Prekäre Arbeit
Prekäre Arbeit
Prekäre Arbeit
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Prekäre</strong> <strong>Arbeit</strong> – Neue Herausforderungen und Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretung<br />
gemeinschaft abgeschlossenen Tarifverträgen für<br />
Leiharbeitsbeschäftigte sind spezielle Tarifverträge<br />
zur <strong>Arbeit</strong>nehmerüberlassung und zum Personalaustausch,<br />
die die IG Metall vereinbart hat. Sie<br />
schaffen die Grundlage, Leiharbeitnehmer/innen<br />
zu Branchenkonditionen und branchenüblichem<br />
Entgelt zu beschäftigen. Das gilt für den bundesweit<br />
gültigen Zusatztarifvertrag zur <strong>Arbeit</strong>nehmerüberlassung,<br />
ebenso wie für regionale, branchenbezogene<br />
oder Firmentarifverträge. Darin<br />
wird der Forderung der Unternehmen nach Flexibilität<br />
nachgekommen. Die Unternehmen haben<br />
Planungssicherheit und die Personalkosten sind<br />
kalkulierbar, gleichzeitig wird ein Unterbietungswettbewerb<br />
verhindert. Als Ausgleich für den<br />
Flexibilitätsvorteil verpflichten sich Unternehmen,<br />
branchenübliche Löhne zu zahlen.<br />
Doch ob Metall- und Elektroindustrie oder Handwerk<br />
– die Tarifverträge werden bis auf wenige<br />
Ausnahmen nicht angewendet. Dieselben <strong>Arbeit</strong>geberverbände,<br />
die mit der IG Metall tarifvertragliche<br />
Regelungen mit hohem Maß an Flexibilität<br />
abschließen – nach offizieller Verlautbarung der<br />
Unternehmen das Hauptmotiv für den Einsatz<br />
temporärer Kräfte - ignorieren diese Vereinbarungen<br />
und nutzen in großem Stil die Beschäftigung<br />
von <strong>Arbeit</strong>skräften gewerbsmäßiger Leiharbeitsfirmen.<br />
Das lässt allein einen Schluss zu: Es geht<br />
darum, gut ausgebildete Kräfte zu Niedriglöhnen<br />
zu beschäftigen. Und der Stammbelegschaft täglich<br />
vor Augen zu führen, dass Leiharbeitskräfte<br />
(notgedrungen) bereit sind, zu schlechteren Ar-<br />
beitsbedingungen und geringeren Löhnen dieselben<br />
Tätigkeiten auszuüben.<br />
Zusatztarifvertrag zum <strong>Arbeit</strong>nehmerüberlassungsgesetz<br />
(AÜG)<br />
Die IG Metall hat im Jahre 2003 mit sämtlichen<br />
regionalen Metallarbeitgeberverbänden einen<br />
Zusatztarifvertrag zum <strong>Arbeit</strong>nehmerüberlassungsgesetz<br />
vereinbart, der für drei Millionen<br />
Beschäftigte in tarifgebundenen Unternehmen<br />
der Metall- und Elektroindustrie gilt. Danach ist<br />
es möglich, dass Unternehmen untereinander<br />
Beschäftigte austauschen. Betriebe mit schwacher<br />
Auftragslage können <strong>Arbeit</strong>nehmer/innen für<br />
eine begrenzte Zeit einem Betrieb überlassen, der<br />
auf Grund eines Auftragsbooms Personal braucht.<br />
Damit ist allen geholfen: Die Auftragsflaute führt<br />
nicht zu Entlassungen, der Betrieb mit kurzfristigem<br />
Auftragshoch spart sich die Kosten für Personalauswahlverfahren<br />
und die Beschäftigten erhalten<br />
dasselbe Entgelt wie in ihrem Stammbetrieb.<br />
Dies ist ein Beispiel für die Durchsetzung des<br />
Equal pay- und Equal-Treatment-Grundsatzes. Der<br />
Zusatztarifvertrag ist seit 1. Januar 2004 gültig,<br />
Beispiele für Anwendungen sind nicht bekannt.<br />
Regionale Tarifverträge<br />
Eine ähnliche Equal-pay-Vereinbarung gibt es auf<br />
regionaler Ebene, zum Beispiel im Raum Bielefeld.<br />
Dort hat die IG Metall Nordrhein-Westfalen<br />
im November 2003 mit etwa einem Dutzend tarifgebundener<br />
Betriebe einen eigenen Tarifvertrag<br />
zum Austausch von Personal abgeschlossen,<br />
damit Unternehmen mit Auftragsflaute nicht Kurz-<br />
42