Strukturgutachten Krankenhaus-GmbH Weilheim-Schongau
Strukturgutachten von Prof. Dr. Roeder zur Zukunftsentwicklung der Krankenhaus GmbH Weilheim-Schongau.
Strukturgutachten von Prof. Dr. Roeder zur Zukunftsentwicklung der Krankenhaus GmbH Weilheim-Schongau.
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- Verbindliche Pflegepersonaluntergrenzen im Sinne einer<br />
Mindestpersonalbesetzung, Festsetzung durch das BMG (PpUGV)<br />
- Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG)<br />
- MDK-Reformgesetz<br />
- <strong>Krankenhaus</strong>zukunftsgesetz<br />
Im Herbst 2021 erfolgte die Berechnung und Veröffentlichung des sogenannten<br />
Pflegepersonalquotienten für alle Krankenhäuser. Dieser macht vergleichend<br />
öffentlich transparent, wie viele Patienten eine Pflegekraft versorgen muss.<br />
Neben den regulatorischen Herausforderungen eines zunehmend (mengen-<br />
)budgetierten <strong>Krankenhaus</strong>wesens mit steigenden Anforderungen an die<br />
<strong>Krankenhaus</strong>strukturen gewinnen Kooperations- und Fusionsbestrebungen<br />
kontinuierlich an Bedeutung. Dadurch erhält das Markt- und Wettbewerbsumfeld rund<br />
um <strong>Weilheim</strong> bzw. <strong>Schongau</strong> eine neue und intensivierte Dynamik. Hinzu kommt der<br />
bereits erwähnte steigende Mangel an Fachkräften für die Gesundheitsversorgung,<br />
der bereits jetzt besteht, sich aber nach heutigem Stand zukünftig noch deutlich<br />
zuspitzen wird.<br />
3.2 Bündelung der stationären Leistungserbringung<br />
Mit dem <strong>Krankenhaus</strong>strukturgesetz sollte die qualitätsorientierte Zentralisierung der<br />
Leistungserbringung in der <strong>Krankenhaus</strong>landschaft vorangebracht werden.<br />
Gesonderte Vergütungen für die über Fallpauschalen nicht refinanzierten Kosten der<br />
besonderen Aufgaben von Zentren, die Schaffung der Grundlagen für die Ausweitung<br />
der Mindestmengenregelungen sowie die Ausnahme krankenhausplanerisch<br />
ausgewiesener Zentren vom Fixkostendegressionsabschlag bei Mengensteigerungen<br />
sollten diesen Prozess unterstützen.<br />
Mit der COVID-19-Pandemie ist die Diskussion um die Weiterentwicklung des<br />
deutschen Gesundheitswesens erneut stimuliert worden. Den immer wieder<br />
aufkommenden Forderungen, die <strong>Krankenhaus</strong>landschaft unverändert in die Zukunft<br />
zu führen, folgt der Bundesgesundheitsminister nicht. Dieser sieht weiterhin die<br />
zwingende Notwendigkeit eines radikalen Umbaus der deutschen<br />
<strong>Krankenhaus</strong>landschaft. Notwendig sei ein abgestimmtes Versorgungsangebot<br />
zwischen Maximalversorgern mit klar definierten Aufgaben und den Krankenhäusern<br />
in der Fläche. Gleichzeitig entsteht eine immer intensivere Diskussion über die<br />
Umstellung der fallpauschalierten <strong>Krankenhaus</strong>finanzierung auf eine stärkere<br />
Betonung der Finanzierung der Vorhaltekosten. Es ist jedoch zu erwarten, dass eine<br />
Veränderung der Finanzierung mit einer Kapazitätsdiskussion und damit der<br />
Überprüfung der Anzahl der für die Versorgung notwendigen <strong>Krankenhaus</strong>standorte<br />
verbunden sein wird.<br />
Strategische Weiterentwicklung der <strong>Krankenhaus</strong>-<strong>GmbH</strong> Landkreis <strong>Weilheim</strong>-<strong>Schongau</strong> 15