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Service - IHK Regensburg

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SERVICE<br />

PRAXISWISSEN I Verkehr<br />

Rettungsgassen in Österreich<br />

Rettungsgassen bilden, ist seit 1. Januar<br />

2012 Pflicht bei Staubildung oder stockendem<br />

Verkehr auf Österreichs Autobahnen<br />

und Schnellstraßen. Notarzt, Feuerwehr und<br />

sonstige Einsatzkräfte sollen damit um bis<br />

zu vier Minuten schneller an der Unfallstelle<br />

sein, verspricht man sich. So funktioniert es:<br />

Alle Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur<br />

müssen sich möglichst weit zum linken<br />

Fahrbahnrand einordnen. Verkehrsteilnehmer<br />

auf der rechten Spur müssen so weit<br />

nach rechts wie nötig. Dabei soll ausdrücklich<br />

der Pannenstreifen befahren werden.<br />

Bei mehrspurigen Fahrbahnen gilt: Fahrzeuge<br />

auf der Spur links außen so weit nach<br />

links wie möglich, alle anderen nach rechts.<br />

Wer nicht mitspielt, für den kann es teuer<br />

werden. Die Behinderung von Einsatzfahrzeugen<br />

oder widerrechtliches Befahren der<br />

Rettungsgasse sind verboten, die Strafe beträgt<br />

bis zu 2.180 Euro.<br />

EU-Bußgeld: Sturm im Wasserglas?<br />

Seit Oktober 2010 können Strafzettel aus<br />

dem EU-Ausland auch in Deutschland vollstreckt<br />

werden – theoretisch. Nach Erkenntnissen<br />

des ADAC wurden bisher kaum Bescheide<br />

aus dem Ausland deutschen<br />

46 WIKO I 03 I 2012<br />

Verkehrssündern nach Hause zugestellt.<br />

Lediglich die Niederlande hätten schon ab<br />

und zu Post verschickt. Bei Bußgeldern aus<br />

dem EU-Ausland kann die Zahlung hierzulande<br />

im Übrigen unter bestimmten Umständen<br />

verweigert werden. Unter anderem<br />

muss das Bußgeld mindestens eine Höhe<br />

von 70 Euro betragen. Der ausländische<br />

Bußgeldbescheid darf zudem nicht in der<br />

Landessprache verfasst sein, sondern muss<br />

auf Deutsch zugestellt werden.<br />

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In Deutschland warten derzeit zahlreiche<br />

Verlader auf ihre Zertifizierung als „Bekannter<br />

Versender“, die das Luftfahrtbundesamt<br />

(LBA) bis März 2013 genehmigt haben<br />

muss. Lufthansa Cargo rechnet damit, dass<br />

der Anteil unsicher angelieferter Fracht<br />

sprunghaft steigen könnte und prophezeit<br />

einen Run auf die Röntgengeräte an den<br />

Flughäfen sowie bei Dienstleistern mit entsprechendem<br />

Equipment. Das Transportunternehmen<br />

hofft auf einen Technologiesprung.<br />

Am Markt gebe es bisher zwar<br />

Screening-Geräte, die 95 Prozent aller LD3-<br />

Container beurteilbar machten, Röntgenapparate<br />

für größere Behälter seien jedoch<br />

entweder untauglich oder utopisch teuer.<br />

Wenn das Scanning komme, werde die Ab-<br />

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fertigung langsamer, so die Sorge. Kritik<br />

herrscht seitens der Branche darin, dass die<br />

europäische Verordnung zur Luftfrachtsicherheit<br />

in nahezu allen 27 betroffenen<br />

Staaten unterschiedlich ausgelegt wird.<br />

BAG: Weniger Gefahrgut-Verstöße<br />

Gut 30.000 Lkws mit Gefahrgutladung wurden<br />

im Jahr 2010 vom Bundesamt für<br />

Güterverkehr (BAG) kontrolliert. Dabei wurden<br />

2.678 Fahrzeuge beanstandet – das<br />

entspricht einer Quote von 8,9 Prozent.<br />

2009 hatte die Quote noch bei 9,6 Prozent<br />

gelegen, im Jahr davor waren es sogar 11,8<br />

Prozent aller Lkw, die Mängel aufwiesen. In<br />

der Kontrollstatistik wird nach deutschen<br />

und ausländischen Fahrzeugen unterschieden.<br />

Die Beanstandungsquote bei deutschen<br />

Lkws lag mit 7,6 Prozent um einiges<br />

niedriger als bei ausländischen Fahrzeugen<br />

mit 10,3 Prozent. Das BAG monierte am<br />

häufigsten Verstöße bei der Kennzeichnung/Bezettelung<br />

(20 Prozent), gefolgt von<br />

Fahrzeugausrüstung (19 Prozent) und Beförderungspapieren/<br />

schriftlichen Weisungen<br />

(13 Prozent). Eine mangelhafte Ladungssicherung<br />

wurde nur bei 8 Prozent festgestellt.<br />

VERBRAUCHERPREISINDEX 2012<br />

für Deutschland – Verbrauchsverhältnisse von 2005<br />

Monat Basis Veränderung<br />

2005 = 100 zum Vorjahr in %<br />

Januar 111,5 + 2,1<br />

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Hildegard Stieber<br />

Tel. 0941/5694-304, Fax -5304<br />

stieber@regensburg.ihk.de<br />

Basiszinssatz<br />

Geltungszeitraum Zinssatz in %<br />

01.01.2011–30.06.2011 0,12<br />

01.07.2011–31.12.2011 0,37

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