Ausländische Erbfolgezeugnisse als Ausweis für ... - EJPD - admin.ch
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Vereinigte Staaten von Amerika-3/3<br />
� Das Affidavit- und das Summary-Verfahren sind bes<strong>ch</strong>ränkt auf kleine<br />
Na<strong>ch</strong>lässe. Sie bestehen im wesentli<strong>ch</strong>en darin, dass die Erben eine eidesstattli<strong>ch</strong>e<br />
Erklärung (affidavit) abgeben, in denen sie Angaben zur Grösse<br />
des Na<strong>ch</strong>lasses ma<strong>ch</strong>en. Diese affidavits haben gewisse re<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e<br />
Wirkungen. Insbesondere hat eine Leistung an die im affidavit ausgewiesene<br />
Person befreiende Wirkung (§ 3-1202 UPC).<br />
� Grundsätzli<strong>ch</strong> ist davon auszugehen, dass au<strong>ch</strong> das (written) statement<br />
na<strong>ch</strong> § 3-315 UPC <strong>als</strong> Na<strong>ch</strong>weis i.S.v. Art. 18 GBV akzeptiert<br />
werden kann.<br />
Demgegenüber dürften die eidesstattli<strong>ch</strong>en Erklärungen, die im Affidavit- und<br />
Summary-Verfahren abgegeben werden, ni<strong>ch</strong>t genügen, da sie dur<strong>ch</strong> den registrar<br />
in keiner Weise überprüft werden. Da diese Verfahren auf Na<strong>ch</strong>lässe<br />
von geringem Wert beruhen, dürften die gesetzli<strong>ch</strong>en Voraussetzungen ohnehin<br />
ni<strong>ch</strong>t erfüllt sein, wenn si<strong>ch</strong> im Na<strong>ch</strong>lass ein s<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>es Grundstück<br />
befindet.