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Vernichten oder Offenlegen? Zur Entstehung des Stasi ... - BStU

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versicherte Lothar de Maizière im Rahmen der 1. Lesung <strong>des</strong> Einigungsvertrags, man habe<br />

Gespräche mit dem Sonderausschuß geführt und werde über die Frage der MfS-Akten weiter<br />

verhandeln. Er schlug eine Absprache zwischen den Vertragspartnern in Form eines<br />

Briefwechsels vor124 . Die Verhandlungen zwischen beiden deutschen Staaten wurden wieder<br />

aufgenommen. Bei der Fortsetzung der ersten Lesung am 13. September äußerten die Redner<br />

aller Fraktionen, mit Ausnahme der CDU, nochmals ihr Unverständnis darüber, daß das<br />

Volkskammergesetz nicht in den Einigungsvertrag übernommen worden sei125 . Günther<br />

Krause erklärte, der angestrebte Briefwechsel werde einige Forderungen der Besetzer<br />

einlösen. Mitglieder <strong>des</strong> Sonderausschusses hätten sich in direkten Verhandlungen mit dem<br />

Bun<strong>des</strong>innenministerium bemüht, Kompromisse zu finden126 .<br />

Am 18. September 1990 unterzeichneten Schäuble und Krause eine Zusatzvereinbarung zum<br />

Einigungsvertrag, die auch den ausgehandelten Kompromiß zum Umgang mit den<br />

personenbezogenen MfS-Akten enthielt127 . Darin sprachen die Vertragsparteien ihre<br />

Erwartung an den gesamtdeutschen Gesetzgeber aus, daß er die Beratungen für eine<br />

gesetzliche Regelung nach dem 3. Oktober "unverzüglich" aufnehme. Die Grundsätze <strong>des</strong><br />

Volkskammergesetzes sollten dabei nicht nur, wie es in der ursprünglichen Vereinbarung<br />

vom 31. August hieß, "berücksichtigt", sondern "umfassend berücksichtigt" werden. Neu war,<br />

daß der zentrale Zweck <strong>des</strong> Volkskammergesetzes jetzt auch im Einigungsvertrag verankert<br />

wurde: So erwarteten die Vertragsparteien, daß der gesamtdeutsche Gesetzgeber die<br />

Voraussetzung für die weitere politische, historische und juristische Aufarbeitung der<br />

Tätigkeit <strong>des</strong> Staatssicherheitsdienstes schaffe. Außerdem sollte er sich um einen<br />

angemessenen Ausgleich zwischen der Aufarbeitung, dem Datenschutz und den Rechten der<br />

Betroffenen bemühen. An der zentralen Verwaltung der Unterlagen durch den Sonderbeauftragten<br />

hielt man fest, doch sollte jetzt auch eine dezentrale Lagerung der Akten in Berlin<br />

und den Ländern möglich sein. Den neuen Bun<strong>des</strong>ländern wurde zudem die Berufung von<br />

Lan<strong>des</strong>beauftragten zugestanden.<br />

Genauer als bisher bestimmt und verbindlich geregelt wurden die Nutzungsrechte der MfS-<br />

Unterlagen durch die bun<strong>des</strong>deutschen Nachrichtendienste. Bis zum Erlaß einer<br />

Benutzerordnung wurde dem Bun<strong>des</strong>amt für Verfassungsschutz jede Anfrage an den<br />

Sonderbeauftragten untersagt. Auch danach sollte "bis auf die unumgängliche Mitwirkung bei<br />

der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 der Maßgabe b)<br />

124 34. Tagung, in: Volkskammer, Protokolle, 10. Wahlperiode, Bd. 29, S.1567.<br />

125 Vgl. Redebeiträge Hansjoachim Walther (DSU), Wolfgang Thierse (SPD), Gregor Gysi (PDS), Werner<br />

Schulz (Bündnis 90/Grüne), Thomas Klein (Vereinigte Linke), Jürgen Haschke (DSU), Peter Thietz<br />

(F.D.P.), 35. Tagung, in: Volkskammer, Protokolle, 10. Wahlperiode, Bd. 29, S. 1642, 1646-1648, 1659 f.,<br />

1662-1665.<br />

126 Ebenda, S. 1654.<br />

127 Dokument 41.

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