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RICHTLINIEN ERZEUGUNG DEMETER ÖSTERREICH

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5.2 Tierbesatz<br />

Der Tierbesatz richtet sich nach den klima- und standortbedingten Möglichkeiten<br />

der Futtererzeugung. Er ist auf die Erhaltung und Entwicklung<br />

der Bodenfruchtbarkeit auszurichten.<br />

Der minimale Tierbesatz wird durch die jeweilige Länderorganisation<br />

festgelegt, der maximale Tierbesatz darf 2.0 GV/ha nicht überschreiten,<br />

was bei Futterzukauf einer maximalen Düngereinheit von 1,4 DE/ha<br />

entspricht.<br />

5.3 Betriebskooperationen<br />

Zwischen anerkannten biodynamischen Betrieben ist eine Kooperation im<br />

Sinne einer biologischen Einheit möglich. Insbesondere betrifft dies die<br />

Haltung von Tieren und den Austausch von Futter und tierischem Dünger.<br />

Die Richtlinien sind auf diese Einheit als Ganzes anzuwenden.<br />

Wenn sich kein biodynamisch bewirtschafteter Betrieb in der Nähe<br />

befindet, kann auch eine Kooperation zwischen einem biodynamisch<br />

zertifiziertem Betrieb und einem Bio-Betrieb organisiert werden.<br />

In jedem Fall ist jedoch ein Vertrag über die Kooperationen<br />

abzuschließen. Dieser ist der jeweiligen Landesorganisation vorzulegen.<br />

Bevor eine Kooperation mit einem Bio-Betrieb erlaubt wird, müssen die<br />

folgenden Bedingungen erfüllt sein:<br />

- Der Kooperationspartnerbetrieb muss die Tiere zu 100% mit Bio-<br />

Futter füttern.<br />

- Der Kooperationspartnerbetrieb muss vollständig auf<br />

Bioproduktion umgestellt haben.<br />

- Eine Ausnahmegenehmigung muss beim Österreichischen<br />

Demeter-Bund beantragt werden.<br />

(ANG 5A: siehe Anhang 7)<br />

- Der Stalldünger muss auf dem Betrieb, wo er anfällt (idealerweise<br />

im Stall, oder mindestens sechs Wochen vor der Ausbringung)<br />

präpariert werden. Die anteilsmäßige Düngermenge hat auf den<br />

Flächen des viehlosen biodynamischen Betriebes in Form von<br />

Mieten zu lagern (dieser Punkt gilt auch für Kooperationen<br />

zwischen biodynamischen Betrieben).<br />

Das Düngeräquivalent für sämtliche Flächen beträgt maximal 1,4 DE/ha<br />

und Jahr.<br />

Über Kooperationen ist ein Vertrag abzuschließen. Dieser ist dem<br />

Österreichischen Demeter Bund vorzulegen.<br />

Es ist besonders darauf zu achten, dass möglichst alle Flächen eine Mist<br />

bzw. Kompostgabe zumindest rotierend erhalten.<br />

5.4 Haltung<br />

”Dass man also die Tiere nicht einfach in dumpfen Ställen abschließt, ...<br />

sondern, dass man sie über die Weide führt und überhaupt ihnen<br />

Gelegenheit gibt, auch sinnlich-wahrnehmungsmäßig in Beziehung zu<br />

treten zur Umwelt.”<br />

Rudolf Steiner (GA 327, "Landwirtschaftlicher Kurs", 8. Vortrag)<br />

Die Haltung der Tiere soll nach wesensgemäßen und haustiergerechten<br />

Grundsätzen eingerichtet werden. Eine liebevolle Betreuung durch<br />

den Menschen fördert das Wohlbefinden, die Gesundheit und das<br />

Leistungsvermögen der Tiere.<br />

Die Aufstallungsform und die sonstigen Haltungsbedingungen müssen so<br />

beschaffen sein, dass die Tiere ihre Verhaltensgewohnheiten und arteige-<br />

Seite 15<br />

Tierbesatz:<br />

2,0 GV/ha Maximum<br />

Betriebskooperationen<br />

sind vertraglich zu regeln.<br />

Wesensgemäße<br />

Tierhaltung

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