RICHTLINIEN ERZEUGUNG DEMETER ÖSTERREICH
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Seite 42<br />
Anhang 11 Ökologische Ausgleichsflächen (siehe auch Kap.<br />
3.8.)<br />
Folgende Flächen dienen dem ökologischen Ausgleich:<br />
- Extensiv genutzte Wiesen (Grünland oder stillgelegtes Ackerland, maximal 2-schnittig)<br />
- Extensiv genutzte Weiden<br />
− Waldweiden<br />
- Ackerbrache<br />
- Streuwiesen<br />
- Streuobstwiesen (1a pro Baum)<br />
- Einheimische, standortgerechte Einzelbäume (1a pro Baum) und Alleen<br />
- Hecken, Feldgehölz, Auwald<br />
- Extensiv benutzter, mehrstufig geführter Mischwald (Abstand von der Landwirtschaftlichen Nutzfläche<br />
höchstens 1 km)<br />
- Wassergräben, Bäche, Tümpel, Teiche<br />
- Ruderalflächen, Steinhaufen und –wälle, Trockenmauern<br />
- unbefestigte, natürliche Wege<br />
- Ackerrandstreifen (mind. 0,5m breit, abzüglich 3m breitem Vorgewende, bzw. Anwand)<br />
Demeter International Richtlinien Erzeugung / 01.07.09