Strukturgutachten Krankenhaus-GmbH Weilheim-Schongau
Strukturgutachten von Prof. Dr. Roeder zur Zukunftsentwicklung der Krankenhaus GmbH Weilheim-Schongau.
Strukturgutachten von Prof. Dr. Roeder zur Zukunftsentwicklung der Krankenhaus GmbH Weilheim-Schongau.
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3 Aktuelle Rahmenbedingungen und gesundheitspolitische<br />
Einflüsse<br />
3.1 Gesetzlicher Rahmen<br />
2003 wurde mit den G-DRGs die fallpauschalierte <strong>Krankenhaus</strong>finanzierung<br />
eingeführt. Der gesundheitspolitisch gewollte Strukturwandel im <strong>Krankenhaus</strong>wesen,<br />
der mit der Fallpauschalierung und dem damit verbundenen Wettbewerb der<br />
Krankenhäuser unterstützt werden sollte, blieb aber bislang aus. Neben den<br />
finanziellen Anreizen der fallpauschalierten Vergütung soll zunehmend über eine<br />
Qualitätsorientierung und Vorgaben zur Strukturqualität der Strukturwandel gefördert<br />
werden. Seit 2015 haben sich relevante Änderungen der <strong>Krankenhaus</strong>finanzierung<br />
ergeben, die eine Positionsbestimmung und ggf. Korrektur der aktuellen Zielausrichtung<br />
der <strong>Krankenhaus</strong>-<strong>GmbH</strong> erforderlich machen. Beispielhaft sollen hier die<br />
folgenden Änderungen bzw. Einflussfaktoren genannt werden:<br />
- <strong>Krankenhaus</strong>strukturgesetz vom 17.12.2015 mit Einführung einer<br />
qualitätsorientierten Leistungssteuerung und – Finanzierung<br />
- Umfangreiche Empfehlungen und verbindliche Beschlüsse des Gemeinsamen<br />
Bundesausschusses (GBA) zu Qualitätsindikatoren, die zum Teil auch<br />
Bestandteil des <strong>Krankenhaus</strong>plans und damit der Feststellung zur<br />
Aufrechterhaltung bzw. Neuerteilung von Versorgungsaufträgen sein sollen.<br />
Plankrankenhäuser, die die entsprechenden Vorgaben mehrere Jahre in Folge<br />
nicht erfüllen, sollen aus dem <strong>Krankenhaus</strong>plan herausgenommen werden<br />
- Ermöglichung der Ausweitung / Verschärfung der Mindestmengenregelungen<br />
- Überprüfung der Einhaltung von Qualitätsanforderungen (z.B. bei OPS-Komplex-<br />
Codes) durch den Medizinischen Dienst, zukünftig Strukturprüfungen<br />
- Einführung der Möglichkeit zum Abschluss von Qualitätsverträgen zwischen<br />
Krankenhäusern und Kostenträgern für die Leistungssegmente Endoprothetik,<br />
Delir, Weaning und Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung oder<br />
schweren Mehrfachbehinderungen<br />
- Neustrukturierung der Notfallversorgung in einem vierstufigen System (keine<br />
Notfallstufe, Basisversorgung, erweiterte Notfallversorgung und umfassende<br />
Notfallversorgung)<br />
- Ablösung des Mehrleistungsabschlags durch den Fixkostendegressionsabschlag<br />
ab 2017 für zusätzlich im Budget vereinbarte Leistungsmengen. Ziel dieser<br />
Regelung ist es, die Mengensteigerungen im <strong>Krankenhaus</strong> ökonomisch deutlich<br />
unattraktiver zu machen<br />
- Ausgliederung der Finanzierung der Pflege am Bett aus den DRG-<br />
Fallpauschalen und gesonderte Finanzierung ohne Wirtschaftlichkeitsprüfung<br />
(„Selbstkostendeckung“ für die Pflege am Bett)<br />
Strategische Weiterentwicklung der <strong>Krankenhaus</strong>-<strong>GmbH</strong> Landkreis <strong>Weilheim</strong>-<strong>Schongau</strong> 14