21.09.2012 Aufrufe

RICHTLINIEN ERZEUGUNG DEMETER ÖSTERREICH

RICHTLINIEN ERZEUGUNG DEMETER ÖSTERREICH

RICHTLINIEN ERZEUGUNG DEMETER ÖSTERREICH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Wassergeflügel muss Zugang zu einem fließenden Gewässer, einem<br />

Teich oder einem See haben. Wenn die klimatischen Bedingungen dies<br />

gestatten, benötigt Gelfügel für die Fleischproduktion und die Nachzucht<br />

entsprechend ihrer Grösse Außenflächen. Ausnahmegenehmigungen<br />

durch die Kontrollstelle sind möglich. Ein Umstellungsplan muss vorgelegt<br />

werden.<br />

(ANG 12: siehe Anhang 7)<br />

Die Eier müssen in Nestern abgelegt werden können; es muss eine ausreichende<br />

Anzahl Nester zur Verfügung stehen.<br />

Die Stallungen müssen tagsüber natürliches Licht erhalten. Künstliche Beleuchtung<br />

muss nachts mindestens acht Stunden ununterbrochen<br />

ausgeschaltet bleiben.<br />

Schnabelkürzen ist ausgeschlossen.<br />

5.5 Fütterung<br />

Seite 19<br />

Anderes Geflügel<br />

muss Zugang zu<br />

Auslauf haben und<br />

Wassergeflügel muss<br />

auch Zugang zu Wasserflächen<br />

haben.<br />

Für die Eiablage sind<br />

Nester vorzusehen.<br />

Nachts ist eine<br />

mindestens acht<br />

Stunden ununterbrochene<br />

Dunkelphase<br />

obligatorisch.<br />

Das Schnabelkürzen<br />

ist nicht gestattet.<br />

Jeder Betrieb sollte eine Selbstversorgung in der Fütterung anstreben.<br />

Die Fütterung muss der Art, dem Alter und der Leistung sowie dem physiologischen Bedarf der Tiere<br />

gerecht werden, dabei ist für eine ausreichende Versorgung mit Mineralstoffen Sorge zu tragen. Die<br />

notwendigen Mineralstoffe und Spurenelemente sollen - soweit möglich - aus natürlicher Herkunft<br />

(Kräuter, Laubheu, usw.) stammen.<br />

”..., dass man eben nicht im allgemeinen sagen sollte: >, sondern dass man eine Vorstellung davon hervorrufen sollte, was bestimmte<br />

Fütterungsmethoden für einen Wert haben für das ganze Wesen der tierischen Organisation.”<br />

Rudolf Steiner (GA 327, "Landwirtschaftlicher Kurs", 8. Vortrag)<br />

Das auf dem Hof selbst erzeugte Futter ist die Basis für die Fütterung der<br />

Tiere. Mindestens 50 % des Futters (TM) muss auf dem eigenen Betrieb<br />

bzw. in einer Betriebskooperation mit einem anderen Demeter-Betrieb<br />

erzeugt sein.<br />

Futter, welches im ersten Umstellungsjahr auf Demeter (Nulljahr, in dem<br />

noch keine Zertifizierung erfolgt) auf einem Betrieb erzeugt wurde, kann<br />

bis zu 20% der jährlichen Futtermenge für Rauhfutterfresser und 10% für<br />

andere Tiere betragen.<br />

(ANG 14: siehe Anhang 7)<br />

Beweidung von Land, welches in Umstellung auf Demeter ist, sollte, wenn<br />

möglich, auf junge Bestände, trockenstehende Kühe und trockenstehende<br />

Mutterschafe begrenzt sein. Milchkühe und Schafe, die gemolken werden,<br />

Vieh, welches innerhalb von 3 Monaten vermarktet werden soll, sowie<br />

Legehennen sollten, wenn möglich auf voll zertifizierten Demeter-Flächen<br />

weiden.<br />

Kraftfutter soll überwiegend aus Getreide und Leguminosen bestehen. Die<br />

Verfütterung von Extraktionsschroten ist nicht erlaubt.<br />

Antibiotika, Sulfonamide, Kokzidiostatika, Hormone, synthetischorganische<br />

Verbindungen sowie Pharmaka sind als Futterzusatzstoffe<br />

nicht zugelassen. Isolierte Aminosäuren, "Masthilfsmittel", ”Leistungsförderer”<br />

(Fütterungsantibiotika und -probiotika), ebenso chemisch-synthetische<br />

Futterzusatzstoffe (außer Vitaminen) sind nicht erlaubt.<br />

Der eigene Futterbau<br />

ist Voraussetzung für<br />

eine artgerechte Fütterung.<br />

Extraktionsschrote<br />

sind nicht erlaubt.<br />

Beschränkung für die<br />

Verwendung von<br />

Futterzusatzstoffen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!