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Strukturgutachten Krankenhaus-GmbH Weilheim-Schongau

Strukturgutachten von Prof. Dr. Roeder zur Zukunftsentwicklung der Krankenhaus GmbH Weilheim-Schongau.

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Versorgungsangebotes führen. Nur wer die Vorgaben erfüllt, erhält die „Lizenz zur<br />

Leistungserbringung“. Damit steigt der Wettbewerb um Fachkräfte weiter.<br />

Pflegepersonaluntergrenzen wirken jetzt schon deutlich auf die Leistungs- und damit<br />

die Erlössituation der Krankenhäuser ein. Das KH-WM-SOG konnte durch eine gute<br />

Personalakquise in den vergangenen Jahren die Zahl der qualifizierten Pflegekräfte<br />

sukzessive sehr erfolgreich gegen den allgemeinen bundesweiten Trend ausbauen<br />

und ist damit aktuell in der Lage, alle Stationen mit ausreichend qualifizierten<br />

Pflegekräften zu betreiben.<br />

3.6 Ambulantisierung<br />

Seit Jahren stehen die Krankenhäuser in der Kritik, Patienten ohne medizinischen<br />

Grund stationär zu behandeln und damit unnötig hohe Kosten für die<br />

Solidargemeinschaft zu verursachen. Mit dem MDK-Reformgesetz verfolgt der<br />

Gesetzgeber u.a. das Ziel, einen Teil der Leistungen, die heute noch stationär erbracht<br />

werden, in die ambulante Versorgung zu verlagern. Die Selbstverwaltungspartner auf<br />

Bundesebene sollen dafür den Katalog für ambulantes Operieren und<br />

stationsersetzende Maßnahmen substanziell erweitern und eine einheitliche<br />

Vergütung für Krankenhäuser und Vertragsärzte bis zum 30.01.2022 vereinbaren. In<br />

der Diskussion darüber, welche Leistungen potenziell ambulant erbracht werden<br />

können, finden sich insbesondere auch Leistungen der chirurgischen und<br />

internistischen Grundversorgung. Die Verlagerung dieser Leistungen in den<br />

ambulanten Bereich wird die Auslastung der stationären Ressourcen reduzieren und<br />

zu Erlösrückgängen führen, die die Aufrechterhaltung eines stationären<br />

Versorgungsangebotes an kleinen Krankenhäusern der Grundversorgung zukünftig<br />

zusätzlich erschweren dürften.<br />

3.7 Gesetzliche Qualitätssicherung<br />

Seit dem Jahr 2005 sind Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, regelmäßig<br />

strukturierte Qualitätsberichte zu erstellen und ihre Inhalte für eine Veröffentlichung<br />

zur Verfügung zu stellen. Die Ergebnisse sollen der Information von Patienten und<br />

Versicherten dienen sowie den einweisenden und im Anschluss an die<br />

<strong>Krankenhaus</strong>behandlung weiter betreuenden Ärzten und den Krankenkassen eine<br />

Orientierungshilfe bieten. Für Krankenhäuser eröffnen sie die Möglichkeit, ihre<br />

besonderen Leistungen und ihre Qualität darzustellen. Somit dienen die Qualitätsergebnisse<br />

der Information und Transparenz auf dem Gebiet der <strong>Krankenhaus</strong>behandlung<br />

und können zugleich für Krankenhäuser ein Wettbewerbsinstrument sein. In den<br />

Qualitätsberichten werden eine Vielzahl an Ergebnissen der externen vergleichenden<br />

Qualitätssicherung veröffentlicht. Diese wurden für ausgewählte Leistungsbereiche<br />

eingeführt und dienen der Sicherung und Verbesserung der Qualität von <strong>Krankenhaus</strong>leistungen.<br />

Externe Stellen messen und bewerten die Qualität der Krankenhäuser<br />

nach einem einheitlichen Verfahren und wirken bei auffälligen Ergebnissen auf<br />

Verbesserungen beim <strong>Krankenhaus</strong> hin.<br />

Strategische Weiterentwicklung der <strong>Krankenhaus</strong>-<strong>GmbH</strong> Landkreis <strong>Weilheim</strong>-<strong>Schongau</strong> 19

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