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RICHTLINIEN ERZEUGUNG DEMETER ÖSTERREICH

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Seite 42<br />

Anhang 11 Ökologische Ausgleichsflächen (siehe auch Kap.<br />

3.8.)<br />

Folgende Flächen dienen dem ökologischen Ausgleich:<br />

- Extensiv genutzte Wiesen (Grünland oder stillgelegtes Ackerland, maximal 2-schnittig)<br />

- Extensiv genutzte Weiden<br />

− Waldweiden<br />

- Ackerbrache<br />

- Streuwiesen<br />

- Streuobstwiesen (1a pro Baum)<br />

- Einheimische, standortgerechte Einzelbäume (1a pro Baum) und Alleen<br />

- Hecken, Feldgehölz, Auwald<br />

- Extensiv benutzter, mehrstufig geführter Mischwald (Abstand von der Landwirtschaftlichen Nutzfläche<br />

höchstens 1 km)<br />

- Wassergräben, Bäche, Tümpel, Teiche<br />

- Ruderalflächen, Steinhaufen und –wälle, Trockenmauern<br />

- unbefestigte, natürliche Wege<br />

- Ackerrandstreifen (mind. 0,5m breit, abzüglich 3m breitem Vorgewende, bzw. Anwand)<br />

Demeter International Richtlinien Erzeugung / 01.07.09

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