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Das Wirtschaftsmagazin für das Bergische Land und den Kreis Mettmann

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der BERGISCHE www.bvg-menzel.de

UNTERNEHMER

DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN FÜR DAS BERGISCHE UND DEN KREIS METTMANN

03

2022

COMPLIANCE -

AUCH EIN THEMA FÜR KMU

24 Interview

Compliance:

Regeltreue als Imagegewinn

34 Serie

Jetzt im Handel:

Sweet living an der Wupper

44 Unterwegs

Lyon - Stadt des guten

Lebens


Regional verwurzelt, international verbunden.

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EDITORIAL

CreditreformThese Nr. 4

ICH

WILL

DICH

NICHT UM

JEDEN PREIS. *

ERHELLEND

BLEIBEN WIR ZUVERSICHTLICH, auch wenn uns das angesichts der

aktuellen Nachrichtenlage zunehmend schwer fällt. Was wir vor wenigen Wochen

noch für unmöglich gehalten haben, ist nun eingetreten. Ein Krieg, mitten

in Europa, bringt unsäglich großes Leid über die Menschen in der Ukraine,

die Hals über Kopf vor den Grausamkeiten des Aggressors aus ihrer

Heimat fliehen, sich in Kellern und U-Bahn-Stationen verstecken und Tag für

Tag um ihr Leben bangen. Daneben gibt es Heerscharen von tapferen Bürgern

und auch Bürgerinnen, die neben dem Militär ihr Land verteidigen. Gleichzeitig

verzeichnen wir eine große Solidarität in ganz Europa, bei den Menschen

und auch in der Wirtschaft. Obwohl die beschlossenen Sanktionen gegen

die Invasoren nicht nur Russland, sondern die gesamte Weltwirtschaft

treffen, gibt es eine Welle der Hilfsbereitschaft für die Flüchtenden und Vertriebenen.

Bemerkenswert auch die Reaktion vieler Unternehmen, die ihrem

Protest gegen diesen verbrecherischen Militärschlag Taten folgen lassen und

ihre Geschäftsbeziehungen mit Russland auf Eis legen. Hier ist sich die Staatengemeinschaft

bis auf wenige Ausnahmen einig – hoffen wir, dass all das

nützen und dem Krieg ein schnelles Ende bereiten wird.

Es fällt schwer, bei all diesen bedrückenden Bildern auf unser aktuelles

Titelthema zusprechen zu kommen. Doch verlangen die Regularien, die von

der Wirtschaft zunehmend zu beachten sind, Strukturen und je nach Betriebsgröße

ein Management. Dass Compliance somit auch eine Anforderung an

mittelständische und auch kleine Betriebe ist, verdeutlichen wir in dieser

Ausgabe. Mit dem „Rosa Haus“ in Solingen bringen wir ein bisschen Farbe

in die Tristesse dieser Tage. Lesen Sie, wie eine Solingerin und ihre Familie

aus ihrem realisierten Traum vom Eigenheim ein spannendes Geschäftsmodell

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der Bergische Unternehmer 03 |22 3


INHALT

22 Titel

Compliance

Auch ein Thema für kleinere und mittlere Unternehmen.

34

Serie Jetzt im Handel:

Sweet living an

der Wupper

24 Interview

Compliance:

Regeltreue als

Imagegewinn

4 www.bvg-menzel.de


44

Lyon:

Stadt des guten Lebens

Namen & Nachrichten

06 Edscha mit neuer

Führungsspitze

06 Homeoffice-Nutzung unverändert

07 Solinger Erfolgsgeschichte

08 Generationswechsel bei Gira

08 Wohnraumförderung für Solingen

09 Frauen holen auf beim

Arbeitseinkommenm

10 A.H. Winterberg setzt auf Sicherheit

11 Volksbank stellt Bilanz vor

12 Neue Kunst fürs Museum

12 Dieselpreis unter Druck

13 Mehr Hochwasserschutz

für die Region

14 Materialmangel verschärft sich

14 Unsichere Zeiten für die

Autoindustrie

15 Im Doppeldecker durchs Bergische

16 Können wir auf russisches

Gas verzichten?

17 Bayer Absolventenpreis

18 Volkswirte fordern Zinserhöhung

18 Sparkasse baut in Solingen

19 Schnelles Internet für Wuppertal

Titel

22 Compliance: Auch ein Thema für kleine

und mittlere Unternehmen.

24 Interview: Regeltreue als Imagegewinn

Serie Jetzt im Handel

30 Sweet living an der Wupper

Gastkommentar

38 Wir müssen uns an Frauen in

Führungspositionen gewöhnen.

Aus der Praxis

39 Recht, Finanzen, Steuern

Für Sie unterwegs

44 Lyon - Stadt des guten Lebens

Rubriken

46 Handelsregister

54 Vorschau /Impressum

RINKE_Anzeige_4c_2022.qxp_RINKE_IHK 06.01.22 13:57 Seite 3

der Bergische Unternehmer 03 |22 5


NAMEN & NACHRICHTEN

Edscha mit neuer Führungsspitze

César Pontvianne de la Maza zum neuen CEO der Edscha Gruppe bestellt.

Foto: Edscha Gruppe

Der in Spanien geborene César

Pontvianne de la Maza ist der

neue Mann an der Spitze von

Edscha mit Sitz in Remscheid.

Der international tätige Automobilzulieferer

Edscha, der seit 2010 zum spanischen Gestamp-Konzern

gehört, hat eine neue Führungsspitze.

Mit Wirkung zum 1. März

2022 übernahm César Pontvianne de la

Maza (39), geboren im spanischen Salamanca,

die Funktion des Vorsitzenden der Geschäftsführung

der Edscha Gruppe und löste

damit den bisherigen CEO Torsten

Greiner ab. Pontvianne de la Maza wechselte

aus dem Management des Gestamp-Konzerns

an die Edscha-Spitze. Seit 2020 leitete

er bei Gestamp die Geschäftseinheit Strategie.

In dieser Funktion war er für die strategische

Entwicklung der Geschäftsbereiche

von Gestamp verantwortlich und konnte dabei

ein tiefes Verständnis für die Edscha

Gruppe gewinnen. Der neuen CEO war seit

Beginn seiner Karriere im industriellen

Umfeld tätig. Bevor er zu Gestamp kam, arbeitete

er nach seinem Studium der Wirtschaftswissenschaften

an der Universität

von Salamanca und einem Management-

Programm an der IE Business School zunächst

für ein Familienunternehmen aus

dem Automotive-Bereich, das sein Großvater

gegründet hatte. Mit Pontvianne de la

Maza werde die erfolgreiche Umsetzung der

Initiativen des Transformationsplans gemeinsam

mit dem gesamten Edscha-Team

sichergestellt und die Gruppe als Weltmarktführer

im Automobilmarkt positioniert

werden können, heißt es vom Unternehmen.

Damit werde man für die

zukünftigen Herausforderungen des Marktes

optimal aufgestellt sein.

Homeoffice-Nutzung nahezu unverändert

Omikron-Welle hat

nicht für Steigerung

gesorgt.

Auf dem Höhepunkt der jüngsten Corona-

Welle im Februar ist die Zahl der Beschäftigten

im Homeoffice praktisch unverändert

geblieben. Dort arbeiteten zeitweise

28,2 Prozent der Beschäftigten, im Januar

waren es 28,4 Prozent. Das geht aus einer

Umfrage des ifo Instituts hervor. „Damit

steigt die Homeoffice-Quote in der Omikron-Welle

nicht weiter und liegt gut drei

Prozentpunkte unter dem Höchstwert vom

März 2021“, sagt Jean-Victor Alipour, Experte

für Homeoffice beim ifo Institut. Das

vom ifo Institut ausgerechnete Homeoffice-Potenzial

von 56 Prozent wird nur zur

Hälfte ausgeschöpft. Im Verarbeitenden

Gewerbe fiel der Anteil von 20,2 auf 19,0

Prozent, im Großhandel von 20,2 auf 19,5

Prozent und im Einzelhandel von 6,9 auf

6,3 Prozent. Im Bau blieb die Quote unverändert.

Nur bei den Dienstleistern stieg der

Anteil von 39,2 auf 39,6 Prozent. In der

Bekleidungsindustrie fiel die Homeoffice-

Quote deutlich von 37,9 auf 33,8 Prozent.

Auch in der Chemiebranche fiel der Anteil

von 21,7 auf 18,8 Prozent. Bei den Rundfunkveranstaltern

und Filmproduzenten,

Kinos und Tonstudios stieg die Quote deutlich.

Auch in der Werbung und Marktforschung

blieb der Anteil hoch: Er stieg auf

65,3 Prozent, nach 60,3 Prozent im Januar.

6 www.bvg-menzel.de


Solinger Erfolgsgeschichten

Drei Unternehmen bekommen den Innovationspreis „Rheinland genial“.

Foto: Bastian Glumm

Laura-Sophie Voß und Roland

Voß (sportsforcharity//

sfc-Event GmbH & sportsforcharity

Stiftung), Solingens

Oberbürgermeister

Tim Kurzbach, Julian Böhm

und Dr. Philipp Naumann

(Imbre GbR), Frank Balkenhol

(Geschäftsführer Solingen.Business),

Daniel Klages

und Jule Dinnebier von

Dinnebier Licht GmbH (v.l.)

bei der Preisverleihung in

der alten Maschinenhalle.

Seit 2020 verleiht der Verein Metropolregion

Rheinland e.V. den Award an Unternehmen,

Organisation und Einrichtungen, die

sich durch besondere Produkte, Dienstleistungen,

Technologien, Services und andere

Erfindungen auszeichnen.

Solingens Oberbürgermeister Tim Kurzbach

und Frank Balkenhol, Geschäftsführer

Wirtschaftsförderung Solingen und

Gründer- und Technologienzentrum Solingen,

überreichten den drei Preisträgerinnen

und Preisträgern die Innovationsawards.

Im letzten Jahr wurden bereits zehn innovative

Solinger Unternehmen und Einrichtungen

mit dem Award der Metropolregion

Rheinland geehrt. Ausgezeichnet wurden

jetzt die Unternehmen Dinnebier Licht

GmbH, Imbre GbR und sportsforcharity //

sfc-Event GmbH & sportsforcharity Stiftung.

Im Verein Metropolregion Rheinland kooperieren

Akteure aus Kreisen und kreisfreien

Städten, den Industrie- und Handelssowie

Handwerkskammern, der

Städteregion Aachen und dem Landschaftsverband

Rheinland, um ihre interkommunale

und regionale Zusammenarbeit

zu verbessern.

Durch die Bündelung der Interessen und

gemeinsame Aktivitäten soll das Rheinland

verstärkt als zusammenhängender

Wirtschafts- und Lebensraum wahrgenommen

werden und zu einer Metropolregion

von europäischer Bedeutung wachsen.

Frank Balkenhol war ebenfalls begeistert:

„Es freut mich, dass wir nach wie vor zahlreiche

Unternehmen, Startups, Einrichtungen

oder Personen in Solingen haben, die

den Erfindergeist wahren und an neuen Innovationen

tüfteln.“

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der Bergische Unternehmer 03 |22 7


NAMEN & NACHRICHTEN

Generationswechsel in der Gira Geschäftsführung

Mittelständische DNA als Familienunternehmen bleibt erhalten.

Foto: Gira

Die beiden neuen Gira-Geschäftsführer

Dominik Marte

(r.) und Sebastian Marz (l.)

verantworten in der Unternehmensleitung

ab sofort Marketing

und Vertrieb bzw. die

kaufmännischen Bereiche. Damit

treten Sie die Nachfolge

des geschäftsführenden Gesellschafters

Dirk Giersiepen

an, der sich zum 30. Juni 2022

aus dem operativen Geschäft

zurückziehen wird.

Der in Radevormwald beheimatete Gebäudetechnikspezialist

und Smartbuilding-Pionier

Gira setzt bei der neuen Unternehmensführung

auf zwei Führungskräfte aus den eigenen Reihen.

Dominik Marte (43) und Sebastian Marz

(39) wurden durch die Gesellschafterversammlung

des Familienunternehmens einstimmig zu

neuen Geschäftsführern bestellt. Im Führungsgremium

des Mittelständlers übernehmen sie

ab sofort die Verantwortung für Marketing und

Vertrieb bzw. für die kaufmännischen Bereiche.

Damit treten beide die Nachfolge des ge-

schäftsführenden Gesellschafters Dirk Giersiepen

(61) an, der sich zum 30. Juni dieses Jahres

aus dem operativen Geschäft des Herstellers

von Design-Schalterprogrammen, Türsprechanlagen

und innovativen Lösungen für die digital

vernetzte Gebäudetechnik zurückziehen

wird. Das Gira Führungsteam komplettieren

die Geschäftsführer Christian Feltgen (55), der

seit 2016 das Technologiemanagement und die

Produktentwicklung verantwortet, sowie Steffen

Zimmermann (56), zuständig für Produktion,

Logistik und die gesamte Supply Chain.

Sebastian Marz startete 2001 als Auszubildender

seine Karriere beim Bergischen Technologiemittelständler.

Es folgten Stationen im Controlling

und als Assistent der

Geschäftsführung, während er parallel dazu

sein Studium zum Wirtschaftsingenieur abschloss.

Dominik Marte kam am 1. Juli 2018

als Vertriebsleiter für den wichtigen deutschen

Heimatmarkt nach Radevormwald.

Zuvor war der Diplom-Betriebswirt 19 Jahre in

verschiedenen Funktionen für das Sanitärunternehmen

Hansgrohe tätig gewesen. „Unsere

mittelständische DNA als Familienunternehmen

wird mit den beiden Eigengewächsen auch

117 Jahre nach Gründung durch meinen Urgroßvater

erhalten bleiben“, beschreibt Dirk

Giersiepen den Wechsel an der Unternehmensspitze.

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Frauen holen auf bei

Arbeitseinkommen

Die Arbeitseinkommen von Frauen und

Männern nähern sich langsam an. Die Lücke

ist von 39,1 Prozent im Jahr 2001 auf

37,5 Prozent in 2016 gesunken. Dies zeigt

eine neue Studie des ifo Instituts. „Berücksichtigt

man zusätzliche Einkommen

aus Vermietungen, aus Selbständigkeit,

oder aus Beteiligungen an Unternehmen,

wird die Lücke hingegen größer: Sie

wächst im selben Zeitraum von 39,6 auf

40,6 Prozent“, sagt Andreas Peichl, Leiter

des ifo Zentrums für Makroökonomik

und Befragungen. Insbesondere die niedrigen

und mittleren Arbeitseinkommen

von Männern und Frauen haben sich angenähert.

Auch bei den Spitzengehältern

ist die Lücke kleiner geworden, obwohl

sie absolut gesehen mit 57,1 Prozent noch

immer sehr groß ist: Bei den obersten 0,1

Prozent der Spitzengehälter verdienen

Männer mehr als doppelt so viel wie Frauen.

Ein Blick auf alle Einkommensarten zeigt

ein etwas anderes Bild: Im unteren und

mittleren Einkommensbereich ist die Lücke

zwischen Männern und Frauen stark

geschrumpft. Hingegen entwickeln sich

die Einkommen der oberen 10 Prozent

wieder auseinander. Das liegt daran, dass

die Einkommen von Selbständigen und

aus Unternehmensbeteiligungen stärker

auseinanderklaffen. Grundlage der Studie

sind Daten aus dem Steuerzahlerpanel

(TPP) sowie Sozialversicherungsdaten des

Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung

(IAB) im Zeitraum von 2001 bis

2016.

Die Kombination der beiden Datensätze

erlaubt es, ein Bild der deutschen Einkommensstruktur

zu zeichnen, von den

geringfügig Beschäftigten bis hin zu bestbezahlten

Vorstandsvorsitzenden an der

Spitze der Verteilung. Die Studie wurde

vom ifo Institut, dem IAB, der Hochschule

Heilbronn sowie den Universitäten

Boston und Zürich erstellt.

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Leasingrate, € 0,00 netto (€ 0,00 brutto) Leasing-Sonderzahlung, bei 36 Monaten Laufzeit und 30000 km Gesamtlaufleistung.

der Bergische Unternehmer 03 |22 9


NAMEN & NACHRICHTEN

A.H. Winterberg setzt auf Sicherheit

Der Arbeitsschutz umschließt auch die Auswahl der Fahrzeuge.

Foto: A.H. Winterberg

Jana Winterberg, Geschäftsführerin

der A.H. Winterberg,

übernimmt die Fahrzeuge von

Goeksel Isikyol von der Mercedes

Benz AG, Vetriebsdirektion

PKW/VAN West.

Im Januar 2022 erhielt die A. H. Winterberg

GmbH & Co. als erster Kunde den neuen Citan

von Mercedes Benz. „Als Preisträger des

Deutschen Arbeitsschutzpreises und Vorstandsmitglied

des Vision-Zero-Accident-Forums

war es uns wichtig, ein zuverlässiges

und sehr sicheres Fahrzeug unseren Mitarbeiterinnen

und Mitarbeitern zur Verfügung zu

stellen“, erklärt Jana Winterberg, Geschäftsführerin

des Wuppertaler Traditionsunterneh-

mens. Als Dienstleister für Gebäudereinigung

sind die Beschäftigten von A.H. Winterberg

auf eine gute und sichere Mobilität angewiesen.

Mit den neuesten Assistenzsystemen des

Citan seien die Mitarbeitenden und auch die

anderen Verkehrsteilnehmer bestens geschützt.

Dies habe den Ausschlag für das mit

Aktivem Brems-Assistent, Aktivem Spurhalte-Assistent,

Totwinkel-Assistent, Geschwindigkeitslimit-Assistent,

Anhängerstabilisierung

und vielem mehr ausgestattete Fahrzeug

gegeben. Dies sei bei Handwerker-Fahrzeugen

sicher kein Standard. Zum hohen Sicherheitsniveau

des neuen Citan trägt die stabile

Karosseriestruktur mit energieabsorbierenden

Lastpfaden ebenso wie die umfangreiche

Ausstattung mit modernen Fahrassistenzsystemen

bei. Diese können den Fahrer in zahlreichen

Situationen unterstützen und entlasten.

Auch bei den Rückhaltesystemen ist der

Citan ein Vorreiter: Der Tourer beispielsweise

besitzt serienmäßig einen Mittenairbag, der

sich bei schweren Seitenkollisionen zwischen

Fahrer- und Beifahrersitz entfalten kann. „Alles

in allem also gerade für den Schutz der

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein ausschlaggebendes

Argument“, findet die Geschäftsführerin.

Solingen erhält 9 Millionen für Wohnraumförderung

Förderung ist

starker Anreiz für

Investoren.

Der Stadtdienst Wohnen in Solingen kann

ab sofort Mittel in Höhe von insgesamt 9,2

Millionen Euro für die verschiedenen Formen

der Wohnbauförderung bewilligen.

Ende Februar hat die Stadt Solingen die notwendigen

Zuweisungsbescheide vom Land

erhalten. 6,9 Millionen Euro stehen für den

öffentlich geförderten Mietwohnungsbau

bereit, 1,4 Millionen Euro für die Eigentumsförderung,

weitere 909.000 für Modernisierungsmaßnahmen

im Wohnungsbestand.

Planungs- und Baudezernent Andreas

Budde betont: „Das ist ein starker Anreiz

für Investoren, öffentlich geförderte Wohnungen

zu bauen, die wir in Solingen dringend

brauchen. Außerdem bietet die Förderung

für Familien, die sich Eigentum sonst

kaum leisten könnten, eine große Chance.“

Auskunft über die neuen Förderrichtlinien

und das Antragsverfahren erteilt

der Stadtdienst Wohnen. Ansprechpartnerin

ist Claudia Cestnik,

die dort kürzlich die Leitung der zuständigen

Abteilung übernommen

hat. Kontakt unter Telefon 0212/ 290

2131 oder per Mail an c.cestnik@solingen.de.

10 www.bvg-menzel.de


Volksbank im Bergischen Land stellt Bilanz vor

Kundennähe und gute Zahlen in einem herausfordernden Jahr.

Foto: Volksbank / Bettina Osswald

Die Volksbank-Vorstände Christian

T. Fried (l.) und Andreas

Otto (Vorsitzender) präsentierten

eine erfolgreiche Jahresbilanz.

Trotz der Corona-Pandemie und ihren herausfordernden

Begleitumständen freut sich

die Volksbank im Bergischen Land über

ein, nach eigenen Angaben, weiteres sehr

erfolgreiches Geschäftsjahr. Die Bilanzsumme

stieg auf drei Milliarden Euro.

„Wir sind eine der erfolgreichsten Banken

in der Region“, sagt Vorstandsvorsitzender

Andreas Otto, Chef von insgesamt 362 Mitarbeiterinnen

und Mitarbeitern. 1.252 Millionen

Euro betrug das Gesamtvolumen, das

die Volksbank-Kunden in Wertpapieren anlegten

– gegenüber dem Vorjahr entspricht

das einem Zuwachs von 21,9 Prozent. Trotz

Corona ist die Bank auch im Kreditbereich

zufrieden. 2021 betrug das Kreditvolumen

1.553 Millionen Euro. Das Wachstum ist vor

allem dem Immobilienbereich, also privaten

Baufinanzierungen sowie besonders der

Bauträgerfinanzierung und gewerblichen

Projekten, zu verdanken. Das Baufinanzierungsgeschäft

konnte um 6,3 Prozent gesteigert

werden und umfasste ein Gesamtvolumen

von 590 Millionen Euro.

Im Filialbereich führte die Volksbank die

Modernisierung ihrer Standorte fort. Daneben

wird der immer größer werdenden

Kundengruppe, die ihre Bankgeschäfte lieber

digital erledigen möchte, die passende

Infrastruktur angeboten. Auch hier entwickele

sich die Volksbank im Bergischen

Land stetig weiter, erläutert Vorstandsmitglied

Christian Fried. Als Steuerzahler

zahlt die Volksbank der Region buchstäblich

einiges zurück. 2021 hat sie Steuern in

Höhe von 8,3 Millionen Euro gezahlt.

Mehr als die Hälfte – 4,4 Millionen Euro –

entfielen dabei auf die Gewerbesteuer, die

direkt den Städten und Gemeinden zugutekommt.

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NAMEN & NACHRICHTEN

Neue Kunst fürs Museum

Schenkungen bereichern die Ausstellung im Von der Heydt-Museum.

.

Foto: VG Bild-Kunst, Bonn 2022

Die Tuschpinselzeichnung

„Tulpe und Flasche“ von Karl

Schmidt-Rottluff stammt aus

einer Privatsammlung und

gehört zu den Schenkungen

an das Museum

Dieselpreis unter Druck

Das Von der Heydt-Museum Wuppertal freut

sich über Schenkungen bedeutender Werke

von Willi Baumeister, Ewald Mataré und Karl

Schmidt-Rottluff. Insgesamt 20 Werke gingen

nun in den Besitz des Kunst- und Museumsvereins

Wuppertal über. Alle drei Künstler

sind Schlüsselfiguren der Klassischen Moderne.

Schmidt-Rottluff und Mataré stehen für

die Generation der Expressionisten, die aktuell

in der Ausstellung „Brücke und Blauer

Reiter“ in den Fokus gerückt wird. Baumeister

repräsentiert den Neubeginn nach 1945 –

bei gleichzeitiger Rückbesinnung auf die Epoche

vor dem Ersten Weltkrieg und vor der

(Kunst-) Barbarei des Nationalsozialismus.

Die Bilder und Grafiken werden die Von der

Heydt-Sammlung künftig bereichern. Museumsdirektor

Dr. Roland Mönig: „Wir freuen

uns sehr über diese Schenkungen. Alle drei

stammen aus Privatbesitz. Wenn man bedenkt,

dass das Von der Heydt-Museum seine

Existenz privater Initiative und bürgerschaftlichem

Engagement verdankt und seit 1902 immer

aus ihnen gelebt hat, ist ein schönes Signal.“

Baumeisters Biografie sei mit Wuppertal

verknüpft, eines der drei Gemälde gehörte sogar

eine Zeitlang einer Wuppertaler Sammlung.

Schmidt-Rottluffs Blatt kommt direkt

aus Wuppertaler Privatbesitz ins Museum.

„Die enge Verbindung der Wuppertaler Bürger

und Bürgerinnen zu ihrem Museum könnte

kaum deutlicher werden“, sagt Joachim

Schmidt-Hermesdorf, Vorstandsvorsitzender

des Kunst- und Museumsvereins Wuppertal.

15 Prozent des

Diesels stammt aus

Russland.

Der Krieg in der Ukraine hat die Energiemärkte

in Panik versetzt. Im Zentrum der

Berichterstattung standen bislang Gas- und

Rohölpreise. Doch Russland ist auch ein

wichtiger Lieferant für Diesel: Fast 15 Prozent

des hierzulande vertankten Diesels

stammen aus russischen Raffinerien. Damit

hat der Krieg starke Auswirkungen auf den

Dieselpreis, so die Einschätzung des Instituts

der deutschen Wirtschaft (IW). Der Preis für

Diesel ist seit Kriegsbeginn am 24. Februar

massiv gestiegen – in etwa doppelt so stark

wie der Preis für Benzin.

Die Preisdifferenz zwischen den Kraftstoffsorten

ist auf unter acht Cent gefallen,

was ungefähr der Hälfte des steuerlichen Unterschieds

entspricht. Russland ist nicht nur

Ursprung von etwas mehr als einem Drittel

der deutschen Rohölimporte, sondern auch

ein wichtiger Lieferant verarbeiteter Mineralölprodukte.

In Relation zum Verbrauch im

Straßenverkehr machten Dieselimporte aus

Russland fast 15 Prozent aus. Da die Produktionslücke

die gesamte EU betrifft, importieren

die Länder große Mengen Diesel aus

Russland – hier verzeichnen Raffinerien einen

Überschuss. Zwar waren die Dieselimporte

auch durch Corona rückläufig, aber sie

sind aufgrund der weltweiten Produktionsstrukturen

in den Raffinerien kaum zu ersetzen.

Daher dürfte der Druck auf den Dieselpreis

hoch bleiben.

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Mehr Sicherheit für die Region

Wupperverband präsentiert Zukunftsprogramm Hochwasserschutz.

Foto: Wupperverband

Verbandsratsvorsitzende Claudia

Fischer, Vorstand Georg

Wulf (r.) und Geschäftsbereichsleiter

Technik & Flussgebietsmanagement

Thomas Klein

stellten das Zukunftsprogramm

Hochwasserschutz vor.

Das zweite Halbjahr 2021 stand im Zeichen

des Extrem-Ereignisses, das am 14. und 15.

Juli zum Hochwasser mit massiven Schäden

im Wuppergebiet führte. Dieses Ereignis arbeitet

der Wupperverband umfassend auf

und hat ein Zukunftsprogramm Hochwasserschutz

aufgestellt, das neben der Hochwasservorsorge

auch die Anpassung an andere

Auswirkungen des Klimawandels wie

häufigere und länger andauernde Trockenphasen

einbezieht. Der Wupperverband hat

die vielfältigen Projekte und Themen in eine

übergreifende Programmatik für sein Flussgebietsmanagement

überführt. Das Zukunftsprogramm

Hochwasserschutz bildet

den Kern seiner Arbeit in den kommenden

Jahren. Es umfasst neben der Phase 0 mit

eingehender Analyse sechs Handlungsfelder

mit kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen.

In der Phase 0 wird das Extrem-Ereignis

sowohl vom Wupperverband selbst als

auch insbesondere durch ein unabhängiges

wissenschaftliches Gutachten der RWTH

Aachen aufgearbeitet, das der Verbandsrat

als Aufsichtsgremium des Wupperverbandes

beauftragt hat. Darüber hinaus hat der Wupperverband

bereits Hotspots im Wuppergebiet

analysiert. Dies bildet die Grundlage,

gemeinsam mit den Kommunen Schutzmöglichkeiten

zu prüfen und zu erarbeiten.

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NAMEN & NACHRICHTEN

Materialmangel verschärft sich

Es fehlen vor allem Rohstoffen und Vorprodukte.

Foto: Shutterstock

In den Lagerhallen fehlt der

Nachschub.

Der Materialmangel in der deutschen Industrie

hat sich wieder verschärft. Dies geht aus

einer Umfrage des ifo Instituts hervor. 74,6

Prozent der Firmen klagten über Engpässe

und Probleme bei der Beschaffung von Vorprodukten

und Rohstoffen. Im Januar hatte

sich mit 67,3 Prozent noch eine Entspannung

angedeutet. „Die erhoffte Trendwende ist

ausgeblieben“, sagt der Leiter der ifo Umfragen,

Klaus Wohlrabe. „Der Materialmangel

verzögert somit weiter den Aufschwung in

der Industrie.“

In allen Branchen der Industrie haben die

Materialknappheiten wieder zugenommen.

Die Situation bleibt vor allem in den Schlüsselbranchen

der deutschen Industrie angespannt.

So berichten 89 Prozent der Unternehmen

aus Automobilindustrie und dem

Maschinenbau von Lieferproblemen. Dicht

dahinter folgen die Hersteller von Datenverarbeitungsgeräten

und elektrischen Ausrüstungen

mit jeweils rund 88 Prozent.

Unsichere Zeiten für die Autoindustrie

Trotz voller

Auftragsbücher

bleibt die Situation

schwierig.

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Wie sich die Lage der deutschen Automobilbauer

angesichts des Konflikts in der Ukraine

entwickelt, ist unsicher. „Unsere aktuellsten

Daten spiegeln noch nicht die jüngste

Zuspitzung in der Ukraine wider“, sagt Oliver

Falck, Leiter des ifo Zentrums für Industrieökonomik

und neue Technologien. „Bei

BMW und VW stehen die Werke still, weil

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Dr. Frenzel ist bei jedem

Schritt an Ihrer Seite.

nun wegen des Ukraine Kriegs die Kabelbäume

fehlen.“ Im Februar hatte sich der ifo

Indikator für die gesamte Branche zuletzt auf

plus 18,3 Punkte verbessert, nach plus 7,4 im

Januar. Die Preiserwartungen der Autohersteller

sind stark gestiegen. Der Saldo stieg

auf 76,7 Punkte, nach 21,3 im Januar. Alle

Autobauer melden einen Mangel an Vorprodukten.

Dieser Mangel hat sich durch die aktuelle

Lage in der Ukraine sprunghaft verschärft.

Die Auftragsbücher der Hersteller

sind also nach wie vor voll und können nicht

abgearbeitet werden. Der Saldo stieg auf 50,6

Punkte, nach 39,3 im Januar. Trotz einer

rückläufigen Produktion suchen die Autobauer

neues Personal. „Mit dem strukturellen

Wandel in der Automobilbranche werden inzwischen

mehr IT-Fachkräfte gesucht als Ingenieure“,

sagt Falck.

14 www.bvg-menzel.de


Im Doppeldeckerbus das Bergische Land entdecken

Die Cabriobusfahrten starten am 10. April.

Foto: Bergische Touren

Die Tourbusfahrten sind beliebt. Auch Remscheids Oberbürgermeister Burkhard

Mast-Weisz (oben Mitte) findet daran Gefallen.

Am Sontag, 10. April, starten die Bergischen

Touren die diesjährige Rundfahrtensaison.

Um 10 Uhr beginnt am Schützenplatz

in Remscheid die fünfstündige

Bergische Rundfahrt, um 16 Uhr startet dort

eine zweistündige Stadtrundfahrt. Stefan

Tigges, Geschäftsführer der Bergischen

Touren, ist optimistisch, dass die monatlichen

Rundfahrten wieder gut nachgefragt

werden. „Wir sind hoffnungsvoll, dass wir

in 2022 wieder fast normal fahren können.

Dann werden wir das Oberdeck auch wieder

mit 53 Personen besetzen können, bei geöffnetem

Dach entfällt dann auch oben die

Maskenpflicht.“ Insgesamt können bei allen

Fahrten bis zu 65 Personen mitfahren. Alle

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NAMEN & NACHRICHTEN

Russisches Gas: Verkraftet Europa einen Importstopp?

Abhängigkeiten müssen beendet werden.

Foto: Thomas E. Wunsch

Foto: Shutterstock

Rund 75 Prozent der deutschen

Importe aus Russland

sind mineralische

Brennstoffe, zu denen

auch Gas gehört.

Derzeit gehen Überlegungen in alle Richtungen,

um dem kriegerischen Angriff auf

die Ukraine Einhalt zu bieten. Um Russland

finanziell schwer zu treffen, steht

auch ein Importstopp für Gas zur Debatte.

Der würde nicht nur Russland schwer treffen,

sondern auch die europäische Gasversorgung,

stellt das Institut der deutschen

Wirtschaft (IW) fest.

Rund 75 Prozent der deutschen Importe aus

Russland sind mineralische Brennstoffe, zu

denen auch Gas gehört. Über die Hälfte

unseres Importbedarfs decken wir über

russische Lieferungen ab. Auch andere

Länder in Europa sind stark von russischen

Gaslieferungen abhängig, Italien beispielsweise

importiert ähnliche Anteile russischen

Gases –

bei einigen Staaten im Osten Europas wie

Finnland oder Bulgarien ist es sogar noch

mehr.

Die Abhängigkeit besteht auf beiden Seiten:

Fossile Rohstoffe sind die zentrale

Einnahmequelle für Russland, bei Gas, Öl

und Steinkohle gehört das Land zu den

größten Exportländern der Welt. Rund drei

Viertel der Gasexporte gehen dabei auf den

europäischen Kontinent – die Bundesrepublik

ist mit knapp 25 Prozent der wichtigste

Kunde Russlands.

Vor diesem Hintergrund wird Flüssiggas

(LNG) immer wichtiger. Schätzungen gehen

davon aus, dass mit den aktuellen europäischen

LNG-Kapazitäten rund 40 Prozent

des Gasbedarfs gedeckt werden

könnten. Sollten alle angekündigten oder

sich im Bau befindlichen LNG-Projekte realisiert

werden, könnten bis zu 65 Prozent

bedient werden. In Deutschland sollen beispielsweise

zwei Terminals in Brunsbüttel

und Wilhelmshaven entstehen, über ein

weiteres Terminal in Stade wird noch diskutiert.

Kurzfristig könnte Europa einen Importstopp

nur unzureichend kompensieren, so

das IW. Doch ein zügiger Ausbau der Flüssiggasterminals

reduziere zumindest mittel-

bis langfristig die Abhängigkeit von

Russland.

Weil die Terminals außerdem auch für den

Wasserstoffimport geeignet sind, könnten

sie sogar ein wichtiger Baustein der Energiewende

werden. Langfristig liege der

entscheidende Hebel für die Unabhängigkeit

von russischen Gasimporten im Ausbau

erneuerbarer Energien.

16 www.bvg-menzel.de


Bayer Absolventenpreis Wuppertal

Auszeichnung für beste Masterarbeit im Bereich Synthesechemie.

Foto: Bayer AG

für diese Computer nötig sind. „Tobias

Mensaks Arbeiten im Rahmen seiner MSc-

Abschlussarbeit haben den Grundstein für

weiterführende Arbeiten im laufenden PhD-

Projekt gelegt“, erklärt Professor Ullrich

Scherf von der Bergischen Universität. Ziel

sei nun, die beobachteten optischen Eigenschaften

der aktiven Polymerkomponenten

weiter zu optimieren, besonders im Hinblick

auf ihre Anwendung in Bauelementen. Aufgrund

der Corona-Pandemie konnte auch in

diesem Jahr die Preisvergabe nicht wie in den

Jahren zuvor im Rahmen eines wissenschaftlichen

Kolloquiums vor nationalen und internationalen

Gästen stattfinden.

Preisträger Tobias

Mensak (l.) mit

den Hochschullehrern

Professor Joachim

Mittendorf,

Prof. Ullrich

Scherf und Prof.

Stefan Kirsch.

Bayer Wuppertal hat den „Bayer Absolventen

Preis Wuppertal“ für die beste Masterarbeit

an der Bergischen Universität Wuppertal im

Bereich Synthesechemie vergeben. Er geht in

diesem Jahr an den Polymerchemiker Tobias

Mensak. Bereits seit neun Jahren zeichnet

Bayer mit diesem Preis herausragende Arbeiten

aus. Die Förderung von Bildung und Forschung

und damit einhergehend die Unterstützung

junger Talente in diesen Bereichen ist

für das Unternehmen von großer Bedeutung.

„Als forschungsorientiertes Unternehmen ist

Bayer in hohem Maße auf gut ausgebildete

Nachwuchskräfte und Wissenschaftlerinnen

und Wissenschaftler angewiesen. Deshalb

freuen wir uns, aus der Zusammenarbeit mit

der Bergischen Universität heraus, junge Menschen

mit dem Bayer Absolventenpreis unterstützen

zu können“, sagt Maik Eckelmann,

Standortleiter Bayer Wuppertal. Quantencomputer

und ihre Vernetzung untereinander gelten

als Meilensteine der Zukunft. Man geht

davon aus, dass sich mit ihnen bestimmte Probleme

der Informatik, zum Beispiel die Suche

in sehr großen Datenbanken, effizienter lösen

lassen als mit klassischen Computern. Tobias

Mesak hat im Rahmen seiner Arbeit dazu beigetragen,

aktive Materialien herzustellen, die

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der Bergische Unternehmer 03 |22 17


NAMEN & NACHRICHTEN

Volkswirte fordern Zinserhöhung wegen Inflation

Ökopanel-Umfrage erwartet Inflationsrate von 4,4 Prozent.

Foto: Schutterstock

Die aktuelle Teuerungsrate

geht mit realem

Vermögensverlust

einher.

Volkswirte erwarten für Deutschland im laufenden

Jahr eine durchschnittliche Inflationsrate

von 4,4 Prozent. Das geht aus der Umfrage

des Ökonomenpanels hervor, das ifo

Institut und FAZ zusammen erstellen. Für

kommendes Jahr erwarten sie 3,4 Prozent.

Das Inflationsziel der EZB liegt bei knapp 2

Prozent. Die Europäische Zentralbank soll daher

sofort beginnen, die Inflation zu bekämpfen,

sagen 75 Prozent der Teilnehmenden. 69

Prozent halten eine Zinserhöhung für die geeignetste

Maßnahme. „Mit Russlands Krieg

gegen die Ukraine ist ein weiterer Treiber der

ohnehin schon hohen Inflation hinzugekommen“,

sagt ifo-Forscher Niklas Potrafke. „Die

EZB sollte nun endlich die Zinsen erhöhen

und damit helfen, die Inflation einzudämmen.“

Auf die Frage, wie hoch der Leitzins

der EZB am Jahresende 2022 stehen sollte,

geben die Teilnehmenden durchschnittlich 1

Prozent an. Jeweils rund 40 Prozent der Befragten

möchten die gezielten längerfristigen

Refinanzierungsgeschäfte (TLTROs) nicht

wieder neu auflegen und die quantitative Lockerung

verringern oder ganz stoppen. Als

häufigste Ursache für die Inflation werden die

steigenden Energie- und Rohstoffpreise gesehen.

Bei Antworten, die seit dem 24. Februar

eingingen, wurde auch der Angriff Russlands

auf die Ukraine genannt. Auch Lieferengpässe

und pandemiebedingte Effekte (Nachholeffekte

beim Konsum bei gleichzeitiger Angebotsknappheit)

nannten die Volkswirte. Zudem

sehen sie in der laschen Geldpolitik der

EZB eine Ursache für die Verbraucherpreissteigerungen.

An der Umfrage teilgenommen

haben 145 Professorinnen und Professoren.

Sparkassen-Neubau nimmt Fahrt auf

Arbeiten am Solinger Neumarkt werden zügig fortgesetzt.

Foto: Sparkasse Solingen

Ein Blick von oben

auf die Baustelle

zeigt den Umfang des

Neubauprojekts.

Bereits von Weitem ist die Großbaustelle in

der Solinger Innenstadt erkennbar. Nachdem

Ende Februar ein weiterer Turmdrehkran am

Neumarkt aufgebaut wurde, sind nun insgesamt

drei Kräne auf der Baustelle im Einsatz.

Wie berichtet, baut die Sparkasse Solingen

am Neumarkt großflächig. Neben der Hauptstelle

sind dort Wohnungen und Büroflächen

vorgesehen. 80 Millionen Euro sind dafür

veranschlagt. Aktuell laufen Vorbereitungsarbeiten

für Bodenplatten und Fundamente.

Größere Betonierarbeiten waren für Mitte

März geplant.

Der aktuelle Baufortschritt kann laufend

über die Webcam der Stadt-Sparkasse beobachtet

werden. Sie kann über sparkasse-solingen.de/webcam

aufgerufen werden.

18 www.bvg-menzel.de


Schnelles Netz für Barmen

Glasfaserausbau in Wuppertal wird fortgesetzt.

Foto: Wirtschaftsförderung Wuppertal

Wuppertals Oberbürgermeister

Uwe Schneidewind

(2.v.r.) informierte

sich bei einem

Baustellenbesuch

über die

geplanten Ausbauarbeiten

der

Telekom.

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Im vergangenen Sommer startete die Telekom

mit dem Ausbau des Glasfasernetzes in

Wuppertal. Zunächst wurden rund 12.000

Haushalte im Bereich Elberfeld anschlussfähig

gemacht. Nun folgen in Barmen in

den Bereichen Werth und Sedansberg weitere

10.000 Haushalte.

„Mit Blick auf die zunehmenden Anforderungen

an die Internetangebote, die gerade

in Pandemie-Zeiten unter anderem durch

die verstärkte Arbeit im Home-Office und

durch Homeschooling noch einmal angestiegen

sind, ist es der Stadt Wuppertal ein

besonderes Anliegen, dass Bürgerinnen und

Bürger mit modernen und zukunftsfähigen

Internetanbindungen ausgestattet werden“,

so Wuppertals Oberbürgermeister Uwe

Schneidewind. Rund 270 Kilometer Glasfaserkabel

verlegt die Telekom aktuell bei ihrem

Vorhaben in Wuppertal. Dabei entsteht

ein sogenanntes FTTH-Netz, bei dem auf

Wunsch die Anschlüsse bis ins Gebäude hinein

verlegt werden. Die Geschwindigkeiten

der Datenübertragung erhöhen sich dadurch

auf bis zu 1.000 MBit/s bei Downloads,

bzw. auf maximal 200 MBit/s bei Uploads.

Kunden, die den kostenlosen Hausanschluss

nutzen möchten, müssen dafür auf die Telekom

zugehen. Bei Mietern kontaktiert das

Unternehmen die Vermieter, um sich eine

Genehmigung einzuholen. „Unser Glasfaserausbau

in Wuppertal ist ein Angebot an

alle Eigentümerinnen und Eigentümer im

Ausbaugebiet: heute bereits kostenlos auf

die neueste Breitbandtechnologie umsteigen

und den Wert der eigenen Immobilie steigern.

Außerdem haben sie die Möglichkeit,

digitale Anwendungen wie gleichzeitiges

Video-Streaming und Arbeiten von zu Hause

zu nutzen“, sagt Jürgen Koch, Regional-

Manager der Deutschen Telekom. Der Ausbau

erfolgt aus eigener Finanzierung der

Telekom und gehört nicht zum Programm

des geförderten Glasfaserausbaus aus Landes-

und Bundesmitteln.

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TITEL COMPLIANCE - AUCH EIN THEMA FÜR KMU

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Compliance

Auch ein Thema für KMU

der Bergische Unternehmer 03 |22 21


TITEL COMPLIANCE - AUCH EIN THEMA FÜR KMU

Compliance: Wer braucht sowas? Kurze Antwort: Jeder, der wirtschaftlich handelt. Compliance ist

kein Thema, sondern ein Themenkomplex, der sich fortlaufend verändert und dementsprechend

ständig beobachtet werden muss. Das macht die Sache nicht eben einfacher. Größere Firmen leisten

sich längst eine kontinuierliche juristische Beratung, eine ganze Compliance-Abteilung, mindestens

aber einen Compliance-Beauftragten. Doch was ist mit dem Mittelstand und kleinen Unternehmen?

Wer auf der sicheren Seite stehen will, schafft nachweisbare Rahmenbedingungen, damit sich

die Mitarbeitenden rechtskonform verhalten und dazu eine Orientierung haben.

Das englische „to comply“ heißt

zunächst einmal nur, eine Regel,

ein Gesetz zu befolgen. Was gemeinhin

als Selbstverständlichkeit

angesehen wird, erfordert im

Wirtschaftsleben gute Strukturen.

Zusammengefasst bedeutet Compliance so

viel wie Rechtstreue oder Konformität und meint

die Gesamtheit aller betrieblichen Maßnahmen,

die das regelkonforme Verhalten aller Unternehmensangehörigen

sicherstellen sollen. Damit einher

geht die Selbstverpflichtung eines Unternehmens

bzw. dessen Führungskräften, sich an alle

vom Gesetzgeber, den Gesellschaftern und Aufsichtsräten

festgelegten Vorgaben zu halten.

„Compliance“ steht also dafür, das rechtmäßige

Handeln aller Organe und Mitarbeitenden eines

Betriebs durch entsprechende organisatorische

und personelle Maßnahmen zu unterstützen und

sicherzustellen. Und weil Gesetze und Vorschriften

zunehmend komplexer und vielfältiger werden,

macht das Thema Compliance vor keinem Unternehmen

mehr halt. Man denke nur an Korruptionsprävention,

Geldwäsche, Betrugsprävention, Lieferkettengesetz,

Umwelt- und Datenschutz,

Wettbewerbsrecht, Qualitätsmanagement sowie

Arbeitsschutz und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz,

um nur einige der zu berücksichtigenden

Vorgaben zu nennen.

Verstöße können teuer werden

Und weil die Verletzung gesetzlicher Pflichten Risiken

sind, die das Unternehmen teuer zu stehen

kommen können, sollte dem Thema in jeder Betriebsgröße

Beachtung geschenkt werden. Auch

ein Handwerksbetrieb muss die Vorschriften zur

Arbeitssicherheit und die Regeln bei der Bewerbung

um öffentliche Aufträge beachten. Ein Einzelhandelsgeschäft

sollte bei den Lieferketten

Transparenz und Standards berücksichtigen. Und

alle müssen ein Auge auf den Datenschutz und seine

hohen Anforderungen werfen und sowieso dem

Steuerrecht Rechnung tragen. Nicht zu vergessen

die Corona-Regeln, die im dritten Pandemiejahr

immer noch Geltung haben und womöglich so

schnell nicht verschwinden werden. Diese Beispiele

zeigen, das regelkonformes Handeln unabhängig

von der Unternehmensgröße gefordert und notwendig

ist. Sind entsprechende Regeln einmal

aufgestellt, bewahren sie alle Beschäftigten vor

bewussten und auch unbewussten Regelverstößen.

Compliance steht dafür, das rechtmäßige Handeln aller Organe und

Mitarbeitenden eines Betriebs durch entsprechende organisatorische und personelle

Maßnahmen zu unterstützen und sicherzustellen.

22 www.bvg-menzel.de


Eine Aufgabe, die sich durch alle Rechtsgebiete

zieht und die verschiedene Unternehmensbereiche

umfasst, wie etwa das Personalwesen, den Arbeitsschutz,

das Marketing, das Controlling und die Öffentlichkeitsarbeit

und ganz entscheidend auch die

Geschäftsleitung. Die Folgen von Compliance-Verstößen

sind nicht nur unangenehm, sondern können

gravierend sein. Angefangen bei Schadensersatzforderungen,

Bußgeldverfahren und

persönlicher Haftung bis hin zu strafrechtlicher

Verfolgung der verantwortlichen Personen einschließlich

der Geschäftsführung und nicht zuletzt

Imageverlust.

Undurchsichtig und kompliziert

Große Unternehmen und Konzerne beschäftigen

dafür Abteilungen, teilweise mit erheblichem Personalaufwand.

Hinzu kommt externe rechtliche

Beratung, teilweise von Kanzleien, die sich auf genau

dieses Thema spezialisiert haben. Doch sind

entsprechende Orientierungsrahmen in den letzten

Jahren zunehmend auch für den Mittelstand und

kleinere Firmen von hoher Bedeutung. Denn gerade

ihnen fällt es häufig schwer, mitunter undurchsichtige

oder komplizierte Vorschriften zu durchschauen

– erst recht, wenn es um den Umgang mit

ausländischen Regel- und Gesetzeswerken geht.

Auch in der Zusammenarbeit mit externen Beratern

oder bei Vermittlungsgeschäften ist Vorsicht

geboten. Auch hier sollte es nicht zu Rechtsverstößen

kommen – weder beabsichtigt noch im guten

Glauben oder fahrlässig. Dies kann zum Beispiel

Konflikte in Bezug auf Korruption, Wettbewerbsregeln

und Kartellabsprachen mit sich bringen, zu

Verstößen gegen den Datenschutz oder zum falschen

Abführen von Sozialabgaben führen. All das

kommt viel häufiger vor, als man gemeinhin annimmt.

Augen auf beim Export

Gute Strukturen helfen, dass Unternehmen erst gar

nicht in die vielen Fallen, die in komplexen Gesetzes-

und Regelwerken lauern, tappen. Hinzu

kommt, dass damit die gesetzlichen Veränderun-

Fortsetzung auf Seite 27

der Bergische Unternehmer 03 |22 23


TITEL INTERVIEW COMPLIANCE

Regeltreue als Imagegewinn

Die Beachtung von Gesetzen, Verordnungen und innerbetrieblichen Vorgaben ist im geschäftlichen

Alltag mitunter unübersichtlich, zuweilen auch hoch komplex. Doch geht an

regelkonformem Handeln kein Weg vorbei, weder für große, noch für kleine Unternehmen.

Auch sie sollten sich dem Thema nicht verschließen. Was beim Thema Compliance grundsätzlich

zu beachten ist, skizziert Professor Dr. Wolfgang Kleinebrink, Sprecher der Geschäftsführung

der Vereinigung Bergischer Unternehmerverbände (VBU®).

Herr Professor Kleinebrink, wer muss, wer

sollte Compliance-Regeln beachten?

Beachtet werden müssen alle Compliance-Regelungen

vom Inhaber des Unternehmens. Handelt

es sich bei dem Unternehmen um eine juristische

Person, zum Beispiel um eine GmbH, muss auch

die persönliche Haftung der leitenden Angestellten

berücksichtigt werden. Kommt es zu Verstößen

gegen entsprechende Regelungen, muss etwa

ein Geschäftsführer einer GmbH dem Unternehmen

gegenüber nachweisen, dass eine pflichtgemäße

Geschäftsleitung ausgeübt wurde. Es muss

dargelegt und bewiesen werden, dass der Geschäftsführer

eine vorgeworfene Pflichtverletzung

nicht begangen hat. Beachtet werden müssen

die entsprechenden Compliance-Regelungen aber

grundsätzlich von jedem Vorgesetzten. Ein Beispiel

sind die rechtlichen Vorgaben des Allgemeinen

Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), das vor

rechtswidrigen Benachteiligungen von Arbeitnehmern

hinsichtlich bestimmter Diskriminierungsmerkmale

schützen soll. Verstoßen Beschäftigte

gegen das Benachteiligungsverbot, indem sie beispielsweise

andere Arbeitnehmer wegen deren

Herkunft diskriminieren, müssen sie den Arbeitgeber

informieren, damit dieser im Einzelfall geeignete,

erforderliche und angemessene Maßnahmen

zur Unterbindung der Benachteiligungen wie

Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung

ergreifen kann. Unterlassen sie dies, handeln

sie selbst gegenüber ihrem Arbeitgeber

pflichtwidrig. Ein anderes Beispiel aus dem Arbeitsschutz

und zwar aus dem Arbeitszeitrecht:

Nach dem Gesetz muss eine Ruhezeit von 11

Stunden eingehalten werden. Beachtet der Arbeitgeber

dies nicht, verstößt das Unternehmen bzw.

die Unternehmensleitung gegen die gesetzlichen

Vorgaben. Arbeitgeber können aber bestimmte

Pflichten auf Vorgesetzte übertragen. Bei einer solchen

Pflichtenübertragung, zum Beispiel zur Beachtung

bestimmter Sicherheitsvorschriften, haftet im

Außenverhältnis vorrangig der entsprechende Mitarbeiter.

Aber auch bei der Übertragung auf andere

Mitarbeiter bleiben Überwachungspflichten, die Anleitung

und Kontrolle nachgeordneter Stellen und

Mitarbeiter durch die Geschäftsführer bestehen.

Compliance ist ein relativ neuer Begriff, der ja

auch immer mehr Regularien, Gesetze und Vorschriften

nach sich zieht. Wie ist man eigentlich

in früheren Zeiten klargekommen? Gab es da

hinsichtlich regulatorischer Anforderungen Vergleichbares?

Unter „Compliance“ versteht man die Einhaltung aller

relevanten Gesetze, Verordnungen, Richtlinien

und Selbstverpflichtungen durch ein Unternehmen

als Ganzes. Dieser Begriff ist zwar relativ neu. Bereits

in der Vergangenheit waren aber Unternehmen

gehalten, die genannten Vorgaben zu beachten. Soweit

„Compliance“ auch erfordert, entsprechende

Strukturen in Unternehmen zu schaffen, um Verstöße

gegen die genannten Regeln zu verhindern, bzw.

aufzudecken oder zu ahnden, ist auch die nichts

Neues. Compliance bündelt daher lediglich schon in

der Vergangenheit vorhandene Themen unter einem

Begriff und schafft damit eine Struktur.

Wie können mittlere und kleine Unternehmen ein

Compliance-Management aufbauen?

Auch mittlere und kleinere Unternehmen können ein

Compliance-Management aufbauen. Im Grunde

müssen sie dies sogar. Wesentliche Organisationspflichten

im Rahmen der Compliance ergeben sich

nämlich aus dem Ordnungswidrigkeitengesetz.

24 www.bvg-menzel.de


Professor Dr. Wolfgang

Kleinebrink ist Jurist

und Sprecher der

Geschäftsführung der

Vereinigung Bergischer

Unternehmerverbände

(VBU®).

nes Compliance-Beauftragten in Betracht. In

kleineren Firmen ist dies nicht üblich. Dort verbleibt

es dabei, dass bestimmte Überwachungspflichten

zur Einhaltung bestimmter Regelungen

auf einzelne Mitarbeiter übertragen werden.

Welche Risiken können auch kleine Firmen,

etwa ein Handwerksbetrieb, haben, wenn

Compliance-Strukturen fehlen?

Die Risiken, die bei Verstößen gegen Compliance-

Regelungen entstehen können, sind unabhängig

von der Firmengröße grundsätzlich gleich. Gesetzliche

Regelungen, die zu beachten sind, unterscheiden

regelmäßig nicht danach, wie groß ein Unternehmen

ist. Kommt der Arbeitgeber seinen

Organisationspflichten nicht nach, handelt er normalerweise

unabhängig von der Größe des Unternehmens

ordnungswidrig, wenn es zu Verstößen

kommt. Die Risiken sind häufig finanzieller Art.

Auch hier soll das Arbeitszeitgesetz als Beispiel

dienen. Ordnungswidrig handelt zum Beispiel derjenige,

der als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig

die Mindestruhezeit nicht gewährt, Ruhepausen

nicht, nicht mit der vorgeschriebenen

Mindestdauer oder nicht rechtzeitig gewährt oder

Arbeitnehmer über die gesetzlich zulässigen Grenzen

der Arbeitszeit hinaus beschäftigt. Eine solche

Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis

zu 30.000 Euro geahndet werden. Werden derartige

pflichtwidrige Handlungen vorsätzlich begangen

und wird dadurch die Gesundheit oder Arbeitskraft

eines Arbeitnehmers gefährdet oder

wiederholt ein Arbeitgeber solche Pflichtwidrigkeiten

beharrlich, liegt sogar ein Straftatbestand

vor, der mit einer Freiheitsstraße bis zu einem Jahr

oder mit Geldstrafe geahndet werden kann. Wohlgemerkt:

Diese Sanktionen treffen jedes Unterneh-

Demnach handelt ordnungswidrig, wer als Inhaber

eines Betriebs oder Unternehmens vorsätzlich

oder fahrlässig die Aufsichtsmaßnahmen unterlässt,

die erforderlich sind, um in dem Betrieb

oder Unternehmen Zuwiderhandlungen gegen

Pflichten zu verhindern. Einheitliche Aufsichtsmaßnahmen

bestehen nicht. Empfehlenswert sind

aber folgende Maßnahmen:

Es sollten unternehmensbezogene Standards erarbeitet

werden, die die unternehmensspezifischen

Risiken benennen und Vorgaben an das Verhalten

der Arbeitnehmer formulieren. Diese Compliance-Standards

müssen verbindlich vorgegeben

werden. Als Beispiel kommt in Betracht, dass die

Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes genau benannt

werden (insbesondere Höchstarbeitszeit, verpflichtende

Ruhezeit, Pausenzeiten usw.). Ein

weiteres Beispiel wäre, dass Vorgesetzte, die von

rechtswidrigen Diskriminierungen nach dem allgemeinen

Gleichbehandlungsgesetz Kenntnis erlangen,

diese unverzüglich an eine zu benennende

Stelle weiterzugeben haben, damit diese entsprechend

reagieren kann. Wichtig sind außerdem

Schulungsmaßnahmen, damit die Mitarbeiter mit

den Risiken und Anforderung auch vertraut werden.

Ein gesetzliches Beispiel hierfür ist § 12

AGG: Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet,

die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor

Benachteiligungen wegen der im Gesetz genannten

Diskriminierungsmerkmale zu treffen. Dieser

Schutz umfasst auch vorbeugende Maßnahmen.

Weitere Empfehlung ist, regelmäßig Audits

durchzuführen, um Schwachstellen in der Umsetzung

der Compliance-Vorgaben zu ermitteln. Ergeben

sich Schwachstellen, sind die Compliance-

Vorgaben entsprechend zu überarbeiten.

In größeren Betrieben kommt die Bestellung eider

Bergische Unternehmer 03 |22 25


TITEL INTERVIEW COMPLIANCE

men, unabhängig von der Größe. Gleiches gilt

grundsätzlich bei allen anderen denkbaren Verstößen

im Bereich des Arbeitsschutzes, aber auch in

anderen Bereichen, die entsprechende Sanktionen

vorsehen. Eine Ausnahme stellt allerdings etwa das

Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten

in Lieferketten dar. Dies gilt ab dem

1.1.2023 lediglich für Unternehmen mit mindestens

3.000 Arbeitnehmern; ab dem 1.1.2024 wird dieser

Schwellenwert auf 1.000 Arbeitnehmer herabgesetzt.

Vermutlich werden aber in der Praxis diese

Schwellenwerte keine große Bedeutung erlangen,

da Unternehmen möglicherweise von ihren Zulieferern

auch bei einer geringeren Personalstärke die

Einhaltung der Regelung dieses Gesetzes vertraglich

verlangt werden, um bei Verstößen von Zulieferern

selbst keine Reputationsschäden zu erleiden.

Wie können Risiken für Compliance-Verstöße

herausgefunden werden, die unternehmensspezifisch

sind?

Unternehmen können unternehmensspezifische

Risken für Compliance-Verstöße herausfinden,

indem sie ihre Arbeitsprozesse durchgehen. Insoweit

gibt es Regeln, die für alle Unternehmen gelten.

In diesem Zusammenhang kann noch einmal

auf das Arbeitszeitgesetz und das Allgemeine

Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen werden.

Allgemein gelten auch das Arbeitsschutzgesetz

und das Betriebsverfassungsgesetz. Unternehmensspezifisch

könnten aber bestimmte rechtliche

Vorgaben im Bereich des Umweltschutzes

aufgrund der spezifischen Produktion sein. In Betracht

kommt dies auch für die Entsorgung unternehmensspezifischer

Stoffe.

Welche Bereiche sind bei kleinen Betrieben

besonders wichtig, um sie auf regelgerechtes

Handeln zu überprüfen?

Bei kleineren Betrieben sind folgende Bereiche aus

dem Arbeitsrecht besonders wichtig: Der Arbeitsschutz,

insbesondere auch die Arbeitszeit, der Datenschutz

und das Betriebsverfassungsrecht

Wer eignet sich innerbetrieblich als Compliance-Beauftragter

bzw. - beauftragte? Welche

Erfahrungen sollten er oder sie mitbringen

und welche Voraussetzungen sind notwendig?

Eine gesetzliche vorgeschriebene Pflicht zur Bestellung

eines Compliance-Beauftragten gibt es

grundsätzlich nicht. Dennoch bietet es sich für Unternehmen

an, unabhängig von einer entsprechenden

gesetzlichen Verpflichtung einen eigenständigen

Compliance-Beauftragten zu benennen, sofern das

Unternehmen größer ist. In der Praxis gibt es normalerweise

ein dreistufiges System. Zunächst wird ein

Mitglied der Geschäftsleitung mit dem Bereich Compliance

beauftragt und ergänzend hierzu ein Compliance-Beauftragter.

Dieser wird auch schon mal als

Compliance-Officer bezeichnet. Ergänzend hierzu

werden dann nachrangige Compliance-Beauftragte,

etwa für einzelne Unternehmensbereiche benannt.

Entsprechende Compliance-Beauftragte müssen die

notwendige fachliche Eignung besitzen. Sie müssen

folglich die entsprechenden Bereiche beherrschen,

um Risiken zu erkennen, Aufgaben zu überwachen

und um bei Verstößen einschreiten zu können. Da

noch nicht einmal die Bestellung eines Compliance-

Beauftragten gesetzlich vorgegeben ist, fehlt es auch

an gesetzlichen Vorgaben, welche Erfahrungen dieser

mitbringen sollte. Außerdem sollte die notwendige

Zuverlässigkeit gegeben sein.

Kann Regeltreue, für die Strukturen etabliert

werden, auch einen Imagegewinn darstellen?

Die Regeltreue, für die Strukturen etabliert werden,

stellt in jedem Fall einen Imagegewinn dar. Umgekehrt

verursachen Verstöße gegen Compliance-Vorgaben

erhebliche Reputationsverluste. Diese sind teilweise

weitaus bedeutender als die entsprechenden

Geldbußen, Schadensersatzansprüche usw., die das

Unternehmen dann finanziell belasten. Für Kunden

ergibt sich der Eindruck der Unzuverlässigkeit.

Welchen Mehrwert stellt eine externe Compliance-Beratung

dar?

Eine externe Compliance-Beratung stellt einen erheblichen

Mehrwert dar. Sie hilft, Haftungsfallen

und damit Schadensersatzansprüche, Bußgelder

oder sogar Straftatbestände und immateriell Reputationsschäden

zu vermeiden. Bei der VBU® wird

dies für die Mitgliedsunternehmen durch sieben Juristen

und zwei Diplom-Ingenieure geleistet, die besondere

Kenntnisse rund um den gesamten Bereich

des Arbeitsschutzes haben.

Das Gespräch führte Stefanie Bona

Foto: BVG

26 www.bvg-menzel.de


Fortsetzung von Seite 23

gen fortlaufend beobachtet werden, um entsprechend

zu reagieren. Nachgewiesenermaßen steigert

ein wirksames Compliance Management

System den Unternehmenswert – unter anderem,

weil neue Lieferanten und Kunden hinzugewonnen

werden und die Gefahr von strafrechtlichen Risiken

reduziert werden können. Inzwischen spielen

gut aufgestellte Compliance-Prozesse auch bei der

Suche nach top-qualifizierten Mitarbeitenden eine

Rolle, die Fehlverhalten auf diesem Gebiet durchaus

Beachtung schenken. Und letztlich senkt Integrität

die Kapitalkosten.

Gerade für die exportstarken bergischen Unternehmen

ist in einer globalen Wirtschaft mit weltweiten

Verflechtungen von Beziehungen eine Beschäftigung

mit dem Thema sinnvoll und definitiv

relevant. Denn die Selbstkontrolle der Firmen betrifft

auch den Bereich Außenhandel mit Ausfuhrkontrollen

und möglichen -beschränkungen. Darf

ich meine Produkte an Geschäftspartner im betreffenden

Land liefern? Wie muss ein Betrieb aufgestellt

sein, damit die Ein- und Ausfuhr regelkonform

abläuft? Diese und weitere Fragen müssen

Unternehmen für sich beantworten und dafür klare,

nachvollziehbare und transparente Strukturen

schaffen. Dies gilt ganz aktuell natürlich auch für

die umfassenden Sanktionen gegen Russland vor

dem Hintergrund des kriegerischen Angriffs auf

die Ukraine.

Eigene Risikofelder erkennen

Viele Dinge können Betriebe selbst in die Hand

nehmen, für komplizierte Vorgänge und Vertragsüberprüfung

lohnt es sich aber sicherlich, einen

externe Beratung einzuschalten – möglicherweise

auch, um die erforderlichen Rahmenbedingungen

für ein Compliance-Mangement einmal grundlegend

aufzubauen. Grundsätzlich erforderlich sind

angemessene Maßnahmen, um Rechtsverstöße im

Vorfeld zu verhindern.

Was sollten Mittelständler und kleine Unternehmen

also tun, um ihren Betrieb im Bereich „Compliance“

gut aufzustellen? Als erstes sollte man die

eigenen Geschäftsfelder genau unter die Lupe nehmen

und schauen, in welchen Bereichen Rechtsverstöße

besonders wahrscheinlich sind. Es gilt,

die eigenen Risikofelder zu identifizieren, raten

Experten. Zum Beispiel muss ein Betrieb, der häufig

mit der öffentlichen Hand zusammenarbeitet,

genau prüfen, ob etwa zu Weihnachten Geschenke

verteilt werden, die bereits als Korruption gewertet

werden könnten.

Im Zeitalter des Internets und des digitalisierten

Unternehmens muss natürlich den Datenschutzrichtlinien

große Aufmerksamkeit zukommen.

Ergo steht zunächst die Analyse der eigenen geschäftlichen

Schwerpunkte im Vordergrund, wenn

es darum geht, Compliance-Regeln aufzustellen.

Sind Risiken einmal identifiziert, kann ein erster

5 Grunde

dabei zu sein!

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Kursinhalte sind unter anderem Beweglichkeit & Fitness,

Geschicklichkeitsspiele, Meditation & Konzentration,

Kommunikationstraining und viele weitere.

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der Bergische Unternehmer 03 |22 27


TITEL COMPLIANCE - AUCH EIN THEMA FÜR KMU

Leitfaden helfen, Strukturen dafür aufzubauen.

Empfehlenswert ist auch, einem Mitarbeiter oder

einer Mitarbeiterin die Verantwortung für diesen

Bereich zu übertragen und ihn oder sie entsprechend

zu schulen. Bei komplizierteren Sachverhalten

kann dann immer noch Expertise von außen

hinzugezogen werden. Wichtig ist laut einhelliger

Meinung von Fachleuten, dass Compliance-Beauftragte

weitgehend unabhängig arbeiten können

und zwar in fachlicher, organisatorischer und disziplinarischer

Hinsicht.

Ordentliche

Unternehmensorganisation

Ganz entscheidend bei dem Thema: Die Kommunikation

von Compliance-Regeln darf keine

Schwachstelle haben. Denn was nützt das gut aufgestellte

Regelwerk, wenn die Beschäftigten darüber

nur unzureichend informiert sind. Fazit: Auch

wenn das Implementieren von Compliance-Programmen

Zeit und sicherlich Geld kostet, sollten

auch kleinere Unternehmen davor nicht zurückschrecken.

Die Nachteile von Regelverstößen sind offensichtlich,

die Vorteile von rechtskonformem Handeln

aber auch. Neben der sicheren Erfüllung von gesetzlichen

Vorgaben und somit dem Schutz vor

Strafe, bringt ein durch und durch „sauberes“ Geschäftsgebahren

auch Imagegewinn gegenüber

Kunden, Geschäftspartnern, Investoren und Mitarbeitenden.

Mögliche Regelverstöße werden frühzeitig

erkannt und vermieden. Und letztlich wird

der eigenen Geschäftstätigkeit ein Rahmen gegeben,

der professionelles Handeln fördert. Die Etablierung

von Compliance-Strukturen hilft demnach,

den Blick noch einmal auf eine ordentliche

Unternehmensorganisation zu lenken und an ihr

zu arbeiten.

Text: Stefanie Bona

Fotos: Shutterstock

Die Nachteile von Regelverstößen sind

offensichtlich, die Vorteile von

rechtskonformem Handeln aber auch.

Zu beachten:

Das neue EU-Lieferkettengesetz

Ein Beispiel für eine geplante Gesetzesänderung,

die von Compliance-Fachleuten

im Blick behalten werden sollte, ist

ein neues EU-Lieferkettengesetz, für das

die EU-Kommission einen Entwurf vorgelegt

hat. Dabei will sie im Vergleich

zu Deutschland mehr Unternehmen in

die Pflicht nehmen, höhere Menschenrechts-

und Umweltstandards in ihren

Lieferketten sicherzustellen. Dies führt

zwar zu mehr Transparenz, aber auch

zu mehr Bürokratie und höheren Kosten,

wie eine neue Studie des Instituts der

deutschen Wirtschaft (IW) zeigt. Noch

bevor das deutsche Lieferkettengesetz

2023 in Kraft tritt, macht die EU Druck:

Sie will per Gesetz Unternehmen verpflichten,

stärker auf die Einhaltung von

Menschenrechten und Umweltstandards

zu achten. Betroffen sind Berichten

zufolge Unternehmen mit mehr als 500

Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz

von mindestens 150 Millionen

Euro.

Welche Auswirkungen Unternehmen

erwarten, zeigt eine aktuelle IW-Studie:

So wollen 18 Prozent der vor Kurzem

vom IW befragten Unternehmen

nur noch Vorprodukte aus Ländern

beziehen, die ausreichend auf die

Einhaltung von Menschenrechts- und

Umweltschutzstandards achten. Etwa

zwölf Prozent der Unternehmen planen,

sich aus Ländern mit schwachen

Governance-Strukturen zurückzuziehen

– davon wären vor allem Entwicklungs-

und Schwellenländer betroffen.

Das neue Gesetz sorgt außerdem für

zusätzliche Bürokratie: Acht Prozent der

Unternehmen wollen für das entsprechende

Monitoring externe Dienstleister

beauftragen.

28 www.bvg-menzel.de


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Wo

smarte

Lösungen

den Schalter

umlegen,

da ist die Volksbank

im Bergischen Land.

Ein leuchtendes Beispiel für die Strahlkraft

unserer Region: Das Familienunternehmen

Gira bringt seit über 110 Jahren Licht

in die ganze Welt. Und wo immer

Inno vationen auf bergischem Boden

entstehen, ist die verwurzelte Genossenschaftsbank

eine smarte Entscheidung.

der Bergische Unternehmer 03 |22 29


ERFOLGREICH BERGISCH JETZT IM HANDEL

Sweet Living an der Wupper

Knusper-knusper-knäuschen: Ein ganz verrücktes Häuschen. Mit ihrem „Rosa

Haus“ im Schweden-Look holt Andrea Stolzenberger das Taka-Tuka-Land ins

Bergische. Wie Pippi Langstrumpf in der Villa Kunterbunt möchte die gebürtige

Schwäbin Farbe und Frohsinn in den grauen Alltag bringen. Und zwar

auf eine ausgesprochen originelle Weise, die beste Voraussetzungen bietet,

das Leben zu versüßen.

Elf Jahre ist es jetzt her, seit eine außergewöhnliche

Erfolgsstory in Solingen begann.

Anno 2011 baute Andrea Stolzenberger,

die ursprünglich aus Stuttgart

stammt, zusammen mit ihrem Mann ein skandinavisches

Holzhaus im Stadtteil Burg. Nachbarn,

Passanten und alle, die es sahen, trauten zunächst

ihren Augen nicht. Denn dieses Gebäude verblüfft

auf den ersten Blick. Dieses Haus ist rosa! Damit

setzte die Neu-Solingerin ein deutliches Statement

im schwarz-weißen Fachwerk-Umfeld, das mit

Schiefer und grünen Schlagläden den bergischen

Baustil verkörpert.

Hinter der Haustür geht es very british weiter.

„Ich liebe London ganz, ganz doll“, erklärt Andrea

Stolzenberger ihr Faible für das englische

Country-Flair. Ausgesuchte Dekorationen und antike

Fundstücke zaubern ein Ambiente, wie es

sich Rosamunde Pilcher nicht besser hätte ausdenken

können.

Schreiben gegen den Mainstream

Dies alles ist schön und gut, aber im Grunde genommen

Privatsache. Bis 2013 sollte sich daran

auch nichts ändern. Doch in diesem Jahr wagte

die Schwäbin, die bislang beruflich als Designerin

im Bereich Fashion tätig war, den Sprung in die

Selbständigkeit. Den Grundstein legte ihr erstes

Buch mit dem Titel „Backen mit Love“. Inzwischen

sind bereits vier weitere Publikationen erschienen,

die sich allesamt um das Thema Backen

und Basteln drehen. Als Andrea Stolzenberger anfing,

über die Vermarktung ihrer Leidenschaft

zum „Crafty Baking“ nachzudenken, war sie sich

darüber im Klaren, dass ein Riesenpulk von Wettbewerbern

im gleichen Segment unterwegs sein

würde. Dies schreckte die Jung-Unternehmerin

allerdings nicht davon ab, zielstrebig ihre Pläne zu

verfolgen. Denn ihr Geschäftsmodell hat wenig

Ähnlichkeit mit den Konzepten der Konkurrenz.

„Von Jugend an halte ich nichts vom starren

Dress-Code unserer Gesellschaft. Ich will es bunt,

crazy und unabhängig. Etwas, was viele Leute

ebenfalls mögen, sich aber nicht trauen, diesen

Wunsch umzusetzen. Ich habe die Traute und

gehe deshalb auch im Business meinen eigenen

Weg“, verrät Andrea Stolzenberger. „Backen gehörte

schon immer zu meiner Passion. Aber Backen

mit Phantasie und Mut zum Außergewöhnlichen.

Aus meinen Back-Rezepten ist dann das

erste Buch entstanden. Selbst gestaltet, mit Zeichnungen,

Sprüchen und vielen Details, die Spaß

machen.“

Bereits bei der Präsentation im Laden einer Freundin

wurde ihr das Buch buchstäblich aus den Händen

gerissen. Und seitdem wächst die Fangemeinde

kontinuierlich weiter.

Keine Pause in der Ideen-Fabrik

Mittlerweile ist zu den Büchern noch einiges hinzugekommen.

Denn Andrea Stolzenberger hat

ihr Sortiment, das sie im eigenen Web-Shop offeriert,

attraktiv erweitert. Angefangen vom Rezept-

Ordner über Notizbücher und Einkaufstüten bis

hin zu Kaffeetassen mit farbenfroher Ornamentik.

Hübsche Artikel zum günstigen Preis, die nicht

30 www.bvg-menzel.de


der Bergische Unternehmer 03 |22 31


ERFOLGREICH BERGISCH JETZT IM HANDEL

wir uns erst einmal kennenlernen, begeben wir

uns ans Werk. Platzprobleme bei den Cute Cottage

Crafternoons gibt es keine, denn in meinem

British Stoves-Equipment stehen vier Backöfen

zur Verfügung. Natürlich kann jeder seinen Kuchen

mit nach Hause nehmen“, berichtet Andrea

Stolzenberger. Die Kosten für einen ganztägigen

Kurs betragen jeweils 100 Euro.

Appetit auf noch mehr Neues

Im Rosa-Haus ist es

bunt, in allen Facetten.

jeder hat und daher umso begehrter sind.

Dass Kreativität keine Grenzen und auch keine

Pause kennt, erlebt Andrea Stolzenberger täglich:

„Auf der Suche nach Neuem finde ich ständig Anregungen,

die meine Ideenfabrik im Kopf immer

wieder in Gang setzen. Eigentlich brauche ich nur

ein Foto zu sehen, um mir etwas einfallen zu lassen.

So gelingt es mir, Backwerke zu schaffen, die

wirklich besonders sind.“ Sogar die Lieblings-Stücke

der Kunden wie beispielsweise Belgische

Waffeln, Appeltart aus den Niederlanden, Brownies

oder New York Cheese-Cake bereitet sie nicht

auf die herkömmliche Art mit den gewohnten Zutaten

zu, sondern überraschend anders.

Gemeinsam Backen in der rosa Küche

Gut zu wissen: Andrea Stolzenberger backt nicht

nur selbst in ihrer liebevoll eingerichteten rosa

Küche, sondern lädt auch andere zum Backen ein.

Die Nachfrage ist so groß, dass die Back&Bastel-

Kurse im „Rosa Haus“ in und um Solingen zu den

angesagten Events zählen. Corona-bedingt zurzeit

auf drei Teilnehmer begrenzt anstelle von sonst

zehn Personen, entwickeln sich die Workshops zu

einer Art von Familientreffen.

„Nach einem gemeinsamen Frühstück, bei dem

Langweile kommt also niemals auf. Denn nicht

nur das „Rosa Haus“ richtet sich in Optik und Dekoration

nach der Jahreszeit und ihren Festen,

sondern auch das Angebot im Rahmen des Crafty

Baking wird passend zur Saison aktualisiert. Ob

Weihnachten, Ostern oder Valentinstag: Es gibt

stets einen Anlass, um das Sweet Living an der

Wupper zu genießen.

Möglich, dass bald eine weitere Geschmacksnuance

hinzu kommt. Die kreative Power-Frau hat

nämlich vor, nächstens ein Buch mit salzigen

Back-Rezepten herauszubringen. Als pikante Ergänzung

zum Kaffeklatsch, denn der Mensch lebt

nicht vom Kuchen allein, sondern verspürt mittags

oder abends zur Abwechslung auch mal Appetit

auf Herzhaftes. Auch die Bastel-Sparte will

Andrea Stolzenberger künftig ausbauen. Angedacht

sind deshalb Treffen mit Gleichgesinnten,

denen handwerkliches Arbeiten und kreatives

Schaffen Freude macht.

Man braucht keine rosarote Brille, um für die Geschäfts-Idee

aus Solingen-Burg rosige Zeiten vorauszusehen.

Das „Rosa Haus“ besitzt das nötige

Potenzial, um auch in Zukunft eine tragfähige

Zielgruppe zu erreichen. Im Mittelpunkt des Konzepts

steht ein Lebensgefühl, von dem zahlreiche

Menschen insgeheim träumen. Andrea Stolzenberger

verschafft diesem Feeling den nötigen

Raum zur Entfaltung. Eine unternehmerische Entscheidung,

die Respekt verdient. Denn die Kombination

aus künstlerischer Freiheit, flippigem Ambiente

und konsequenter Selbstverwirklichung hat

in der heutigen Angepasstheit durchaus Seltenheitswert.

Text: Brigitte Waldens

Fotos: Rosa Haus, Andrea Stolzenberg

32 www.bvg-menzel.de


„ DER SPEZIALIST FÜR HAFTVERMITTLER UND

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Der Spezialist für Haftvermittler und funktionelle Beschichtungssysteme.

Seit 1968 werden in der HÜHOCO Gruppe eigenständig funktionelle und dekorative Beschichtungsstoffe entwickelt. Mit der

Gründung der SI-Coatings GmbH in 2006 ging die nun mehr fast 50 jährige lacktechnologische Erfahrung der HÜHOCO

Gruppe nahtlos in die SI-Coatings GmbH über. Heute entwickelt und produziert die SI-Coatings GmbH Lacke und funktionelle

Systeme wie sie unter anderem im Coil-Coating verwendet werden.

Wir entwickeln und produzieren vornehmlich Beschichtungsstoffe für die Coil-Coating Industrie und anverwandten Gebieten.

Unser Spezialgebiet liegt im Bereich der heißsiegelbaren Haftvermittler für Thermoplaste. Darüber hinaus beinhaltet unsere

Produktpalette dekorative und technische Beschichtungsstoffe, für den Innen- und Außeneinsatz sowie Gummihaftvermittler.

S I - COATINGS GmbH | Mählersbeck 83 | D-42279 Wuppertal | Fon: +49 (0) 202 281519-0

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der Bergische Unternehmer 03 |22 33


AUS DER REGION GASTKOMMENTAR

„Wir sollten uns daran gewöhnen,

dass es Frauen in Führungspositionen gibt“

Seit 1911 findet jährlich am 8. März der Weltfrauentag statt,

um auf die Rolle der Frau in der Gesellschaft aufmerksam zu

machen. Ursprünglich ins Leben gerufen, um die Gleichberechtigung,

das Wahlrecht für Frauen und die Emanzipation

voranzutreiben, hat sich die Bedeutung mit den Jahren etwas

verschoben. Im Mittelpunkt stehen nun eher die Rolle der Frau

in der Gesellschaft und verbundene Themen wie Gewalt gegen

Frauen oder Benachteiligung von Frauen. Zwar hat die Gleichberechtigung

während des 20. Jahrhunderts große Sprünge gemacht,

doch von gleichen Rechten und Chancen für Frauen

und Männer kann in vielen Bereichen immer noch nicht die

Rede sein. Beispielsweise werden Millionen von Frauen weltweit

beim Zugang zu Bildung oder zur Gesundheitsversorgung

diskriminiert.

Und auch in Europa und damit auch in Deutschland sind Frauen

von Benachteiligungen betroffen – vor allem am Arbeitsmarkt.

Noch immer ist die Gender Pay Gap nicht geschlossen.

Und auch in Führungspositionen sind Frauen unterrepräsentiert:

Laut Statistischem Bundesamt lag der Anteil von Frauen

im Jahr 2019 nur bei 30 Prozent. Ähnlich sieht es bei dem Thema

Selbstständigkeit aus. Im Jahr 2019 stellte der Mikrozensus

fest, dass nur etwa 34 Prozent der Selbstständigen in

Deutschland Frauen sind. Zwar stiegen die Zahlen in den letzten

Jahren an, doch es gibt noch Luft nach oben.

Dafür ist es wichtig, dass ein Umdenkprozess stattfindet. Es

gilt beispielsweise, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie

zu fördern und verschiedene Arbeitszeitmodelle anzubieten

sowie das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen

besser durchzusetzen. Über eine Frauenquote könnte

auch ein dynamischer Prozess entstehen, durch den Frauen

in Führungspositionen andere Frauen nachziehen.

Insgesamt sollten wir uns daran gewöhnen, dass es Frauen in

Führungspositionen gibt. Denn für Frauen als auch für Männer

ist es wertvoll, weibliche Vorbilder zu haben. Deshalb gilt es,

Frauen auf dem Weg in die Selbständigkeit zu fördern. Und

das gelingt am besten, wenn sich getreu dem Motto für den Internationalen

Frauentag 2022 jede und jeder für Gleichberechtigung‘

einsetzt.

Foto: Mawa GmbH

Michaela Schenk, Inhaberin und Geschäftsführerin

der MAWA GmbH, äußert sich zum Internationalen

Frauentag und den Themen Gleichberechtigung

und Chancengleichheit: Weitere

Informationen unter www.mawa.de

34 www.bvg-menzel.de


AUS DER PRAXIS RECHT | STEUERN | FINANZEN

Fehlende allgemeine

Registrierkassen-pflicht nicht

verfassungswidrig

Unternehmer bzw. Händler mit bargeldintensiven

Betrieben (z. B. auf Wochenmärkten

oder in der Gastronomie),

die keine Registrierkasse verwenden,

können ihre Bareinnahmen mit Hilfe einer

so genannten offenen Ladenkasse erfassen.

Diese Praxis hat der Bundesfinanzhof

(1) jetzt bestätigt. Das Gericht

hat hierzu entschieden, dass das Fehlen

einer gesetzlichen Verpflichtung zur

Führung einer elektronischen Kasse

nicht verfassungswidrig sei. Danach liege

kein strukturelles Vollzugsdefizit vor,

was eine Verfassungswidrigkeit begründen

könne; auch bei einer offenen Ladenkasse

bestehe ein Entdeckungsrisiko bei

nische Registrierkassen einsetzen, können

sich danach nicht auf Verletzung des

Rechts auf Gleichbehandlung berufen.

(1) BFH-Urteil vom 16.09.2021 IV R

34/18.

(Quelle: Rinke Treuhand)

Assekuranz zögerte zu lang

Wenn eine Wohngebäudeversicherung

sich mit der Regulierung eines Leitungswasserschadens

zu viel Zeit lässt, dann

stehen dem Versicherungsnehmer Schadenersatzansprüche

zu. Der Fall: In einer

vermieteten Wohnung war es zu einem

größeren Leitungswasserschaden gekommen.

Doch anstatt den Schaden vertragsgemäß

zu regulieren, verzögerte die Versicherung

dies pflichtwidrig. Der

Eigentümer konnte deswegen das Objekt

Manipulationen. Zumindest für das Jahr

2015 bestand nach Auffassung des Gerichts

auch für bargeldintensive Geschäftsbetriebe

eine Rechtslage, die auf

Durchsetzung der geltenden Steuergesetze

abzielte. Unternehmer, die elektroder

Bergische Unternehmer 03 |22 35


AUS DER PRAXIS RECHT | STEUERN | FINANZEN

nicht sanieren, es blieb unbewohnbar und

erbrachte keine Einnahmen. Er prozessierte

gegen die Assekuranz. Das Urteil:

Ein Zivilsenat gab der Klage teilweise

statt. Die Versicherung musste etwa

13.000 Euro Schadenersatz leisten. Allerdings

treffe den Wohnungseigentümer

eine Mitschuld. Nach Abschluss der gerichtlichen

Beweissicherung hätte er das

Objekt in diesem Fall zunächst auf eigene

Kosten sanieren müssen, um den

Mietausfallschaden zu begrenzen. Das

sei ihm zuzumuten gewesen.

(Oberlandesgericht Nürnberg, Aktenzeichen

8 U 3174/20)

Kindergartenzuschüsse des Arbeitgebers:

Lohnsteuerfreiheit

und Corona-Pandemie

Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten

Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers

zur Unterbringung und Betreuung

von nicht schulpflichtigen Kindern

der Arbeitnehmer in Kindergärten

oder vergleichbaren Einrichtungen sind

lohnsteuerfrei. Auf dieser Basis erstatten

viele Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern

steuerfrei solche Kosten. Probleme können

sich nun dadurch ergeben, dass in

der Corona-Pandemie bei Schließung von

Einrichtungen Kindergarten- bzw. Kinderbetreuungsgebühren

nicht eingezogen

bzw. bereits erhobene Beiträge dem Mitarbeiter

zurückerstattet wurden. Hat der

Arbeitgeber in diesen Fällen den Arbeitnehmern

dennoch Zuschüsse gezahlt, so

können diese im Grundsatz nicht lohnsteuerfrei

bleiben, sondern solche fortgezahlten

Arbeitgeberleistungen lösen steuerpflichtigen

Arbeitslohn aus. Hat der

Arbeitgeber davon Kenntnis, dass der

Arbeitnehmer tatsächlich keine Kindergartenbeiträge

entrichten musste, so

muss der Arbeitgeber eine Korrektur des

Lohnsteuerabzugs vornehmen. Ansonsten

droht eine Haftungsinanspruchnahme.

Aktuell hat sich die FinVerw – offenbar

bundeseinheitlich – auf folgende

Vorgehensweise geeinigt: In den Fällen,

in denen Städte und Gemeinden auf

Grund der Corona-Pandemie Kindergarten-

bzw. Kinderbetreuungsgebühren

nicht eingezogen bzw. bereits erhobene

Beiträge zurückerstattet haben, wird es

für das Kalenderjahr 2020 nicht beanstandet,

wenn hinsichtlich der vom Arbeitgeber

gezahlten Zuschüsse von einer

Darlehensgewährung des Arbeitgebers

an den Arbeitnehmer ausgegangen wird.

Damit bleiben die Arbeitgeberleistungen

für das Jahr 2020 weiter steuerfrei. Die

im Jahr 2020 geleisteten Zuschüsse sind

mit den im Jahre 2021 entstehenden Unterbringungs-

und Betreuungskosten für

die Kinder zu verrechnen. Damit ist eine

nochmalige steuerfreie Erstattung in

2021 nicht zulässig. Quelle: RMB Bachtig

Steuerberatungsgesellschaft mbH

Beteiligung am Straßenbau

Eine zeitlich unbegrenzte Erhebung von

Erschließungsbeträgen nach Vollendung

der Arbeiten verstößt gegen das Grundgesetz.

So hat es nach Auskunft das

höchste deutsche Gericht entschieden.

Der Fall: Im Bundesland Rheinland-

Pfalz sollte ein Grundstückseigentümer

Erschließungsbeiträge in Höhe von mehr

als 70.000 Euro bezahlen. Die Anbindung

seiner Anwesen an die Straße war

bereits 1986 erfolgt, doch die vollständige

Fertigstellung und offizielle Widmung

fand viel später statt. Erst nach rund 25

Jahren erhielt er den entsprechenden behördlichen

Bescheid. Er wehrte sich vor

verschiedenen Gerichtsinstanzen dagegen.

Das Urteil: Die Bundesverfassungsrichter

entschieden, dass eine Landesvor-

RMB

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schrift, die den Belastungszeitraum für

Erschließungsbeiträge nicht genügend

eingrenzt, gegen das Klarheitsgebot verstoße.

Grundstückseigentümer dürften

nur für begrenzte Zeit an den Baukosten

beteiligt werden, hieß es in dem Urteil.

Bis Ende Juli 2022 müsse eine Neuregelung

gefunden werden, ordneten die

höchsten Richter an. (Bundesverfassungsgericht,

Aktenzeichen 1 BvL 1/19)

Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit

der Höhe von

Säumniszuschlägen

Säumniszuschläge entstehen, wenn eine

festgesetzte bzw. angemeldete Steuer

nicht pünktlich zum Fälligkeitstag gezahlt

wurde; bei einer Säumnis von bis

zu drei Tagen (Schonfrist) werden diese

regelmäßig nicht erhoben. Für jeden angefangenen

Monat der Säumnis fallen

automatisch 1 % (12 % pro Jahr) des

rückständigen Steuerbetrags an. (1) Neben

ihrer Funktion als Druckmittel erfüllen

Säumniszuschläge auch eine zinsähnliche

Funktion für die Zeit des

Zahlungsrückstands. Vor dem Hintergrund

des anhaltend niedrigen Zinsniveaus

hat der Bundesfinanzhof in einem

kürzlich bekannt gewordenen Beschluss

(2) Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit

der Höhe von Säumniszuschlägen geäußert.

Der Bundesfinanzhof entschied,

dass für den hälftigen Betrag der Säumniszuschläge

die Vollziehung auszusetzen

ist, da insofern der Zinscharakter gegeben

ist. Der Beschluss ist jedoch

zeitlich vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

ergangen, mit

dem die Höhe der Verzinsung von Steuernachforderungen

und -erstattungen für

verfassungswidrig erklärt wurde. Das

Bundesverfassungsgericht schloss jedoch

eine Erweiterung auf Stundungs-, Hinterziehungs-

und Aussetzungszinsen ausdrücklich

aus. Diese Einschränkung begründete

das Gericht damit, dass hierbei

grundsätzlich eine Möglichkeit besteht,

den Zinstatbestand nicht zu verwirklichen.

(3)Die Frage, inwieweit dies auch

auf Säumniszuschläge zutrifft, die durch

pünktliche Zahlung vermieden werden

können, hat das Bundesverfassungsgericht

offengelassen.

(1) Siehe § 240 AO.(2) BFH-Beschluss

vom 26.05.2021 VII B 13/21 (AdV).(3)

BVerfG-Beschluss vom 08.07.2021 1

BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17, Rz. 242;

siehe dazu auch Informationsbrief Oktober

2021 Nr. 2

Quelle: Rinke Treuhand

Aktuelles zu Corona-Hilfen der

Bundesregierung

Auf Grund der andauernden Belastungen

einzelner Branchen durch die Corona-

Pandemie wurden die Corona-Hilfen der

Bundesregierung teils nachgeschärft

bzw. verlängert. Herauszustellen sind folgende

Aspekte: Überbrückungshilfe III

Plus:

– Mit der Überbrückungshilfe III Plus

werden im Förderzeitraum Juli bis Dezember

2021 alle von der Corona-Pandemie

betroffenen Unternehmen, Soloselbständige

und Freiberufler bei der

Deckung von betrieblichen Fixkosten ab

einem Umsatzrückgang von 30 % unterstützt.

Die Konditionen entsprechen denen

der Überbrückungshilfe III. Besonders

von der Pandemie betroffene

Unternehmen wie die Reisebranche oder

die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft

können zusätzliche Förderungen beantragen.

– Die Antragstellung erfolgt über prüfende

Dritte. Die Antragsfrist für Erst- und

Änderungsanträge zum Förderzeitraum

der Bergische Unternehmer 03 |22 37


AUS DER PRAXIS RECHT | STEUERN | FINANZEN

Juli bis Dezember wurde bis zum

31.3.2022 verlängert.

– Überbrückungshilfe III Plus kann nur

für diejenigen Monate im Förderzeitraum

beantragt werden, in denen ein coronabedingter

Umsatzrückgang von mindestens

30 % im Vergleich zum Referenzmonat

im Jahr 2019 erreicht wird. Nicht gefördert

werden Umsatzausfälle, die z.B. nur

auf Grund regelmäßiger saisonaler oder

anderer dem Geschäftsmodell inhärenter

Schwankungen auftreten. Nicht als coronabedingt

gelten beispielsweise Umsatzeinbrüche,

die zurückzuführen sind auf

wirtschaftliche Faktoren allgemeiner Art

(wie Liefer- oder Materialengpässe).

– Der Nachweis, individuell von einem

coronabedingten Umsatzeinbruch betroffen

zu sein, kann zum Beispiel geführt

werden, wenn die Antragstellerin oder

der Antragsteller in einer Branche tätig

ist, die von staatlichen Schließungsanordnungen

betroffen ist. Als von staatlichen

Schließungsanordnungen betroffen

gelten Unternehmen, deren Branche oder

deren Geschäftsfeld in den Schließungsanordnungen

des betreffenden Bundeslandes

genannt sind.

– Für den Zeitraum vom 1.11. bis

31.12.2021 wurde nun aber eine Sonderregelung

eingeführt: Freiwillige Schließungen

oder Einschränkungen des Geschäftsbetriebs,

weil eine Aufrechterhaltung

des Geschäftsbetriebs infolge

von angeordneten Corona-Zutrittsbeschränkungen

(3G, 2G, 2G Plus) unwirtschaftlich

wäre, schließen die Annahme

eines coronabedingten Umsatzeinbruchs

nicht aus und beeinträchtigen die Förderberechtigung

ausnahmsweise nicht.

Quelle: RMB Bachtig Steuerberatungsgesellschaft

mbH

Fremdübliche Zinsen

auf Konzerndarlehen

Insbesondere in grenzüberschreitenden

Konstellationen versuchen Konzerne,

Gewinne in einen Staat mit niedrigen

Steuersätzen zu transferieren. Eine Methode

der Gewinnverlagerung kann darin

bestehen, dass ein Konzernunternehmen

einem anderen

Konzernunternehmen ein Darlehen gewährt

und dabei steuerlich unzulässig

überhöhte – d. h. keine fremdüblichen –

Zinsen berechnet. Der Bundesfinanzhof

(1) hat entschieden, dass die Fremdüblichkeit

des vereinbarten Zinssatzes für

ein Konzerndarlehen vorrangig so zu ermitteln

ist, dass der vereinbarte Zins mit

dem Zins verglichen wird, der z. B. bei

vergleichbaren Bankdarlehen vereinbart

worden wäre (Preisvergleichsmethode).

Das gilt auch für unbesichert gewährte

Konzerndarlehen. Für die Beurteilung

des Risikos ist nicht die durchschnittliche

Kreditwürdigkeit des Gesamtkonzerns,

sondern die Bonität der darlehensnehmenden

Konzerngesellschaft

maßgebend („Stand-alone“-Rating). Erst

wenn ein derartiger Preisvergleich nicht

möglich ist, kann die sog. Kostenaufschlagsmethode

angewendet werden, bei

der die Selbstkosten des Darlehensgebers

ermittelt und um einen angemessenen

Gewinnaufschlag erhöht werden.

Diese von der Finanzverwaltung gern

benutzte Methode führt regelmäßig zu

niedrigeren Vergleichszinsen. (1) BFH-

Urteil vom 18.05.2021 I R 4/17.

Quelle: Rinke Treuhand

Freiberufliche Tätigkeit von

Ärzten – Ausstellung von

Impfzertifikaten und

Durchführung von Corona-

Tests

Ärzte können digitale Impfzertifikate

auch dann ausstellen, wenn die Impfung

zuvor an anderer Stelle, so bspw. in einem

Impfzentrum, erfolgte. Fraglich ist

nun, ob grds. dieAusstellung von digitalen

Impfzertifikaten über eine vorgenommene

COVID-19-Schutzimpfung

durch Ärzte zu gewerblichen Einkünften

oder bei Gemeinschaftspraxen zu einer

gewerblichen Infektion, also zur Gewerblichkeit

der gesamten Tätigkeit

führt. Hierzu hat nun die FinVerw mit

Schreiben der Oberfinanzdirektion

Frankfurt/M v. 26.10.2021 (Az. S 2245

A-018-St 214) die bundeseinheitlich abgestimmte

Auffassung bekannt gegeben.

Danach gilt:

– Das Ausstellen von Impfzertifikaten

durch Ärzte stellt keine gewerbliche Tätigkeit

i.S.v. § 15 EStG dar. Das Ausstel-

38 www.bvg-menzel.de


len von digitalen Impfzertifikaten ist lediglich

eine (andere) Dokumentationsform

(anstelle der/ergänzend zur bisherigen

Dokumentation im „gelben“ Impfpass)

über durchgeführte COVID-

19-Impfungen. Sie ist untrennbar mit der

eigentlichen Impfung verbunden, die eine

originäre ärztliche Tätigkeit i.S.v.

§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG darstellt. Dies gilt

auch dann, wenn die Impfung durch eine

andere Praxis oder Stelle (z.B. Impfzentrum)

vorgenommen wurde.

– Die Durchführung von Corona-Tests

durch Ärzte (sowohl PCR- als auch Antigen-Tests)

ist ebenfalls nicht als gewerbliche

Tätigkeit i.S.v. § 15 EStG einzuordnen.

Dies gilt unabhängig von der

jeweiligen medizinischen Fachrichtung

der Ärzte. Unschädlich ist auch die Mithilfe

anderer Personen (z.B. Arzthelferin/Arzthelfer)

bei der Durchführung der

Tests, wenn der Arzt weiterhin auch bei

der Durchführung von Corona-Tests leitend

und eigenverantwortlich tätig ist.

Hinweis: Als gewerblich ist die Durchführung

von Corona-Tests aber dann

einzustufen, wenn der Arzt bei der

Durchführung nicht mehr leitend und

eigenverantwortlich tätig wird. Insoweit

können Fälle problematisch sein, bei

denen in sehr großer Zahl Tests durchgeführt

werden. Im Zweifel sollte jedes

Testergebnis von dem leitenden Arzt

bestätigt werden.

Quelle: RMB Bachtig Steuerberatungsgesellschaft

mbH

Grenzenloses Wirtschaften

mit neuen Schranken

Im Rahmen des sog. BEPS-Projektes hat

die OECD Maßnahmen zur Vermeidung

von Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen

durch multinationale Unternehmen

erarbeitet.

Schätzungsweise rund 2.000 Doppelbesteuerungsabkommen

sind mittlerweile

betroffen. Um künftig eine missbräuchliche

Anwendung von Regelungen in Doppelbesteuerungsabkommen

zu verhindern,

wurde eine Generalklausel

eingeführt.

Danach kann ein Vorteil entgegen dem

ausdrücklichen Wortlaut des Doppelbesteuerungsabkommens

versagt werden,

sofern es das (Neben-)Ziel einer steuerlichen

Gestaltung ist, eine Abkommensvergünstigung

herbeizuführen. Internationale

Konzerne sollten klären, inwieweit

sich durch die Änderungen Auswirkungen

auf bestehende Strukturen oder steuerliche

Planungen ergeben.

(Quelle: HLB Treumerkur)

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Obstacles - # 6 - Kommunikationsarmut

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FÜR SIE UNTERWEGS LYON - STADT DES GUTEN LEBENS

Lyon –

Stadt des guten Lebens

40 www.bvg-menzel.de


Die Heimatstadt der Kochlegende Paul Bocuse kann köstliche Kulinarik, liebt mutige Architektur

und witzige Märkte: Das französische Lyon feiert alles, was schön ist. Savoir vivre mit allen Sinnen.

Wer fährt schon nach Lyon? Viele Urlauber fahren auf dem Weg in den Süden an der großen

Unbekannten vorbei. Nicht viel, besser wenig, wusste man über die 500.000 Einwohner-Stadt. Doch

seit einigen Jahren sammelt Lyon im Wettbewerb mit Paris immer mehr Pluspunkte.

der Bergische Unternehmer 03 |22 41


FÜR SIE UNTERWEGS LYON - STADT DES GUTEN LEBENS

Seiten 40-41:

das Musée des

Confluences in seiner

futuristischen Pracht

diese Seite:

das ehemalige Krankenhaus

, in dem sich

nun u.a. das Hotel

Dieu befindet

Selbst die Einwohner zogen eine Zeit lang lieber

weg aus der drittgrößten Stadt Frankreichs im

Südosten des Landes. Das hat sich gründlich geändert,

junge Leute kehren zurück und neuerdings

hört man immer öfter von Parisern, die

nach Lyon umziehen. Nicht nur die Mieten sind

hier erschwinglicher, auch Savoirvivre und Lebensgenuss

sind hier beheimatet. Es herrscht Aufbruchstimmung

in der Stadt, die sich schon seit

Jahren mit großem Erfolg bemüht, nicht nur

Wohnraum zu schaffen und sogenannte

„saubere“Industrien anzusiedeln, sondern auch die

Lebensqualität für die Einwohner stetig zu verbessern,

durch Förderung des Radverkehrs, mehr

Grün und nachhaltiges Bauen. Dazu kommen attraktive

Kulturprogramme, Freizeitangebote, hippe

Ausgehlocations, vom großartigen Angebot

französischer Küche mal ganz abgesehen.

Seidenweber als Rebellen

Steil über der Halbinsel ragt ein eng bebauter Hügel

auf: Croix-Rousse, der frühere Arbeiterstadtteil

der Seidenweber. Vom 16. bis zum 19. Jahrhundert

war Lyon ein Zentrum der europäischen

Seidenindustrie. Als 1831 Lohn- und Arbeitsbedingungen

unzumutbar wurden, traten die Lyoner

Seidenweber mit der Parole „Vivre libre en travaillant

ou mourir en combattant!“ (Frei leben

und arbeiten oder kämpfend sterben!) an. König

Louis-Philippe setzte Tausende von Soldaten und

sogar Kanonen ein, viele Hundert Seidenweber

wurden bei diesem ersten Arbeiteraufstand niedergemetzelt.

Heute ist Croix-Rousse ein Viertel

für junge Talente: Die einen machen Mode, andere

Kunstobjekte, Design oder Schmuck. Damit

zog im alten Quartier wieder Leben in die bislang

nur teilweise sanierten Straßenzüge ein.

Besuchermagnete und Banlieue

Vieux Lyon, eines der größten erhaltenen Renaissance-Ensembles

Europas, zieht die allermeisten

Touristen an, doch nicht nur die Altstadt, sondern

auch noch drei weitere Stadtviertel – Fouvière,

Croix-Rousse und die Presquile – zählen schon

seit 1998 zum UNESCO-Weltkulturerbe. Der Besucher

auf Stippvisite nimmt den Eindruck einer

übersichtlichen Metropole mit fotogener Altstadt,

fast pariserischem Flair, imposanten Murals und

schönen Flussufern mit. Aber Grand Lyon, der

Ballungsraum mit knapp 1,4 Mio. Einwohnern

und 59 Kommunen, hat durchaus einige Problemzonen.

Die Schere zwischen Arm und Reich ist

42 www.bvg-menzel.de


auch hier traurige Realität. Berüchtigt sind die sozialen

Spannungen in den Banlieues, die sich in

den Vorstädten oft in Unruhen, Kriminalität und

Gewalt äußern. Und unmittelbar südlich von Lyon

beginnt der ‚chemische Korridor‘, ein Industriegebiet

entlang der Autobahn mit zahlreichen Unternehmen,

die der Seveso-Richtline unterliegen,

bei denen also Störfälle sehr ernst zu nehmen

sind.

Lyon entdecken

Und was kommt nun auf die Bucket List in Lyon,

um die angenehmen Seiten des Lebens zu genießen?

Ein Abendspaziergang, wenn über 300 Sehenswürdigkeiten

eindrucksvoll beleuchtet werden.

Ein Mittagessen im Bouchon, denn die

kleinen Gasthäuser sind Teil der kulinarischen

Tradition. Eine Entdeckertour durch die Traboules,

die versteckten Durchgänge der Altstadt. Treppensteigen

im Croix-Rousse-Viertel mit wunderbaren

Ausblicken auf die Dächer der Stadt. Ein

Konzert im römischen Theater oder ein DJ-Set

auf dem Partyschiff. Mit der Seilbahn zur Basilika

Notre-Dame de Fourvière hinauffahren. Mit

Blick auf den Wochenmarkt am Quai Saint-Antoine

einen Kaffee trinken. Und zum Apéro in eine

Weinbar. Mit dem schönen Anagram „Only Lyon“

als Slogan positioniert sich das Stadtmarketing

Lyon eindeutig (und) positiv.

Lernen wir Sie kennen, diese

unbekannte Stadt

Vieuw Lyon und Fourvière

Während sich die Altstadt Vieux Lyon mit ihren

kopfsteingepflasterten Gassen, den rosa- und

ockerfarbenen Renaissancehäusern, engen Wendeltreppen

und versteckten Durchgängen auf einen

schmalen Streifen am Saone-Ufer quetscht

und an den Fourvière-Hügel schmiegt, bietet dieser

rund 300 Meter höher liegend fantastische

Aus- und Übersicht. Oben thront die Basilika Notre-Dame

de Fourvière, eines der Wahrzeichen Lyons.

Unten an der Saone steht mit der romanischgotischen

Kathedrale Saint-Jean am Fuß des

Hügels der zweite bedeutende Sakralbau der Stadt.

‚La Presquile‘, das auf einer Halbinsel zwischen

Saone und Rhone gelegene Stadtzentrum, erinnert

in vielfacher Hinsicht an Paris: Prächtige

Plätze und elegante Bürgerhäuser aus dem 19.

Jahrhundert, große Boulevards mit Caféterrassen.

Doch im Gegensatz zur Hauptstadt ist hier alles

diese Seite:

die Basilika Notre Dame

de Fourvière

der Bergische Unternehmer 03 |22 43


FÜR SIE UNTERWEGS LYON - STADT DES GUTEN LEBENS

diese Seite:

ein beleuchtetes

Gebäude beim Fest

der Lichter

überschaubar und nah beieinander. Kurz gesagt

findet zwischen Place des Terreaux und Place

Bellecour das repräsentative Lyon statt, mit Oper,

Börse, Musée des Beaux-Arts und dem aufwendig

restaurierten Hotel-Dieu, das auf eine interessante

Geschichte blicken kann. Einige Lyoner haben

in diesem Gebäude mit seiner 375 Meter langen

Fassade entlang der Rhone das Licht der Welt erblickt.

Viele Jahrhunderte hatte das imposante

Gebäude als Krankenhaus gedient. Es handelt

sich um eines der ältesten und stattlichsten Gebäude

der Stadt und galt zu seiner Zeit als das modernste

Krankenhaus Europas. Als es 2010 seine

Pforten schloss, war die große Frage: Was wird

aus so einem riesigen Bau? Nach einer überaus

aufwendigen Renovierung beherbergen die historischen

Mauern nun die Cité de la Gastronomie,

Restaurants, das besagte Hotel Dieu, Geschäfte

und eine Art moderne Mini-Markthalle.

Streetfood auf höchstem Niveau

In der mit großem Aufwand angekündigten und

2019 eröffneten Cité de la Gastronomie grüßt

gleich als Erster Paul Bocuse als Pappaufsteller

neben seinem großen Herd. Die feine, raffinierte

französische Küche ist untrennbar mit seinem Namen

verbunden. Viele heute erfolgreiche Küchenchefs

aus aller Welt haben das renommierte Institut

Paul Bocuse hier in Lyon absolviert, die

Gastro-Elite von morgen muss sich für die Aufnahme

einem harten Wettbewerb stellen. Aber

auch ambitionierte Hobbyköche haben die Möglichkeit,

in der Kochschule des Instituts an der

Place Bellecour halb- und ganztägige Workshops

zu besuchen. Ebenso lecker sind die Käseworkshops

und Weinverkostungen als Teil des Kursprogramms.

À propos: Essen kann man dort auch.

Die Eleven der Kochschmiede zaubern Menüs

44 www.bvg-menzel.de


von höchstem Genuss. Weiter geht es zum Carré

d’Or, das „Goldene Viereck“ seitlich der Rue

Edouard Herriot, dem Zentrum des gehobenen

Einkaufs auf der Presquile, mit allen bekannten

französischen Marken von Streetwear bis Luxus.

Südlich der Place Bellecourt, dem drittgrößten

Platz Frankreichs, wird es im Quartier d’Ainay sogar

noch etwas gediegener, wo sich rund um das

Musée des Tissus Antiquitäten- und Interiorgeschäfte

ihrer zahlungskräftigen Kundschaft widmen.

Auf der Südspitze der Perrache-Halbinsel

thront das architektonisch spektakuläre Musée

des Confluences, das schon heute ein Wahrzeichen

des gleichnamigen Quartiers ist, baulich

aber wirkt, als wäre ein Ufo in der Nachbarschaft

gelandet Die xponate: viel Naturwissenschaftliches,

unter anderem auch Kurioses wie Meteoriten,

sibirische Tiger, Samurairüstungen und vieles

mehr. Wer in frischer Luft staunen, bummeln

und Musik genießen möchte, dem sei Les Puces

du Canal empfohlen. Auf diesem traditionellen

Flohmarkt lassen sich viele tolle Antiquitäten, Raritäten

und manchmal sogar noch ein Schnäppchen

entdecken. Empfehlenswert ist ein Besuch

am frühen Sonntagmorgen, wenn die Besucherzahl

noch übersichtlich und die Stimmung total

entspannt ist. Mehr Infos gibt es unter pucesducanal.com.

Auf den Spuren von Paul Bocuse,

zu Fuß!

In einer Stadt, deren berühmtestes Aushängeschild

Bocuse ist, dürfen natürlich auch Food Markets

nicht fehlen. Einmal muss man über den Super-

Markt schlechthin flanieren, der nach dem Meister

höchstpersönlich benannt ist (Les Halles de Lyon –

Paul Bocuse, 102 Cours Lafayette). Hier ist die

Käsehandlung La Mère Richard eine Legende, insbesondere

der Weichkäse Saint-Marcellin aus der

nahen Dauphiné gilt als perfekt gereift. Auch das

1880 gegründete Feinkostgeschäft Cellerier und

die Metzgerei Sibilia, die die berühmten Lyoner

Würste herstellt, sind Institutionen. Knapp 50

Händler bieten Feinkost und Lyonnaiser Spezialitäten

in höchster Qualität an, der eine frische Kaninchen

und Bresse-Hühner, der andere versetzt

Süßschnäbel in schokoladige Träume, ein Dritter

Obst und Gemüse oder exotische Gewürze. Aber

die Hallen sind nicht nur zum Einkaufen gedacht,

nach dem Flohmarktbesuch kann man sich hier

zum Austernessen niederlassen, weitere Fischgerichte

probieren, sowie Fleisch und Schinken kosten,

und das auch sonntags. Wer die Stadt weiter

kulinarisch erkunden möchte, dem sei die Außengastronomie

von La Commune empfohlen. Aufstrebende

Newcomer-Köche übertreffen sich hier gegenseitig

mit Kreationen aus Zutaten, die fast alle

aus der Gegend stammen.

Alles in geordneten Bahnen

Zu einer sportlichen Aktivität lädt das bekannte

Schwimmbad Centre Nautique Tony Betrand ein.

Am Ufer der Rhone gelegen, wurde es im Rahmen

der Bewerbung um die olympischen Sommerspiele

1968 erbaut. Bäume, Wiesen, etwas Grün sucht

man hier zwar vergebens, aber die futuristische

Beton-Landschaft und der Blick auf Fluss und Altstadt

sind überwältigend. Diese bezaubernde Stadt

bietet zu jeder Jahreszeit Highlights, die einen Besuch

wert sind. Festivals mit Musik und Tanz für

alle Geschmäcker, Die Nacht der Museen, Das

Filmfestival, Die Party für den neuen Beaujolais,

Das Lichterfest. Lyon, wenn es am schönsten ist.

Entdecken Sie das Savoir vivre : Only Lyon!

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen Genuss mit allen

Sinnen.

diese Seite:

der Meister höchstpersönlich

Text: Katja Weinheimer

Fotos: Katja Weinheimer, shutterstock

der Bergische Unternehmer 03 |22 45


HANDELSREGISTER

HRB 32558: ARICON Immobilien

GmbH, Solingen, Monhofer Feld

1 - 3, 42697 Solingen. Gesellschaft

mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 23.11.2021.

Geschäftsanschrift: Monhofer

Feld 1 - 3, 42697 Solingen. Gegenstand:

Der Kauf von bebauten

und unbebauten Grundstücken,

die Errichtung von Gebäuden auf

solchen Grundstücken, deren Nutzungsüberlassung,

insbesondere

deren Vermietung und Verwaltung.

Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist

nur ein Geschäftsführer bestellt,

so vertritt er die Gesellschaft allein.

Sind mehrere Geschäftsführer

bestellt, so wird die Gesellschaft

durch zwei Geschäftsführer oder

durch einen Geschäftsführer gemeinsam

mit einem Prokuristen

vertreten. Geschäftsführer: Manshadi,

Constantin Dehghan, Solingen,

*10.10.1984, einzelvertretungsberechtigt

mit der Befugnis

im Namen der Gesellschaft mit sich

im eigenen Namen oder als Vertreter

eines Dritten Rechtsgeschäfte

abzuschließen.

15.02.2022 HRB 32555: OIuE Verwaltungs-GmbH,

Wuppertal, Hahnerberger

Straße 82, 42349 Wuppertal.

Gesellschaft mit beschränkter

Haftung. Gesellschaftsvertrag vom

21.02.2018 Die Gesellschafterversammlung

vom 23.07.2021 hat die

Änderung des Gesellschaftsvertrages

in § 1 Abs. (2) (Sitz) und mit

ihr die Sitzverlegung von Stolberg

(bisher Amtsgericht Aachen HRB

21858) nach Wuppertal beschlossen.

Geschäftsanschrift: Hahnerberger

Straße 82, 42349 Wuppertal. Gegenstand:

Der Erwerb und die Verwaltung

von Beteiligungen aller Art

an anderen Unternehmen sowie die

Übernahme von Geschäftsführungs-

tätigkeiten für andere Unternehmen

und alle damit im Zusammenhang

stehenden Geschäfte und Handlungen,

insbesondere die Beteiligung

als persönlich haftende Gesellschafterin

an der OIuE GmbH & Co. KG,

deren Gesellschaftszweck die Bewirtschaftung,

die Verwaltung und

die Verwertung des eigenen Vermögens

ist. Stammkapital: 25.000,00

EUR. Allgemeine Vertretungsregelung:

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,

so vertritt er die Gesellschaft

allein. Sind mehrere Geschäftsführer

bestellt, so wird die Gesellschaft

durch zwei Geschäftsführer

oder durch einen Geschäftsführer

gemeinsam mit einem Prokuristen

vertreten. Geschäftsführer: von Zitzewitz,

Julius, Schwelm, *07.10.1990;

von Zitzewitz, Jarislav, Schwelm,

*09.02.1990, jeweils einzelvertretungsberechtigt

mit der Befugnis im

Namen der Gesellschaft mit sich im

eigenen Namen oder als Vertreter

eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Nicht mehr Geschäftsführer:

von Zitzewitz, Isabella, Stolberg,

*16.03.1931.

16.02.2022 HRB 32561: Smartbad

Remscheid GmbH, Remscheid, Hentzenallee

7C, 42897 Remscheid.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Gesellschaftsvertrag vom

11.01.2022. Geschäftsanschrift:

Hentzenallee 7C, 42897 Remscheid.

Gegenstand: Die Ausbesserung von

Schäden an Sanitäroberflächen, Beschichtung

von Sanitäroberflächen,

Reparatur von Badobjekten, Montage

von Möbelfertigteilen, Verkauf

von Badmöbeln, Sanitärartikeln und

Badaccessoires sowie Trockenbauarbeiten.

Stammkapital: 25.000,00

EUR. Allgemeine Vertretungsregelung:

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,

so vertritt er die Gesellschaft

allein. Sind mehrere Geschäftsführer

bestellt, so wird die Gesellschaft

durch die Geschäftsführer

gemeinsam vertreten. Geschäftsführer:

Mokstadt, Dennis, Remscheid,

*01.11.1982, mit der Befugnis im

Namen der Gesellschaft mit sich im

eigenen Namen oder als Vertreter

eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

16.02.2022 HRB 32565: DSM drive.

speak.move Service GmbH, Wülfrath,

Tönisheider Str. 2, 42489 Wülfrath.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Gesellschaftsvertrag vom

03.02.2022. Geschäftsanschrift:

Tönisheider Str. 2, 42489 Wülfrath.

Gegenstand: Der Vertrieb von Medizin-

und Rehaprodukten und die zugehörigen

Dienstleistungen. Stammkapital:

25.000,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer

bestellt, so vertritt er

die Gesellschaft allein. Sind mehrere

Geschäftsführer bestellt, so wird

die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer

oder durch einen Geschäftsführer

gemeinsam mit einem

Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:

Kretschmann, Marcus Bernhard,

Wuppertal, *08.01.1995; Oeler,

Robert, Wuppertal, *18.02.1993,

jeweils einzelvertretungsberechtigt

mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen

oder als Vertreter eines Dritten

Rechtsgeschäfte abzuschließen.

16.02.2022 HRB 32562: IdeeO Engineering

GmbH, Wuppertal, Bogenstraße

35, 42283 Wuppertal.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Gesellschaftsvertrag vom

30.12.2021. Geschäftsanschrift:

Bogenstraße 35, 42283 Wuppertal.

Gegenstand: Die Erbringung von

Engineeringdienstleistungen und

Geschäftsführungsdienstleistungen,

Consulting und das Halten von

Beteiligungen aller Art, ferner alle

damit zusammenhängenden und

den Gesellschaftszweck unmittelbar

oder mittelbar fördernden Geschäfte.

Stammkapital: 25.000,00 EUR.

Allgemeine Vertretungsregelung:

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,

so vertritt er die Gesellschaft allein.

Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,

so wird die Gesellschaft durch

zwei Geschäftsführer oder durch

einen Geschäftsführer gemeinsam

mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsführer: Büttner, Oliver,

Wuppertal, *19.12.1971, einzelvertretungsberechtigt

mit der Befugnis

im Namen der Gesellschaft mit sich

im eigenen Namen oder als Vertreter

eines Dritten Rechtsgeschäfte

abzuschließen.

17.02.2022 HRA 25494: Ferox Schwabach

Grundstücksverwaltungs GmbH

& Co. KG, Wuppertal, Am Buschhäuschen

19, 42115 Wuppertal.

(Gegenstand des Unternehmens ist

das Halten und Verwalten eigenen

Immobilienvermögens.). Kommanditgesellschaft.

Geschäftsanschrift:

Am Buschhäuschen 19, 42115 Wuppertal.

Jeder persönlich haftende

Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich

haftender Gesellschafter:

Ferox Schwabach Verwaltungsgesellschaft

mbH, Wuppertal (Amtsgericht

Wuppertal HRB 32552), Die persönlich

haftende Gesellschafterin

Ferox Schwabach Verwaltungsgesellschaft

mit dem Sitz in Wuppertal

und ihre Gechäftsführer sind für

Rechtsgeschäfte zwischen der Komplementärin

und der Gesellschaft

von den Beschränkungen des § 181

BGB befreit. Einzelprokura mit der

Befugnis im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen oder

als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte

abzuschließen mit der

Ermächtigung zur Veräußerung und

wein, sekt,

tee, spirituosen,

bier, wasser &

kohlensäure

bayreuther str. 50 c

42115 wuppertal

tel.: (0202) 30 50 85

weinquelle-hornig.de

125 JAHRE-HEIZOEL-VORST

Deutscher Ring 69 · 42327 Wuppertal · Telefon 744035

46 www.bvg-menzel.de

Unbenannt 2 1 10 12 12 14:47


Für die Aktualität, Korrektheit und

Vollständigkeit der Anlage kann vom

Verlag keine Gewähr übernommen

werden.

Belastung von Grundstücken: Roth,

Philipp, Wuppertal, *25.02.1983.

17.02.2022 HRB 32568: Daruma-

Ru GmbH, Solingen, Eiland 19-21,

42651 Solingen. Gesellschaft mit

beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 05.01.2022. Geschäftsanschrift:

Eiland 19-21, 42651

Solingen. Gegenstand: Herstellung,

Vertrieb, Import, Export, Groß- sowie

Einzelhandel mit Konsumgütern,

insbesondere Spielzeuge, Bücher,

Bekleidung und Dekorationsartikeln.

Stammkapital: 25.000,00 EUR.

Allgemeine Vertretungsregelung:

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,

so vertritt er die Gesellschaft allein.

Sind mehrere Geschäftsführer

bestellt, so wird die Gesellschaft

durch zwei Geschäftsführer oder

durch einen Geschäftsführer gemeinsam

mit einem Prokuristen

vertreten. Geschäftsführer: Bartsch,

Vanessa, Remscheid, *02.12.1991;

Birkner, Sarah Beatrix, Solingen,

*13.04.1991; Jung, Nadine, Remscheid,

*06.10.1979; Schlemper,

Janna Laura, Solingen, *08.02.1992,

jeweils einzelvertretungsberechtigt

mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen

oder als Vertreter eines Dritten

Rechtsgeschäfte abzuschließen.

18.02.2022 HRB 32571: RIO GmbH,

Wuppertal, Franzenstr. 10, 42105

Wuppertal. Gesellschaft mit beschränkter

Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 11.11.2021. Geschäftsanschrift:

Franzenstr. 10, 42105

Wuppertal. Gegenstand: Der internationale

An- und Verkauf, der Imund

Export, die Reparatur sowie

die Gravierung von bzw. mit Altgold

und Gold, Schmuckwaren und Edelmetallen.

Stammkapital: 25.000,00

EUR. Allgemeine Vertretungsregelung:

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,

so vertritt er die Gesellschaft

allein. Sind mehrere Geschäftsführer

bestellt, so wird die Gesellschaft

durch zwei Geschäftsführer

oder durch einen Geschäftsführer

gemeinsam mit einem Prokuristen

vertreten. Geschäftsführer: Güzel,

Yilmaz, Wuppertal, *08.09.1971,

einzelvertretungsberechtigt mit der

Befugnis im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen oder als

Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte

abzuschließen.

18.02.2022 HRB 32572: Stalmat

GmbH, Wuppertal, Vogelsangstraße

71, 42109 Wuppertal. Gesellschaft

mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 13.12.2021. Geschäftsanschrift:

Vogelsangstraße

71, 42109 Wuppertal. Gegenstand:

Die Erbringung von Dienstleistungen

im Bereich Wärmedämmverbundsystem,

Maler- und Entrostungsarbeiten

und weitere Bauarbeiten.

Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist

nur ein Geschäftsführer bestellt,

so vertritt er die Gesellschaft allein.

Sind mehrere Geschäftsführer

bestellt, so wird die Gesellschaft

durch zwei Geschäftsführer oder

durch einen Geschäftsführer gemeinsam

mit einem Prokuristen

vertreten. Geschäftsführer: Paszko-

Podobas, Adriana Kamilla, Mainz,

*21.11.1960; Podobas, Andre, Mainz,

*29.08.1960, jeweils einzelvertretungsberechtigt

mit der Befugnis im

Namen der Gesellschaft mit sich im

eigenen Namen oder als Vertreter

eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

21.02.2022 HRB 32574: Schmelzer

Vermögensverwaltung GmbH, Solingen,

Parallelstraße 6, 42719 Solingen.

Gesellschaft mit beschränkter

Haftung. Gesellschaftsvertrag vom

21.01.2022. Geschäftsanschrift: Parallelstraße

6, 42719 Solingen. Gegenstand:

Das Halten und Verwalten

von eigenem Vermögen und Beteiligungen

an anderen Gesellschaften

sowie alle damit im Zusammenhang

stehenden Geschäfte, insbesondere

auch die Konzernsteuerung und -verwaltung.

Stammkapital: 25.000,00

EUR. Allgemeine Vertretungsregelung:

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,

so vertritt er die Gesellschaft

allein. Sind mehrere Geschäftsführer

bestellt, so wird die Gesellschaft

durch zwei Geschäftsführer

oder durch einen Geschäftsführer

gemeinsam mit einem Prokuristen

vertreten. Geschäftsführer: Schmelzer,

Dietrich, Solingen, *14.09.1982,

einzelvertretungsberechtigt mit der

Befugnis im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen oder als

Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte

abzuschließen.

22.02.2022 HRA 25498: Sempacon

GmbH & Co. KG, Haan, Steinkulle 8b,

42781 Haan. Kommanditgesellschaft.

Geschäftsanschrift: Steinkulle 8b,

42781 Haan. Jeder persönlich haftende

Gesellschafter vertritt einzeln.

Jeder persönlich haftende Gesellschafter

sowie dessen jeweilige Geschäftsführer

sind befugt, im Namen

der Gesellschaft mit sich im eigenen

Namen oder als Vertreter eines Dritten

Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Persönlich haftender Gesellschafter:

Sempacon Verwaltungs GmbH,

Hilden (Amtsgericht Düsseldorf HRB

83127). Der Sitz ist von Hilden (bisher

Amtsgericht Düsseldorf, HRA

24900) nach Haan verlegt.

22.02.2022 HRB 32579: Hahn Grundbesitz

GmbH, Wuppertal, Katernberger

Straße 41, 42115 Wuppertal.

Gesellschaft mit beschränkter

Haftung. Gesellschaftsvertrag vom

31.07.2019. Geschäftsanschrift: Katernberger

Straße 41, 42115 Wuppertal.

Gegenstand: Der Erwerb und

die Verwaltung von Grundbesitz.

Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist

nur ein Geschäftsführer bestellt, so

vertritt er die Gesellschaft allein.

Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,

so wird die Gesellschaft durch

zwei Geschäftsführer oder durch einen

Geschäftsführer gemeinsam mit

einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:

Hahn, Stefan, Remscheid,

*23.04.1965, einzelvertretungsberechtigt

mit der Befugnis im

Namen der Gesellschaft mit sich im

eigenen Namen oder als Vertreter

eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Einzelprokura: Hahn, Lara-Milena,

Remscheid, *20.01.1998;

Händeler-Hahn, Claudia, Remscheid,

*19.12.1964.

23.02.2022 HRB 32580: Bruhn Consulting

Holding GmbH, Remscheid,

Burger Straße 236, 42859 Remscheid.

Gesellschaft mit beschränkter

Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 16.11.2021. Geschäftsanschrift:

Burger Straße 236, 42859 Remscheid.

Gegenstand: Die Funktion

einer Holding durch den Erwerb

und das Halten von Beteiligungen

an anderen Unternehmen und die

Führung ihrer Geschäfte. Stammkapital:

25.000,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist nur ein

Geschäftsführer bestellt, so vertritt

er die Gesellschaft allein. Sind mehrere

Geschäftsführer bestellt, so

wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer

oder durch einen Geschäftsführer

gemeinsam mit einem

Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:

Bruhn, Fuad, Remscheid,

*21.09.1975, einzelvertretungsberechtigt

mit der Befugnis im Namen

der Gesellschaft mit sich im eigenen

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HANDELSREGISTER

Namen oder als Vertreter eines Dritten

Rechtsgeschäfte abzuschließen.

23.02.2022 HRB 32582: Kansoy

GmbH, Erkrath, Ludenberger Straße

30, 40699 Erkrath. Gesellschaft

mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 21.12.2021. Geschäftsanschrift:

Ludenberger Straße

30, 40699 Erkrath. Gegenstand:

Der Handel mit Waren aller Art, insbesondere

mit Textilien, Haus- und

Gartenbedarf, Sport- und Spielartikeln

sowie Hygiene- und Medizinbedarf

im Groß- und Einzelhandel, die

Herstellung von Textilien, Musik- &

Filmproduktion und das Betreiben

einer Werbeagentur. Stammkapital:

25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung:

Ist nur ein Geschäftsführer

bestellt, so vertritt er

die Gesellschaft allein. Sind mehrere

Geschäftsführer bestellt, so wird die

Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer

oder durch einen Geschäftsführer

gemeinsam mit einem Prokuristen

vertreten. Geschäftsführer:

Usta, Serkan, Erkrath, *25.04.1976,

einzelvertretungsberechtigt mit der

Befugnis im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen oder als

Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte

abzuschließen.

24.02.2022 HRB 32589: THE KNOW-

LEDGE HOUSE GmbH, Wuppertal,

Breite Straße 22, 40213 Düsseldorf.

Gesellschaft mit beschränkter

Haftung. Gesellschaftsvertrag vom

30.12.2021. Geschäftsanschrift:

Breite Straße 22, 40213 Düsseldorf.

Gegenstand: Die Beratung zu

und Ausführung von medizinischen

und pharmazeutischen Forschungsprojekten

und Holding für einen

Online-Marktplatz. Stammkapital:

25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung:

Ist nur ein Geschäftsführer

bestellt, so vertritt

er die Gesellschaft allein. Sind

mehrere Geschäftsführer bestellt,

so wird die Gesellschaft durch zwei

Geschäftsführer oder durch einen

Geschäftsführer gemeinsam mit

einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:

Dr. Trübel, Hubert

Karl-Friedel, Wuppertal, *07.12.1964,

einzelvertretungsberechtigt mit der

Befugnis im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen oder als

Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte

abzuschließen.

28.02.2022 HRB 32590: GHM Top-

Co GmbH, Remscheid, Tenter Weg

2-8, 42897 Remscheid. Gesellschaft

mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 22.06.2021

mit Änderung vom 20.12.2021. Die

Gesellschafterversammlung vom

09.02.2022 hat die Änderung des

Gesellschaftsvertrages in Ziffer 2.

(Sitz) und Ziffer 10.1 (Beirat) und mit

ihr die Sitzverlegung von Hamburg

(bisher Amtsgericht Hamburg HRB

171025) nach Remscheid beschlossen.

Geschäftsanschrift: Tenter Weg

2-8, 42897 Remscheid. Gegenstand:

Der Erwerb, die Verwaltung und

die Veräußerung von Beteiligungen

an anderen Unternehmen; erlaubnispflichtige

Tätigkeiten, insbesondere

nach dem Kreditwesengesetz,

sind grundsätzlich ausgenommen.

Stammkapital: 125.000,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist

nur ein Geschäftsführer bestellt, so

vertritt er die Gesellschaft allein.

Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,

so wird die Gesellschaft durch

zwei Geschäftsführer oder durch

einen Geschäftsführer gemeinsam

mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsführer: Dr. Lamprecht,

Axel, Lübeck, *08.05.1970, mit der

Befugnis im Namen der Gesellschaft

mit sich als Vertreter eines Dritten

Rechtsgeschäfte abzuschließen.

28.02.2022 HRB 32592: MK Beratungsagentur

UG (haftungsbeschränkt),

Solingen, Friedrich-Ebert-

Str. 69, 42719 Solingen. Gesellschaft

mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 03.02.2022. Geschäftsanschrift:

Friedrich-Ebert-Str.

69, 42719 Solingen. Gegenstand:

Beratung, Schulung und Vertrieb

von Wellnessmittel; Vermittlung von

Patienten zu Fachärzten, Fachkliniken

und Ästhetikzentren im Ausland;

Unternehmensberatung, Arbeitsvermittlung,

Unternehmensschulung,

Bildungsberatung; Beratung und

Schulung über Photovoltaiktechnik.

Stammkapital: 250,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist nur

ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt

er die Gesellschaft allein. Sind

mehrere Geschäftsführer bestellt,

so wird die Gesellschaft durch die

Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

Geschäftsführer: Korkmaz,

Murat, Essen, *15.09.1973, mit der

Befugnis im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen oder als

Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte

abzuschließen.

01.03.2022 HRB 32603: MOONDOG

GmbH, Wuppertal, Mirker Straße

37, 42105 Wuppertal. Gesellschaft

mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 16.02.2022. Geschäftsanschrift:

Mirker Straße 37,

42105 Wuppertal. Gegenstand: Der

Erwerb, das Halten, das Veräußern

und die Verwaltung von Beteiligungen

an Handelsgesellschaften

und von sonstigen Vermögensgegenständen

sowie die Verwaltung

eigenen Vermögens. Stammkapital:

25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung:

Ist nur ein Geschäftsführer

bestellt, so vertritt er

die Gesellschaft allein. Sind mehrere

Geschäftsführer bestellt, so wird

die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer

oder durch einen Geschäftsführer

gemeinsam mit einem

Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:

Gruschka, Lena, Wuppertal,

*13.12.1984; Kramer, Johannes,

Wuppertal, *19.02.1984; Wachsener,

Tim, Wuppertal, *08.07.1991, jeweils

einzelvertretungsberechtigt mit der

Befugnis im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen oder als

Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte

abzuschließen.

01.03.2022 HRB 32599: MCG GmbH,

Velbert, Nevigeser Str. 30, 42551

Velbert. Gesellschaft mit beschränkter

Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 17.12.2021. Geschäftsanschrift:

Nevigeser Str. 30, 42551 Velbert. Gegenstand:

Der Betrieb von Wettbüros.

Stammkapital: 25.000,00 EUR.

Allgemeine Vertretungsregelung:

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,

so vertritt er die Gesellschaft allein.

Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,

so wird die Gesellschaft durch

zwei Geschäftsführer oder durch

einen Geschäftsführer gemeinsam

mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsführer: Genc, Merih Can,

Velbert, *05.10.1996, einzelvertretungsberechtigt

mit der Befugnis im

Namen der Gesellschaft mit sich im

eigenen Namen oder als Vertreter

eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

02.03.2022 HRB 32607: BLOK Bau

GmbH, Wuppertal, Obergrünewalder

Straße 16, 42103 Wuppertal.

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NRW veröffentlicht unter der Internet-

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Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Gesellschaftsvertrag vom

02.02.2022. Geschäftsanschrift:

Obergrünewalder Straße 16, 42103

Wuppertal. Gegenstand: Die Planung

von Wohn-, Geschäfts-, Hotel-

und öffentlichen Gebäuden im

In- und Ausland, die Durchführung

von Bauvorhaben, alle zur Baureifmachung

erforderlichen Arbeiten

(Abrissarbeiten, Sanierungen und

Renovierungen), An- und Verkauf

von Grundstücken und grundstücksgleichen

Rechten sowie der Im- und

Export von Waren verschiedener Art

(insbesondere von Baumaterialien,

Einrichtungsgegenständen und Möbeln).

Stammkapital: 25.000,00 EUR.

Allgemeine Vertretungsregelung: Ist

nur ein Geschäftsführer bestellt, so

vertritt er die Gesellschaft allein.

Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,

so wird die Gesellschaft durch

zwei Geschäftsführer oder durch

einen Geschäftsführer gemeinsam

mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsführer: Karabulut, Gökhan,

Wuppertal, *31.03.1978, einzelvertretungsberechtigt

mit der Befugnis

im Namen der Gesellschaft mit sich

im eigenen Namen oder als Vertreter

eines Dritten Rechtsgeschäfte

abzuschließen.

03.03.2022 HRB 32610: S&F Bauwerk

Generalbau und Sanierung UG

(haftungsbeschränkt), Mettmann,

Gottfried-Keller-Straße 1, 40822

Mettmann. Gesellschaft mit beschränkter

Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 02.02.2022. Geschäftsanschrift:

Gottfried-Keller-Straße 1,

40822 Mettmann. Gegenstand: Die

Bausanierung und Bauschadenbeseitigung

im Innenbereich sowie

der Innenausbau, insbesondere

Maler-, Fliesen- und Putzarbeiten

sowie Trockenbau, Bodenarbeiten,

Türen und Fenstermontage. Stammkapital:

5.000,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist nur ein

Geschäftsführer bestellt, so vertritt

er die Gesellschaft allein. Sind

mehrere Geschäftsführer bestellt,

so wird die Gesellschaft durch zwei

Geschäftsführer oder durch einen

Geschäftsführer gemeinsam mit

einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:

Stammen, Marcel,

Düsseldorf, *23.11.1990, einzelvertretungsberechtigt

mit der Befugnis

im Namen der Gesellschaft mit sich

im eigenen Namen oder als Vertreter

eines Dritten Rechtsgeschäfte

abzuschließen.

04.03.2022 HRB 32611: Kochs Tooling

GmbH, Wuppertal, Cronenfelder

Straße 15-21, 42349 Wuppertal.

Gesellschaft mit beschränkter

Haftung. Gesellschaftsvertrag vom

20.05.2020 Die Gesellschafterversammlung

vom 31.01.2022 hat die

Änderung des Gesellschaftsvertrages

in § 1 und § 2 und mit ihr die

Firmenänderung, die Gegenstandsänderung

und die Sitzverlegung von

Köln (bisher Amtsgericht Köln HRB

107114) nach Wuppertal beschlossen.

§ 5 Abs. 3 und 4 des Gesellschaftsvertrages

wurden ersatzlos

gestrichen. Geschäftsanschrift:

Cronenfelder Straße 15-21, 42349

Wuppertal. Gegenstand: a) Die Entwicklung,

die werkzeugbezogenen

Dienstleistungen, die Konstruktion,

schränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 16.02.2022. Geschäftsanschrift:

Mirker Straße 37, 42105

Wuppertal. Gegenstand: Der Erwerb,

das Halten, das Veräußern und die

Verwaltung von Beteiligungen an

Handelsgesellschaften und von

sonstigen Vermögensgegenständen

sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.

Stammkapital: 25.000,00

EUR. Allgemeine Vertretungsregelung:

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,

so vertritt er die Gesellschaft

educate.nrw

die Fertigung, der Handel und der

Vertrieb von Werkzeugen für die

Stanz- und Umformtechnik sowie

Anlagen, b) die Herstellung, der

Vertrieb und der Handel von Erzeugnissen

aus Metall, Kunststoff

oder Materialien anderer Art, c) der

Erwerb, der Verkauf und die Verwaltung

von Beteiligungen. Stammkapital:

25.000,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist nur ein

Geschäftsführer bestellt, so vertritt

er die Gesellschaft allein. Sind

mehrere Geschäftsführer bestellt,

so wird die Gesellschaft durch zwei

Geschäftsführer oder durch einen

Geschäftsführer gemeinsam mit

einem Prokuristen vertreten. Nicht

mehr Geschäftsführer: Zander, Kerstin,

Berlin, *27.01.1970. Bestellt als

Geschäftsführer: Rieder, Christian,

Köln, *08.03.1972; Schmittenberg,

Yvonne, Wuppertal, *11.11.1963, jeweils

einzelvertretungsberechtigt

mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen

oder als Vertreter eines Dritten

Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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07.03.2022 HRB 32618: STEED GmbH,

Wuppertal, Mirker Straße 37, 42105

Wuppertal. Gesellschaft mit beallein.

Sind mehrere Geschäftsführer

bestellt, so wird die Gesellschaft

durch zwei Geschäftsführer

oder durch einen Geschäftsführer

gemeinsam mit einem Prokuristen

vertreten. Geschäftsführer: Gruschka,

Lena, Wuppertal, *13.12.1984,

einzelvertretungsberechtigt mit der

Befugnis im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen oder als

Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte

abzuschließen.

07.03.2022 HRA 25503: Pfeil Sternstraße

3 GmbH & Co. KG, Solingen,

Dieselstraße 87, 42719 Solingen.

(Vermögensverwaltung,

insbesondere Verwaltung eigener

und fremder Immobilienvermögen.).

Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift:

Dieselstraße 87, 42719

Solingen. Jeder persönlich haftende

Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich

haftender Gesellschafter:

Pfeil Sternstraße 3 Verwaltungs

GmbH, Solingen (Amtsgericht Wuppertal

HRB 32614), mit der Befugnis

-auch für jeden Geschäftsführer-, im

Namen der Gesellschaft mit sich im

eigenen Namen oder als Vertreter

eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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07.03.2022 HRA 25503: Pfeil Sternstraße

3 GmbH & Co. KG, Solingen,

Dieselstraße 87, 42719 Solingen.

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insbesondere Verwaltung eigener

und fremder Immobilienvermögen.).

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Solingen. Jeder persönlich haftende

Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich

haftender Gesellschafter:

Pfeil Sternstraße 3 Verwaltungs

GmbH, Solingen (Amtsgericht Wuppertal

HRB 32614), mit der Befugnis

-auch für jeden Geschäftsführer-, im

Namen der Gesellschaft mit sich im

eigenen Namen oder als Vertreter

eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

09.03.2022 HRB 32621: MGI Finance

GmbH, Erkrath, c/o Martin Gudowski,

Heinrich-Heine-Str. 22, 40699

Erkrath. Gesellschaft mit beschränkter

Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 24.02.2022. Geschäftsanschrift:

c/o Martin Gudowski,

Heinrich-Heine-Str. 22, 40699 Erkrath.

Gegenstand: Das Eingehen

von Stillhaltergeschäften zur Erzielung

von Einnahmen und die Anlage

des Gesellschaftsvermögens

in Termingeschäften, Vermögensanlagen

und Finanzinstrumenten

aller Art sowie der Erwerb, die

Verwaltung und die Verwertung

von Beteiligungen an anderen Unternehmen

im eigenen Namen, auf

eigene Rechnung, nicht für Dritte

und unter Ausschluss von Tätigkeiten,

die einer Erlaubnis, insbesondere

nach dem Kreditwesengesetz

(KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch

(KAGB), bedürfen. Gegenstand

des Unternehmens ist

der Kauf von bebauten und unbebauten

Grundstücken im eigenen

Namen und auf eigene Rechnung,

die Errichtung von Gebäuden auf

solchen Grundstücken, deren Nutzungsüberlassung,

insbesondere

deren Vermietung und Verwaltung,

sowie deren sonstige Verwertung

sowie die Beteiligung an Gesellschaften

die den vorgenannten

Untemehmensgegenstand (ganz

oder teilweise) erfüllen. Stammkapital:

25.000,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist nur ein

Geschäftsführer bestellt, so vertritt

er die Gesellschaft allein. Sind

mehrere Geschäftsführer bestellt,

so wird die Gesellschaft durch zwei

Geschäftsführer oder durch einen

Geschäftsführer gemeinsam mit

einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:

Gudowski, Martin Josef,

Erkrath, *10.09.1980, einzelvertretungsberechtigt

mit der Befugnis

im Namen der Gesellschaft mit sich

im eigenen Namen oder als Vertreter

eines Dritten Rechtsgeschäfte

abzuschließen.

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Herausgeber und Eigentümer:

Bergische Verlagsgesellschaft

Menzel GmbH & Co. KG

Gertenbachstraße 20

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Verlag:

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Menzel GmbH & Co. KG

Katja Weinheimer

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Fax 02191 54598

Mail katja.weinheimer@bvg-menzel.de

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Redaktion:

Katja Weinheimer (verantwortlich)

Stefanie Bona

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Mail redaktion@bvg-menzel.de

Marketing, Konzeption/Layout:

Eduardo Rahmani

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Anzeigenleitung:

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