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Aus- und Weiterbildung - IHK Mittlerer Niederrhein

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<strong>IHK</strong> <strong>Mittlerer</strong> <strong>Niederrhein</strong> Geschäftsbericht 2008 | 2009<br />

Editorial<br />

Inhalt<br />

Standortpolitik<br />

Positionen<br />

Günter Haberland<br />

Mitglied der<br />

Vollversammlung <strong>und</strong><br />

Vorstandsmitglied<br />

<strong>Aus</strong>schuss für Verkehr<br />

<strong>und</strong> Logistik<br />

GmbH-Reform<br />

Unter dem sperrigen Titel „Gesetz zur Modernisierung<br />

des GmbH-Gesetzes <strong>und</strong> zur Bekämpfung von<br />

Missbräuchen“ (kurz: MoMiG) ist zum 1. November<br />

2008 eine der umfangreichsten Änderungen im<br />

Gesellschaftsrecht in Kraft getreten. Die GmbH<br />

wurde 1892 – übrigens auf Forderung des damaligen<br />

Deutschen Handelstages – ins Leben gerufen.<br />

Sie hat sich seitdem nicht nur zu einer der beliebtesten<br />

Rechtsformen entwickelt, sondern war auch<br />

Vorbild für viele andere euro päische Staaten. Das<br />

Recht der GmbH war, bis auf die „kleine Reform“<br />

1980, bis dato nur geringfügig geändert worden.<br />

Bedingt durch die Entwicklungen im europäischen<br />

Recht <strong>und</strong> dem Bedürfnis nach einem frei wählbaren<br />

Stammkapital flüchteten seit 2003 viele<br />

deutsche Gründer in die Rechtsform der englischen<br />

Limited. Während Juristen <strong>und</strong> Gerichte zahlreiche<br />

Fragen zur Rechtsanwendung auf Basis des internationalen<br />

Privatrechts zu lösen hatten, kämpften<br />

die Gründer mit praktischen Problemen im Umgang<br />

mit ungelösten Rechtsfragen <strong>und</strong> Vorbehalten<br />

gegenüber der ausländischen Rechtsform.<br />

Der Gesetzgeber ist nun mit der GmbH-Reform<br />

den Forderungen der <strong>IHK</strong>-Organisation nach einer<br />

Rechtsform mit beschränkter Haftung <strong>und</strong> frei<br />

wählbarem Stammkapital nachgekommen. Die<br />

neue Unternehmergesellschaft erleichtert den<br />

Einstieg in die Gesellschaft mit beschränkter<br />

Reform der Erbschaftsteuer<br />

Wirtschaftspolitik Starthilfe <strong>und</strong> Unternehmensförderung<br />

Mit dem jetzt vereinbarten Kompromiss hat die<br />

deutsche Politik die Chance vertan, durch eine<br />

einfache <strong>und</strong> niedrige Erbschaftsteuer oder –<br />

wie man es aus anderen Ländern kennt – durch<br />

einen gänzlichen Verzicht ein positives Signal für<br />

Investitionen <strong>und</strong> Beschäftigung zu setzen. Für<br />

Familienunternehmen bleibt das existenzgefährdende<br />

Risiko, dass sie mit einer enormen Steuerlast<br />

bedroht werden, wenn es ihnen ohnehin<br />

schon schlecht geht <strong>und</strong> sie deshalb gezwungen<br />

48<br />

Haftung. Existenzgründer können das Stammkapital<br />

ab nur einem Euro Mindestkapital flexibel<br />

festlegen. Bei maximal drei Gesellschaftern <strong>und</strong><br />

einem Geschäftsführer kann ein vereinfachtes<br />

Gründungs verfahren genutzt werden. Die Änderungen<br />

erleichtern <strong>und</strong> beschleunigen darüber<br />

hinaus die Gründungen, klären die in den letzten<br />

Jahren <strong>und</strong>urchsichtige Rechtsprechung zu verdeckten<br />

Sacheinlagen, Gesellschafterdarlehen <strong>und</strong><br />

Cash-Pooling, stärken den Gläubigerschutz <strong>und</strong><br />

helfen Missbräuche im Rahmen der GmbH zu<br />

bekämpfen.<br />

Bilanzrecht wird reformiert<br />

<strong>Aus</strong>- <strong>und</strong> <strong>Weiterbildung</strong><br />

Eine Alternative zur internationalen Rechnungslegung<br />

für Unternehmen in Deutschland soll das<br />

von der B<strong>und</strong>esregierung geplante Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz<br />

(BilMoG) schaffen. Das<br />

Gesetz sieht die umfangreichsten Änderungen<br />

des Bilanzrechts seit über 30 Jahren vor. Beinahe<br />

alle bilanzierungspflichtigen Unternehmen werden<br />

sind, Personal abzubauen. Die Reaktion älterer<br />

Unternehmer auf das neue Gesetz ist absehbar:<br />

Kein Senior­Chef wird mehr Erweiterungsinvestitionen<br />

vornehmen, die für seine Nachfolger ein<br />

Steuerlast­Risiko darstellen könnten. Und auch<br />

sein Personal wird er vorbeugend auf das absolut<br />

notwendige Minimum abbauen. Die Politik muss<br />

sich daher fragen lassen, warum sie mit dem<br />

neuen Erbschaftsteuer­Gesetz Investitionen<br />

verhindern <strong>und</strong> Arbeitsplätze gefährden will.

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