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Prekäre Arbeit

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<strong>Prekäre</strong> <strong>Arbeit</strong> – Neue Herausforderungen und Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretung<br />

Die <strong>Arbeit</strong>geber waren mit den Tarifverträgen zufrieden:<br />

„Wer den Tarifvertrag anwendet“, hieß es<br />

auf der Website des BZA, „kann sich dem Equal<br />

Treatment – gleiche Behandlung und Bezahlung<br />

von Zeitarbeitnehmern wie die Stammarbeitnehmer<br />

– entziehen.“<br />

Weil sich Leiharbeitsfirmen mit Tarifverträgen<br />

besser stellen als wenn sie den Gleichbehandlungsgrundsatz<br />

beherzigen müssten, gibt es in<br />

der Zeitarbeitsbranche eine so hohe Tarifbindung<br />

wie in keiner anderen Branche. Das Institut für<br />

<strong>Arbeit</strong>smarkt- und Berufsforschung (IAB) geht davon<br />

aus, dass faktisch alle aktiven Verleihfirmen<br />

tarifgebunden sind.<br />

Demnach ist Equal pay und Equal treatment nur<br />

graue Theorie. Trotzdem gibt es einige Betriebe<br />

im Regulierungsbereich der IG Metall, in denen<br />

es Betriebsräten gelungen ist, den Gleichbehandlungsgrundsatz<br />

für Leiharbeiter/innen in hohem<br />

Maße durchzusetzen. Zum Beispiel bei Airbus.<br />

Airbus: Kein Unterschied zwischen Leiharbeitsbeschäftigten<br />

und Stammbelegschaft<br />

„Sicherheit durch Flexibilität“ (SIDUFLEX) heißt<br />

eine Konzernbetriebsvereinbarung zwischen<br />

Airbus und IG Metall sowie Gesamtbetriebsrat/<br />

Standortbetriebsräten aus dem Jahr 2003. Ziel<br />

war, dem Unternehmen einerseits Flexibilität bei<br />

den für die Branche typischen langzyklischen Kapazitätsschwankungen<br />

zu garantieren und andererseits<br />

langfristig die <strong>Arbeit</strong>splätze der Stammbelegschaft<br />

zu sichern. Zu diesem Zweck wurden<br />

<strong>Arbeit</strong>szeitkonten eingeführt und von Seiten des<br />

Betriebsrats und der IG Metall erstmals die Beschäftigung<br />

von Leiharbeiter/innen akzeptiert,<br />

die es bei Airbus bis dahin nur geringfügig gab.<br />

Deren Einsatz ist in einem Zusatztarifvertrag zwischen<br />

Airbus und IG Metall geregelt.<br />

Im Kern gilt, dass alle Leiharbeitsbeschäftigten<br />

bei Airbus ab dem vierten Einsatzmonat zu<br />

den gleichen Bedingungen und der gleichen<br />

Vergütung beschäftigt werden wie die Airbus-<br />

Belegschaft. Das gilt sowohl für Leistungszulagen,<br />

Prämien- und Zeitlohn, Erschwernis- und<br />

Schichtzulagen als auch Zuschläge für Nacht-,<br />

Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit. Darüber<br />

hinaus profitieren Leiharbeitsbeschäftigte<br />

bei Airbus vom vergünstigten Kantinenessen,<br />

sie können die Werksbusse benutzen bzw. erhalten<br />

Zuschüsse zu Dauerkarten des öffentlichen<br />

Personennahverkehrs und nehmen während der<br />

<strong>Arbeit</strong>szeit an betriebsbezogener Weiterbildung<br />

teil. Ausgenommen sind u.a. vermögenswirksame<br />

Leistungen, Mitarbeiteraktien, Firmendarlehen,<br />

betriebliche Altersversorgung.<br />

Airbus-Betriebsräte betrachten sich als Ansprechpartner<br />

für die Probleme der Leiharbeitsbeschäftigten.<br />

Entgegen der sonst üblichen Praxis<br />

wurde die Zahl der Leiharbeitsbeschäftigten<br />

bei der Berechnung der Betriebsratsmandate<br />

berücksichtigt.<br />

Zurzeit arbeiten bei Airbus auf Grund besonderer<br />

Umstände besonders viele Leiharbeitsbeschäf-<br />

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