Lehrl<strong>in</strong>gsentschädigung weiter. Als Lehrl<strong>in</strong>g s<strong>in</strong>d Sie Arbeitnehmer/<strong>in</strong><br />

Ihres Lehrbetriebes und daher auch arbeits- und<br />

sozialversicherungsrechtlich geschützt (z. B. unfall-, kranken-,<br />

pensions- und arbeitslosenversichert).<br />

HABE ICH ANSPRUCH AUF URLAUB?<br />

Wie jede/jeder andere Arbeitnehmer/<strong>in</strong> haben Sie Anspruch auf<br />

Urlaub. Im Regelfall beträgt dieser 25 Tage pro Jahr.<br />

WIE LANGE IST MEINE ARBEITSZEIT?<br />

Die gesetzlich zulässige Tagesarbeitszeit beträgt acht Stunden,<br />

die Wochenarbeitszeit höchstens 40 Stunden. Werden <strong>in</strong> Ihrer<br />

Firma z. B. generell nur 38,5 Stunden pro Woche gearbeitet, so<br />

ist auch Ihre Arbeitszeit nicht länger. Überstunden dürfen erst<br />

ab Vollendung des 18. Lebensjahres geleistet werden. Die<br />

<strong>Unterricht</strong>szeit <strong>in</strong> der Berufsschule wird auf die Dauer der<br />

wöchentlichen Arbeitszeit angerechnet.<br />

WIE SCHLIESSE ICH DIE LEHRE AB?<br />

Sie schließen die Lehre mit der Lehrabschlussprüfung ab. Die<br />

Lehrabschlussprüfung besteht aus e<strong>in</strong>er praktischen und e<strong>in</strong>er<br />

theoretischen Prüfung. Haben Sie die Berufsschule ohne „Nicht<br />

genügend“ abgeschlossen, entfällt die theoretische Prüfung. Bei<br />

der Lehrabschlussprüfung wird festgestellt, ob Sie das zur<br />

Ausübung Ihres Berufes notwendige Know-how erworben haben.<br />

Sie legen die Prüfung vor Experten/Expert<strong>in</strong>nen Ihres Berufes ab.<br />

WAS IST DIE LEHRLINGSSTELLE?<br />

Die Lehrl<strong>in</strong>gsstelle ist Ihre erste Anlaufstelle bei Fragen rund<br />

um Ihre Lehrl<strong>in</strong>gsausbildung. In jedem Bundesland gibt es e<strong>in</strong>e<br />

Lehrl<strong>in</strong>gsstelle der Wirtschaftskammer (<strong>für</strong> alle gewerblichen<br />

<strong>Lehrberufe</strong>) und e<strong>in</strong>e Land- und forstwirtschaftliche Lehrl<strong>in</strong>gs-<br />

und Fachausbildungsstelle (<strong>für</strong> alle land- und forstwirtschaftlichen<br />

<strong>Lehrberufe</strong>). Die entsprechenden Adressen<br />

f<strong>in</strong>den Sie im Adressverzeichnis dieser Broschüre. Bei der<br />

Lehrl<strong>in</strong>gsstelle wird Ihr Lehrvertrag protokolliert, und dort<br />

melden Sie sich auch zur Lehrabschlussprüfung an.<br />

WAS IST EIN AUSBILDUNGSVERBUND?<br />

Ihr Lehrbetrieb verpflichtet sich, Sie <strong>in</strong> allen im Berufsbild<br />

angeführten Fertigkeiten und Kenntnissen auszubilden. In e<strong>in</strong>er<br />

hoch spezialisierten Wirtschaft können aber e<strong>in</strong>ige Betriebe<br />

nicht alle Positionen e<strong>in</strong>es Berufsbildes vermitteln. Damit diese<br />

Unternehmen dennoch Lehrl<strong>in</strong>ge ausbilden können, gibt es den<br />

Ausbildungsverbund. Dabei werden Ihnen bestimmte<br />

Ausbildungs<strong>in</strong>halte <strong>für</strong> Ihren Beruf nicht <strong>in</strong> Ihrem Lehrbetrieb,<br />

sondern <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er anderen Ausbildungse<strong>in</strong>richtung (z. B. e<strong>in</strong>em<br />

anderen Betrieb) vermittelt.<br />

AUSBILDUNGEN MIT ZUKUNFT<br />

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