RICHTLINIEN ERZEUGUNG DEMETER ÖSTERREICH
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Seite 34<br />
Anhang 3 Zugelassene Ergänzungs- und Zusatzstoffe in der<br />
Fütterung<br />
- Viehsalz<br />
- Algenkalk, Futterkalk, Muschelkalk<br />
- Meeresalgen<br />
- Kräutermischungen, Mineralstoffmischungen, Vitaminpräparate (=Premixe: keine isolierten<br />
Aminosäuren, bevorzugt aus natürlichen Quellen)<br />
- Gesteinsmehl, Lebertranöl, Johannisbrot<br />
- Planzenöle, Kleie, Bierhefe, Melasse als Trägerstoffe im Mineralfutter, als Staubbindemittel und<br />
als Presshilfsmittel (max. 2% der Inhaltsstoffe)<br />
- in der Imkerei: Zucker (nur beschränkt, siehe Bienenrichtlinien)<br />
Premixe dürfen keine gentechnisch veränderten Substanzen erhalten und auch nicht mit Hilfe der<br />
Gentechnik hergestellt sein. Der entsprechende schriftliche Nachweis muss der Kontrollestelle<br />
vorgelegt werden.<br />
Als Silierhilfsmittel sind zugelassen:<br />
- Futterzucker<br />
- Getreideschrot aus richtliniengemäß angebautem Getreide<br />
- Milchsäurebildner<br />
- Molke<br />
- Melasse, Salz, Nass- und Trockenschnitzel