Strukturgutachten Krankenhaus-GmbH Weilheim-Schongau
Strukturgutachten von Prof. Dr. Roeder zur Zukunftsentwicklung der Krankenhaus GmbH Weilheim-Schongau.
Strukturgutachten von Prof. Dr. Roeder zur Zukunftsentwicklung der Krankenhaus GmbH Weilheim-Schongau.
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Versorgungsangebotes führen. Nur wer die Vorgaben erfüllt, erhält die „Lizenz zur<br />
Leistungserbringung“. Damit steigt der Wettbewerb um Fachkräfte weiter.<br />
Pflegepersonaluntergrenzen wirken jetzt schon deutlich auf die Leistungs- und damit<br />
die Erlössituation der Krankenhäuser ein. Das KH-WM-SOG konnte durch eine gute<br />
Personalakquise in den vergangenen Jahren die Zahl der qualifizierten Pflegekräfte<br />
sukzessive sehr erfolgreich gegen den allgemeinen bundesweiten Trend ausbauen<br />
und ist damit aktuell in der Lage, alle Stationen mit ausreichend qualifizierten<br />
Pflegekräften zu betreiben.<br />
3.6 Ambulantisierung<br />
Seit Jahren stehen die Krankenhäuser in der Kritik, Patienten ohne medizinischen<br />
Grund stationär zu behandeln und damit unnötig hohe Kosten für die<br />
Solidargemeinschaft zu verursachen. Mit dem MDK-Reformgesetz verfolgt der<br />
Gesetzgeber u.a. das Ziel, einen Teil der Leistungen, die heute noch stationär erbracht<br />
werden, in die ambulante Versorgung zu verlagern. Die Selbstverwaltungspartner auf<br />
Bundesebene sollen dafür den Katalog für ambulantes Operieren und<br />
stationsersetzende Maßnahmen substanziell erweitern und eine einheitliche<br />
Vergütung für Krankenhäuser und Vertragsärzte bis zum 30.01.2022 vereinbaren. In<br />
der Diskussion darüber, welche Leistungen potenziell ambulant erbracht werden<br />
können, finden sich insbesondere auch Leistungen der chirurgischen und<br />
internistischen Grundversorgung. Die Verlagerung dieser Leistungen in den<br />
ambulanten Bereich wird die Auslastung der stationären Ressourcen reduzieren und<br />
zu Erlösrückgängen führen, die die Aufrechterhaltung eines stationären<br />
Versorgungsangebotes an kleinen Krankenhäusern der Grundversorgung zukünftig<br />
zusätzlich erschweren dürften.<br />
3.7 Gesetzliche Qualitätssicherung<br />
Seit dem Jahr 2005 sind Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, regelmäßig<br />
strukturierte Qualitätsberichte zu erstellen und ihre Inhalte für eine Veröffentlichung<br />
zur Verfügung zu stellen. Die Ergebnisse sollen der Information von Patienten und<br />
Versicherten dienen sowie den einweisenden und im Anschluss an die<br />
<strong>Krankenhaus</strong>behandlung weiter betreuenden Ärzten und den Krankenkassen eine<br />
Orientierungshilfe bieten. Für Krankenhäuser eröffnen sie die Möglichkeit, ihre<br />
besonderen Leistungen und ihre Qualität darzustellen. Somit dienen die Qualitätsergebnisse<br />
der Information und Transparenz auf dem Gebiet der <strong>Krankenhaus</strong>behandlung<br />
und können zugleich für Krankenhäuser ein Wettbewerbsinstrument sein. In den<br />
Qualitätsberichten werden eine Vielzahl an Ergebnissen der externen vergleichenden<br />
Qualitätssicherung veröffentlicht. Diese wurden für ausgewählte Leistungsbereiche<br />
eingeführt und dienen der Sicherung und Verbesserung der Qualität von <strong>Krankenhaus</strong>leistungen.<br />
Externe Stellen messen und bewerten die Qualität der Krankenhäuser<br />
nach einem einheitlichen Verfahren und wirken bei auffälligen Ergebnissen auf<br />
Verbesserungen beim <strong>Krankenhaus</strong> hin.<br />
Strategische Weiterentwicklung der <strong>Krankenhaus</strong>-<strong>GmbH</strong> Landkreis <strong>Weilheim</strong>-<strong>Schongau</strong> 19