Prekäre Arbeit
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<strong>Prekäre</strong> <strong>Arbeit</strong> – Neue Herausforderungen und Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretung<br />
Die <strong>Arbeit</strong>geber waren mit den Tarifverträgen zufrieden:<br />
„Wer den Tarifvertrag anwendet“, hieß es<br />
auf der Website des BZA, „kann sich dem Equal<br />
Treatment – gleiche Behandlung und Bezahlung<br />
von Zeitarbeitnehmern wie die Stammarbeitnehmer<br />
– entziehen.“<br />
Weil sich Leiharbeitsfirmen mit Tarifverträgen<br />
besser stellen als wenn sie den Gleichbehandlungsgrundsatz<br />
beherzigen müssten, gibt es in<br />
der Zeitarbeitsbranche eine so hohe Tarifbindung<br />
wie in keiner anderen Branche. Das Institut für<br />
<strong>Arbeit</strong>smarkt- und Berufsforschung (IAB) geht davon<br />
aus, dass faktisch alle aktiven Verleihfirmen<br />
tarifgebunden sind.<br />
Demnach ist Equal pay und Equal treatment nur<br />
graue Theorie. Trotzdem gibt es einige Betriebe<br />
im Regulierungsbereich der IG Metall, in denen<br />
es Betriebsräten gelungen ist, den Gleichbehandlungsgrundsatz<br />
für Leiharbeiter/innen in hohem<br />
Maße durchzusetzen. Zum Beispiel bei Airbus.<br />
Airbus: Kein Unterschied zwischen Leiharbeitsbeschäftigten<br />
und Stammbelegschaft<br />
„Sicherheit durch Flexibilität“ (SIDUFLEX) heißt<br />
eine Konzernbetriebsvereinbarung zwischen<br />
Airbus und IG Metall sowie Gesamtbetriebsrat/<br />
Standortbetriebsräten aus dem Jahr 2003. Ziel<br />
war, dem Unternehmen einerseits Flexibilität bei<br />
den für die Branche typischen langzyklischen Kapazitätsschwankungen<br />
zu garantieren und andererseits<br />
langfristig die <strong>Arbeit</strong>splätze der Stammbelegschaft<br />
zu sichern. Zu diesem Zweck wurden<br />
<strong>Arbeit</strong>szeitkonten eingeführt und von Seiten des<br />
Betriebsrats und der IG Metall erstmals die Beschäftigung<br />
von Leiharbeiter/innen akzeptiert,<br />
die es bei Airbus bis dahin nur geringfügig gab.<br />
Deren Einsatz ist in einem Zusatztarifvertrag zwischen<br />
Airbus und IG Metall geregelt.<br />
Im Kern gilt, dass alle Leiharbeitsbeschäftigten<br />
bei Airbus ab dem vierten Einsatzmonat zu<br />
den gleichen Bedingungen und der gleichen<br />
Vergütung beschäftigt werden wie die Airbus-<br />
Belegschaft. Das gilt sowohl für Leistungszulagen,<br />
Prämien- und Zeitlohn, Erschwernis- und<br />
Schichtzulagen als auch Zuschläge für Nacht-,<br />
Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit. Darüber<br />
hinaus profitieren Leiharbeitsbeschäftigte<br />
bei Airbus vom vergünstigten Kantinenessen,<br />
sie können die Werksbusse benutzen bzw. erhalten<br />
Zuschüsse zu Dauerkarten des öffentlichen<br />
Personennahverkehrs und nehmen während der<br />
<strong>Arbeit</strong>szeit an betriebsbezogener Weiterbildung<br />
teil. Ausgenommen sind u.a. vermögenswirksame<br />
Leistungen, Mitarbeiteraktien, Firmendarlehen,<br />
betriebliche Altersversorgung.<br />
Airbus-Betriebsräte betrachten sich als Ansprechpartner<br />
für die Probleme der Leiharbeitsbeschäftigten.<br />
Entgegen der sonst üblichen Praxis<br />
wurde die Zahl der Leiharbeitsbeschäftigten<br />
bei der Berechnung der Betriebsratsmandate<br />
berücksichtigt.<br />
Zurzeit arbeiten bei Airbus auf Grund besonderer<br />
Umstände besonders viele Leiharbeitsbeschäf-<br />
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