RICHTLINIEN ERZEUGUNG DEMETER ÖSTERREICH
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7 Umstellung - Anerkennung - Vertrag<br />
Die Umstellung ist ein Umwandlungsprozess, der mehrere Entwicklungsschritte des Betriebes hin zu<br />
einer neuen Zustandsstufe umfasst.<br />
7.1 Umstellung und Bewirtschafter<br />
Seite 29<br />
Aufbauend auf dem Interesse an der Biodynamischen Wirtschaftsweise, ihren Hintergründen und<br />
Grundlagen, sind unverzichtbare landwirtschaftliche Kenntnisse und Fertigkeiten wichtige Voraussetzung<br />
für ein erfolgreiches Wirtschaften. Die Mitgliedschaft in einer regionalen Arbeitsgemeinschaft<br />
für Biodynamische Wirtschaftsweise wird empfohlen, um eine Einbindung in den fachlichen Austausch,<br />
gemeinsame inhaltliche Arbeit und gegenseitige Hilfe zu gewährleisten.<br />
Ebenso ist der Besuch des Biodynamischen Grundlehrgangs bzw. eines mindestens gleichwertigen<br />
anderen Kurses erforderlich.<br />
7.2 Umstellung des Betriebes<br />
Um einen Betrieb in einen biodynamischen Betrieb umzuwandeln bedarf<br />
es eines individuellen Leitbildes, in welche Richtung der Betrieb entwickelt<br />
werden soll. Gemäß diesem Leitbild ist gemeinsam mit der Beratung ein<br />
Umstellungsplan zu erstellen, der die zum Betrieb gehörenden Flächen<br />
nach Größe und Kulturart, einen detaillierten Betriebsspiegel, eine<br />
Fruchtfolgeplanung, einen Düngeplan, die Entwicklung der Viehhaltung<br />
sowie standortangepasste Maßnahmen zur Verminderung von<br />
Schadstoffeinträgen aus der Umwelt (z. B. von Industrieanlagen,<br />
verkehrsreichen Straßen) oder Abdrift von konventionellen Nachbarn<br />
beinhalten soll.<br />
In dem Betriebsspiegel sind neben einem genauen Lageplan der Flächen<br />
der Bodenzustand sowie die letzte Anwendung richtlinienfremder Mittel<br />
aufzuführen. Aus immer noch aktuellem Anlass muss insbesondere die<br />
Herkunft der Rinder dokumentiert werden. Wenn bei Umstellungsbeginn<br />
noch enthornte Tiere am Hof sind, sind diese noch zulässig – alle<br />
weiteren Zukäufe und die Nachzucht muss behornt sein.<br />
Richtlinienfremde Mittel dürfen auf dem Betrieb ab Vertragsabschluss<br />
nicht mehr vorhanden sein.<br />
Die zuständige Landesorganisation kann Rückstandsanalysen auf Agro-<br />
Chemikalien verlangen oder auf andere besondere Umwelteinflüsse<br />
untersuchen.<br />
Der Betrieb ist als Ganzes in einem Schritt auf die Biodynamische<br />
Wirtschaftsweise umzustellen. In begründeten Fällen kann die<br />
Anerkennung der Flächen im Verlauf der Fruchtfolge nach und nach erfolgen,<br />
sofern der gesamte Betrieb ökologisch bewirtschaftet wird.<br />
(ANG 21: siehe Anhang 7)<br />
Die noch nicht umgestellten Flächen sind während dieser Zeit als eine<br />
nachvollziehbar räumlich und sachlich getrennte Betriebseinheit zu<br />
führen.<br />
Parallelproduktion ist nicht erlaubt. Anbau derselben Kultur auf Flächen<br />
mit unterschiedlichem Anerkennungsstatus führen zur Rückstufung der<br />
Ernte auf den niedrigeren Anerkennungsstatus.<br />
Ein Betriebsspiegel<br />
und ein Umstellungsplan<br />
ist vorzulegen.<br />
Die Umstellung ist als<br />
Gesamtbetriebsumstellung<br />
zu vollziehen,<br />
d. h.:<br />
Umstellung in maximal<br />
fünf Jahren.<br />
Kein Parallel-Anbau