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Strukturgutachten Krankenhaus-GmbH Weilheim-Schongau

Strukturgutachten von Prof. Dr. Roeder zur Zukunftsentwicklung der Krankenhaus GmbH Weilheim-Schongau.

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3 Aktuelle Rahmenbedingungen und gesundheitspolitische<br />

Einflüsse<br />

3.1 Gesetzlicher Rahmen<br />

2003 wurde mit den G-DRGs die fallpauschalierte <strong>Krankenhaus</strong>finanzierung<br />

eingeführt. Der gesundheitspolitisch gewollte Strukturwandel im <strong>Krankenhaus</strong>wesen,<br />

der mit der Fallpauschalierung und dem damit verbundenen Wettbewerb der<br />

Krankenhäuser unterstützt werden sollte, blieb aber bislang aus. Neben den<br />

finanziellen Anreizen der fallpauschalierten Vergütung soll zunehmend über eine<br />

Qualitätsorientierung und Vorgaben zur Strukturqualität der Strukturwandel gefördert<br />

werden. Seit 2015 haben sich relevante Änderungen der <strong>Krankenhaus</strong>finanzierung<br />

ergeben, die eine Positionsbestimmung und ggf. Korrektur der aktuellen Zielausrichtung<br />

der <strong>Krankenhaus</strong>-<strong>GmbH</strong> erforderlich machen. Beispielhaft sollen hier die<br />

folgenden Änderungen bzw. Einflussfaktoren genannt werden:<br />

- <strong>Krankenhaus</strong>strukturgesetz vom 17.12.2015 mit Einführung einer<br />

qualitätsorientierten Leistungssteuerung und – Finanzierung<br />

- Umfangreiche Empfehlungen und verbindliche Beschlüsse des Gemeinsamen<br />

Bundesausschusses (GBA) zu Qualitätsindikatoren, die zum Teil auch<br />

Bestandteil des <strong>Krankenhaus</strong>plans und damit der Feststellung zur<br />

Aufrechterhaltung bzw. Neuerteilung von Versorgungsaufträgen sein sollen.<br />

Plankrankenhäuser, die die entsprechenden Vorgaben mehrere Jahre in Folge<br />

nicht erfüllen, sollen aus dem <strong>Krankenhaus</strong>plan herausgenommen werden<br />

- Ermöglichung der Ausweitung / Verschärfung der Mindestmengenregelungen<br />

- Überprüfung der Einhaltung von Qualitätsanforderungen (z.B. bei OPS-Komplex-<br />

Codes) durch den Medizinischen Dienst, zukünftig Strukturprüfungen<br />

- Einführung der Möglichkeit zum Abschluss von Qualitätsverträgen zwischen<br />

Krankenhäusern und Kostenträgern für die Leistungssegmente Endoprothetik,<br />

Delir, Weaning und Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung oder<br />

schweren Mehrfachbehinderungen<br />

- Neustrukturierung der Notfallversorgung in einem vierstufigen System (keine<br />

Notfallstufe, Basisversorgung, erweiterte Notfallversorgung und umfassende<br />

Notfallversorgung)<br />

- Ablösung des Mehrleistungsabschlags durch den Fixkostendegressionsabschlag<br />

ab 2017 für zusätzlich im Budget vereinbarte Leistungsmengen. Ziel dieser<br />

Regelung ist es, die Mengensteigerungen im <strong>Krankenhaus</strong> ökonomisch deutlich<br />

unattraktiver zu machen<br />

- Ausgliederung der Finanzierung der Pflege am Bett aus den DRG-<br />

Fallpauschalen und gesonderte Finanzierung ohne Wirtschaftlichkeitsprüfung<br />

(„Selbstkostendeckung“ für die Pflege am Bett)<br />

Strategische Weiterentwicklung der <strong>Krankenhaus</strong>-<strong>GmbH</strong> Landkreis <strong>Weilheim</strong>-<strong>Schongau</strong> 14

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