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Das Magazin für Vergabe und Beschaffung

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0121 I TITEL

Interview: ANDREAS KLOSE

SUPPLY: Sehr geehrte Frau Schäffer, ist Deutschland

so digital, wie es sein sollte?

CHRISTIANE SCHÄFFER: Im Bereich eVergabe hat sich

Deutschland tatsächlich viele Jahre mit der Digitalisierung

schwergetan. Hier fehlte zunächst ein verpflichtender

Rechtsrahmen. Erst mit der Vergaberechtsreform vom 18.

April 2016 wurden Auftraggeber der öffentlichen Verwaltung

dazu verpflichtet, die Vergabeunterlagen für Vergabeverfahren

über den EU-Schwellenwerten Bewerbern/

Bietern online zur Verfügung zu stellen. Die elektronische

Kommunikation wird als Grundsatz im Gesetz vorgesehen.

Und seit dem 18. Oktober 2018 sind Angebote für EU-weite

Verfahren ausschließlich über eine eVergabeplattform von

der Vergabestelle anzunehmen.

Seit dem 1. Januar 2018 ist auch die Unterschwellenvergabeordnung

(UVgO) für die Vergabe von öffentlichen Lieferund

Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte

in Bundesrecht umgewandelt und enthält entsprechende

Bestimmungen zum Einsatz der eVergabe.

Der Rechtsrahmen ist gegeben. Und trotzdem

scheinen öffentliche Auftraggeber jede Möglichkeit

zu nutzen, die eVergabe zu vermeiden.

Es spielt natürlich auch der Faktor Mensch eine entscheidende

Rolle. Alles Neue reißt einen aus seinen Gewohnheiten

heraus, was nicht jedem behagt. Das betrifft ganz besonders

die Digitalisierung, und zeigt sich gleichermaßen in

der öffentlichen Verwaltung wie in privaten Unternehmen.

Selbst in unserem Unternehmen bedurfte es einiger Anstöße,

bis alle Mitarbeiter konsequent digital dachten, um

in der Pandemie zu bestehen. Bei Behörden dagegen fehlt

allzu oft die treibende Kraft hin zu Neuerungen. Dennoch

hat der rechtliche Druck viel bewirkt. Wenn man sich Bekanntmachungen

anschaut, dann erfolgen über 95 Prozent

der Ausschreibungen in irgendeiner Form elektronisch. Das

heißt nicht, dass die Umsetzung optimal ist, aber der Weg

ist eingeschlagen.

Das Potential der eVergabe wird damit

aber doch nicht ausgeschöpft.

Sicher nicht. Die eVergabe bietet die Möglichkeit, den

gesamten Vergabeprozess rechtskonform elektronisch über

das Internet abzuwickeln – schneller und günstiger als auf

dem Papierweg. Auftraggeber und Bieter sparen so viel Zeit

und Geld.

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