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RICHTLINIEN ERZEUGUNG DEMETER ÖSTERREICH

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7 Umstellung - Anerkennung - Vertrag<br />

Die Umstellung ist ein Umwandlungsprozess, der mehrere Entwicklungsschritte des Betriebes hin zu<br />

einer neuen Zustandsstufe umfasst.<br />

7.1 Umstellung und Bewirtschafter<br />

Seite 29<br />

Aufbauend auf dem Interesse an der Biodynamischen Wirtschaftsweise, ihren Hintergründen und<br />

Grundlagen, sind unverzichtbare landwirtschaftliche Kenntnisse und Fertigkeiten wichtige Voraussetzung<br />

für ein erfolgreiches Wirtschaften. Die Mitgliedschaft in einer regionalen Arbeitsgemeinschaft<br />

für Biodynamische Wirtschaftsweise wird empfohlen, um eine Einbindung in den fachlichen Austausch,<br />

gemeinsame inhaltliche Arbeit und gegenseitige Hilfe zu gewährleisten.<br />

Ebenso ist der Besuch des Biodynamischen Grundlehrgangs bzw. eines mindestens gleichwertigen<br />

anderen Kurses erforderlich.<br />

7.2 Umstellung des Betriebes<br />

Um einen Betrieb in einen biodynamischen Betrieb umzuwandeln bedarf<br />

es eines individuellen Leitbildes, in welche Richtung der Betrieb entwickelt<br />

werden soll. Gemäß diesem Leitbild ist gemeinsam mit der Beratung ein<br />

Umstellungsplan zu erstellen, der die zum Betrieb gehörenden Flächen<br />

nach Größe und Kulturart, einen detaillierten Betriebsspiegel, eine<br />

Fruchtfolgeplanung, einen Düngeplan, die Entwicklung der Viehhaltung<br />

sowie standortangepasste Maßnahmen zur Verminderung von<br />

Schadstoffeinträgen aus der Umwelt (z. B. von Industrieanlagen,<br />

verkehrsreichen Straßen) oder Abdrift von konventionellen Nachbarn<br />

beinhalten soll.<br />

In dem Betriebsspiegel sind neben einem genauen Lageplan der Flächen<br />

der Bodenzustand sowie die letzte Anwendung richtlinienfremder Mittel<br />

aufzuführen. Aus immer noch aktuellem Anlass muss insbesondere die<br />

Herkunft der Rinder dokumentiert werden. Wenn bei Umstellungsbeginn<br />

noch enthornte Tiere am Hof sind, sind diese noch zulässig – alle<br />

weiteren Zukäufe und die Nachzucht muss behornt sein.<br />

Richtlinienfremde Mittel dürfen auf dem Betrieb ab Vertragsabschluss<br />

nicht mehr vorhanden sein.<br />

Die zuständige Landesorganisation kann Rückstandsanalysen auf Agro-<br />

Chemikalien verlangen oder auf andere besondere Umwelteinflüsse<br />

untersuchen.<br />

Der Betrieb ist als Ganzes in einem Schritt auf die Biodynamische<br />

Wirtschaftsweise umzustellen. In begründeten Fällen kann die<br />

Anerkennung der Flächen im Verlauf der Fruchtfolge nach und nach erfolgen,<br />

sofern der gesamte Betrieb ökologisch bewirtschaftet wird.<br />

(ANG 21: siehe Anhang 7)<br />

Die noch nicht umgestellten Flächen sind während dieser Zeit als eine<br />

nachvollziehbar räumlich und sachlich getrennte Betriebseinheit zu<br />

führen.<br />

Parallelproduktion ist nicht erlaubt. Anbau derselben Kultur auf Flächen<br />

mit unterschiedlichem Anerkennungsstatus führen zur Rückstufung der<br />

Ernte auf den niedrigeren Anerkennungsstatus.<br />

Ein Betriebsspiegel<br />

und ein Umstellungsplan<br />

ist vorzulegen.<br />

Die Umstellung ist als<br />

Gesamtbetriebsumstellung<br />

zu vollziehen,<br />

d. h.:<br />

Umstellung in maximal<br />

fünf Jahren.<br />

Kein Parallel-Anbau

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