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Vernichten oder Offenlegen? Zur Entstehung des Stasi ... - BStU

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6<br />

Die vorliegende Dokumentation zeichnet den kontroversen Verlauf dieser Diskussion nach,<br />

von den Anfängen im Dezember 1989, als die Bürgerkomitees Kreis- und Bezirksämter 3 <strong>des</strong><br />

Staatssicherheitsdienstes besetzten, bis zur Verabschiedung <strong>des</strong> <strong>Stasi</strong>-Unterlagen-Gesetzes.<br />

Sie konzentriert sich dabei vor allem auf Meinungsäußerungen, die in der Presse<br />

veröffentlicht wurden. Des weiteren sind diejenigen Gesetzentwürfe und Gesetzestexte<br />

abgedruckt, die die Grundlage der Debatte bildeten.<br />

Der Schwerpunkt dieser Einleitung liegt ebenfalls auf der öffentlichen Diskussion, wie sie<br />

sich in Parlamentsdebatten, öffentlichen Anhörungen und der Berichterstattung der Medien<br />

widerspiegelt. Zu bedenken ist dabei, daß letztere die Wirklichkeit nicht einfach abbildet,<br />

sondern ihren eigenen Gesetzen folgt: Journalistische Berichterstattung vereinfacht und<br />

konzentriert sich auf einige zentrale Merkmale eines komplexen Vorgangs; sie tendiert zur<br />

Personalisierung und Polarisierung. Außerdem sind Journalisten und Redakteure nicht nur<br />

Beobachter, ihre Kommentare und Berichte verfolgen zuweilen auch eigene Interessen.<br />

Die Einleitung geht zunächst kurz auf die Auflösung <strong>des</strong> Staatssicherheitsdienstes bis zur<br />

Vereinigung beider deutscher Staaten ein. Im Mittelpunkt stehen dabei die Personen und<br />

Institutionen, die mit der Auflösung befaßt waren, sowie die ersten, meist vorläufigen<br />

Entscheidungen über den Umgang mit dem Aktenmaterial. Danach wird die Diskussion bis<br />

zur Verabschiedung <strong>des</strong> Volkskammergesetzes im August 1990 und die Auseinandersetzung<br />

über <strong>des</strong>sen Weitergeltung nach dem Beitritt der DDR zur Bun<strong>des</strong>republik geschildert. Die<br />

Beschreibung <strong>des</strong> Gesetzgebungsverfahrens nach dem 3. Oktober 1990 konzentriert sich auf<br />

die zentralen Streitfragen, die bei der Ausarbeitung <strong>des</strong> <strong>Stasi</strong>-Unterlagen-Gesetzes Gegenstand<br />

öffentlicher Debatte waren: das Recht der Betroffenen auf Akteneinsicht, aber auch auf<br />

Vernichtung der über sie gesammelten Daten, der Zugang von Nachrichtendiensten und<br />

Strafverfolgungsbehörden zu den MfS-Unterlagen sowie die Organisation der Aktenverwaltung,<br />

schließlich die Regeln zur Überprüfung von Personen auf eine frühere MfS-<br />

Mitarbeit und die Verwendung der Unterlagen <strong>des</strong> Staatssicherheitsdienstes durch Forschung<br />

und Medien.<br />

1. Auflösung <strong>des</strong> Staatssicherheitsdienstes<br />

Als am 17. November 1989 der neue Ministerpräsident der DDR, Hans Modrow, seine<br />

Regierungserklärung abgab, kündigte er die Umwandlung <strong>des</strong> Ministeriums für Staatssicherheit<br />

(MfS) in ein "Amt für Nationale Sicherheit" (AfNS) an. Die Leitung übernahm<br />

Generalleutnant Wolfgang Schwanitz, einer der Stellvertreter <strong>des</strong> zurückgetretenen Ministers<br />

3<br />

Bei der Umbenennung <strong>des</strong> Ministeriums für Staatssicherheit in Amt für Nationale Sicherheit (AfNS) im<br />

November 1989 erhielten die bisherigen Kreisdienststellen und Bezirksverwaltungen die Bezeichnungen<br />

"Kreis-" bzw. "Bezirksämter".

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