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Strukturgutachten Krankenhaus-GmbH Weilheim-Schongau

Strukturgutachten von Prof. Dr. Roeder zur Zukunftsentwicklung der Krankenhaus GmbH Weilheim-Schongau.

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- Verbindliche Pflegepersonaluntergrenzen im Sinne einer<br />

Mindestpersonalbesetzung, Festsetzung durch das BMG (PpUGV)<br />

- Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG)<br />

- MDK-Reformgesetz<br />

- <strong>Krankenhaus</strong>zukunftsgesetz<br />

Im Herbst 2021 erfolgte die Berechnung und Veröffentlichung des sogenannten<br />

Pflegepersonalquotienten für alle Krankenhäuser. Dieser macht vergleichend<br />

öffentlich transparent, wie viele Patienten eine Pflegekraft versorgen muss.<br />

Neben den regulatorischen Herausforderungen eines zunehmend (mengen-<br />

)budgetierten <strong>Krankenhaus</strong>wesens mit steigenden Anforderungen an die<br />

<strong>Krankenhaus</strong>strukturen gewinnen Kooperations- und Fusionsbestrebungen<br />

kontinuierlich an Bedeutung. Dadurch erhält das Markt- und Wettbewerbsumfeld rund<br />

um <strong>Weilheim</strong> bzw. <strong>Schongau</strong> eine neue und intensivierte Dynamik. Hinzu kommt der<br />

bereits erwähnte steigende Mangel an Fachkräften für die Gesundheitsversorgung,<br />

der bereits jetzt besteht, sich aber nach heutigem Stand zukünftig noch deutlich<br />

zuspitzen wird.<br />

3.2 Bündelung der stationären Leistungserbringung<br />

Mit dem <strong>Krankenhaus</strong>strukturgesetz sollte die qualitätsorientierte Zentralisierung der<br />

Leistungserbringung in der <strong>Krankenhaus</strong>landschaft vorangebracht werden.<br />

Gesonderte Vergütungen für die über Fallpauschalen nicht refinanzierten Kosten der<br />

besonderen Aufgaben von Zentren, die Schaffung der Grundlagen für die Ausweitung<br />

der Mindestmengenregelungen sowie die Ausnahme krankenhausplanerisch<br />

ausgewiesener Zentren vom Fixkostendegressionsabschlag bei Mengensteigerungen<br />

sollten diesen Prozess unterstützen.<br />

Mit der COVID-19-Pandemie ist die Diskussion um die Weiterentwicklung des<br />

deutschen Gesundheitswesens erneut stimuliert worden. Den immer wieder<br />

aufkommenden Forderungen, die <strong>Krankenhaus</strong>landschaft unverändert in die Zukunft<br />

zu führen, folgt der Bundesgesundheitsminister nicht. Dieser sieht weiterhin die<br />

zwingende Notwendigkeit eines radikalen Umbaus der deutschen<br />

<strong>Krankenhaus</strong>landschaft. Notwendig sei ein abgestimmtes Versorgungsangebot<br />

zwischen Maximalversorgern mit klar definierten Aufgaben und den Krankenhäusern<br />

in der Fläche. Gleichzeitig entsteht eine immer intensivere Diskussion über die<br />

Umstellung der fallpauschalierten <strong>Krankenhaus</strong>finanzierung auf eine stärkere<br />

Betonung der Finanzierung der Vorhaltekosten. Es ist jedoch zu erwarten, dass eine<br />

Veränderung der Finanzierung mit einer Kapazitätsdiskussion und damit der<br />

Überprüfung der Anzahl der für die Versorgung notwendigen <strong>Krankenhaus</strong>standorte<br />

verbunden sein wird.<br />

Strategische Weiterentwicklung der <strong>Krankenhaus</strong>-<strong>GmbH</strong> Landkreis <strong>Weilheim</strong>-<strong>Schongau</strong> 15

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