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Das Magazin für Vergabe und Beschaffung

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0121 I RECHT

IHR PARTNER FÜR DIE ERFOLGREICHE

VORBEREITUNG UND DURCHFÜHRUNG

VON VERGABEPROJEKTEN

WAS GILT AUSSERHALB

DES VERGABERECHTS?

Doch auch außerhalb des Vergaberechts sind die Grundstücksgeschäfte

der öffentlichen Hand häufig in transparenten, wettbewerblichen

Verfahren durchzuführen, um EU- oder haushaltsrechtlichen

Vorgaben gerecht zu werden.

Hinsichtlich europarechtlicher Vorgaben ist insbesondere der Beihilfetatbestand

des Art. 107 AEUV zu beachten. Der Tatbestand

einer unzulässigen Beihilfe kann beispielsweise bei der Veräußerung

eines Grundstücks unter dem Verkehrswert erfüllt sein. Dies

lässt sich regelmäßig dadurch verhindern, dass der Käufer für das

Grundstück in einem wettbewerblichen Verfahren ausgewählt

oder ein Verkehrswertgutachten eingeholt wird.

Dieselbe Verpflichtung ergibt sich auch aus den Grundsätzen

des kommunalen Haushaltsrechts. Die Gemeindeordnungen der

Länder sehen die Veräußerung von Vermögensgegenständen

regelmäßig nur zu deren vollem Wert vor.

KOMMUNALE ZIELE IM WETTBEWERBLICHEN

VERFAHREN VERANKERT

Um einen Investor auszuwählen, der bestmöglich die städtischen

(sozialen/ ökologischen/ baulichen) Vorgaben umsetzt, empfiehlt

sich in der Regel ein Investorenauswahlverfahren in Form eines

mehrstufigen Verhandlungsverfahrens. Sofern der vergaberechtliche

Anwendungsbereich eröffnet ist, kommt regelmäßig ein

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb in Betracht.

In einem solchen Verfahren können in einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb

unter allen Bewerbern anhand objektiver Kriterien

die am besten geeigneten Investoren ausgewählt werden.

Die ausgewählten Bieter erarbeiten in der zweiten Stufe auf Basis

der Vorgaben ein planerisches, konzeptionelles und preisliches

Angebot. Die Kommune hat dabei die Möglichkeit, Mindestvorgaben

zu machen und gleichzeitig gestalterische und konzeptionelle

Spielräume zu lassen. Durch diese Spielräume können sehr

unterschiedliche Angebote zustande kommen, die anhand vorab

festgelegter Zuschlagskriterien bewertet werden.

FAZIT

Kommunen wollen zurecht bei der künftigen Nutzung von

Grundstücken, die sie aus der Hand geben, mitreden. Um die

beste konzeptionelle Umsetzung der städtischen Vorgaben und

Ideen zu finden, bietet sich häufig ein Investorenauswahlverfahren

an, bei dem neben dem Preis auch weitere Kriterien für die

Käuferauswahl ausschlaggebend sind. Sollte das Grundstücksgeschäft

mit einem Bauauftrag im Sinne des Vergaberechts

einhergehen, ist ein solches Verfahren sogar zwingend. Die

entsprechenden vertraglichen Stellschrauben im Grundstückskaufvertrag

können dabei die städtischen Belange auch über das

Verfahren hinaus absichern.

Die Beratung und praktische Unterstützung

erfolgt auf Basis des in der Praxis

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Grundlagen des Vergaberechts mit

den organisatorischen und prozeduralen

Anforderungen von Bieterunternehmen

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der Aufgabenstellung Public Sector

Vertrieb nähern wollen und einen

fundierten Überblick zur Orientierung

benötigen,

erstmals der Aufgabe Public Sector

Vertrieb stellen und praxiserprobte

Unterstützung für die Projektdurchführung

sowie den

Organisationsaufbau benötigen,

bereits einen Public Sector Vertrieb

haben, diesen aber prozessorientiert

ausrichten oder optimieren möchten.

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Auftraggeber:

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Vergaberechtsexpertise mit

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die Bieterrolle schlüpfen müssen,

Ihren Verfahrensablauf prozessorientiert

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Steinbeis-Beratungszentrum

Prozess- und Vertriebsberatung

Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Meer

Alte Weberei 13 | D-78479 Reichenau

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