23.12.2012 Aufrufe

Anwaltsblatt 2006/11 - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag

Anwaltsblatt 2006/11 - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag

Anwaltsblatt 2006/11 - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Werbung und PR<br />

570<br />

lich aufzubereiten, wird er an dem Konvolut scheitern<br />

und auf eine Berichterstattung verzichten.<br />

Bilder im Kopf erzeugen!<br />

Je plakativer und übersichtlicher Inhalte dargestellt<br />

werden, desto besser! Titel, die Bilder im Kopf erzeugen,<br />

Zwischentitel, die den Lesefluss fördern, kurze<br />

Satzkonstruktionen und aktive Sprache sind Garanten<br />

zum Erfolg. Zusätzlich tragen nachvollziehbare,<br />

durchaus auch konstruierte Fallbeispiele zur Verständlichkeit<br />

komplexer Zusammenhänge bei. Fotomaterial<br />

oder Grafiken sind ebenfalls wertvolle Unterstützer,<br />

sofern Qualität und Druckfähigkeit ausreichend und<br />

die Bildrechte ausgewiesen sind.<br />

Interviews<br />

Eine herausragende Möglichkeit, Teil des Tagesgesprächs<br />

der Öffentlichkeit zu werden, stellen Interviews<br />

dar. Ob es sich um den Redakteur vom Lokalblatt<br />

oder den Chefredakteur einer österreichweiten<br />

Tageszeitung handelt: gute Vorbereitung ist Voraussetzung.<br />

Schriftliche Unterlagen und ein ausformuliertes<br />

„griffiges Statement“ geben dem Anwalt Sicherheit<br />

und helfen, Verständnisfehler beim Redakteur zu vermeiden.<br />

Für Zahlen, Namen, Titel etc, die „schwarz<br />

auf weiß“ gedruckt sind, ist jeder Redakteur dankbar.<br />

Zusätzlich rückt eine knappe Beschreibung der Rechtsanwaltskanzlei<br />

mit Kontaktadresse, den handelnden<br />

Personen, ihren Funktionen und inhaltlichen Schwerpunkten<br />

das anwaltliche Unternehmen in positives<br />

Licht.<br />

Schwieriger wird die Situation, wenn es sich um sensible<br />

Themen handelt und die Interviewanfrage aus<br />

heiterem Himmel kommt. Es ist legitim und ratsam,<br />

die Antwort nicht „aus der Hüfte zu schießen“. Die<br />

souveräne Frage an den Redakteur, bis wann er diese<br />

Information benötigt, bringt erste Klarheit. Ebenso<br />

wird er Verständnis dafür aufbringen, wenn Inhalte<br />

noch überprüft oder Aussagen überlegt getroffen werden<br />

möchten.<br />

Realistische Erwartungshaltungen<br />

„Journalismus bedingt Freiheit und Verantwortung“,<br />

so lautet die Präambel des Ehrenkodexes für die österreichische<br />

Presse. „Korrektheit in der Recherche und<br />

Wiedergabe von Nachrichten sind oberste Verpflichtung<br />

von Journalisten, die Einflussnahme Außenstehender<br />

auf Inhalt und Form ist unzulässig.“ Vor dem<br />

Hintergrund wirtschaftlicher Zwänge der Medien einerseits<br />

und den Interessen der Wirtschaft andererseits<br />

kommt dieser hohe ethische Anspruch jedoch immer<br />

seltener in seiner Gesamtheit zum Tragen. Viele Re-<br />

dakteure sehen sich gezwungen, das zu schreiben,<br />

was die Blattlinie vorgibt, und vor allem haben sie so<br />

zu schreiben, dass ihre Leserschaft die „Story“ interessant<br />

findet. Personen, die nur gelegentlich mit Medien<br />

konfrontiert werden, sind tief enttäuscht, wenn nach<br />

dem Interview oder nach Übermittlung einer Information<br />

nur Teile davon verwertet wurden, bzw empört,<br />

wenn ihre Meinung verzerrt wiedergegeben wurde.<br />

Daher ist es ratsam, Aussagen stets knapp und klar zu<br />

treffen und damit dem Redakteur wenig Interpretationsmöglichkeit<br />

zu bieten.<br />

Vermischung von PR & Werbung<br />

Immer häufiger werden Rechtsanwälte zur Zielgruppe<br />

der Marketingabteilungen von Zeitungen. Angeboten<br />

werden zumeist Inserate, für die ein so genannter<br />

Druckkostenbeitrag zu bezahlen ist, im Gegenzug wird<br />

ein redaktionelles Umfeld geboten. Generell ist aus<br />

kommunikationspolitischer Sicht nichts gegen diese<br />

Form der Werbung einzuwenden, wobei der Rechtsanwalt<br />

gut beraten ist, diesen Kontakt zu nutzen, um mit<br />

dem zuständigen Redakteur ins Gespräch zu kommen<br />

und somit im redaktionellen Teil Erwähnung findet.<br />

Rechtliches<br />

Nach § 46 RL-BA hat der Rechtsanwalt in zumutbarer<br />

Weise dafür zu sorgen, dass standeswidrige Werbung<br />

für ihn durch Dritte, insbesondere durch Medien, unterbleibt.<br />

In verfassungskonformer Auslegung sei diese<br />

Bestimmung nach dem VfGH 1) darauf zu beschränken,<br />

dass der Rechtsanwalt nicht bereits für die bloße Unterlassung<br />

der Verhinderung von Werbung Dritter<br />

mit seiner Person verantwortlich ist, sondern erst dann<br />

ein Disziplinarvergehen zu vertreten hat, wenn er „das<br />

Benehmen anderer selbst veranlasst oder gefördert“<br />

hat. Die bloße Weitergabe von eigenen Lichtbildern<br />

durch den Rechtsanwalt an eine Zeitung ist laut Judikatur<br />

jedenfalls keine standeswidrige Werbung. 2)<br />

§ 47 RL-BA bestimmt, dass der Rechtsanwalt im<br />

Umgang mit Medien die Interessen seines Mandanten,<br />

Ehre und Ansehen des Standes sowie die Berufspflichten<br />

zu beachten hat. In Ausübung eines Mandates veranlasste<br />

Veröffentlichungen in Medien sind zulässig,<br />

wenn die Veröffentlichung dem legitimen Interesse<br />

des Mandanten nicht widerspricht und von diesem ausdrücklich<br />

gestattet wurde. Dass legitimes Mandanteninteresse<br />

und ausdrückliche Gestattung kumulativ vorliegen<br />

müssen, ergibt sich zwar eindeutig aus der zitierten<br />

Bestimmung, dies zu betonen erscheint uns aber<br />

wichtig.<br />

1) VfGH vom <strong>11</strong>. 6. 2002, B1059/01 = ZfVB 2003/843.<br />

2) OBDK, 25. 9. 2000, 9 Bkd 1/98 = AnwBl 2001/7746.<br />

Österreichisches <strong>Anwaltsblatt</strong> <strong>2006</strong>/<strong>11</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!