RICHTLINIEN ERZEUGUNG DEMETER ÖSTERREICH
RICHTLINIEN ERZEUGUNG DEMETER ÖSTERREICH
RICHTLINIEN ERZEUGUNG DEMETER ÖSTERREICH
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
5.2 Tierbesatz<br />
Der Tierbesatz richtet sich nach den klima- und standortbedingten Möglichkeiten<br />
der Futtererzeugung. Er ist auf die Erhaltung und Entwicklung<br />
der Bodenfruchtbarkeit auszurichten.<br />
Der minimale Tierbesatz wird durch die jeweilige Länderorganisation<br />
festgelegt, der maximale Tierbesatz darf 2.0 GV/ha nicht überschreiten,<br />
was bei Futterzukauf einer maximalen Düngereinheit von 1,4 DE/ha<br />
entspricht.<br />
5.3 Betriebskooperationen<br />
Zwischen anerkannten biodynamischen Betrieben ist eine Kooperation im<br />
Sinne einer biologischen Einheit möglich. Insbesondere betrifft dies die<br />
Haltung von Tieren und den Austausch von Futter und tierischem Dünger.<br />
Die Richtlinien sind auf diese Einheit als Ganzes anzuwenden.<br />
Wenn sich kein biodynamisch bewirtschafteter Betrieb in der Nähe<br />
befindet, kann auch eine Kooperation zwischen einem biodynamisch<br />
zertifiziertem Betrieb und einem Bio-Betrieb organisiert werden.<br />
In jedem Fall ist jedoch ein Vertrag über die Kooperationen<br />
abzuschließen. Dieser ist der jeweiligen Landesorganisation vorzulegen.<br />
Bevor eine Kooperation mit einem Bio-Betrieb erlaubt wird, müssen die<br />
folgenden Bedingungen erfüllt sein:<br />
- Der Kooperationspartnerbetrieb muss die Tiere zu 100% mit Bio-<br />
Futter füttern.<br />
- Der Kooperationspartnerbetrieb muss vollständig auf<br />
Bioproduktion umgestellt haben.<br />
- Eine Ausnahmegenehmigung muss beim Österreichischen<br />
Demeter-Bund beantragt werden.<br />
(ANG 5A: siehe Anhang 7)<br />
- Der Stalldünger muss auf dem Betrieb, wo er anfällt (idealerweise<br />
im Stall, oder mindestens sechs Wochen vor der Ausbringung)<br />
präpariert werden. Die anteilsmäßige Düngermenge hat auf den<br />
Flächen des viehlosen biodynamischen Betriebes in Form von<br />
Mieten zu lagern (dieser Punkt gilt auch für Kooperationen<br />
zwischen biodynamischen Betrieben).<br />
Das Düngeräquivalent für sämtliche Flächen beträgt maximal 1,4 DE/ha<br />
und Jahr.<br />
Über Kooperationen ist ein Vertrag abzuschließen. Dieser ist dem<br />
Österreichischen Demeter Bund vorzulegen.<br />
Es ist besonders darauf zu achten, dass möglichst alle Flächen eine Mist<br />
bzw. Kompostgabe zumindest rotierend erhalten.<br />
5.4 Haltung<br />
”Dass man also die Tiere nicht einfach in dumpfen Ställen abschließt, ...<br />
sondern, dass man sie über die Weide führt und überhaupt ihnen<br />
Gelegenheit gibt, auch sinnlich-wahrnehmungsmäßig in Beziehung zu<br />
treten zur Umwelt.”<br />
Rudolf Steiner (GA 327, "Landwirtschaftlicher Kurs", 8. Vortrag)<br />
Die Haltung der Tiere soll nach wesensgemäßen und haustiergerechten<br />
Grundsätzen eingerichtet werden. Eine liebevolle Betreuung durch<br />
den Menschen fördert das Wohlbefinden, die Gesundheit und das<br />
Leistungsvermögen der Tiere.<br />
Die Aufstallungsform und die sonstigen Haltungsbedingungen müssen so<br />
beschaffen sein, dass die Tiere ihre Verhaltensgewohnheiten und arteige-<br />
Seite 15<br />
Tierbesatz:<br />
2,0 GV/ha Maximum<br />
Betriebskooperationen<br />
sind vertraglich zu regeln.<br />
Wesensgemäße<br />
Tierhaltung