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HR Today 3 2020

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Meinung Debatte<br />

Sollen Mitarbeitende frei bekommen,<br />

wenn ihr Haustier stirbt?<br />

«Ein attraktiver Arbeitgeber nimmt<br />

Rücksicht auf die emotionalen<br />

Bedürfnisse der Mitarbeitenden.»<br />

Zugegeben: Das Thema kann zum Schmunzeln verleiten.<br />

Noch vor wenigen Jahren hätte wohl niemand ernsthaft in<br />

Betracht gezogen, für ein erkranktes oder verstorbenes Tier<br />

vom Arbeitgeber frei zu erhalten. Wir erinnern uns: In der<br />

Schweiz sind Tiere erst seit dem 1. April 2003 rechtlich gesehen<br />

keine Sache mehr! Damals wurde mit Art. 641a<br />

Abs. 1 ZGB der Eigenart von Tieren als empfindungs- und leidensfähige<br />

Lebewesen Rechnung getragen.<br />

In derselben Zeit hat sich jedoch<br />

auch der Stellenwert von<br />

Haustieren in der Schweiz verändert.<br />

Die Märkte für Tiernahrung<br />

und Zubehör boomen. So wurden<br />

im Jahre 2015 allein für Heimtierbedarf<br />

600 Millionen Franken<br />

umgesetzt. Auch Tierfriedhöfe, Todesanzeigen<br />

oder spezielle Kinderwagen<br />

für Hunde und Katzen gibt<br />

es. Die Bereitschaft, seinem geliebten<br />

Haustier mit viel Geld ein würdiges Dasein zu ermöglichen,<br />

scheint in der Schweiz keine Grenzen zu kennen. Oft sind<br />

Haustiere ein vollwertiges Mitglied der Familie oder dienen –<br />

ob gewollt oder ungewollt – als Ersatz für fehlende Kinder.<br />

Wie sieht es jedoch rechtlich aus? Wer zum Arzt muss, hat<br />

laut Gesetz Anspruch auf die dafür nötige zusätzliche freie<br />

Zeit. Für die Pflege von kranken Kindern dürfen Eltern pro<br />

Krankheitsfall während drei Tagen dem Arbeitsplatz fernbleiben.<br />

Nicht restlos geklärt ist, ob Mitarbeitende, die kranke Familienangehörige<br />

im Spital besuchen möchten, vom Arbeitgeber<br />

Freizeit erhalten; Gerichte bejahen jedoch einen solchen<br />

Anspruch. Von Tieren ist hier zwar nicht die Rede. Dennoch:<br />

Was nützt es einem Unternehmen, wenn Angestellte derart<br />

gestresst am Arbeitsplatz sind, weil sie ihr erkranktes Tier<br />

nicht zur Tierärztin bringen können? Oder wenn Mitarbeitende<br />

derart in Trauer über den Verlust ihres geliebten Tieres sind,<br />

dass die Stimmung im Team darunter leidet? Ich plädiere nicht<br />

dafür, dass die notwendige Zeit<br />

für einen Tierarzttermin vom<br />

Arbeitgeber bezahlt wird. Es<br />

braucht auch keine neuen Gesetze<br />

– vielmehr appelliere ich<br />

an die Empathie der Chefinnen<br />

und Chefs.<br />

Wir leben in einer Zeit, in der<br />

sich Firmen in Employer-Branding-Kampagnen<br />

überbieten,<br />

sich als attraktive Arbeitgeber<br />

positionieren und um die vielversprechendsten Talente<br />

kämpfen. Dazu sollte auch gehören, dass Vorgesetzte Rücksicht<br />

auf die emotionalen Bedürfnisse der Mitarbeitenden<br />

nehmen und deren Zuneigung für ihre Haustiere respektieren.<br />

Die notwendige Zeit für die Gesunderhaltung dieser tierischen<br />

Familienmitglieder sollte zur Verfügung gestellt werden.<br />

Im ihrem eigenen Interesse sollten die Arbeitgeber deshalb<br />

dem veränderten Stellenwert des Haustieres in diesem Land<br />

vermehrt Rechnung tragen.<br />

n<br />

Pro<br />

Konrad Rietmann<br />

ist seit 2002 in<br />

<strong>HR</strong>-Senior-Management-Positionen<br />

bei<br />

nationalen und internationalen<br />

Grossfirmen<br />

tätig, hauptsächlich<br />

im Bereich<br />

Development. Der<br />

Ph.D. in Business and<br />

Management nimmt<br />

sich aktuell eine Auszeit.<br />

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