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Papenteicher Nachrichten Februar Ausgabe 2021

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Rubrik für Bürger<br />

Widerspruchsrecht<br />

nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)<br />

Die Meldebehörde ist nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes<br />

(BMG) verpflichtet, auf die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne<br />

Datenübermittlungen der Meldebehörde erheben zu können,<br />

hinzuweisen.<br />

Sofern Sie Widerspruch erheben, gilt dieser jeweils bis zum Widerruf.<br />

Es handelt sich um folgende Datenübermittlungen:<br />

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt<br />

für das Personalmanagement der Bundeswehr<br />

Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18.<br />

Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung<br />

gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit (i.V.m.)<br />

§ 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen.<br />

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche<br />

Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige<br />

Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen<br />

Person angehören<br />

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG<br />

i.V.m. § 42 Abs. 2 BMG widersprechen.<br />

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien,<br />

Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen<br />

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m.<br />

§ 50 Abs. 1 BMG widersprechen.<br />

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von<br />

Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk<br />

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m.<br />

§ 50 Abs. 2 BMG widersprechen.<br />

Übermittlungssperre an den Landkreis nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 Niedersächsisches<br />

Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (Nds. AG<br />

BMG)<br />

Übermittlungssperre an das Bundesverwaltungsamt nach § 6 Abs. 2<br />

Nr. 2 Nds. AG BMG<br />

Übermittlungssperre an die Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde<br />

nach § 6 Abs. 2 Nr. 3 Nds. AG BMG<br />

a) Altersjubiläen und Ehejubiläen, b) nur Ehejubiläen, c) nur Altersjubiläen<br />

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage<br />

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m<br />

§ 50 Abs. 3 BMG widersprechen.<br />

Wer von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchte,<br />

wird um schriftliche Mitteilung an das Bürgerbüro der Samtgemeinde<br />

Papenteich, Hauptstraße 15, 38527 Meine, gebeten. Ein<br />

Vordruck kann auf der Homepage der Samtgemeinde Papenteich<br />

unter www.papenteich.de Rathaus/Bürgerservice, Anträge/Formulare,<br />

Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz, heruntergeladen<br />

werden.<br />

Meine, 14. 1. <strong>2021</strong><br />

Samtgemeinde Papenteich<br />

Die Samtgemeindebürgermeisterin<br />

Kielhorn<br />

Partnerschaftsverein<br />

Samtgemeinde<br />

Papenteich<br />

Liebe Mitglieder des deutsch-französischen<br />

Partnerschaftsvereins<br />

Im vergangenen Frühjahr war unsere große Jubiläumsfeier anlässlich<br />

des 30-jährigen Bestehens des Partnerschaftsvereins der Samtgemeinde<br />

Papenteich geplant. Unser Programm stand, alles war bereits<br />

bis ins Detail geplant.<br />

Dann kam Corona! Die Franzosen durften ihr Land nicht verlassen,<br />

wir waren im Lockdown. Alle geplanten Aktivitäten mussten eingestellt<br />

werden.<br />

Wir haben alles auf das Jahr <strong>2021</strong> verschoben. Es gab kein Theater<br />

Event, keinen Filmabend, keinerlei gesellige Treffen und Veranstaltungen,<br />

die Familienbegegnung musste abgesagt werden, das Event<br />

„Französische Küche“ fand nicht statt. Alles wollten wir nachholen<br />

in <strong>2021</strong>! Und nun?<br />

Wir stecken noch immer mitten in der fürchterlichen Pandemie. Wir<br />

können wohl nicht damit rechnen, unser 30-jähriges Jubiläum gemeinsam<br />

mit unseren französischen Freunden zu feiern. Auch alle weiteren<br />

Veranstaltungen und Begegnungen in diesem Jahr sind zumindest<br />

in den nächsten Monaten kaum zu realisieren.<br />

Corona hat alles verändert!<br />

Was geblieben ist, das sind nach wie vor unsere engen Kontakte zu<br />

unseren Freunden in Frankreich, unsere Begeisterung für die Kultur<br />

und die Lebensart unserer Nachbarn. Das kann auch Corona nicht zerstören!<br />

Die deutsch-französische Partnerschaft lebt weiter und damit<br />

auch der Partnerschaftsverein der Samtgemeinde Papenteich.<br />

Wir wollen niemanden aus diesem Kreis vergessen und hoffen, dass<br />

wir nach Überwindung dieser Pandemie mit neuer Energie unsere<br />

Planungen und Vorhaben sobald als möglich wieder fortführen. Selbst<br />

Corona kann eine über 30 Jahre gewachsene Verbindung nicht zerstören.<br />

Alles Gute für das neue Jahr. Bleibt uns erhalten, vor allem bleibt<br />

gesund, damit wir uns in alter Runde möglichst bald wieder zusammenfinden.<br />

Das wünscht von ganzem Herzen der Vorstand des Partnerschaftsvereins<br />

der SG Papenteich.<br />

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G V<br />

M<br />

Mitglied im<br />

Gewerbeverein<br />

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