RICHTLINIEN ERZEUGUNG DEMETER ÖSTERREICH
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Seite 33<br />
Anhang 2 Für den Zukauf zugelassene Futtermittel (nur Futtermittel<br />
zertifiziert ökologischer Herkunft darf zugekauft werden)<br />
Die im Betrieb selbst erzeugten Futtermittel bilden die Grundlage der Tierernährung. Die vollständige<br />
Selbstversorgung ist anzustreben. Werden Futtermittel in den Betrieb eingeführt, unterliegt deren Auswahl<br />
der besonderen Sorgfaltspflicht im Hinblick auf die Demeter-Qualitätserzeugung. Beim<br />
Futtermittelzukauf ist folgende Rangfolge einzuhalten: 1.) Futter von anerkannten Demeter-Betrieben,<br />
2.) von Betrieben von biologischen Anbauorganisationen, 3.) von gemäß Verordnung (EWG) 834/2007<br />
und 889/2008 oder vergleichbar kontrollierten Betrieben, 4.) von Extensivierern einschließlich von<br />
Flächen unter Naturschutzauflagen, auf welchen keine synthetischen Dünge- und Spritzmittel<br />
angewendet werden.<br />
Bis zu 50% der Futtertrockenmasse der durchschnittlichen Ration kann von noch nicht voll<br />
zertifizierten Flächen stammen, die aber biodynamisch bewirtschaftet werden und bis zu 20% von<br />
ökologisch bewirtschafteten Flächen. Die Tagesration darf nicht mehr als 50% Umstellungsfutter vom<br />
eigenen Hof haben. Der Zukauf von konventionellem Futter ist nicht erlaubt. Der österr.<br />
Demeterbund kann einen Zukauf von maximal 50% ökologisch erzeugtem Futtermittel für Schweine<br />
und Geflügel erlauben, wenn kein Demeter-Futtermittel verfügbar ist. Diese Nichtverfügbarkeit muss<br />
nachweisbar sein.<br />
Futterzukauf ist zu dokumentieren und im Rahmen des jährlichen Nachweises der richtliniengemäßen<br />
Bewirtschaftung anzugeben.<br />
a) Wiederkäuerfütterung:<br />
- Grundfuttermittel wie Heu, Stroh, Silage, Mais und Rüben<br />
- Getreide, Kleie und Nachmehle<br />
- Körnerleguminosen<br />
- Laubheu<br />
- Kräuter<br />
- Melasse<br />
- Weitere nicht aufgeführte Wiesen- und Ackerfrüchte<br />
- Mischfutter muss aus obigen Komponenten zusammengesetzt sein<br />
- Obst- und Gemüseabfälle<br />
- Verarbeitungsnebenprodukte (tierische Produkte sind ausgeschlossen)<br />
b) Schweine:<br />
Zusätzlich zu a) dürfen eingesetzt werden:<br />
- Magermilch, Magermilchpulver ohne Zusätze, Milchprodukte<br />
- Pflanzliche Öle natürlicher Herkunft (sofern unbedenklich bezüglich Rückständen)<br />
- Saubere pflanzliche Abfälle<br />
c) Geflügel:<br />
Zusätzlich zu a) und b) darf eingesetzt werden:<br />
- Gras- und Kräutermehl<br />
- Paprikapulver<br />
d) Die folgenden konventionell erzeugten Grundfuttermittel dürfen nur in Notfällen (z.B. ungewöhnlich<br />
hohe Futtermittelertragsverluste durch Naturkatastrophen, Feuerschäden etc.) und nur nach<br />
Freigabe durch die Kontrollstellen eingesetzt werden und dürfen nicht gentechnisch verändert sein.<br />
- Heu, Silage, soweit möglich von Betrieben, die nicht intensiv anbauen<br />
- Getreide und Nebenprodukte aus der Getreideverarbeitung und aus der Müllerei<br />
- Leguminosen (keine Kuchen)<br />
- Ölsaaten, Ölpresskuchen, Expellerkuchen<br />
- Rüben<br />
Das Verfahren unter d) bedarf außerdem der Ausnahmegenehmigung durch die jeweilige<br />
Landesorganisation<br />
(ANG 24: siehe Anhang 7)