55_next_06_2015
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<strong>06</strong>‘15 Wie würdest du entscheiden?<br />
Das Magazin für die Region<br />
Falle: Online-Reisebuchung<br />
Es sind unseriöse Reiseportale im<br />
Internet, die ihre Kunden vorschnell<br />
in eine Reise-Vertragsfalle stolpern<br />
lassen ohne dass der Kunde die verbindliche<br />
Buchung erkennen konnte,<br />
erhält er schon eine Buchungsbestätigung.<br />
Handelt es sich dabei um einen<br />
Urlaub oder einen Flug, den er in<br />
dieser Form überhaupt nicht buchen<br />
wollte, stellt sich – zu Recht - die Frage,<br />
wie eine derartige fehlerhafte und ungewollte<br />
Reisebuchung bzw. Flugbuchung<br />
wieder storniert werden kann.<br />
Damit eine rechtlich verbindliche<br />
Online-Reisebuchung vorliegt, müssen<br />
bestimmte Bedingungen erfüllt<br />
werden.<br />
Wann kommt eine rechtlich verbindliche<br />
Reisebuchung im Internet zustande?<br />
Eine Reisebuchung oder Flugbuchung<br />
liegt dann verbindlich vor, wenn sowohl<br />
der Kunde als auch der Reiseanbieter<br />
übereinstimmend einen Reisevertrag<br />
abgeschlossen haben. Hierzu sind drei<br />
Schritte notwendig: Zunächst muss<br />
Ihnen auf dem Online-Reiseportal ein<br />
konkretes Angebot für eine Reise gemacht<br />
werden. Dieses Angebot buchen<br />
Sie über einen deutlich gekennzeichneten<br />
Buchungs-Button. Anschließend<br />
lässt Ihnen der Internet-Reiseveranstalter<br />
eine Bestätigung zukommen, dass<br />
die Reise gebucht wurde. Erst wenn<br />
diese Bestätigung des Reiseveranstalters<br />
vorliegt, wurde ein rechtlich verbindlicher<br />
Reisevertrag abgeschlossen.<br />
Damit es zu einer wirksamen Flugbuchung<br />
oder Reisebuchung kommt,<br />
müssen Sie als Kunde genau wissen, zu<br />
welchem Zeitpunkt Sie das Reiseangebot<br />
im Internet annehmen. Hierzu sollte<br />
das Reiseportal einen Button auf seiner<br />
Homepage vorsehen, der konkret und<br />
unzweideutig darstellt, dass durch Betätigung<br />
des Buttons die Reise gebucht<br />
wird. Dazu kann der Button beispielsweise<br />
mit „Jetzt verbindlich buchen“,<br />
„Jetzt buchen“ o.ä. beschriftet sein.<br />
Wann liegt keine rechtlich verbindliche<br />
Buchung vor?<br />
Eine Reisebuchung schlägt dann fehl,<br />
wenn Ihnen der Reiseveranstalter nicht<br />
deutlich zu erkennen gibt, dass Sie zu einem<br />
bestimmten Zeitpunkt oder durch<br />
eine bestimmte Aktion die Reise buchen.<br />
Das heißt, Sie müssen als Kunde<br />
immer deutlich erkennen können, ab<br />
welchem Schritt es zu einer Buchung<br />
kommt. Manche Reiseportale geben<br />
ihren Kunden nicht klar genug darüber<br />
Auskunft, ab wann die Online-Buchung<br />
verbindlich wird. Manchmal geht der<br />
Kunde davon aus, dass er sich noch im<br />
Bereich der Information über die Reise<br />
befindet, das Reiseportal nimmt aber<br />
bereits eine verbindlich gebuchte Reise<br />
an. Das ist dann der Fall, wenn der Reiseveranstalter<br />
seinen Kunden im Unklaren<br />
darüber lässt, ab wann genau die Reise<br />
gebucht wurde. Unseriöse Reiseportale<br />
im Internet nutzen diese Vorgehensweise,<br />
um ihre Kunden voreilig in einen Reisevertrag<br />
stolpern zu lassen. Sinn und<br />
Zweck des Ganzen ist es, eine erhöhte<br />
Buchungszahl zu erzielen. Rechtlich<br />
zulässig ist diese Vorgehensweise natürlich<br />
nicht, doch kommt sie nicht selten<br />
vor. Wenn Sie aber als Kunde<br />
eine Buchungsbestätigung<br />
von Ihrem Online-Reiseportal<br />
erhalten, obwohl Sie noch<br />
nicht verbindlich buchen<br />
wollten, so können Sie<br />
rechtlich gegen die<br />
Reisebuchung<br />
vorgehen.<br />
Welche rechtlichen Möglichkeiten<br />
habe ich, um eine ungewollte Online-<br />
Reisebuchung zu stornieren?<br />
Bestreiten des Vertragsschlusses: War<br />
überhaupt nicht erkennbar, dass bereits<br />
ein Reisevertrag abgeschlossen wurde,<br />
beispielsweise weil nicht ausreichend<br />
auf die verbindliche Buchung hingewiesen<br />
wurde, so kann gegenüber<br />
dem Reiseportal bestritten werden,<br />
dass überhaupt ein wirksamer Vertrag<br />
abgeschlossen wurde. Ohne einen<br />
wirksam abgeschlossenen Vertrag kann<br />
niemand eine Zahlung verlangen. Nicht<br />
der Kunde sondern der Veranstalter<br />
muss den Vertragsabschluss beweisen.<br />
Anfechtung wegen Täuschung: Die<br />
Anfechtung wegen Täuschung ist dann<br />
möglich, wenn das Online-Reiseportal<br />
eine absichtliche Irreführung des Kunden<br />
über die Verbindlichkeit einer Reisebuchung<br />
vorgenommen hat. Das ist<br />
dann der Fall, wenn die Internetseite<br />
so gestaltet war, dass der Kunde in die<br />
Reisevertragsfalle geraten musste, ohne<br />
dies erkennen zu können. Die Anfechtung<br />
wegen Täuschung kommt damit<br />
vor allem dann in Betracht, wenn die<br />
Portalbetreiber es willentlich darauf anlegen,<br />
durch Täuschung der Seitenbe-<br />
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