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<strong>06</strong>‘15 Wie würdest du entscheiden?<br />

Das Magazin für die Region<br />

Falle: Online-Reisebuchung<br />

Es sind unseriöse Reiseportale im<br />

Internet, die ihre Kunden vorschnell<br />

in eine Reise-Vertragsfalle stolpern<br />

lassen ohne dass der Kunde die verbindliche<br />

Buchung erkennen konnte,<br />

erhält er schon eine Buchungsbestätigung.<br />

Handelt es sich dabei um einen<br />

Urlaub oder einen Flug, den er in<br />

dieser Form überhaupt nicht buchen<br />

wollte, stellt sich – zu Recht - die Frage,<br />

wie eine derartige fehlerhafte und ungewollte<br />

Reisebuchung bzw. Flugbuchung<br />

wieder storniert werden kann.<br />

Damit eine rechtlich verbindliche<br />

Online-Reisebuchung vorliegt, müssen<br />

bestimmte Bedingungen erfüllt<br />

werden.<br />

Wann kommt eine rechtlich verbindliche<br />

Reisebuchung im Internet zustande?<br />

Eine Reisebuchung oder Flugbuchung<br />

liegt dann verbindlich vor, wenn sowohl<br />

der Kunde als auch der Reiseanbieter<br />

übereinstimmend einen Reisevertrag<br />

abgeschlossen haben. Hierzu sind drei<br />

Schritte notwendig: Zunächst muss<br />

Ihnen auf dem Online-Reiseportal ein<br />

konkretes Angebot für eine Reise gemacht<br />

werden. Dieses Angebot buchen<br />

Sie über einen deutlich gekennzeichneten<br />

Buchungs-Button. Anschließend<br />

lässt Ihnen der Internet-Reiseveranstalter<br />

eine Bestätigung zukommen, dass<br />

die Reise gebucht wurde. Erst wenn<br />

diese Bestätigung des Reiseveranstalters<br />

vorliegt, wurde ein rechtlich verbindlicher<br />

Reisevertrag abgeschlossen.<br />

Damit es zu einer wirksamen Flugbuchung<br />

oder Reisebuchung kommt,<br />

müssen Sie als Kunde genau wissen, zu<br />

welchem Zeitpunkt Sie das Reiseangebot<br />

im Internet annehmen. Hierzu sollte<br />

das Reiseportal einen Button auf seiner<br />

Homepage vorsehen, der konkret und<br />

unzweideutig darstellt, dass durch Betätigung<br />

des Buttons die Reise gebucht<br />

wird. Dazu kann der Button beispielsweise<br />

mit „Jetzt verbindlich buchen“,<br />

„Jetzt buchen“ o.ä. beschriftet sein.<br />

Wann liegt keine rechtlich verbindliche<br />

Buchung vor?<br />

Eine Reisebuchung schlägt dann fehl,<br />

wenn Ihnen der Reiseveranstalter nicht<br />

deutlich zu erkennen gibt, dass Sie zu einem<br />

bestimmten Zeitpunkt oder durch<br />

eine bestimmte Aktion die Reise buchen.<br />

Das heißt, Sie müssen als Kunde<br />

immer deutlich erkennen können, ab<br />

welchem Schritt es zu einer Buchung<br />

kommt. Manche Reiseportale geben<br />

ihren Kunden nicht klar genug darüber<br />

Auskunft, ab wann die Online-Buchung<br />

verbindlich wird. Manchmal geht der<br />

Kunde davon aus, dass er sich noch im<br />

Bereich der Information über die Reise<br />

befindet, das Reiseportal nimmt aber<br />

bereits eine verbindlich gebuchte Reise<br />

an. Das ist dann der Fall, wenn der Reiseveranstalter<br />

seinen Kunden im Unklaren<br />

darüber lässt, ab wann genau die Reise<br />

gebucht wurde. Unseriöse Reiseportale<br />

im Internet nutzen diese Vorgehensweise,<br />

um ihre Kunden voreilig in einen Reisevertrag<br />

stolpern zu lassen. Sinn und<br />

Zweck des Ganzen ist es, eine erhöhte<br />

Buchungszahl zu erzielen. Rechtlich<br />

zulässig ist diese Vorgehensweise natürlich<br />

nicht, doch kommt sie nicht selten<br />

vor. Wenn Sie aber als Kunde<br />

eine Buchungsbestätigung<br />

von Ihrem Online-Reiseportal<br />

erhalten, obwohl Sie noch<br />

nicht verbindlich buchen<br />

wollten, so können Sie<br />

rechtlich gegen die<br />

Reisebuchung<br />

vorgehen.<br />

Welche rechtlichen Möglichkeiten<br />

habe ich, um eine ungewollte Online-<br />

Reisebuchung zu stornieren?<br />

Bestreiten des Vertragsschlusses: War<br />

überhaupt nicht erkennbar, dass bereits<br />

ein Reisevertrag abgeschlossen wurde,<br />

beispielsweise weil nicht ausreichend<br />

auf die verbindliche Buchung hingewiesen<br />

wurde, so kann gegenüber<br />

dem Reiseportal bestritten werden,<br />

dass überhaupt ein wirksamer Vertrag<br />

abgeschlossen wurde. Ohne einen<br />

wirksam abgeschlossenen Vertrag kann<br />

niemand eine Zahlung verlangen. Nicht<br />

der Kunde sondern der Veranstalter<br />

muss den Vertragsabschluss beweisen.<br />

Anfechtung wegen Täuschung: Die<br />

Anfechtung wegen Täuschung ist dann<br />

möglich, wenn das Online-Reiseportal<br />

eine absichtliche Irreführung des Kunden<br />

über die Verbindlichkeit einer Reisebuchung<br />

vorgenommen hat. Das ist<br />

dann der Fall, wenn die Internetseite<br />

so gestaltet war, dass der Kunde in die<br />

Reisevertragsfalle geraten musste, ohne<br />

dies erkennen zu können. Die Anfechtung<br />

wegen Täuschung kommt damit<br />

vor allem dann in Betracht, wenn die<br />

Portalbetreiber es willentlich darauf anlegen,<br />

durch Täuschung der Seitenbe-<br />

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