Service - IHK Regensburg
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SERVICE<br />
PRAXISWISSEN I Verkehr<br />
Rettungsgassen in Österreich<br />
Rettungsgassen bilden, ist seit 1. Januar<br />
2012 Pflicht bei Staubildung oder stockendem<br />
Verkehr auf Österreichs Autobahnen<br />
und Schnellstraßen. Notarzt, Feuerwehr und<br />
sonstige Einsatzkräfte sollen damit um bis<br />
zu vier Minuten schneller an der Unfallstelle<br />
sein, verspricht man sich. So funktioniert es:<br />
Alle Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur<br />
müssen sich möglichst weit zum linken<br />
Fahrbahnrand einordnen. Verkehrsteilnehmer<br />
auf der rechten Spur müssen so weit<br />
nach rechts wie nötig. Dabei soll ausdrücklich<br />
der Pannenstreifen befahren werden.<br />
Bei mehrspurigen Fahrbahnen gilt: Fahrzeuge<br />
auf der Spur links außen so weit nach<br />
links wie möglich, alle anderen nach rechts.<br />
Wer nicht mitspielt, für den kann es teuer<br />
werden. Die Behinderung von Einsatzfahrzeugen<br />
oder widerrechtliches Befahren der<br />
Rettungsgasse sind verboten, die Strafe beträgt<br />
bis zu 2.180 Euro.<br />
EU-Bußgeld: Sturm im Wasserglas?<br />
Seit Oktober 2010 können Strafzettel aus<br />
dem EU-Ausland auch in Deutschland vollstreckt<br />
werden – theoretisch. Nach Erkenntnissen<br />
des ADAC wurden bisher kaum Bescheide<br />
aus dem Ausland deutschen<br />
46 WIKO I 03 I 2012<br />
Verkehrssündern nach Hause zugestellt.<br />
Lediglich die Niederlande hätten schon ab<br />
und zu Post verschickt. Bei Bußgeldern aus<br />
dem EU-Ausland kann die Zahlung hierzulande<br />
im Übrigen unter bestimmten Umständen<br />
verweigert werden. Unter anderem<br />
muss das Bußgeld mindestens eine Höhe<br />
von 70 Euro betragen. Der ausländische<br />
Bußgeldbescheid darf zudem nicht in der<br />
Landessprache verfasst sein, sondern muss<br />
auf Deutsch zugestellt werden.<br />
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In Deutschland warten derzeit zahlreiche<br />
Verlader auf ihre Zertifizierung als „Bekannter<br />
Versender“, die das Luftfahrtbundesamt<br />
(LBA) bis März 2013 genehmigt haben<br />
muss. Lufthansa Cargo rechnet damit, dass<br />
der Anteil unsicher angelieferter Fracht<br />
sprunghaft steigen könnte und prophezeit<br />
einen Run auf die Röntgengeräte an den<br />
Flughäfen sowie bei Dienstleistern mit entsprechendem<br />
Equipment. Das Transportunternehmen<br />
hofft auf einen Technologiesprung.<br />
Am Markt gebe es bisher zwar<br />
Screening-Geräte, die 95 Prozent aller LD3-<br />
Container beurteilbar machten, Röntgenapparate<br />
für größere Behälter seien jedoch<br />
entweder untauglich oder utopisch teuer.<br />
Wenn das Scanning komme, werde die Ab-<br />
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fertigung langsamer, so die Sorge. Kritik<br />
herrscht seitens der Branche darin, dass die<br />
europäische Verordnung zur Luftfrachtsicherheit<br />
in nahezu allen 27 betroffenen<br />
Staaten unterschiedlich ausgelegt wird.<br />
BAG: Weniger Gefahrgut-Verstöße<br />
Gut 30.000 Lkws mit Gefahrgutladung wurden<br />
im Jahr 2010 vom Bundesamt für<br />
Güterverkehr (BAG) kontrolliert. Dabei wurden<br />
2.678 Fahrzeuge beanstandet – das<br />
entspricht einer Quote von 8,9 Prozent.<br />
2009 hatte die Quote noch bei 9,6 Prozent<br />
gelegen, im Jahr davor waren es sogar 11,8<br />
Prozent aller Lkw, die Mängel aufwiesen. In<br />
der Kontrollstatistik wird nach deutschen<br />
und ausländischen Fahrzeugen unterschieden.<br />
Die Beanstandungsquote bei deutschen<br />
Lkws lag mit 7,6 Prozent um einiges<br />
niedriger als bei ausländischen Fahrzeugen<br />
mit 10,3 Prozent. Das BAG monierte am<br />
häufigsten Verstöße bei der Kennzeichnung/Bezettelung<br />
(20 Prozent), gefolgt von<br />
Fahrzeugausrüstung (19 Prozent) und Beförderungspapieren/<br />
schriftlichen Weisungen<br />
(13 Prozent). Eine mangelhafte Ladungssicherung<br />
wurde nur bei 8 Prozent festgestellt.<br />
VERBRAUCHERPREISINDEX 2012<br />
für Deutschland – Verbrauchsverhältnisse von 2005<br />
Monat Basis Veränderung<br />
2005 = 100 zum Vorjahr in %<br />
Januar 111,5 + 2,1<br />
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Hildegard Stieber<br />
Tel. 0941/5694-304, Fax -5304<br />
stieber@regensburg.ihk.de<br />
Basiszinssatz<br />
Geltungszeitraum Zinssatz in %<br />
01.01.2011–30.06.2011 0,12<br />
01.07.2011–31.12.2011 0,37