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Öffnungsperspektive für Open-Air-Veranstaltungen<br />

Neues Förderprogramm für Veranstaltungsbranche: Der Senat bewilligt drei Millionen an Fördergeldern<br />

Ein Lichtblick für Konzertgänger, Veranstalter<br />

sowie die Gewerke drumherum:<br />

Der Senat hat drei Millionen<br />

Euro bewilligt, die dazu genutzt werden<br />

sollen, Außenflächen mit dem Schwerpunkt<br />

eines musikalischen Bühnenprogramms<br />

für Open-Air-Veranstaltungen in<br />

Bremen und Bremerhaven herzurichten.<br />

Vielleicht ist so doch noch ein Sommer voller<br />

kultureller und musikalischer Vielfalt zu<br />

erleben.<br />

„Mit dem neuen ‚Förderprogramm<br />

Open-Air-Flächen‘ unterstützt Bremen die<br />

von der Corona-Pandemie stark betroffene<br />

Veranstaltungsbranche, die damit verbundenen<br />

Gewerke wie Dienstleistungsunternehmen<br />

und deren Beschäftige. Es ist<br />

wichtig, dass wir zeitnah eine Öffnungsperspektive<br />

auch für größere Open-Air-Veranstaltungen<br />

im Senat verabschieden, damit<br />

es im Sommer auf den Bühnen ein vielfältiges<br />

Programm gibt. Unser gemeinsames<br />

Ziel muss sein, die Unternehmen, Arbeitsplätze<br />

und die kulturelle Vielfalt im Land<br />

Bremen zu sichern“, sagt Kristina Vogt, Senatorin<br />

für Wirtschaft, Arbeit und Europa.<br />

Die geeigneten Veranstaltungsorte sind<br />

in Zusammenarbeit mit der Musikszene<br />

e. V. und dem Clubverstärker ausgewählt<br />

worden. Hierzu zählen beispielsweise die<br />

Seebühne an der Waterfront, die Veranstaltungsfläche<br />

am Lankenauer Höft, der<br />

Sommerhaven (auf dem Gelände des Überseefestivals),<br />

das Irgendwo, der Güterbahnhof,<br />

das BWK-Gelände in Bremen Nord,<br />

der Open-Space auf dem Domshof und<br />

die Galopprennbahn. Ein eingeschränktes<br />

Angebot für weitere Veranstaltungen<br />

haben zum Beispiel das Haus am Walde,<br />

die Pusza-Stube, die LiLa Laube oder Die<br />

Komplette Palette gemacht. Am Beginn<br />

ihrer Planungen steht neben anderen noch<br />

das Pier 2. Veranstaltende können mit dem<br />

Förderprogramm auch neue Veranstaltungsorte<br />

erschließen: Anträge werden ab<br />

dem 1. Juni <strong>2021</strong> entgegengenommen. Die<br />

Förderung kann etwa Zuschüsse für die<br />

temporär erforderliche Infrastruktur, inklusive<br />

Technik, Strom, Wasser, Toiletten,<br />

Ausstattung in Form von Wetterschutz,<br />

Ein möglicher Ort für geförderte Sommer-Open-<br />

Air-Konzerte: die Galopprennbahn.<br />

Mobiliar oder auch die Erarbeitung eines<br />

Hygienekonzepts für den Veranstaltungsort<br />

umfassen. Antragsberechtigt sind Betreibende<br />

beziehungsweise Veranstaltende<br />

im Land Bremen, die in dieser Rolle bereits<br />

musikalische Bühnenprogramme wie Konzerte<br />

oder Clubprogramme in den Jahren<br />

2019 und 2020 organisiert haben. (SM)<br />

Foto: C. Kuhaupt<br />

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