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31.07.2021 Lindauer Bürgerzeitung

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AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B) 31. Juli 2021 • BZ Ausgabe KW 30/21<br />

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Bekanntmachung<br />

Bebauungsplan Nr. 86 „Altstadt“, 12. Änderung<br />

„In der Grub 10 und 12“<br />

– Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB –<br />

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 21.07.2021 in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf vom<br />

01.07.2021 des Bebauungsplanes Nr. 86 „Altstadt“, 12. Änderung „In der Grub 10 und 12“ gebilligt.<br />

Zugleich wurde vom Stadtrat der Stadt Lindau (B) die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />

und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4<br />

Abs. 2 BauGB beschlossen.<br />

Ziel und Zweck der Planung<br />

Im Gebäude In der Grub 10 und 12 auf der Insel befindet sich im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss<br />

das Kinderhaus St. Stephan. Es wird vom<br />

Verein der Evangelischen Diakonie Lindau als<br />

Kindertagesstätte mit zwei Krippengruppen zu<br />

321 319<br />

jeweils 12 Kindern und einer Kindergartengruppe<br />

324<br />

mit 25 Kindern geführt. Im zweiten Obergeschoss<br />

145<br />

und im Dach des Gebäudes sind Mietwohnungen.<br />

Der Gebäudeteil In der Grub 12 ist ein Einzeldenkmal.<br />

In den Akten des Stadtbauamtes ist ein<br />

Kindergarten erstmals 1874 nachweisbar. Zu diesem<br />

Zeitpunkt bestand bereits ein Waisenhaus<br />

im gleichen Gebäude.<br />

Das Kinderhaus wurde zuletzt 2012 erweitert und<br />

modernisiert. Dafür wurden Fördermittel aus einem<br />

Investitionsförderprogramm in Größenordnung<br />

eines sechsstelligen Betrages erteilt. Die<br />

Stadt Lindau (B) hatte dazu parallel einen freiwilligen<br />

Zuschuss geleistet.<br />

Die Nutzung durch eine Kindertagesstätte soll im<br />

Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss zwingend<br />

beibehalten werden. Dafür soll baurechtlich<br />

in den grundsätzlich offenen Nutzungskatalog<br />

eingegriffen werden und eine Einrichtung zur<br />

Kinderbetreuung baurechtlich festgesetzt werden.<br />

Bereits die 11. Änderung des Bebauungsplanes<br />

Altstadt hatte zum Ziel, das Wohnen auf der Insel<br />

zu stärken. Auch mit der 12. Änderung des<br />

Bebauungsplanes “Altstadt” soll dieses Ziel<br />

unverändert weiterverfolgt werden. Dazu sind<br />

jedoch von der öffentlichen Hand unbedingt<br />

auch Folgeeinrichtungen wie Kinderbetreuungseinrichtungen,<br />

Schulen, andere Bildungseinrichtungen<br />

u.ä. bereit zu halten, um das Wohnen auf<br />

der Insel tatsächlich attraktiv zu machen. Auf<br />

der Insel befindet sich neben dem Kinderhaus<br />

St. Stephan noch der Kindergarten Maria-Ward.<br />

Im Zuge der Bebauung der Hinteren Insel ist laut<br />

Rahmenplan in der Luitpoldkaserne eine weitere<br />

Kita vorgesehen.<br />

Der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen für einbis<br />

sechsjährige Kinder könnte bei einem Wegfall<br />

des Kinderhauses St. Stephan kurzfristig nicht<br />

ersatzhalber gedeckt werden. Die Stadt Lindau<br />

hat keine alternativen Gebäude auf der Insel in ihrem Besitz, die die Anforderungen an Brandschutz,<br />

Barrierefreiheit und zugehörigen Freiraum für 49 zu betreuende Kinder erfüllen könnten. Auch freie<br />

Bauflächen stehen, bedingt durch die topografische Insellage und den Ensembleschutz, kurzfristig<br />

nicht zur Verfügung. Mittelfristig könnten sie zwar ggf. auf der Hinteren Insel geschaffen werden,<br />

aber nicht im hier vorliegenden Kernbereich der Insel.<br />

Da das Gebäude In der Grub 12 unter Denkmalschutz steht, war 2012 eine kindgerechte Umgebung<br />

für den Krippenbereich nur mit einer individuellen Abstimmung und Kompromissfindung möglich. Die<br />

Grundrissfigur, die dabei entstand, erscheint nur mehr schwer an andere Nutzungen anpassbar. Aus<br />

der Sicht des Denkmalschutzes waren die Umbauten mit dem gewünschten Sichern des Brandschutzes<br />

für das Kinderhaus tragbar. Eine eventuelle neuerliche Umbaulösung für eine ggf. gewerbliche<br />

Nutzung würde vermutlich weiter in die Substanz eingreifen.<br />

Für eine Nutzung als Kinderhaus sind gebäudebezogene Freiräume zum Spielen erforderlich. Daher<br />

soll die 12. Änderung des Bebauungsplanes auch durch geeignete Festsetzungen den zugehörigen<br />

nördlichen Freiraum, auch ggf. mit seinem Baumbestand, planungsrechtlich sichern. Bei einer möglichen<br />

Überbauung der jetzigen Spielbereiche stünden auf der gesamten Insel aktuell keine geeigneten<br />

Ersatzflächen, vor allem für eine Nutzung durch Krippenkinder, zur Verfügung.<br />

Räumliche Abgrenzung des Plangebietes<br />

Das Plangebiet befindet sich auf der Insel Lindau, Gemarkung Lindau am Alten Schulplatz / In der<br />

Grub. Das Plangebiet umfasst das Flurstück Nr. 307 der Gemarkung Lindau mit den Hausnummern In<br />

der Grub 10 und 12. Das Plangebiet ist ca. 1.031 m² groß.<br />

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB<br />

Der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 01.07.2021 liegt mit seiner Begründung in der Zeit<br />

von<br />

Montag, den 09.08.2021 bis einschließlich Freitag, den 17.09.2021<br />

im Foyer des Stadtbauamtes der Stadt Lindau (B), Bregenzer Straße 8, während der Öffnungszeiten<br />

öffentlich aus. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und zusätzlich<br />

am Mittwoch von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr sowie nach Vereinbarung. Auf Wunsch wird die Planung<br />

Schanzgasse<br />

332<br />

331<br />

330<br />

16 14<br />

327<br />

328<br />

329<br />

328/1<br />

2<br />

Alter Schulplatz<br />

236<br />

3<br />

326<br />

325<br />

6<br />

307/1<br />

In der Grub<br />

erläutert. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden<br />

zur Niederschrift abgegeben werden.<br />

Die Planunterlagen können auch im Internet, auf der Homepage der Stadt Lindau (B) (unter Bürger,<br />

Politik & Verwaltung – Planen & Bauen – Öffentliche Auslegungen) eingesehen werden.<br />

Ihre Stellungnahmen im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung werden vom Stadtbauamt überprüft<br />

und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat entschließt hierbei, ob die<br />

Stellungnahmen zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes führt.<br />

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem<br />

Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten<br />

umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung<br />

nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.<br />

Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVPG) ist nicht erforderlich.<br />

Auf der Mauer<br />

Die einschlägigen DIN-Normen, auf die in den Festsetzungen verwiesen wird, stehen beim Stadtbauamt,<br />

Bregenzer Straße 8, 88131 Lindau (B), im Rahmen der förmlichen Bürgerbeteiligung nach § 3<br />

Abs. 2 BauGB zur Einsicht zur Verfügung.<br />

Für Fragen zum Inhalt des Entwurfs des Bebauungsplanes können Sie sich an das Stadtbauamt<br />

Lindau, Stadtplanung, Selina Schöller-Mann, unter der Telefonnummer 08382 / 918 614 oder an<br />

stadtplanung@lindau.de wenden.<br />

Ihre Stellungnahme können Sie per Post an folgende Adresse senden:<br />

Stadtbauamt Lindau (B)<br />

Abt. Stadtplanung und Bauordnung<br />

Bregenzer Straße 8<br />

88131 Lindau (B)<br />

oder per EMail an:<br />

stadtplanung@lindau.de<br />

Datenschutz<br />

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e<br />

(DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben<br />

abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen<br />

Sie bitte dem Formblatt “Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren”<br />

das ebenfalls öffentlich ausliegt.<br />

.<br />

2a<br />

1<br />

D<br />

D<br />

307<br />

WB<br />

12<br />

Lindau (B), den 22.07.2021<br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

gez. Dr. Claudia Alfons<br />

Oberbürgermeisterin<br />

Amtsblatt Stadt Lindau<br />

<br />

(Bodensee)<br />

Spielfläche<br />

312<br />

312/2<br />

10<br />

11<br />

316<br />

10 8 6 4 2<br />

Geltungsbereich zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 86 “Altstadt“, 12. Änderung “In der Grub 10 und 12“ und verkleinerte Darstellung des Entwurfes,<br />

unmaßstäblich<br />

315<br />

Pfeiffergässele<br />

314<br />

6<br />

311<br />

9<br />

310<br />

309<br />

308<br />

8<br />

306/2<br />

306<br />

6<br />

7<br />

313<br />

305<br />

237<br />

5<br />

304/2<br />

4<br />

304<br />

161<br />

Neugasse<br />

2<br />

Cramergasse<br />

303

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