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20. Januar 2022 KOMMUNALES
n 15
Gemeindebücherei Rastede hat geöffnet
Nach Corona-Zwangspause: Seit Anfang Januar können Bücherfans wieder persönlich nach Lesefutter suchen
rr | Nach vier Wochen Mediento-go
hat die Gemeindebücherei
Rastede in der Oldenburger
Straße 256 ihre Türen wieder
geöffnet. „Wir wissen, wie sehr
das Stöbern vor Ort vermisst
wurde, deshalb haben wir uns
entschieden, Nutzern mit einem
gültigen 3G-Nachweis den Besuch
wieder zu ermöglichen“,
erklärt Büchereileiterin Nicole
Tielker. Damit die Bibliothek
nicht erneut schließen muss,
erinnert das Büchereiteam
noch einmal an die aktuellen
Sicherheits- und Hygienebestimmungen
zur Bekämpfung
der Corona-Pandemie. So muss
beim Betreten der Bücherei jeder
Gast (mit maximal einem
Kind bis sechs Jahren) einen zur
Verfügung gestellten Korb mitnehmen.
Die Anzahl der Körbe
ist begrenzt, so dass sich nur
wenige Besucher gleichzeitig
in der Bücherei aufhalten können.
Zudem ist das Betreten nur
noch mit medizinischen Masken
der Standards KN95 oder FFP2
möglich. Ausgenommen davon
sind Kinder bis einschließlich
14 Jahre.
Vorab im Online-Katalog
recherchieren
Nicole Tielker appelliert außerdem
an die Gäste, den Büchereibesuch
möglichst kurz
zu halten. Gemütliches Klönen,
Vorlesen oder die Nutzung des
Lese-Cafés sind auf Grund des
aktuellen Infektionsgeschehens
leider nicht möglich. Für
Familien wird empfohlen, die
Ausleihwünsche bereits zuhause
abzusprechen oder vorab
gemeinsam im Online-Katalog
unter https://bibkataloge.de/
rastede zu recherchieren, so
dass die Ausleihe von einem
Familienmitglied vorgenommen
werden kann. n
Vereine behalten zunächst ihre Förderbeträge
Der Kultur- und Sportausschuss hat die Übergangsregelung zur Vereinsförderrichtlinie verlängert
Von Britta Lübbers | Die Übergangregel
für die Vereinsförderung
in der Gemeinde Rastede
wird bis zum 31. Dezember
2022 verlängert. Das hat der
Kultur- und Sportausschuss in
seiner Januar-Sitzung beschlossen.
Die „neue Vereinsförderrichtlinie“
war zum 1. Januar 2017
in Kraft getreten. Vereine, deren
bis dahin gewährter Förderbetrag
durch die Neuregelung
unterschritten wird, sollten
die zuvor bestimmte Summe
zunächst weiter erhalten. Die
Übergangsregelung war auf
drei Jahre festgesetzt. „Von der
Regel profitieren beispielsweise
die Schützenvereine, die Tennisvereine
oder auch jene Vereine,
in denen keine Kinder- und Jugendarbeit
geleistet wird“, erinnerte
Sabine Meyer vom Geschäftsbereich
Sport und Kultur
jetzt im Fachausschuss.
Für einige Vereine im Gemeindegebiet
werden Leistungen
durch den Bauhof erbracht, zum
Beispiel durch regelmäßiges Rasenmähen.
„Diese Kosten werden
in der Vereinsförderrichtlinie als
Betriebskosten anerkannt “, so
Meyer weiter. Auf Antrag könnten
hier bis zu 80 Prozent der
nachgewiesenen Aufwendungen
übernommen werden.
Ein zu berücksichtigender
Faktor ist das neue Umsatzsteuergesetz,
das ursprünglich
ab dem vergangenen Jahr von
den Städten und Gemeinden
angewendet werden sollte,
jetzt aber auf 2023 verschoben
wurde. Wie sich die Neufassung
konkret auf die Abrechnung mit
den Vereinen auswirkt, sei für
Rastede noch nicht ermittelt
worden, sagte Sabine Meyer.
Grund seien u.a. die Zusatzbelastungen
durch die Corona-
Anforderungen. „Bedingt durch
Grund für die Verlängerung der Übergangsregel ist das neue
Umsatzsteuergesetz. Wegen hoher Arbeitsbelastung konnte die
Rasteder Verwaltung die Auswirkungen auf die Vereinsförderung
noch nicht abschließend ermitteln | Foto: Lübbers
den hohen und andauernden
Arbeitsaufwand im Zusammenhang
mit der Corona-Pandemie
in unserem Fachbereich, die
veränderte Personalsituation im
Fachbereich Finanzen und der
geplanten Neuorganisation der
Finanzbeziehungen mit dem
Bauhof ist es der Verwaltung
noch nicht möglich gewesen,
die Auswirkungen im Zusammenhang
mit der Vereinsförderung
abschließend zu prüfen
und eine Evaluierung vorzubereiten.“
Der Ausschuss votierte einstimmig
für die Beschlussvorlage.
Größere finanzielle Auswirkungen
seien nicht zu erwarten,
teilte Sabine Meyer mit. n
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