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Service - IHK Regensburg

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sammenarbeit mit selbstständigen Kooperationspartnern.<br />

Ein knappes Drittel agiert im Ausland<br />

mit eigenen Niederlassungen und Tochterunternehmen.<br />

Dieser Anteil ist in den letzten<br />

Jahren vergleichsweise konstant geblieben.<br />

Auffallend: Die Betriebe mit internationalen Repräsentanzen<br />

oder Produktionsstätten zeigen<br />

an ihren heimischen Standorten eine noch höhere<br />

Einstellungsbereitschaft als an ihren ausländischen.<br />

Auslandsinvestitionen schaffen also<br />

Jobs in Deutschland. Download unter<br />

www.dihk.de > International<br />

„Made in Germany” in Gefahr<br />

Die EU will die Bestimmung des Warenursprungs<br />

deutlich erschweren. Auch die Vergabe<br />

des Labels „Made in Germany” könnte dadurch<br />

gefährdet sein. Bisher gilt laut EU-Regeln das<br />

Land als Herkunftsland einer Ware, in dem „die<br />

letzte wesentliche, wirtschaftlich gerechtfertigte<br />

Be- und Verarbeitung” vorgenommen<br />

wurde. Pläne der Europäischen Kommission sehen<br />

vor, Herkunft und Wert aller Vormaterialen<br />

für die Bestimmung des Ursprungs heranzuziehen<br />

– eine komplizierte und bürokratische<br />

Prozedur. Der Präsident des D<strong>IHK</strong> Hans Heinrich<br />

Driftmann betont, die Pläne der EU-Kommission<br />

würden einen immensen Schaden für die<br />

deutsche Wirtschaft bedeuten. Die Brüsseler<br />

Initiative würde alle Unternehmer, aber vor allem<br />

exportintensive Sektoren wie Autobau,<br />

Elektrotechnik, Maschinen- und Anlagenbau<br />

treffen. Wenn etliche Produkte nicht mehr als<br />

deutsch gelten und in der Folge das Label<br />

„Made in Germany” nicht mehr tragen können,<br />

Obertraubling<br />

Tel. 09401/9630-0<br />

Fax: 09401/50524<br />

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Verkauf Neu u. Gebraucht<br />

<strong>Service</strong> – Miete<br />

Fahrerschulung<br />

würden auch Verbraucher um eine wichtige<br />

Orientierungshilfe gebracht, sagte Driftmann.<br />

Eine endgültige Entscheidung über die Änderungen<br />

beim Warenursprungsrecht ist noch<br />

nicht gefallen. Widerstand gegen das Projekt<br />

gibt es nicht nur in der Wirtschaft, auch innerhalb<br />

der Kommissionsbehörde ist es umstritten.<br />

Die deutsche Regierung und das Bundeswirtschaftsministerium<br />

stellen sich ebenfalls<br />

auf die Seite der Unternehmen.<br />

Kampf gegen Nachweispflichten<br />

Deutschen Exporteuren droht eine Verschärfung<br />

bei den Nachweispflichten. Seit Januar<br />

gelten für umsatzsteuerfreie Ausfuhren und<br />

innergemeinschaftliche Lieferungen neue<br />

Nachweispflichten. Für Warenlieferungen ins<br />

EU-Ausland wurden alle bislang geltenden<br />

Nachweismöglichkeiten abgeschafft und<br />

durch einen einzigen Beleg ersetzt, die so genannte<br />

Gelangensbestätigung. Es handelt sich<br />

um eine Bestätigung des Abnehmers, dass er<br />

die Ware an einem bestimmten Tag und Ort<br />

erhalten hat. Klingt einfach, führt aber zu<br />

Schwierigkeiten für die Unternehmen im EU-<br />

Binnenhandel: „Die <strong>IHK</strong>s und weitere Spitzenverbände<br />

der Wirtschaft haben in einem<br />

Schreiben an das Bundesfinanzministerium<br />

eindringlich vor dem neuen Verfahren gewarnt<br />

und fordern, dass die bisher akzeptierten<br />

Bescheinigungen auch künftig für die<br />

Steuerbefreiung ausreichen sollen. Sie kritisieren<br />

die Gelangensbestätigung. „Da im EU-Ausland<br />

ein solches Formular unbekannt ist, benachteiligt<br />

es deutsche Lieferanten gegenüber<br />

der Konkurrenz aus anderen Ländern”, so <strong>IHK</strong>-<br />

Steuerexperte Dr. Martin Kammerer. Die Unternehmen<br />

fürchten, dass der Abnehmer sie<br />

nicht unterschreiben könnte oder der Empfang<br />

der Ware von einer anderen Person als dem<br />

Abnehmer quittiert wird und die Finanzverwaltung<br />

diese Unterschrift nicht als Gelangensbestätigung<br />

anerkennt. Problematisch<br />

auch, dass es das Muster lediglich auf<br />

deutsch, englisch und französischer gibt. Ob<br />

ein tschechischer oder estnischer die Bescheinigung<br />

dann unterschreibt, sei fraglich, zudem<br />

nicht auszuschließen, dass viele Kunden und<br />

Spediteure im Ausland sich weigern könnten,<br />

um eventuelle Haftungsrisiken für die Steuererklärung<br />

eines Exporteurs zu vermeiden.<br />

Der Bund hat jetzt mit einer Übergangsfrist bis<br />

zum 30. Juni 2012 reagiert, wenn der belegund<br />

buchmäßige Nachweis der Voraussetzungen<br />

der Steuerbefreiung noch auf Grundlage<br />

der bis zum Ende 2011 geltenden Rechtslage<br />

geführt wird.<br />

„Diese Übergangsfrist verschafft uns aber nur<br />

Zeit. Ziel muss es sein, dass die Unternehmen<br />

dauerhaft sowohl die bisher gültige als auch<br />

die neue Regelung anwenden dürfen“, erklärt<br />

Kammerer. Um Rechtssicherheit zu schaffen,<br />

müssten Bund und Länder die Umsatzsteuer-<br />

Durchführungsverordnung wieder ändern.<br />

Ansprechpartner:<br />

Dr. Martin Kammerer , Tel. 0941/5694-247,<br />

kammerer@regensburg.ihk.de<br />

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WIKO I 03 I 2012 19

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