RICHTLINIEN ERZEUGUNG DEMETER ÖSTERREICH
RICHTLINIEN ERZEUGUNG DEMETER ÖSTERREICH
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Wassergeflügel muss Zugang zu einem fließenden Gewässer, einem<br />
Teich oder einem See haben. Wenn die klimatischen Bedingungen dies<br />
gestatten, benötigt Gelfügel für die Fleischproduktion und die Nachzucht<br />
entsprechend ihrer Grösse Außenflächen. Ausnahmegenehmigungen<br />
durch die Kontrollstelle sind möglich. Ein Umstellungsplan muss vorgelegt<br />
werden.<br />
(ANG 12: siehe Anhang 7)<br />
Die Eier müssen in Nestern abgelegt werden können; es muss eine ausreichende<br />
Anzahl Nester zur Verfügung stehen.<br />
Die Stallungen müssen tagsüber natürliches Licht erhalten. Künstliche Beleuchtung<br />
muss nachts mindestens acht Stunden ununterbrochen<br />
ausgeschaltet bleiben.<br />
Schnabelkürzen ist ausgeschlossen.<br />
5.5 Fütterung<br />
Seite 19<br />
Anderes Geflügel<br />
muss Zugang zu<br />
Auslauf haben und<br />
Wassergeflügel muss<br />
auch Zugang zu Wasserflächen<br />
haben.<br />
Für die Eiablage sind<br />
Nester vorzusehen.<br />
Nachts ist eine<br />
mindestens acht<br />
Stunden ununterbrochene<br />
Dunkelphase<br />
obligatorisch.<br />
Das Schnabelkürzen<br />
ist nicht gestattet.<br />
Jeder Betrieb sollte eine Selbstversorgung in der Fütterung anstreben.<br />
Die Fütterung muss der Art, dem Alter und der Leistung sowie dem physiologischen Bedarf der Tiere<br />
gerecht werden, dabei ist für eine ausreichende Versorgung mit Mineralstoffen Sorge zu tragen. Die<br />
notwendigen Mineralstoffe und Spurenelemente sollen - soweit möglich - aus natürlicher Herkunft<br />
(Kräuter, Laubheu, usw.) stammen.<br />
”..., dass man eben nicht im allgemeinen sagen sollte: >, sondern dass man eine Vorstellung davon hervorrufen sollte, was bestimmte<br />
Fütterungsmethoden für einen Wert haben für das ganze Wesen der tierischen Organisation.”<br />
Rudolf Steiner (GA 327, "Landwirtschaftlicher Kurs", 8. Vortrag)<br />
Das auf dem Hof selbst erzeugte Futter ist die Basis für die Fütterung der<br />
Tiere. Mindestens 50 % des Futters (TM) muss auf dem eigenen Betrieb<br />
bzw. in einer Betriebskooperation mit einem anderen Demeter-Betrieb<br />
erzeugt sein.<br />
Futter, welches im ersten Umstellungsjahr auf Demeter (Nulljahr, in dem<br />
noch keine Zertifizierung erfolgt) auf einem Betrieb erzeugt wurde, kann<br />
bis zu 20% der jährlichen Futtermenge für Rauhfutterfresser und 10% für<br />
andere Tiere betragen.<br />
(ANG 14: siehe Anhang 7)<br />
Beweidung von Land, welches in Umstellung auf Demeter ist, sollte, wenn<br />
möglich, auf junge Bestände, trockenstehende Kühe und trockenstehende<br />
Mutterschafe begrenzt sein. Milchkühe und Schafe, die gemolken werden,<br />
Vieh, welches innerhalb von 3 Monaten vermarktet werden soll, sowie<br />
Legehennen sollten, wenn möglich auf voll zertifizierten Demeter-Flächen<br />
weiden.<br />
Kraftfutter soll überwiegend aus Getreide und Leguminosen bestehen. Die<br />
Verfütterung von Extraktionsschroten ist nicht erlaubt.<br />
Antibiotika, Sulfonamide, Kokzidiostatika, Hormone, synthetischorganische<br />
Verbindungen sowie Pharmaka sind als Futterzusatzstoffe<br />
nicht zugelassen. Isolierte Aminosäuren, "Masthilfsmittel", ”Leistungsförderer”<br />
(Fütterungsantibiotika und -probiotika), ebenso chemisch-synthetische<br />
Futterzusatzstoffe (außer Vitaminen) sind nicht erlaubt.<br />
Der eigene Futterbau<br />
ist Voraussetzung für<br />
eine artgerechte Fütterung.<br />
Extraktionsschrote<br />
sind nicht erlaubt.<br />
Beschränkung für die<br />
Verwendung von<br />
Futterzusatzstoffen.