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Prekäre Arbeit

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<strong>Prekäre</strong> <strong>Arbeit</strong> – Neue Herausforderungen und Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretung<br />

� In die Tarifkommission Zeitarbeit der IG<br />

Metall sollen ehrenamtliche Aktive aus der<br />

Leiharbeit aufgenommen werden, um die<br />

Interessen der Betroffenen zu vertreten.<br />

� Tarifverhandlungen zur Leiharbeit sollen<br />

in Zukunft mit den weiteren Tarifverhandlungen<br />

der IG Metall synchronisiert<br />

werden, um die sich daraus ergebenden<br />

Synergieeffekte zu nutzen.<br />

Weitere Informationen: www.igmetall-zoom.de<br />

5.5 Zusammenarbeit von Betriebsräten<br />

In der Regel sind Leiharbeitsbeschäftigte auf sich<br />

allein gestellt und haben auf Grund des Machtungleichgewichts<br />

im <strong>Arbeit</strong>sverhältnis kaum Möglichkeiten,<br />

ihre Rechte und Interessen gegenüber<br />

dem Verleiher als <strong>Arbeit</strong>sgeber oder dem Entleiher<br />

als faktisch zweitem <strong>Arbeit</strong>geber durchzusetzen.<br />

Die Tarifverträge in der Leiharbeitsbranche<br />

bieten überdies nur eingeschränkten Schutz.<br />

Erschwerend kommt hinzu, dass <strong>Arbeit</strong>nehmervertretungen<br />

in Leiharbeitsfirmen eher zu den<br />

Ausnahmen gehören. Umso wichtiger ist es, dass<br />

Betriebsräte der Entleiherfirmen mit den vorhandenen<br />

Betriebsräten der Leiharbeitsfirmen zusammenarbeiten.<br />

Beispiel: Ein Leiharbeitsbeschäftigter sollte bei<br />

einem Motorenbauer Metallteile in einem Raum<br />

ohne Fenster und Absaugvorrichtung lackieren.<br />

Als ihm schummrig wird und der Hals kratzt, ruft<br />

er den Betriebsrat des Entleihers zu Hilfe und den<br />

der Leiharbeitsfirma gleich dazu. Sicherheitsfachkraft<br />

und Betriebsräte begutachten seinen <strong>Arbeit</strong>splatz.<br />

Der Fall ist klar: Hier darf nicht lackiert<br />

werden. Durch die Zusammenarbeit der Betriebsräte<br />

beider Unternehmen war sichergestellt, dass<br />

der Leiharbeitsbeschäftigte diesen <strong>Arbeit</strong>sbedingungen<br />

nicht weiter ausgesetzt ist und überdies<br />

keinen Nachteil zu erwarten hat.<br />

Überdies können sich die <strong>Arbeit</strong>nehmervertretungen<br />

beim Entleiher das Wissen der Betriebsräte<br />

in Leiharbeitsfirmen zunutze machen.<br />

Jene sind informiert über die dort geltenden<br />

Tarifverträge, sie kennen die Betriebsvereinbarungen<br />

und haben das Recht, Besuche und<br />

Gespräche an den auswärtigen <strong>Arbeit</strong>splätzen<br />

der Leiharbeitsbeschäftigten durchzuführen.<br />

Zudem ist es möglich, Betriebsräte der Leiharbeitsfirmen<br />

zu Betriebsversammlungen beim<br />

Entleiher einzuladen, um dort über die speziellen<br />

<strong>Arbeit</strong>sbedingungen von Leiharbeitsbeschäftigten<br />

zu referieren, sowie gesonderte Abteilungsversammlungen<br />

abzuhalten. Erst wenn<br />

Betriebsräte der Entleiher- und Verleihfirmen<br />

zusammenarbeiten, kann es gelingen, die Rechte<br />

und Interessen der Leiharbeitsbeschäftigten<br />

durchzusetzen.<br />

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