31.07.2021 Lindauer Bürgerzeitung
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AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B) 31. Juli 2021 • BZ Ausgabe KW 30/21<br />
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Bekanntmachung<br />
Bebauungsplan Nr. 86 „Altstadt“, 12. Änderung<br />
„In der Grub 10 und 12“<br />
– Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB –<br />
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 21.07.2021 in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf vom<br />
01.07.2021 des Bebauungsplanes Nr. 86 „Altstadt“, 12. Änderung „In der Grub 10 und 12“ gebilligt.<br />
Zugleich wurde vom Stadtrat der Stadt Lindau (B) die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />
und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4<br />
Abs. 2 BauGB beschlossen.<br />
Ziel und Zweck der Planung<br />
Im Gebäude In der Grub 10 und 12 auf der Insel befindet sich im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss<br />
das Kinderhaus St. Stephan. Es wird vom<br />
Verein der Evangelischen Diakonie Lindau als<br />
Kindertagesstätte mit zwei Krippengruppen zu<br />
321 319<br />
jeweils 12 Kindern und einer Kindergartengruppe<br />
324<br />
mit 25 Kindern geführt. Im zweiten Obergeschoss<br />
145<br />
und im Dach des Gebäudes sind Mietwohnungen.<br />
Der Gebäudeteil In der Grub 12 ist ein Einzeldenkmal.<br />
In den Akten des Stadtbauamtes ist ein<br />
Kindergarten erstmals 1874 nachweisbar. Zu diesem<br />
Zeitpunkt bestand bereits ein Waisenhaus<br />
im gleichen Gebäude.<br />
Das Kinderhaus wurde zuletzt 2012 erweitert und<br />
modernisiert. Dafür wurden Fördermittel aus einem<br />
Investitionsförderprogramm in Größenordnung<br />
eines sechsstelligen Betrages erteilt. Die<br />
Stadt Lindau (B) hatte dazu parallel einen freiwilligen<br />
Zuschuss geleistet.<br />
Die Nutzung durch eine Kindertagesstätte soll im<br />
Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss zwingend<br />
beibehalten werden. Dafür soll baurechtlich<br />
in den grundsätzlich offenen Nutzungskatalog<br />
eingegriffen werden und eine Einrichtung zur<br />
Kinderbetreuung baurechtlich festgesetzt werden.<br />
Bereits die 11. Änderung des Bebauungsplanes<br />
Altstadt hatte zum Ziel, das Wohnen auf der Insel<br />
zu stärken. Auch mit der 12. Änderung des<br />
Bebauungsplanes “Altstadt” soll dieses Ziel<br />
unverändert weiterverfolgt werden. Dazu sind<br />
jedoch von der öffentlichen Hand unbedingt<br />
auch Folgeeinrichtungen wie Kinderbetreuungseinrichtungen,<br />
Schulen, andere Bildungseinrichtungen<br />
u.ä. bereit zu halten, um das Wohnen auf<br />
der Insel tatsächlich attraktiv zu machen. Auf<br />
der Insel befindet sich neben dem Kinderhaus<br />
St. Stephan noch der Kindergarten Maria-Ward.<br />
Im Zuge der Bebauung der Hinteren Insel ist laut<br />
Rahmenplan in der Luitpoldkaserne eine weitere<br />
Kita vorgesehen.<br />
Der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen für einbis<br />
sechsjährige Kinder könnte bei einem Wegfall<br />
des Kinderhauses St. Stephan kurzfristig nicht<br />
ersatzhalber gedeckt werden. Die Stadt Lindau<br />
hat keine alternativen Gebäude auf der Insel in ihrem Besitz, die die Anforderungen an Brandschutz,<br />
Barrierefreiheit und zugehörigen Freiraum für 49 zu betreuende Kinder erfüllen könnten. Auch freie<br />
Bauflächen stehen, bedingt durch die topografische Insellage und den Ensembleschutz, kurzfristig<br />
nicht zur Verfügung. Mittelfristig könnten sie zwar ggf. auf der Hinteren Insel geschaffen werden,<br />
aber nicht im hier vorliegenden Kernbereich der Insel.<br />
Da das Gebäude In der Grub 12 unter Denkmalschutz steht, war 2012 eine kindgerechte Umgebung<br />
für den Krippenbereich nur mit einer individuellen Abstimmung und Kompromissfindung möglich. Die<br />
Grundrissfigur, die dabei entstand, erscheint nur mehr schwer an andere Nutzungen anpassbar. Aus<br />
der Sicht des Denkmalschutzes waren die Umbauten mit dem gewünschten Sichern des Brandschutzes<br />
für das Kinderhaus tragbar. Eine eventuelle neuerliche Umbaulösung für eine ggf. gewerbliche<br />
Nutzung würde vermutlich weiter in die Substanz eingreifen.<br />
Für eine Nutzung als Kinderhaus sind gebäudebezogene Freiräume zum Spielen erforderlich. Daher<br />
soll die 12. Änderung des Bebauungsplanes auch durch geeignete Festsetzungen den zugehörigen<br />
nördlichen Freiraum, auch ggf. mit seinem Baumbestand, planungsrechtlich sichern. Bei einer möglichen<br />
Überbauung der jetzigen Spielbereiche stünden auf der gesamten Insel aktuell keine geeigneten<br />
Ersatzflächen, vor allem für eine Nutzung durch Krippenkinder, zur Verfügung.<br />
Räumliche Abgrenzung des Plangebietes<br />
Das Plangebiet befindet sich auf der Insel Lindau, Gemarkung Lindau am Alten Schulplatz / In der<br />
Grub. Das Plangebiet umfasst das Flurstück Nr. 307 der Gemarkung Lindau mit den Hausnummern In<br />
der Grub 10 und 12. Das Plangebiet ist ca. 1.031 m² groß.<br />
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB<br />
Der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 01.07.2021 liegt mit seiner Begründung in der Zeit<br />
von<br />
Montag, den 09.08.2021 bis einschließlich Freitag, den 17.09.2021<br />
im Foyer des Stadtbauamtes der Stadt Lindau (B), Bregenzer Straße 8, während der Öffnungszeiten<br />
öffentlich aus. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und zusätzlich<br />
am Mittwoch von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr sowie nach Vereinbarung. Auf Wunsch wird die Planung<br />
Schanzgasse<br />
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16 14<br />
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Alter Schulplatz<br />
236<br />
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325<br />
6<br />
307/1<br />
In der Grub<br />
erläutert. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden<br />
zur Niederschrift abgegeben werden.<br />
Die Planunterlagen können auch im Internet, auf der Homepage der Stadt Lindau (B) (unter Bürger,<br />
Politik & Verwaltung – Planen & Bauen – Öffentliche Auslegungen) eingesehen werden.<br />
Ihre Stellungnahmen im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung werden vom Stadtbauamt überprüft<br />
und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat entschließt hierbei, ob die<br />
Stellungnahmen zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes führt.<br />
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem<br />
Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten<br />
umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung<br />
nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.<br />
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVPG) ist nicht erforderlich.<br />
Auf der Mauer<br />
Die einschlägigen DIN-Normen, auf die in den Festsetzungen verwiesen wird, stehen beim Stadtbauamt,<br />
Bregenzer Straße 8, 88131 Lindau (B), im Rahmen der förmlichen Bürgerbeteiligung nach § 3<br />
Abs. 2 BauGB zur Einsicht zur Verfügung.<br />
Für Fragen zum Inhalt des Entwurfs des Bebauungsplanes können Sie sich an das Stadtbauamt<br />
Lindau, Stadtplanung, Selina Schöller-Mann, unter der Telefonnummer 08382 / 918 614 oder an<br />
stadtplanung@lindau.de wenden.<br />
Ihre Stellungnahme können Sie per Post an folgende Adresse senden:<br />
Stadtbauamt Lindau (B)<br />
Abt. Stadtplanung und Bauordnung<br />
Bregenzer Straße 8<br />
88131 Lindau (B)<br />
oder per EMail an:<br />
stadtplanung@lindau.de<br />
Datenschutz<br />
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e<br />
(DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben<br />
abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen<br />
Sie bitte dem Formblatt “Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren”<br />
das ebenfalls öffentlich ausliegt.<br />
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D<br />
307<br />
WB<br />
12<br />
Lindau (B), den 22.07.2021<br />
STADT LINDAU (BODENSEE)<br />
gez. Dr. Claudia Alfons<br />
Oberbürgermeisterin<br />
Amtsblatt Stadt Lindau<br />
<br />
(Bodensee)<br />
Spielfläche<br />
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312/2<br />
10<br />
11<br />
316<br />
10 8 6 4 2<br />
Geltungsbereich zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 86 “Altstadt“, 12. Änderung “In der Grub 10 und 12“ und verkleinerte Darstellung des Entwurfes,<br />
unmaßstäblich<br />
315<br />
Pfeiffergässele<br />
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237<br />
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304/2<br />
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Neugasse<br />
2<br />
Cramergasse<br />
303