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RICHTLINIEN ERZEUGUNG DEMETER ÖSTERREICH

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39<br />

Anhang 8 Mindestschlachtalter bei Geflügel<br />

Geflügelart Mindestalter in Tagen<br />

Hühner 81<br />

Kapaune 150<br />

Peking-Enten 49<br />

Weibliche Flugenten 70<br />

Männliche Flugenten 84<br />

Mulard-Enten 92<br />

Perlhühner 94<br />

Truthühner und Bratgänse 140<br />

Anhang 9 Zugelassene Mittel für Reinigung und Desinfektion in<br />

Ställen und Einrichtungen (z.B. Anlagen und Geräten)<br />

Kali- und Natriumseife<br />

Wasser und Dampf<br />

Kalkmilch<br />

Kalk<br />

Ätzkalk<br />

Natriumhypochlorid (z. B. als Lauge)<br />

Natronlauge<br />

Kalilauge<br />

Wasserstoffperoxid<br />

Natürliche Pflanzenessenzen<br />

Zitronensäure, Peressigsäure, Ameisensäure, Milchsäure, Oxalsäure und Essigsäure<br />

Alkohol<br />

Salpetersäure (für die Melkeinrichtung)<br />

Phosphorsäure (für die Melkeinrichtung)<br />

Hygiene und Desinfektionsmittel für Zitzen und Melkgeschirr<br />

Natriumcarbonat

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