Aus- und Weiterbildung - IHK Mittlerer Niederrhein
Aus- und Weiterbildung - IHK Mittlerer Niederrhein
Aus- und Weiterbildung - IHK Mittlerer Niederrhein
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>IHK</strong> <strong>Mittlerer</strong> <strong>Niederrhein</strong> Geschäftsbericht 2008 | 2009<br />
Editorial<br />
Inhalt<br />
Standortpolitik<br />
Positionen<br />
Günter Haberland<br />
Mitglied der<br />
Vollversammlung <strong>und</strong><br />
Vorstandsmitglied<br />
<strong>Aus</strong>schuss für Verkehr<br />
<strong>und</strong> Logistik<br />
GmbH-Reform<br />
Unter dem sperrigen Titel „Gesetz zur Modernisierung<br />
des GmbH-Gesetzes <strong>und</strong> zur Bekämpfung von<br />
Missbräuchen“ (kurz: MoMiG) ist zum 1. November<br />
2008 eine der umfangreichsten Änderungen im<br />
Gesellschaftsrecht in Kraft getreten. Die GmbH<br />
wurde 1892 – übrigens auf Forderung des damaligen<br />
Deutschen Handelstages – ins Leben gerufen.<br />
Sie hat sich seitdem nicht nur zu einer der beliebtesten<br />
Rechtsformen entwickelt, sondern war auch<br />
Vorbild für viele andere euro päische Staaten. Das<br />
Recht der GmbH war, bis auf die „kleine Reform“<br />
1980, bis dato nur geringfügig geändert worden.<br />
Bedingt durch die Entwicklungen im europäischen<br />
Recht <strong>und</strong> dem Bedürfnis nach einem frei wählbaren<br />
Stammkapital flüchteten seit 2003 viele<br />
deutsche Gründer in die Rechtsform der englischen<br />
Limited. Während Juristen <strong>und</strong> Gerichte zahlreiche<br />
Fragen zur Rechtsanwendung auf Basis des internationalen<br />
Privatrechts zu lösen hatten, kämpften<br />
die Gründer mit praktischen Problemen im Umgang<br />
mit ungelösten Rechtsfragen <strong>und</strong> Vorbehalten<br />
gegenüber der ausländischen Rechtsform.<br />
Der Gesetzgeber ist nun mit der GmbH-Reform<br />
den Forderungen der <strong>IHK</strong>-Organisation nach einer<br />
Rechtsform mit beschränkter Haftung <strong>und</strong> frei<br />
wählbarem Stammkapital nachgekommen. Die<br />
neue Unternehmergesellschaft erleichtert den<br />
Einstieg in die Gesellschaft mit beschränkter<br />
Reform der Erbschaftsteuer<br />
Wirtschaftspolitik Starthilfe <strong>und</strong> Unternehmensförderung<br />
Mit dem jetzt vereinbarten Kompromiss hat die<br />
deutsche Politik die Chance vertan, durch eine<br />
einfache <strong>und</strong> niedrige Erbschaftsteuer oder –<br />
wie man es aus anderen Ländern kennt – durch<br />
einen gänzlichen Verzicht ein positives Signal für<br />
Investitionen <strong>und</strong> Beschäftigung zu setzen. Für<br />
Familienunternehmen bleibt das existenzgefährdende<br />
Risiko, dass sie mit einer enormen Steuerlast<br />
bedroht werden, wenn es ihnen ohnehin<br />
schon schlecht geht <strong>und</strong> sie deshalb gezwungen<br />
48<br />
Haftung. Existenzgründer können das Stammkapital<br />
ab nur einem Euro Mindestkapital flexibel<br />
festlegen. Bei maximal drei Gesellschaftern <strong>und</strong><br />
einem Geschäftsführer kann ein vereinfachtes<br />
Gründungs verfahren genutzt werden. Die Änderungen<br />
erleichtern <strong>und</strong> beschleunigen darüber<br />
hinaus die Gründungen, klären die in den letzten<br />
Jahren <strong>und</strong>urchsichtige Rechtsprechung zu verdeckten<br />
Sacheinlagen, Gesellschafterdarlehen <strong>und</strong><br />
Cash-Pooling, stärken den Gläubigerschutz <strong>und</strong><br />
helfen Missbräuche im Rahmen der GmbH zu<br />
bekämpfen.<br />
Bilanzrecht wird reformiert<br />
<strong>Aus</strong>- <strong>und</strong> <strong>Weiterbildung</strong><br />
Eine Alternative zur internationalen Rechnungslegung<br />
für Unternehmen in Deutschland soll das<br />
von der B<strong>und</strong>esregierung geplante Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz<br />
(BilMoG) schaffen. Das<br />
Gesetz sieht die umfangreichsten Änderungen<br />
des Bilanzrechts seit über 30 Jahren vor. Beinahe<br />
alle bilanzierungspflichtigen Unternehmen werden<br />
sind, Personal abzubauen. Die Reaktion älterer<br />
Unternehmer auf das neue Gesetz ist absehbar:<br />
Kein SeniorChef wird mehr Erweiterungsinvestitionen<br />
vornehmen, die für seine Nachfolger ein<br />
SteuerlastRisiko darstellen könnten. Und auch<br />
sein Personal wird er vorbeugend auf das absolut<br />
notwendige Minimum abbauen. Die Politik muss<br />
sich daher fragen lassen, warum sie mit dem<br />
neuen ErbschaftsteuerGesetz Investitionen<br />
verhindern <strong>und</strong> Arbeitsplätze gefährden will.