Prekäre Arbeit
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<strong>Prekäre</strong> <strong>Arbeit</strong> – Neue Herausforderungen und Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretung<br />
� In die Tarifkommission Zeitarbeit der IG<br />
Metall sollen ehrenamtliche Aktive aus der<br />
Leiharbeit aufgenommen werden, um die<br />
Interessen der Betroffenen zu vertreten.<br />
� Tarifverhandlungen zur Leiharbeit sollen<br />
in Zukunft mit den weiteren Tarifverhandlungen<br />
der IG Metall synchronisiert<br />
werden, um die sich daraus ergebenden<br />
Synergieeffekte zu nutzen.<br />
Weitere Informationen: www.igmetall-zoom.de<br />
5.5 Zusammenarbeit von Betriebsräten<br />
In der Regel sind Leiharbeitsbeschäftigte auf sich<br />
allein gestellt und haben auf Grund des Machtungleichgewichts<br />
im <strong>Arbeit</strong>sverhältnis kaum Möglichkeiten,<br />
ihre Rechte und Interessen gegenüber<br />
dem Verleiher als <strong>Arbeit</strong>sgeber oder dem Entleiher<br />
als faktisch zweitem <strong>Arbeit</strong>geber durchzusetzen.<br />
Die Tarifverträge in der Leiharbeitsbranche<br />
bieten überdies nur eingeschränkten Schutz.<br />
Erschwerend kommt hinzu, dass <strong>Arbeit</strong>nehmervertretungen<br />
in Leiharbeitsfirmen eher zu den<br />
Ausnahmen gehören. Umso wichtiger ist es, dass<br />
Betriebsräte der Entleiherfirmen mit den vorhandenen<br />
Betriebsräten der Leiharbeitsfirmen zusammenarbeiten.<br />
Beispiel: Ein Leiharbeitsbeschäftigter sollte bei<br />
einem Motorenbauer Metallteile in einem Raum<br />
ohne Fenster und Absaugvorrichtung lackieren.<br />
Als ihm schummrig wird und der Hals kratzt, ruft<br />
er den Betriebsrat des Entleihers zu Hilfe und den<br />
der Leiharbeitsfirma gleich dazu. Sicherheitsfachkraft<br />
und Betriebsräte begutachten seinen <strong>Arbeit</strong>splatz.<br />
Der Fall ist klar: Hier darf nicht lackiert<br />
werden. Durch die Zusammenarbeit der Betriebsräte<br />
beider Unternehmen war sichergestellt, dass<br />
der Leiharbeitsbeschäftigte diesen <strong>Arbeit</strong>sbedingungen<br />
nicht weiter ausgesetzt ist und überdies<br />
keinen Nachteil zu erwarten hat.<br />
Überdies können sich die <strong>Arbeit</strong>nehmervertretungen<br />
beim Entleiher das Wissen der Betriebsräte<br />
in Leiharbeitsfirmen zunutze machen.<br />
Jene sind informiert über die dort geltenden<br />
Tarifverträge, sie kennen die Betriebsvereinbarungen<br />
und haben das Recht, Besuche und<br />
Gespräche an den auswärtigen <strong>Arbeit</strong>splätzen<br />
der Leiharbeitsbeschäftigten durchzuführen.<br />
Zudem ist es möglich, Betriebsräte der Leiharbeitsfirmen<br />
zu Betriebsversammlungen beim<br />
Entleiher einzuladen, um dort über die speziellen<br />
<strong>Arbeit</strong>sbedingungen von Leiharbeitsbeschäftigten<br />
zu referieren, sowie gesonderte Abteilungsversammlungen<br />
abzuhalten. Erst wenn<br />
Betriebsräte der Entleiher- und Verleihfirmen<br />
zusammenarbeiten, kann es gelingen, die Rechte<br />
und Interessen der Leiharbeitsbeschäftigten<br />
durchzusetzen.<br />
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