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RICHTLINIEN ERZEUGUNG DEMETER ÖSTERREICH

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Seite 34<br />

Anhang 3 Zugelassene Ergänzungs- und Zusatzstoffe in der<br />

Fütterung<br />

- Viehsalz<br />

- Algenkalk, Futterkalk, Muschelkalk<br />

- Meeresalgen<br />

- Kräutermischungen, Mineralstoffmischungen, Vitaminpräparate (=Premixe: keine isolierten<br />

Aminosäuren, bevorzugt aus natürlichen Quellen)<br />

- Gesteinsmehl, Lebertranöl, Johannisbrot<br />

- Planzenöle, Kleie, Bierhefe, Melasse als Trägerstoffe im Mineralfutter, als Staubbindemittel und<br />

als Presshilfsmittel (max. 2% der Inhaltsstoffe)<br />

- in der Imkerei: Zucker (nur beschränkt, siehe Bienenrichtlinien)<br />

Premixe dürfen keine gentechnisch veränderten Substanzen erhalten und auch nicht mit Hilfe der<br />

Gentechnik hergestellt sein. Der entsprechende schriftliche Nachweis muss der Kontrollestelle<br />

vorgelegt werden.<br />

Als Silierhilfsmittel sind zugelassen:<br />

- Futterzucker<br />

- Getreideschrot aus richtliniengemäß angebautem Getreide<br />

- Milchsäurebildner<br />

- Molke<br />

- Melasse, Salz, Nass- und Trockenschnitzel

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