RICHTLINIEN ERZEUGUNG DEMETER ÖSTERREICH
RICHTLINIEN ERZEUGUNG DEMETER ÖSTERREICH
RICHTLINIEN ERZEUGUNG DEMETER ÖSTERREICH
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
5.6 Zucht und Kennzeichnung<br />
5.6.1 Zucht<br />
Seite 23<br />
Die Tiere sollen auf einem anerkannt biodynamisch bewirtschafteten Betrieb geboren und aufgezogen<br />
sein, möglichst aus einer bodenständigen Herde. Bei Geflügel ist Naturbrut anzustreben.<br />
Die eigene Vatertierhaltung entspricht den Grundsätzen der<br />
Biodynamischen Wirtschaftsweise und wird daher dringend empfohlen.<br />
Künstliche Besamung kann das Wirken des männlichen Elementes innerhalb<br />
einer hofeigenen Herde nur unzureichend ersetzen und wird daher<br />
nicht empfohlen.<br />
Aus Genmanipulation hervorgegangene Tiere sind nicht zugelassen.<br />
Der Einsatz biotechnologischer Methoden (z. B. Embryotransfer,<br />
Spermatrennung nach Geschlecht) ist nicht erlaubt.<br />
5.6.2 Tierkennzeichnung und Haltungsbuch (Stallbuch)<br />
Alle eigenen und zugekauften Tiere müssen mit Ohrmarken oder ande<br />
ren Markierungen eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sein.<br />
Bei Geflügel und sonstigem Kleinvieh ist eine partienweise<br />
Kennzeichnung vorzusehen. Bei zugekauftem Vieh muss die Herkunft<br />
anhand von Begleitpapieren nachgewiesen werden. Es muss möglich<br />
sein, die Tiere auf den Betrieb zurück zu verfolgen, auf dem sie geboren<br />
sind, sowie zu den Elterntieren.<br />
Es ist ein Stallbuch zu führen (siehe auch: 5.8. Arzneimittelbehandlung)<br />
das ein eindeutiges Zurückverfolgen der Tiere und tierischer Produkte von<br />
der Verkaufsstelle bis zur Geburt erlaubt. Dokumentationen gleichen<br />
Inhaltes, z. B. Züchtungsunterlagen, können das Stallbuch ersetzen.<br />
5.7 Tierherkunft, Tierzukauf und Vermarktung<br />
A) Der Zukauf von Tieren zur Zucht oder Bestandsvergrößerung soll<br />
bevorzugt aus anerkannt biodynamisch bewirtschafteten Betrieben<br />
erfolgen. Nur bei Nichtverfügbarkeit können auch Tiere von ökologisch<br />
zertifizierten Betrieben zugekauft werden. Die zertifizierende Demeter<br />
Organisation kann bei Nichtverfügbarkeit von ökologisch zertifizierten<br />
Tieren erlauben, Tiere von konventionellen Betrieben zuzukaufen (bis<br />
max. 40% der Herde), aber nur in folgenden Fällen:<br />
- bei seltenen Rassen<br />
- bei Herdenaufbau<br />
- wenn ein Betrieb Land pachtet und sich Tiere darauf befinden<br />
- Vatertiere (männliche Zuchttiere)<br />
- bei Änderung der Rasse<br />
- bei Einführung einer neuen Rasse<br />
(ANG 18: siehe Anhang 7)<br />
Wenn die zugekauften Tiere von zertifizierten biologischen Betrieben<br />
stammen, können sie nach richtliniengemäßer Fütterung und Haltung<br />
als Demeter vermarktet werden (siehe Tabellen).<br />
Aus konventioneller Herkunft zugekaufte oder vor der Umstellung<br />
geborene Tiere, mit der Ausnahme von Ziegen und Zuchtschweinen,<br />
können nicht unter dem Demeter-Markenzeichen vermarktet werden.<br />
B) Der Zukauf von Tieren zum Zweck der Mast zur Vermarktung von<br />
Demeter-Fleisch soll ausschließlich von anerkannt biodynamischen oder<br />
- bei Nichtverfügbarkeit - aus zertifizierten biologischen Betrieben<br />
erfolgen.<br />
Kleinbauern, die einige Tiere zur Selbstversorgung halten, dürfen Tiere<br />
konventioneller Herkunft nur zu diesem Zweck zukaufen. Das ist nur<br />
erlaubt, wenn Tiere von Demeter Betrieben oder zertifizierten Biobetrieben<br />
nicht verfügbar sind. Diese Tiere sollten, soweit möglich, nach Demeter<br />
Embryotransfer und<br />
Genmanipulation sind<br />
nicht erlaubt.<br />
In einem Stallbuch oder in<br />
gleichwertigen Aufzeichnungen<br />
sind Tierzu- und –<br />
abgänge mit genauen<br />
Identifikations- und Herkunftsangaben<br />
der Einzeltiere<br />
zu dokumentieren.<br />
Der Zukauf konventioneller<br />
Tiere ist nur mit<br />
Ausnahmegenehmigung<br />
möglich.<br />
Tiere, die von<br />
konventionellen<br />
Betrieben stammen,<br />
können nicht unter dem<br />
Demeter Markenzeichen<br />
vermarktet werden.<br />
Für Mastzwecke ist nur<br />
der Zukauf von Tieren<br />
biodynamischer oder<br />
ökologischer Herkunft<br />
erlaubt.