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22<br />

KOLUMNE<br />

„Tatort“ für Anfänger<br />

Sind Sie Krimifan? Wenn ja, benötige ich jetzt Ihren<br />

kriminalistischen Spürsinn. Ich suche ein 17-jähriges<br />

Mädchen, habe bereits vor Jahren einige Promis befragt,<br />

komme aber nicht weiter. Udo Jürgens meinte: „17 Jahr,<br />

blondes Haar, so stand sie vor mir“ und ergänzte, dass sie ihn<br />

angelacht habe und es dann um ihn geschehen sei. Dürftige<br />

Info. Nicole berichtete: „Mit 17 stirbt man nicht“, fügte aber<br />

noch hinzu: „Sie stand vor meiner Tür und Tränen liefen ihr<br />

ins Gesicht.“ Ganz toll, Nicole. Und dann? Dann tauchte sie<br />

plötzlich bei Ivo Robic auf. Statt das Mädel zu trösten, gab<br />

er ihr den Rat: „Mit 17 fängt das Leben erst an.“ Keine Rede<br />

mehr von Tränen, aber Ivo erinnerte sich, dass sie rot geworden<br />

sei, als ein Mann zu ihr gesagt habe, sie sei wunderschön,<br />

und dass er ihr Rosen geschenkt habe.<br />

Auch auf einem ABBA-Konzert in Schweden wurde das<br />

Mädel gesehen. Die Bandmitglieder verewigten die Gesuchte<br />

sogar in einem ihrer Songs: „You are the dancing queen,<br />

young and sweet, only seventeen.“ Super, tanzen kann sie<br />

also auch. Vor ABBA muss sie aber die Beatles beeindruckt<br />

haben, die sich mit: „I saw her standing there“ erinnerten.<br />

Und weiter: „She was just 17, you know what I mean?“ Nee,<br />

Jungs, genau das wissen wir gerade nicht. Ok, frage ich mal<br />

Beatles-Fan Udo Lindenberg. Der konnte sich an dieses<br />

„Schneewittchen“ noch gut erinnern: „Sie war 17, als ich sie<br />

kennenlernte, irgendwo im Ruhrgebiet. Sie war kein Greenhorn,<br />

diese süße Blasse.“ Hm? Blass war sie – hatte sie nicht<br />

genug gegessen? Aber das Mädel blieb nicht bei Udo, sondern<br />

tauchte bei Frank Farian auf, der sie „Jeanny“ nannte<br />

und zu Protokoll gab: „Sie war erst 17 und noch neu in der<br />

Stadt, die mit solchen Mädchen kein Mitleid hat. Jeanny war<br />

17 und noch ohne Ziel.“ Aha, das Mädel agiert planlos. Peggy<br />

March sang: „Mit 17 hat man noch Träume, da wachsen noch<br />

alle Bäume in den Himmel der Liebe.“ Auch wieder so eine<br />

nichtssagende Info. Der einzige Promi, der meine Suche nach<br />

diesem Mädchen verstand, war Peter Maffay, der sofort seinen<br />

Aufruf „Wo bist Du?“ startete. Und er vergaß auch nicht<br />

zu erwähnen: „Süße 17 Jahre, weiße Jeans und lange Haare –<br />

das genügt noch nicht.“ Tja, für ein Fahndungsfoto reicht das<br />

wirklich nicht. Peter tippte bei der Gesuchten auf Ina Müller,<br />

aber die war es nicht, obwohl sie in „Das erste halbe Mal“ erklärt:<br />

„Ich war 17“. Doch da gibt es den schlauen Einwand von<br />

Chris Roberts: „Du kannst nicht immer 17 sein“. Stimmt, da<br />

hat er Recht. Ina ist jetzt 55.<br />

Also fassen wir noch einmal zusammen: Gesucht wird<br />

ein 17-jähriges Mädchen mit langen, blonden Haaren. Sie<br />

sieht blass aus, hat scheinbar keinen festen Wohnsitz, agiert<br />

planlos, kann weinen, erröten, tanzen, nimmt von Männern<br />

Rosen entgegen, scheint Gott und die Welt zu kennen, nennt<br />

sich abwechselnd Schneewittchen oder Jeanny und ist nicht<br />

Ina Müller. Sie wurde in England und Schweden gesichtet,<br />

hält sich jedoch überwiegend in Deutschland auf. Sachdienliche<br />

Hinweise nehme ich gerne entgegen.<br />

Matthias Höllings, ehemaliger Pressesprecher<br />

der ÖVB-Arena, wirft in seiner<br />

Kolumne einen Blick auf die ältere und<br />

jüngere Vergangenheit und nimmt<br />

dabei auch sich selbst schon mal auf<br />

die Schippe.<br />

„Die Verordnung lässt<br />

praktisch viel Spielraum“<br />

Rechtsberaterin Josephine Klose über die neue<br />

Testpflicht für Bremer Unternehmen<br />

Arbeitnehmende, die nicht im Homeoffice tätig sind,<br />

müssen seit dem 10. Mai zweimal wöchentlich auf das<br />

Coronavirus getestet werden. Das hat der Bremer Senat<br />

in einem Beschluss festgelegt und damit die sogenannte<br />

Corona-Arbeitsschutzverordnung ergänzt, die Arbeitgeber<br />

bereits zuvor dazu verpflichtete, ihren Angestellten regelmäßig<br />

Schnell- bzw. Selbsttests zur Verfügung zu stellen. Was das<br />

für Arbeitnehmende in der Praxis bedeutet und was bei einem<br />

positiven Testergebnis zu tun ist, darüber haben wir mit Josephine<br />

Klose von der Arbeitnehmerkammer Bremen gesprochen.<br />

Die Meinungen zur neuen Testpflicht gehen auseinander. Wie<br />

bewerten Sie sie aus Arbeitnehmersicht?<br />

Aus Arbeitnehmersicht ist das Ganze zweischichtig zu sehen. Auf<br />

der einen Seite gibt es viele Beschäftigte, die nicht im Homeoffice<br />

arbeiten können, sondern vor Ort im Betrieb sein müssen. In<br />

der aktuellen Situation ist es deshalb richtig, durch verbindliches<br />

Testen den Gesundheitsschutz in den Betrieben zu verbessern.<br />

Wer sich testen lässt oder selbst testet nimmt Rücksicht und verhält<br />

sich verantwortungsvoll gegenüber seinen Kolleginnen und<br />

Kollegen und anderen Personen. Allerdings stellen die Tests nur<br />

eine Momentaufnahme dar und ersetzen nicht die notwendigen<br />

und weitergehenden Infektions- und Hygieneschutzmaßnahmen<br />

am Arbeitsplatz. Auf der anderen Seite gibt es auch Ängste bei<br />

den Angestellten, dass es sich dabei um einen Eingriff in ihre körperliche<br />

Unversehrtheit handelt. Zudem herrscht Unsicherheit<br />

in Bezug auf die Umsetzung. Es bleibt abzuwarten, wie groß die<br />

unternehmerische Freiheit ist und ob etwa langfristig eine Dokumentationspflicht<br />

der Testergebnisse eingeführt wird.<br />

Im Zuge der Pandemie sind immer mehr Menschen im Homeoffice<br />

tätig. Gibt es nach wie vor viele Unternehmen und<br />

Branchen, in denen Präsenzpflicht herrscht?<br />

Foto: Pixabay

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