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20. Januar 2022 KOMMUNALES

n 15

Gemeindebücherei Rastede hat geöffnet

Nach Corona-Zwangspause: Seit Anfang Januar können Bücherfans wieder persönlich nach Lesefutter suchen

rr | Nach vier Wochen Mediento-go

hat die Gemeindebücherei

Rastede in der Oldenburger

Straße 256 ihre Türen wieder

geöffnet. „Wir wissen, wie sehr

das Stöbern vor Ort vermisst

wurde, deshalb haben wir uns

entschieden, Nutzern mit einem

gültigen 3G-Nachweis den Besuch

wieder zu ermöglichen“,

erklärt Büchereileiterin Nicole

Tielker. Damit die Bibliothek

nicht erneut schließen muss,

erinnert das Büchereiteam

noch einmal an die aktuellen

Sicherheits- und Hygienebestimmungen

zur Bekämpfung

der Corona-Pandemie. So muss

beim Betreten der Bücherei jeder

Gast (mit maximal einem

Kind bis sechs Jahren) einen zur

Verfügung gestellten Korb mitnehmen.

Die Anzahl der Körbe

ist begrenzt, so dass sich nur

wenige Besucher gleichzeitig

in der Bücherei aufhalten können.

Zudem ist das Betreten nur

noch mit medizinischen Masken

der Standards KN95 oder FFP2

möglich. Ausgenommen davon

sind Kinder bis einschließlich

14 Jahre.

Vorab im Online-Katalog

recherchieren

Nicole Tielker appelliert außerdem

an die Gäste, den Büchereibesuch

möglichst kurz

zu halten. Gemütliches Klönen,

Vorlesen oder die Nutzung des

Lese-Cafés sind auf Grund des

aktuellen Infektionsgeschehens

leider nicht möglich. Für

Familien wird empfohlen, die

Ausleihwünsche bereits zuhause

abzusprechen oder vorab

gemeinsam im Online-Katalog

unter https://bibkataloge.de/

rastede zu recherchieren, so

dass die Ausleihe von einem

Familienmitglied vorgenommen

werden kann. n

Vereine behalten zunächst ihre Förderbeträge

Der Kultur- und Sportausschuss hat die Übergangsregelung zur Vereinsförderrichtlinie verlängert

Von Britta Lübbers | Die Übergangregel

für die Vereinsförderung

in der Gemeinde Rastede

wird bis zum 31. Dezember

2022 verlängert. Das hat der

Kultur- und Sportausschuss in

seiner Januar-Sitzung beschlossen.

Die „neue Vereinsförderrichtlinie“

war zum 1. Januar 2017

in Kraft getreten. Vereine, deren

bis dahin gewährter Förderbetrag

durch die Neuregelung

unterschritten wird, sollten

die zuvor bestimmte Summe

zunächst weiter erhalten. Die

Übergangsregelung war auf

drei Jahre festgesetzt. „Von der

Regel profitieren beispielsweise

die Schützenvereine, die Tennisvereine

oder auch jene Vereine,

in denen keine Kinder- und Jugendarbeit

geleistet wird“, erinnerte

Sabine Meyer vom Geschäftsbereich

Sport und Kultur

jetzt im Fachausschuss.

Für einige Vereine im Gemeindegebiet

werden Leistungen

durch den Bauhof erbracht, zum

Beispiel durch regelmäßiges Rasenmähen.

„Diese Kosten werden

in der Vereinsförderrichtlinie als

Betriebskosten anerkannt “, so

Meyer weiter. Auf Antrag könnten

hier bis zu 80 Prozent der

nachgewiesenen Aufwendungen

übernommen werden.

Ein zu berücksichtigender

Faktor ist das neue Umsatzsteuergesetz,

das ursprünglich

ab dem vergangenen Jahr von

den Städten und Gemeinden

angewendet werden sollte,

jetzt aber auf 2023 verschoben

wurde. Wie sich die Neufassung

konkret auf die Abrechnung mit

den Vereinen auswirkt, sei für

Rastede noch nicht ermittelt

worden, sagte Sabine Meyer.

Grund seien u.a. die Zusatzbelastungen

durch die Corona-

Anforderungen. „Bedingt durch

Grund für die Verlängerung der Übergangsregel ist das neue

Umsatzsteuergesetz. Wegen hoher Arbeitsbelastung konnte die

Rasteder Verwaltung die Auswirkungen auf die Vereinsförderung

noch nicht abschließend ermitteln | Foto: Lübbers

den hohen und andauernden

Arbeitsaufwand im Zusammenhang

mit der Corona-Pandemie

in unserem Fachbereich, die

veränderte Personalsituation im

Fachbereich Finanzen und der

geplanten Neuorganisation der

Finanzbeziehungen mit dem

Bauhof ist es der Verwaltung

noch nicht möglich gewesen,

die Auswirkungen im Zusammenhang

mit der Vereinsförderung

abschließend zu prüfen

und eine Evaluierung vorzubereiten.“

Der Ausschuss votierte einstimmig

für die Beschlussvorlage.

Größere finanzielle Auswirkungen

seien nicht zu erwarten,

teilte Sabine Meyer mit. n

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