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Das Magazin für Vergabe und Beschaffung
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0121 I RECHT
IHR PARTNER FÜR DIE ERFOLGREICHE
VORBEREITUNG UND DURCHFÜHRUNG
VON VERGABEPROJEKTEN
WAS GILT AUSSERHALB
DES VERGABERECHTS?
Doch auch außerhalb des Vergaberechts sind die Grundstücksgeschäfte
der öffentlichen Hand häufig in transparenten, wettbewerblichen
Verfahren durchzuführen, um EU- oder haushaltsrechtlichen
Vorgaben gerecht zu werden.
Hinsichtlich europarechtlicher Vorgaben ist insbesondere der Beihilfetatbestand
des Art. 107 AEUV zu beachten. Der Tatbestand
einer unzulässigen Beihilfe kann beispielsweise bei der Veräußerung
eines Grundstücks unter dem Verkehrswert erfüllt sein. Dies
lässt sich regelmäßig dadurch verhindern, dass der Käufer für das
Grundstück in einem wettbewerblichen Verfahren ausgewählt
oder ein Verkehrswertgutachten eingeholt wird.
Dieselbe Verpflichtung ergibt sich auch aus den Grundsätzen
des kommunalen Haushaltsrechts. Die Gemeindeordnungen der
Länder sehen die Veräußerung von Vermögensgegenständen
regelmäßig nur zu deren vollem Wert vor.
KOMMUNALE ZIELE IM WETTBEWERBLICHEN
VERFAHREN VERANKERT
Um einen Investor auszuwählen, der bestmöglich die städtischen
(sozialen/ ökologischen/ baulichen) Vorgaben umsetzt, empfiehlt
sich in der Regel ein Investorenauswahlverfahren in Form eines
mehrstufigen Verhandlungsverfahrens. Sofern der vergaberechtliche
Anwendungsbereich eröffnet ist, kommt regelmäßig ein
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb in Betracht.
In einem solchen Verfahren können in einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb
unter allen Bewerbern anhand objektiver Kriterien
die am besten geeigneten Investoren ausgewählt werden.
Die ausgewählten Bieter erarbeiten in der zweiten Stufe auf Basis
der Vorgaben ein planerisches, konzeptionelles und preisliches
Angebot. Die Kommune hat dabei die Möglichkeit, Mindestvorgaben
zu machen und gleichzeitig gestalterische und konzeptionelle
Spielräume zu lassen. Durch diese Spielräume können sehr
unterschiedliche Angebote zustande kommen, die anhand vorab
festgelegter Zuschlagskriterien bewertet werden.
FAZIT
Kommunen wollen zurecht bei der künftigen Nutzung von
Grundstücken, die sie aus der Hand geben, mitreden. Um die
beste konzeptionelle Umsetzung der städtischen Vorgaben und
Ideen zu finden, bietet sich häufig ein Investorenauswahlverfahren
an, bei dem neben dem Preis auch weitere Kriterien für die
Käuferauswahl ausschlaggebend sind. Sollte das Grundstücksgeschäft
mit einem Bauauftrag im Sinne des Vergaberechts
einhergehen, ist ein solches Verfahren sogar zwingend. Die
entsprechenden vertraglichen Stellschrauben im Grundstückskaufvertrag
können dabei die städtischen Belange auch über das
Verfahren hinaus absichern.
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erfolgt auf Basis des in der Praxis
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Steinbeis-Beratungszentrum
Prozess- und Vertriebsberatung
Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Meer
Alte Weberei 13 | D-78479 Reichenau
Email: SU2194@stw.de
Mobil: + 49 (172) 2963112
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