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RICHTLINIEN ERZEUGUNG DEMETER ÖSTERREICH

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Seite 33<br />

Anhang 2 Für den Zukauf zugelassene Futtermittel (nur Futtermittel<br />

zertifiziert ökologischer Herkunft darf zugekauft werden)<br />

Die im Betrieb selbst erzeugten Futtermittel bilden die Grundlage der Tierernährung. Die vollständige<br />

Selbstversorgung ist anzustreben. Werden Futtermittel in den Betrieb eingeführt, unterliegt deren Auswahl<br />

der besonderen Sorgfaltspflicht im Hinblick auf die Demeter-Qualitätserzeugung. Beim<br />

Futtermittelzukauf ist folgende Rangfolge einzuhalten: 1.) Futter von anerkannten Demeter-Betrieben,<br />

2.) von Betrieben von biologischen Anbauorganisationen, 3.) von gemäß Verordnung (EWG) 834/2007<br />

und 889/2008 oder vergleichbar kontrollierten Betrieben, 4.) von Extensivierern einschließlich von<br />

Flächen unter Naturschutzauflagen, auf welchen keine synthetischen Dünge- und Spritzmittel<br />

angewendet werden.<br />

Bis zu 50% der Futtertrockenmasse der durchschnittlichen Ration kann von noch nicht voll<br />

zertifizierten Flächen stammen, die aber biodynamisch bewirtschaftet werden und bis zu 20% von<br />

ökologisch bewirtschafteten Flächen. Die Tagesration darf nicht mehr als 50% Umstellungsfutter vom<br />

eigenen Hof haben. Der Zukauf von konventionellem Futter ist nicht erlaubt. Der österr.<br />

Demeterbund kann einen Zukauf von maximal 50% ökologisch erzeugtem Futtermittel für Schweine<br />

und Geflügel erlauben, wenn kein Demeter-Futtermittel verfügbar ist. Diese Nichtverfügbarkeit muss<br />

nachweisbar sein.<br />

Futterzukauf ist zu dokumentieren und im Rahmen des jährlichen Nachweises der richtliniengemäßen<br />

Bewirtschaftung anzugeben.<br />

a) Wiederkäuerfütterung:<br />

- Grundfuttermittel wie Heu, Stroh, Silage, Mais und Rüben<br />

- Getreide, Kleie und Nachmehle<br />

- Körnerleguminosen<br />

- Laubheu<br />

- Kräuter<br />

- Melasse<br />

- Weitere nicht aufgeführte Wiesen- und Ackerfrüchte<br />

- Mischfutter muss aus obigen Komponenten zusammengesetzt sein<br />

- Obst- und Gemüseabfälle<br />

- Verarbeitungsnebenprodukte (tierische Produkte sind ausgeschlossen)<br />

b) Schweine:<br />

Zusätzlich zu a) dürfen eingesetzt werden:<br />

- Magermilch, Magermilchpulver ohne Zusätze, Milchprodukte<br />

- Pflanzliche Öle natürlicher Herkunft (sofern unbedenklich bezüglich Rückständen)<br />

- Saubere pflanzliche Abfälle<br />

c) Geflügel:<br />

Zusätzlich zu a) und b) darf eingesetzt werden:<br />

- Gras- und Kräutermehl<br />

- Paprikapulver<br />

d) Die folgenden konventionell erzeugten Grundfuttermittel dürfen nur in Notfällen (z.B. ungewöhnlich<br />

hohe Futtermittelertragsverluste durch Naturkatastrophen, Feuerschäden etc.) und nur nach<br />

Freigabe durch die Kontrollstellen eingesetzt werden und dürfen nicht gentechnisch verändert sein.<br />

- Heu, Silage, soweit möglich von Betrieben, die nicht intensiv anbauen<br />

- Getreide und Nebenprodukte aus der Getreideverarbeitung und aus der Müllerei<br />

- Leguminosen (keine Kuchen)<br />

- Ölsaaten, Ölpresskuchen, Expellerkuchen<br />

- Rüben<br />

Das Verfahren unter d) bedarf außerdem der Ausnahmegenehmigung durch die jeweilige<br />

Landesorganisation<br />

(ANG 24: siehe Anhang 7)

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