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KOLUMNE<br />
„Tatort“ für Anfänger<br />
Sind Sie Krimifan? Wenn ja, benötige ich jetzt Ihren<br />
kriminalistischen Spürsinn. Ich suche ein 17-jähriges<br />
Mädchen, habe bereits vor Jahren einige Promis befragt,<br />
komme aber nicht weiter. Udo Jürgens meinte: „17 Jahr,<br />
blondes Haar, so stand sie vor mir“ und ergänzte, dass sie ihn<br />
angelacht habe und es dann um ihn geschehen sei. Dürftige<br />
Info. Nicole berichtete: „Mit 17 stirbt man nicht“, fügte aber<br />
noch hinzu: „Sie stand vor meiner Tür und Tränen liefen ihr<br />
ins Gesicht.“ Ganz toll, Nicole. Und dann? Dann tauchte sie<br />
plötzlich bei Ivo Robic auf. Statt das Mädel zu trösten, gab<br />
er ihr den Rat: „Mit 17 fängt das Leben erst an.“ Keine Rede<br />
mehr von Tränen, aber Ivo erinnerte sich, dass sie rot geworden<br />
sei, als ein Mann zu ihr gesagt habe, sie sei wunderschön,<br />
und dass er ihr Rosen geschenkt habe.<br />
Auch auf einem ABBA-Konzert in Schweden wurde das<br />
Mädel gesehen. Die Bandmitglieder verewigten die Gesuchte<br />
sogar in einem ihrer Songs: „You are the dancing queen,<br />
young and sweet, only seventeen.“ Super, tanzen kann sie<br />
also auch. Vor ABBA muss sie aber die Beatles beeindruckt<br />
haben, die sich mit: „I saw her standing there“ erinnerten.<br />
Und weiter: „She was just 17, you know what I mean?“ Nee,<br />
Jungs, genau das wissen wir gerade nicht. Ok, frage ich mal<br />
Beatles-Fan Udo Lindenberg. Der konnte sich an dieses<br />
„Schneewittchen“ noch gut erinnern: „Sie war 17, als ich sie<br />
kennenlernte, irgendwo im Ruhrgebiet. Sie war kein Greenhorn,<br />
diese süße Blasse.“ Hm? Blass war sie – hatte sie nicht<br />
genug gegessen? Aber das Mädel blieb nicht bei Udo, sondern<br />
tauchte bei Frank Farian auf, der sie „Jeanny“ nannte<br />
und zu Protokoll gab: „Sie war erst 17 und noch neu in der<br />
Stadt, die mit solchen Mädchen kein Mitleid hat. Jeanny war<br />
17 und noch ohne Ziel.“ Aha, das Mädel agiert planlos. Peggy<br />
March sang: „Mit 17 hat man noch Träume, da wachsen noch<br />
alle Bäume in den Himmel der Liebe.“ Auch wieder so eine<br />
nichtssagende Info. Der einzige Promi, der meine Suche nach<br />
diesem Mädchen verstand, war Peter Maffay, der sofort seinen<br />
Aufruf „Wo bist Du?“ startete. Und er vergaß auch nicht<br />
zu erwähnen: „Süße 17 Jahre, weiße Jeans und lange Haare –<br />
das genügt noch nicht.“ Tja, für ein Fahndungsfoto reicht das<br />
wirklich nicht. Peter tippte bei der Gesuchten auf Ina Müller,<br />
aber die war es nicht, obwohl sie in „Das erste halbe Mal“ erklärt:<br />
„Ich war 17“. Doch da gibt es den schlauen Einwand von<br />
Chris Roberts: „Du kannst nicht immer 17 sein“. Stimmt, da<br />
hat er Recht. Ina ist jetzt 55.<br />
Also fassen wir noch einmal zusammen: Gesucht wird<br />
ein 17-jähriges Mädchen mit langen, blonden Haaren. Sie<br />
sieht blass aus, hat scheinbar keinen festen Wohnsitz, agiert<br />
planlos, kann weinen, erröten, tanzen, nimmt von Männern<br />
Rosen entgegen, scheint Gott und die Welt zu kennen, nennt<br />
sich abwechselnd Schneewittchen oder Jeanny und ist nicht<br />
Ina Müller. Sie wurde in England und Schweden gesichtet,<br />
hält sich jedoch überwiegend in Deutschland auf. Sachdienliche<br />
Hinweise nehme ich gerne entgegen.<br />
Matthias Höllings, ehemaliger Pressesprecher<br />
der ÖVB-Arena, wirft in seiner<br />
Kolumne einen Blick auf die ältere und<br />
jüngere Vergangenheit und nimmt<br />
dabei auch sich selbst schon mal auf<br />
die Schippe.<br />
„Die Verordnung lässt<br />
praktisch viel Spielraum“<br />
Rechtsberaterin Josephine Klose über die neue<br />
Testpflicht für Bremer Unternehmen<br />
Arbeitnehmende, die nicht im Homeoffice tätig sind,<br />
müssen seit dem 10. Mai zweimal wöchentlich auf das<br />
Coronavirus getestet werden. Das hat der Bremer Senat<br />
in einem Beschluss festgelegt und damit die sogenannte<br />
Corona-Arbeitsschutzverordnung ergänzt, die Arbeitgeber<br />
bereits zuvor dazu verpflichtete, ihren Angestellten regelmäßig<br />
Schnell- bzw. Selbsttests zur Verfügung zu stellen. Was das<br />
für Arbeitnehmende in der Praxis bedeutet und was bei einem<br />
positiven Testergebnis zu tun ist, darüber haben wir mit Josephine<br />
Klose von der Arbeitnehmerkammer Bremen gesprochen.<br />
Die Meinungen zur neuen Testpflicht gehen auseinander. Wie<br />
bewerten Sie sie aus Arbeitnehmersicht?<br />
Aus Arbeitnehmersicht ist das Ganze zweischichtig zu sehen. Auf<br />
der einen Seite gibt es viele Beschäftigte, die nicht im Homeoffice<br />
arbeiten können, sondern vor Ort im Betrieb sein müssen. In<br />
der aktuellen Situation ist es deshalb richtig, durch verbindliches<br />
Testen den Gesundheitsschutz in den Betrieben zu verbessern.<br />
Wer sich testen lässt oder selbst testet nimmt Rücksicht und verhält<br />
sich verantwortungsvoll gegenüber seinen Kolleginnen und<br />
Kollegen und anderen Personen. Allerdings stellen die Tests nur<br />
eine Momentaufnahme dar und ersetzen nicht die notwendigen<br />
und weitergehenden Infektions- und Hygieneschutzmaßnahmen<br />
am Arbeitsplatz. Auf der anderen Seite gibt es auch Ängste bei<br />
den Angestellten, dass es sich dabei um einen Eingriff in ihre körperliche<br />
Unversehrtheit handelt. Zudem herrscht Unsicherheit<br />
in Bezug auf die Umsetzung. Es bleibt abzuwarten, wie groß die<br />
unternehmerische Freiheit ist und ob etwa langfristig eine Dokumentationspflicht<br />
der Testergebnisse eingeführt wird.<br />
Im Zuge der Pandemie sind immer mehr Menschen im Homeoffice<br />
tätig. Gibt es nach wie vor viele Unternehmen und<br />
Branchen, in denen Präsenzpflicht herrscht?<br />
Foto: Pixabay