Lehrberufe in Österreich - Bundesministerium für Unterricht, Kunst ...
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WICHTIGE FRAGEN.<br />
Was Sie sonst noch über<br />
die Lehre wissen sollten!<br />
WAS IST EIN LEHRVERTRAG?<br />
Haben Sie e<strong>in</strong>e Lehrstelle gefunden, schließen Sie mit Ihrem<br />
Lehrberechtigten (z. B. dem Inhaber/der Inhaber<strong>in</strong> Ihres<br />
Lehrbetriebes) e<strong>in</strong>en schriftlichen Lehrvertrag ab. Der Inhalt<br />
des Lehrvertrages ist gesetzlich genau geregelt. Der<br />
Lehrvertrag ist die Basis <strong>für</strong> Ihre Ausbildung als Lehrl<strong>in</strong>g. S<strong>in</strong>d<br />
Sie noch nicht volljährig, muss auch Ihr/e gesetzliche/r<br />
Vertreter/<strong>in</strong> den Lehrvertrag unterschreiben. Dem Lehrvertrag<br />
müssen Sie das Schulzeugnis der letzten Klasse beilegen.<br />
BEKOMME ICH GELD VON MEINEM LEHRBETRIEB?<br />
Obwohl beim Lehrverhältnis der Ausbildungszweck im Vordergrund<br />
steht, handelt es sich dennoch um e<strong>in</strong> Arbeitsverhältnis.<br />
Sie erhalten <strong>für</strong> Ihre Leistung im Betrieb daher e<strong>in</strong>e Lehrl<strong>in</strong>gsentschädigung.<br />
Die Höhe der Lehrl<strong>in</strong>gsentschädigung ist meistens im<br />
Kollektivvertrag (das ist e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>barung zwischen Vertretern<br />
der Arbeitgeber und Arbeitnehmer e<strong>in</strong>er Branche) geregelt.<br />
Auch wenn Sie die Berufsschule besuchen, erhalten Sie die<br />
Lehrl<strong>in</strong>gsentschädigung weiter. Als Lehrl<strong>in</strong>g s<strong>in</strong>d Sie Arbeitnehmer/<strong>in</strong><br />
Ihres Lehrbetriebes und daher auch arbeits- und<br />
sozialversicherungsrechtlich geschützt (z. B. unfall-, kranken-,<br />
pensions- und arbeitslosenversichert).<br />
HABE ICH ANSPRUCH AUF URLAUB?<br />
Wie jede/jeder andere Arbeitnehmer/<strong>in</strong> haben Sie Anspruch auf<br />
Urlaub. Im Regelfall beträgt dieser 25 Tage pro Jahr.<br />
WIE LANGE IST MEINE ARBEITSZEIT?<br />
Die gesetzlich zulässige Tagesarbeitszeit beträgt acht Stunden,<br />
die Wochenarbeitszeit höchstens 40 Stunden. Werden <strong>in</strong> Ihrer<br />
Firma z. B. generell nur 38,5 Stunden pro Woche gearbeitet, so<br />
ist auch Ihre Arbeitszeit nicht länger. Überstunden dürfen erst<br />
ab Vollendung des 18. Lebensjahres geleistet werden. Die<br />
<strong>Unterricht</strong>szeit <strong>in</strong> der Berufsschule wird auf die Dauer der<br />
wöchentlichen Arbeitszeit angerechnet.<br />
WIE SCHLIESSE ICH DIE LEHRE AB?<br />
Sie schließen die Lehre mit der Lehrabschlussprüfung ab. Die<br />
Lehrabschlussprüfung besteht aus e<strong>in</strong>er praktischen und e<strong>in</strong>er<br />
theoretischen Prüfung. Haben Sie die Berufsschule ohne „Nicht<br />
genügend“ abgeschlossen, entfällt die theoretische Prüfung. Bei<br />
der Lehrabschlussprüfung wird festgestellt, ob Sie das zur<br />
Ausübung Ihres Berufes notwendige Know-how erworben haben.<br />
Sie legen die Prüfung vor Experten/Expert<strong>in</strong>nen Ihres Berufes ab.<br />
WAS IST DIE LEHRLINGSSTELLE?<br />
Die Lehrl<strong>in</strong>gsstelle ist Ihre erste Anlaufstelle bei Fragen rund<br />
um Ihre Lehrl<strong>in</strong>gsausbildung. In jedem Bundesland gibt es e<strong>in</strong>e<br />
Lehrl<strong>in</strong>gsstelle der Wirtschaftskammer (<strong>für</strong> alle gewerblichen<br />
<strong>Lehrberufe</strong>) und e<strong>in</strong>e Land- und forstwirtschaftliche Lehrl<strong>in</strong>gs-<br />
und Fachausbildungsstelle (<strong>für</strong> alle land- und forstwirtschaftlichen<br />
<strong>Lehrberufe</strong>). Die entsprechenden Adressen<br />
f<strong>in</strong>den Sie im Adressverzeichnis dieser Broschüre. Bei der<br />
Lehrl<strong>in</strong>gsstelle wird Ihr Lehrvertrag protokolliert, und dort<br />
melden Sie sich auch zur Lehrabschlussprüfung an.<br />
WAS IST EIN AUSBILDUNGSVERBUND?<br />
Ihr Lehrbetrieb verpflichtet sich, Sie <strong>in</strong> allen im Berufsbild<br />
angeführten Fertigkeiten und Kenntnissen auszubilden. In e<strong>in</strong>er<br />
hoch spezialisierten Wirtschaft können aber e<strong>in</strong>ige Betriebe<br />
nicht alle Positionen e<strong>in</strong>es Berufsbildes vermitteln. Damit diese<br />
Unternehmen dennoch Lehrl<strong>in</strong>ge ausbilden können, gibt es den<br />
Ausbildungsverbund. Dabei werden Ihnen bestimmte<br />
Ausbildungs<strong>in</strong>halte <strong>für</strong> Ihren Beruf nicht <strong>in</strong> Ihrem Lehrbetrieb,<br />
sondern <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er anderen Ausbildungse<strong>in</strong>richtung (z. B. e<strong>in</strong>em<br />
anderen Betrieb) vermittelt.<br />
AUSBILDUNGEN MIT ZUKUNFT<br />
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