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RICHTLINIEN ERZEUGUNG DEMETER ÖSTERREICH

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Seite 35<br />

Anhang 4 Zugelassene und eingeschränkt einsetzbare Dünge-<br />

und Bodenverbesserungsmittel<br />

Grundsätzlich ist die Selbstversorgung des Betriebes mit eigenen Düngemitteln anzustreben. Eine<br />

Einführung der unter 1. bis 4. erwähnten Zukaufdüngemittel in den Betrieb ist nur bei Bedarf vorzunehmen.<br />

Die Verwendung zugekaufter Materialien unterliegt der besonderen Sorgfaltspflicht im Hinblick<br />

auf die Qualität der Demeter-Erzeugnisse. Die biodynamischen Kompostpräparate sind, wenn<br />

möglich, auch an diesen Zukaufdüngern anzuwenden. Zugekaufte Materialien sind im Rahmen der<br />

jährlichen Anerkennung anzugeben. Gegebenenfalls sind Untersuchungsergebnisse auf Schadstoffgehalte<br />

vorzulegen (z. B. bei Grüngutkompost). Neue Düngemittel dürfen nur in Übereinstimmung mit<br />

Demeter-International oder der jeweiligen Landesorganisation erprobt werden.<br />

1. Dünge und Bodenverbesserungsmittel von Demeter- und von biologisch zertifizierten Betrieben<br />

- Kompost<br />

- Stallmist, Gülle (auch nach Gewinnung von Biogas)<br />

- Jauche<br />

- organische Abfälle (Ernterückstände u. ä.)<br />

- Stroh<br />

2. Dünge- und Bodenverbeserungsmittel nicht zertifizierter Herkünfte<br />

- Mist; jeweils möglichst schon am Entstehungsort präpariert (keine Jauche und Gülle<br />

konventioneller Herkunft).<br />

- Stroh und andere pflanzliche Materialien<br />

- Beiprodukte der Verarbeitung (Dünger aus reiner Hornsubstanz, Haar- und Federabfälle,<br />

Fischabfälle und ähnliche Produkte) als Zugabe zu den Wirtschaftsdüngern;<br />

- Algenprodukte<br />

- Frischholzprodukte: Sägemehl, Borke und Holzabfälle (nicht mit Fungiziden oder Insektiziden<br />

kontaminiert) und Holzasche von unbehandeltem Holz<br />

- Torf ohne synthetische Zusätze zur Jungpflanzenanzucht, nur soweit Alternativen nicht<br />

verfügbar sind;<br />

(Algenprodukte sowie Torf sind aus Gründen des Raubbaus nur zurückhaltend einzusetzen)<br />

- Vinasse*, Rhizinusschrot<br />

3. Mineralische Dünge- und Bodenverbesserungsmittel<br />

- Gesteinsmehle (Zusammensetzung muss bekannt sein)<br />

- Tonerdemehle (z. B. Bentonit)<br />

- Calciumchlorid (CaCl2; gegen Stippigkeit bei Äpfeln)<br />

- Seealgenmehl und -extrakte<br />

- Düngekalke, i. d. R. langsam wirkende (Dolomit, Kohlensaurer Kalk, Muschelkalk,<br />

Meeralgenkalk, Kalk aus der Eisen- und Stahlindustrie*, Algenkalk). Schnell wirkenden Kalke<br />

wie Branntkalk* nur für Desinfektion.<br />

3.1. Nur bei Bedarf entsprechend den Ergebnissen von Bodenanalysen und nach Absprache mit der<br />

jeweiligen Landesorganisation können folgende Materialien eingesetzt werden:<br />

- natürliche schwermetallarme Phosphate (Rohphosphate)<br />

- Kalirohsalz, magnesiumsalzhaltiges Kaliumsulfat (Kalimagnesia: ”Patentkali”) und<br />

Kaliumsulfat (Chloridgehalt max. 3%). Nur von natürlich vorkommenden Kalisalzen.<br />

- Magnesiumsulfat<br />

- Schwefel<br />

- Spurenelemente<br />

4. Sonstiges<br />

- Wasserlösliche Algenauszüge<br />

- Auszüge und Aufbereitungen aus Pflanzen<br />

- Mikrobielle oder pflanzliche Kompostaktivatoren<br />

*) soweit konform mit Anhang II A der Verordnung (EWG) Nr. 834/2007 und 889/2008.

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