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Das Magazin für Vergabe und Beschaffung
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0121 I TITEL
Interview: ANDREAS KLOSE
SUPPLY: Sehr geehrte Frau Schäffer, ist Deutschland
so digital, wie es sein sollte?
CHRISTIANE SCHÄFFER: Im Bereich eVergabe hat sich
Deutschland tatsächlich viele Jahre mit der Digitalisierung
schwergetan. Hier fehlte zunächst ein verpflichtender
Rechtsrahmen. Erst mit der Vergaberechtsreform vom 18.
April 2016 wurden Auftraggeber der öffentlichen Verwaltung
dazu verpflichtet, die Vergabeunterlagen für Vergabeverfahren
über den EU-Schwellenwerten Bewerbern/
Bietern online zur Verfügung zu stellen. Die elektronische
Kommunikation wird als Grundsatz im Gesetz vorgesehen.
Und seit dem 18. Oktober 2018 sind Angebote für EU-weite
Verfahren ausschließlich über eine eVergabeplattform von
der Vergabestelle anzunehmen.
Seit dem 1. Januar 2018 ist auch die Unterschwellenvergabeordnung
(UVgO) für die Vergabe von öffentlichen Lieferund
Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte
in Bundesrecht umgewandelt und enthält entsprechende
Bestimmungen zum Einsatz der eVergabe.
Der Rechtsrahmen ist gegeben. Und trotzdem
scheinen öffentliche Auftraggeber jede Möglichkeit
zu nutzen, die eVergabe zu vermeiden.
Es spielt natürlich auch der Faktor Mensch eine entscheidende
Rolle. Alles Neue reißt einen aus seinen Gewohnheiten
heraus, was nicht jedem behagt. Das betrifft ganz besonders
die Digitalisierung, und zeigt sich gleichermaßen in
der öffentlichen Verwaltung wie in privaten Unternehmen.
Selbst in unserem Unternehmen bedurfte es einiger Anstöße,
bis alle Mitarbeiter konsequent digital dachten, um
in der Pandemie zu bestehen. Bei Behörden dagegen fehlt
allzu oft die treibende Kraft hin zu Neuerungen. Dennoch
hat der rechtliche Druck viel bewirkt. Wenn man sich Bekanntmachungen
anschaut, dann erfolgen über 95 Prozent
der Ausschreibungen in irgendeiner Form elektronisch. Das
heißt nicht, dass die Umsetzung optimal ist, aber der Weg
ist eingeschlagen.
Das Potential der eVergabe wird damit
aber doch nicht ausgeschöpft.
Sicher nicht. Die eVergabe bietet die Möglichkeit, den
gesamten Vergabeprozess rechtskonform elektronisch über
das Internet abzuwickeln – schneller und günstiger als auf
dem Papierweg. Auftraggeber und Bieter sparen so viel Zeit
und Geld.
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