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Das Wirtschaftsmagazin für das Bergische Land und den Kreis Mettmann
Das Wirtschaftsmagazin für das Bergische Land und den Kreis Mettmann
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DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN FÜR DAS BERGISCHE UND DEN KREIS METTMANN
03
2022
COMPLIANCE -
AUCH EIN THEMA FÜR KMU
24 Interview
Compliance:
Regeltreue als Imagegewinn
34 Serie
Jetzt im Handel:
Sweet living an der Wupper
44 Unterwegs
Lyon - Stadt des guten
Lebens
Regional verwurzelt, international verbunden.
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EDITORIAL
CreditreformThese Nr. 4
ICH
WILL
DICH
NICHT UM
JEDEN PREIS. *
ERHELLEND
BLEIBEN WIR ZUVERSICHTLICH, auch wenn uns das angesichts der
aktuellen Nachrichtenlage zunehmend schwer fällt. Was wir vor wenigen Wochen
noch für unmöglich gehalten haben, ist nun eingetreten. Ein Krieg, mitten
in Europa, bringt unsäglich großes Leid über die Menschen in der Ukraine,
die Hals über Kopf vor den Grausamkeiten des Aggressors aus ihrer
Heimat fliehen, sich in Kellern und U-Bahn-Stationen verstecken und Tag für
Tag um ihr Leben bangen. Daneben gibt es Heerscharen von tapferen Bürgern
und auch Bürgerinnen, die neben dem Militär ihr Land verteidigen. Gleichzeitig
verzeichnen wir eine große Solidarität in ganz Europa, bei den Menschen
und auch in der Wirtschaft. Obwohl die beschlossenen Sanktionen gegen
die Invasoren nicht nur Russland, sondern die gesamte Weltwirtschaft
treffen, gibt es eine Welle der Hilfsbereitschaft für die Flüchtenden und Vertriebenen.
Bemerkenswert auch die Reaktion vieler Unternehmen, die ihrem
Protest gegen diesen verbrecherischen Militärschlag Taten folgen lassen und
ihre Geschäftsbeziehungen mit Russland auf Eis legen. Hier ist sich die Staatengemeinschaft
bis auf wenige Ausnahmen einig – hoffen wir, dass all das
nützen und dem Krieg ein schnelles Ende bereiten wird.
Es fällt schwer, bei all diesen bedrückenden Bildern auf unser aktuelles
Titelthema zusprechen zu kommen. Doch verlangen die Regularien, die von
der Wirtschaft zunehmend zu beachten sind, Strukturen und je nach Betriebsgröße
ein Management. Dass Compliance somit auch eine Anforderung an
mittelständische und auch kleine Betriebe ist, verdeutlichen wir in dieser
Ausgabe. Mit dem „Rosa Haus“ in Solingen bringen wir ein bisschen Farbe
in die Tristesse dieser Tage. Lesen Sie, wie eine Solingerin und ihre Familie
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der Bergische Unternehmer 03 |22 3
INHALT
22 Titel
Compliance
Auch ein Thema für kleinere und mittlere Unternehmen.
34
Serie Jetzt im Handel:
Sweet living an
der Wupper
24 Interview
Compliance:
Regeltreue als
Imagegewinn
4 www.bvg-menzel.de
44
Lyon:
Stadt des guten Lebens
Namen & Nachrichten
06 Edscha mit neuer
Führungsspitze
06 Homeoffice-Nutzung unverändert
07 Solinger Erfolgsgeschichte
08 Generationswechsel bei Gira
08 Wohnraumförderung für Solingen
09 Frauen holen auf beim
Arbeitseinkommenm
10 A.H. Winterberg setzt auf Sicherheit
11 Volksbank stellt Bilanz vor
12 Neue Kunst fürs Museum
12 Dieselpreis unter Druck
13 Mehr Hochwasserschutz
für die Region
14 Materialmangel verschärft sich
14 Unsichere Zeiten für die
Autoindustrie
15 Im Doppeldecker durchs Bergische
16 Können wir auf russisches
Gas verzichten?
17 Bayer Absolventenpreis
18 Volkswirte fordern Zinserhöhung
18 Sparkasse baut in Solingen
19 Schnelles Internet für Wuppertal
Titel
22 Compliance: Auch ein Thema für kleine
und mittlere Unternehmen.
24 Interview: Regeltreue als Imagegewinn
Serie Jetzt im Handel
30 Sweet living an der Wupper
Gastkommentar
38 Wir müssen uns an Frauen in
Führungspositionen gewöhnen.
Aus der Praxis
39 Recht, Finanzen, Steuern
Für Sie unterwegs
44 Lyon - Stadt des guten Lebens
Rubriken
46 Handelsregister
54 Vorschau /Impressum
RINKE_Anzeige_4c_2022.qxp_RINKE_IHK 06.01.22 13:57 Seite 3
der Bergische Unternehmer 03 |22 5
NAMEN & NACHRICHTEN
Edscha mit neuer Führungsspitze
César Pontvianne de la Maza zum neuen CEO der Edscha Gruppe bestellt.
Foto: Edscha Gruppe
Der in Spanien geborene César
Pontvianne de la Maza ist der
neue Mann an der Spitze von
Edscha mit Sitz in Remscheid.
Der international tätige Automobilzulieferer
Edscha, der seit 2010 zum spanischen Gestamp-Konzern
gehört, hat eine neue Führungsspitze.
Mit Wirkung zum 1. März
2022 übernahm César Pontvianne de la
Maza (39), geboren im spanischen Salamanca,
die Funktion des Vorsitzenden der Geschäftsführung
der Edscha Gruppe und löste
damit den bisherigen CEO Torsten
Greiner ab. Pontvianne de la Maza wechselte
aus dem Management des Gestamp-Konzerns
an die Edscha-Spitze. Seit 2020 leitete
er bei Gestamp die Geschäftseinheit Strategie.
In dieser Funktion war er für die strategische
Entwicklung der Geschäftsbereiche
von Gestamp verantwortlich und konnte dabei
ein tiefes Verständnis für die Edscha
Gruppe gewinnen. Der neuen CEO war seit
Beginn seiner Karriere im industriellen
Umfeld tätig. Bevor er zu Gestamp kam, arbeitete
er nach seinem Studium der Wirtschaftswissenschaften
an der Universität
von Salamanca und einem Management-
Programm an der IE Business School zunächst
für ein Familienunternehmen aus
dem Automotive-Bereich, das sein Großvater
gegründet hatte. Mit Pontvianne de la
Maza werde die erfolgreiche Umsetzung der
Initiativen des Transformationsplans gemeinsam
mit dem gesamten Edscha-Team
sichergestellt und die Gruppe als Weltmarktführer
im Automobilmarkt positioniert
werden können, heißt es vom Unternehmen.
Damit werde man für die
zukünftigen Herausforderungen des Marktes
optimal aufgestellt sein.
Homeoffice-Nutzung nahezu unverändert
Omikron-Welle hat
nicht für Steigerung
gesorgt.
Auf dem Höhepunkt der jüngsten Corona-
Welle im Februar ist die Zahl der Beschäftigten
im Homeoffice praktisch unverändert
geblieben. Dort arbeiteten zeitweise
28,2 Prozent der Beschäftigten, im Januar
waren es 28,4 Prozent. Das geht aus einer
Umfrage des ifo Instituts hervor. „Damit
steigt die Homeoffice-Quote in der Omikron-Welle
nicht weiter und liegt gut drei
Prozentpunkte unter dem Höchstwert vom
März 2021“, sagt Jean-Victor Alipour, Experte
für Homeoffice beim ifo Institut. Das
vom ifo Institut ausgerechnete Homeoffice-Potenzial
von 56 Prozent wird nur zur
Hälfte ausgeschöpft. Im Verarbeitenden
Gewerbe fiel der Anteil von 20,2 auf 19,0
Prozent, im Großhandel von 20,2 auf 19,5
Prozent und im Einzelhandel von 6,9 auf
6,3 Prozent. Im Bau blieb die Quote unverändert.
Nur bei den Dienstleistern stieg der
Anteil von 39,2 auf 39,6 Prozent. In der
Bekleidungsindustrie fiel die Homeoffice-
Quote deutlich von 37,9 auf 33,8 Prozent.
Auch in der Chemiebranche fiel der Anteil
von 21,7 auf 18,8 Prozent. Bei den Rundfunkveranstaltern
und Filmproduzenten,
Kinos und Tonstudios stieg die Quote deutlich.
Auch in der Werbung und Marktforschung
blieb der Anteil hoch: Er stieg auf
65,3 Prozent, nach 60,3 Prozent im Januar.
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Solinger Erfolgsgeschichten
Drei Unternehmen bekommen den Innovationspreis „Rheinland genial“.
Foto: Bastian Glumm
Laura-Sophie Voß und Roland
Voß (sportsforcharity//
sfc-Event GmbH & sportsforcharity
Stiftung), Solingens
Oberbürgermeister
Tim Kurzbach, Julian Böhm
und Dr. Philipp Naumann
(Imbre GbR), Frank Balkenhol
(Geschäftsführer Solingen.Business),
Daniel Klages
und Jule Dinnebier von
Dinnebier Licht GmbH (v.l.)
bei der Preisverleihung in
der alten Maschinenhalle.
Seit 2020 verleiht der Verein Metropolregion
Rheinland e.V. den Award an Unternehmen,
Organisation und Einrichtungen, die
sich durch besondere Produkte, Dienstleistungen,
Technologien, Services und andere
Erfindungen auszeichnen.
Solingens Oberbürgermeister Tim Kurzbach
und Frank Balkenhol, Geschäftsführer
Wirtschaftsförderung Solingen und
Gründer- und Technologienzentrum Solingen,
überreichten den drei Preisträgerinnen
und Preisträgern die Innovationsawards.
Im letzten Jahr wurden bereits zehn innovative
Solinger Unternehmen und Einrichtungen
mit dem Award der Metropolregion
Rheinland geehrt. Ausgezeichnet wurden
jetzt die Unternehmen Dinnebier Licht
GmbH, Imbre GbR und sportsforcharity //
sfc-Event GmbH & sportsforcharity Stiftung.
Im Verein Metropolregion Rheinland kooperieren
Akteure aus Kreisen und kreisfreien
Städten, den Industrie- und Handelssowie
Handwerkskammern, der
Städteregion Aachen und dem Landschaftsverband
Rheinland, um ihre interkommunale
und regionale Zusammenarbeit
zu verbessern.
Durch die Bündelung der Interessen und
gemeinsame Aktivitäten soll das Rheinland
verstärkt als zusammenhängender
Wirtschafts- und Lebensraum wahrgenommen
werden und zu einer Metropolregion
von europäischer Bedeutung wachsen.
Frank Balkenhol war ebenfalls begeistert:
„Es freut mich, dass wir nach wie vor zahlreiche
Unternehmen, Startups, Einrichtungen
oder Personen in Solingen haben, die
den Erfindergeist wahren und an neuen Innovationen
tüfteln.“
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der Bergische Unternehmer 03 |22 7
NAMEN & NACHRICHTEN
Generationswechsel in der Gira Geschäftsführung
Mittelständische DNA als Familienunternehmen bleibt erhalten.
Foto: Gira
Die beiden neuen Gira-Geschäftsführer
Dominik Marte
(r.) und Sebastian Marz (l.)
verantworten in der Unternehmensleitung
ab sofort Marketing
und Vertrieb bzw. die
kaufmännischen Bereiche. Damit
treten Sie die Nachfolge
des geschäftsführenden Gesellschafters
Dirk Giersiepen
an, der sich zum 30. Juni 2022
aus dem operativen Geschäft
zurückziehen wird.
Der in Radevormwald beheimatete Gebäudetechnikspezialist
und Smartbuilding-Pionier
Gira setzt bei der neuen Unternehmensführung
auf zwei Führungskräfte aus den eigenen Reihen.
Dominik Marte (43) und Sebastian Marz
(39) wurden durch die Gesellschafterversammlung
des Familienunternehmens einstimmig zu
neuen Geschäftsführern bestellt. Im Führungsgremium
des Mittelständlers übernehmen sie
ab sofort die Verantwortung für Marketing und
Vertrieb bzw. für die kaufmännischen Bereiche.
Damit treten beide die Nachfolge des ge-
schäftsführenden Gesellschafters Dirk Giersiepen
(61) an, der sich zum 30. Juni dieses Jahres
aus dem operativen Geschäft des Herstellers
von Design-Schalterprogrammen, Türsprechanlagen
und innovativen Lösungen für die digital
vernetzte Gebäudetechnik zurückziehen
wird. Das Gira Führungsteam komplettieren
die Geschäftsführer Christian Feltgen (55), der
seit 2016 das Technologiemanagement und die
Produktentwicklung verantwortet, sowie Steffen
Zimmermann (56), zuständig für Produktion,
Logistik und die gesamte Supply Chain.
Sebastian Marz startete 2001 als Auszubildender
seine Karriere beim Bergischen Technologiemittelständler.
Es folgten Stationen im Controlling
und als Assistent der
Geschäftsführung, während er parallel dazu
sein Studium zum Wirtschaftsingenieur abschloss.
Dominik Marte kam am 1. Juli 2018
als Vertriebsleiter für den wichtigen deutschen
Heimatmarkt nach Radevormwald.
Zuvor war der Diplom-Betriebswirt 19 Jahre in
verschiedenen Funktionen für das Sanitärunternehmen
Hansgrohe tätig gewesen. „Unsere
mittelständische DNA als Familienunternehmen
wird mit den beiden Eigengewächsen auch
117 Jahre nach Gründung durch meinen Urgroßvater
erhalten bleiben“, beschreibt Dirk
Giersiepen den Wechsel an der Unternehmensspitze.
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Frauen holen auf bei
Arbeitseinkommen
Die Arbeitseinkommen von Frauen und
Männern nähern sich langsam an. Die Lücke
ist von 39,1 Prozent im Jahr 2001 auf
37,5 Prozent in 2016 gesunken. Dies zeigt
eine neue Studie des ifo Instituts. „Berücksichtigt
man zusätzliche Einkommen
aus Vermietungen, aus Selbständigkeit,
oder aus Beteiligungen an Unternehmen,
wird die Lücke hingegen größer: Sie
wächst im selben Zeitraum von 39,6 auf
40,6 Prozent“, sagt Andreas Peichl, Leiter
des ifo Zentrums für Makroökonomik
und Befragungen. Insbesondere die niedrigen
und mittleren Arbeitseinkommen
von Männern und Frauen haben sich angenähert.
Auch bei den Spitzengehältern
ist die Lücke kleiner geworden, obwohl
sie absolut gesehen mit 57,1 Prozent noch
immer sehr groß ist: Bei den obersten 0,1
Prozent der Spitzengehälter verdienen
Männer mehr als doppelt so viel wie Frauen.
Ein Blick auf alle Einkommensarten zeigt
ein etwas anderes Bild: Im unteren und
mittleren Einkommensbereich ist die Lücke
zwischen Männern und Frauen stark
geschrumpft. Hingegen entwickeln sich
die Einkommen der oberen 10 Prozent
wieder auseinander. Das liegt daran, dass
die Einkommen von Selbständigen und
aus Unternehmensbeteiligungen stärker
auseinanderklaffen. Grundlage der Studie
sind Daten aus dem Steuerzahlerpanel
(TPP) sowie Sozialversicherungsdaten des
Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
(IAB) im Zeitraum von 2001 bis
2016.
Die Kombination der beiden Datensätze
erlaubt es, ein Bild der deutschen Einkommensstruktur
zu zeichnen, von den
geringfügig Beschäftigten bis hin zu bestbezahlten
Vorstandsvorsitzenden an der
Spitze der Verteilung. Die Studie wurde
vom ifo Institut, dem IAB, der Hochschule
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der Bergische Unternehmer 03 |22 9
NAMEN & NACHRICHTEN
A.H. Winterberg setzt auf Sicherheit
Der Arbeitsschutz umschließt auch die Auswahl der Fahrzeuge.
Foto: A.H. Winterberg
Jana Winterberg, Geschäftsführerin
der A.H. Winterberg,
übernimmt die Fahrzeuge von
Goeksel Isikyol von der Mercedes
Benz AG, Vetriebsdirektion
PKW/VAN West.
Im Januar 2022 erhielt die A. H. Winterberg
GmbH & Co. als erster Kunde den neuen Citan
von Mercedes Benz. „Als Preisträger des
Deutschen Arbeitsschutzpreises und Vorstandsmitglied
des Vision-Zero-Accident-Forums
war es uns wichtig, ein zuverlässiges
und sehr sicheres Fahrzeug unseren Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern zur Verfügung zu
stellen“, erklärt Jana Winterberg, Geschäftsführerin
des Wuppertaler Traditionsunterneh-
mens. Als Dienstleister für Gebäudereinigung
sind die Beschäftigten von A.H. Winterberg
auf eine gute und sichere Mobilität angewiesen.
Mit den neuesten Assistenzsystemen des
Citan seien die Mitarbeitenden und auch die
anderen Verkehrsteilnehmer bestens geschützt.
Dies habe den Ausschlag für das mit
Aktivem Brems-Assistent, Aktivem Spurhalte-Assistent,
Totwinkel-Assistent, Geschwindigkeitslimit-Assistent,
Anhängerstabilisierung
und vielem mehr ausgestattete Fahrzeug
gegeben. Dies sei bei Handwerker-Fahrzeugen
sicher kein Standard. Zum hohen Sicherheitsniveau
des neuen Citan trägt die stabile
Karosseriestruktur mit energieabsorbierenden
Lastpfaden ebenso wie die umfangreiche
Ausstattung mit modernen Fahrassistenzsystemen
bei. Diese können den Fahrer in zahlreichen
Situationen unterstützen und entlasten.
Auch bei den Rückhaltesystemen ist der
Citan ein Vorreiter: Der Tourer beispielsweise
besitzt serienmäßig einen Mittenairbag, der
sich bei schweren Seitenkollisionen zwischen
Fahrer- und Beifahrersitz entfalten kann. „Alles
in allem also gerade für den Schutz der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein ausschlaggebendes
Argument“, findet die Geschäftsführerin.
Solingen erhält 9 Millionen für Wohnraumförderung
Förderung ist
starker Anreiz für
Investoren.
Der Stadtdienst Wohnen in Solingen kann
ab sofort Mittel in Höhe von insgesamt 9,2
Millionen Euro für die verschiedenen Formen
der Wohnbauförderung bewilligen.
Ende Februar hat die Stadt Solingen die notwendigen
Zuweisungsbescheide vom Land
erhalten. 6,9 Millionen Euro stehen für den
öffentlich geförderten Mietwohnungsbau
bereit, 1,4 Millionen Euro für die Eigentumsförderung,
weitere 909.000 für Modernisierungsmaßnahmen
im Wohnungsbestand.
Planungs- und Baudezernent Andreas
Budde betont: „Das ist ein starker Anreiz
für Investoren, öffentlich geförderte Wohnungen
zu bauen, die wir in Solingen dringend
brauchen. Außerdem bietet die Förderung
für Familien, die sich Eigentum sonst
kaum leisten könnten, eine große Chance.“
Auskunft über die neuen Förderrichtlinien
und das Antragsverfahren erteilt
der Stadtdienst Wohnen. Ansprechpartnerin
ist Claudia Cestnik,
die dort kürzlich die Leitung der zuständigen
Abteilung übernommen
hat. Kontakt unter Telefon 0212/ 290
2131 oder per Mail an c.cestnik@solingen.de.
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Volksbank im Bergischen Land stellt Bilanz vor
Kundennähe und gute Zahlen in einem herausfordernden Jahr.
Foto: Volksbank / Bettina Osswald
Die Volksbank-Vorstände Christian
T. Fried (l.) und Andreas
Otto (Vorsitzender) präsentierten
eine erfolgreiche Jahresbilanz.
Trotz der Corona-Pandemie und ihren herausfordernden
Begleitumständen freut sich
die Volksbank im Bergischen Land über
ein, nach eigenen Angaben, weiteres sehr
erfolgreiches Geschäftsjahr. Die Bilanzsumme
stieg auf drei Milliarden Euro.
„Wir sind eine der erfolgreichsten Banken
in der Region“, sagt Vorstandsvorsitzender
Andreas Otto, Chef von insgesamt 362 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern. 1.252 Millionen
Euro betrug das Gesamtvolumen, das
die Volksbank-Kunden in Wertpapieren anlegten
– gegenüber dem Vorjahr entspricht
das einem Zuwachs von 21,9 Prozent. Trotz
Corona ist die Bank auch im Kreditbereich
zufrieden. 2021 betrug das Kreditvolumen
1.553 Millionen Euro. Das Wachstum ist vor
allem dem Immobilienbereich, also privaten
Baufinanzierungen sowie besonders der
Bauträgerfinanzierung und gewerblichen
Projekten, zu verdanken. Das Baufinanzierungsgeschäft
konnte um 6,3 Prozent gesteigert
werden und umfasste ein Gesamtvolumen
von 590 Millionen Euro.
Im Filialbereich führte die Volksbank die
Modernisierung ihrer Standorte fort. Daneben
wird der immer größer werdenden
Kundengruppe, die ihre Bankgeschäfte lieber
digital erledigen möchte, die passende
Infrastruktur angeboten. Auch hier entwickele
sich die Volksbank im Bergischen
Land stetig weiter, erläutert Vorstandsmitglied
Christian Fried. Als Steuerzahler
zahlt die Volksbank der Region buchstäblich
einiges zurück. 2021 hat sie Steuern in
Höhe von 8,3 Millionen Euro gezahlt.
Mehr als die Hälfte – 4,4 Millionen Euro –
entfielen dabei auf die Gewerbesteuer, die
direkt den Städten und Gemeinden zugutekommt.
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der Bergische Unternehmer 03 |22 11
NAMEN & NACHRICHTEN
Neue Kunst fürs Museum
Schenkungen bereichern die Ausstellung im Von der Heydt-Museum.
.
Foto: VG Bild-Kunst, Bonn 2022
Die Tuschpinselzeichnung
„Tulpe und Flasche“ von Karl
Schmidt-Rottluff stammt aus
einer Privatsammlung und
gehört zu den Schenkungen
an das Museum
Dieselpreis unter Druck
Das Von der Heydt-Museum Wuppertal freut
sich über Schenkungen bedeutender Werke
von Willi Baumeister, Ewald Mataré und Karl
Schmidt-Rottluff. Insgesamt 20 Werke gingen
nun in den Besitz des Kunst- und Museumsvereins
Wuppertal über. Alle drei Künstler
sind Schlüsselfiguren der Klassischen Moderne.
Schmidt-Rottluff und Mataré stehen für
die Generation der Expressionisten, die aktuell
in der Ausstellung „Brücke und Blauer
Reiter“ in den Fokus gerückt wird. Baumeister
repräsentiert den Neubeginn nach 1945 –
bei gleichzeitiger Rückbesinnung auf die Epoche
vor dem Ersten Weltkrieg und vor der
(Kunst-) Barbarei des Nationalsozialismus.
Die Bilder und Grafiken werden die Von der
Heydt-Sammlung künftig bereichern. Museumsdirektor
Dr. Roland Mönig: „Wir freuen
uns sehr über diese Schenkungen. Alle drei
stammen aus Privatbesitz. Wenn man bedenkt,
dass das Von der Heydt-Museum seine
Existenz privater Initiative und bürgerschaftlichem
Engagement verdankt und seit 1902 immer
aus ihnen gelebt hat, ist ein schönes Signal.“
Baumeisters Biografie sei mit Wuppertal
verknüpft, eines der drei Gemälde gehörte sogar
eine Zeitlang einer Wuppertaler Sammlung.
Schmidt-Rottluffs Blatt kommt direkt
aus Wuppertaler Privatbesitz ins Museum.
„Die enge Verbindung der Wuppertaler Bürger
und Bürgerinnen zu ihrem Museum könnte
kaum deutlicher werden“, sagt Joachim
Schmidt-Hermesdorf, Vorstandsvorsitzender
des Kunst- und Museumsvereins Wuppertal.
15 Prozent des
Diesels stammt aus
Russland.
Der Krieg in der Ukraine hat die Energiemärkte
in Panik versetzt. Im Zentrum der
Berichterstattung standen bislang Gas- und
Rohölpreise. Doch Russland ist auch ein
wichtiger Lieferant für Diesel: Fast 15 Prozent
des hierzulande vertankten Diesels
stammen aus russischen Raffinerien. Damit
hat der Krieg starke Auswirkungen auf den
Dieselpreis, so die Einschätzung des Instituts
der deutschen Wirtschaft (IW). Der Preis für
Diesel ist seit Kriegsbeginn am 24. Februar
massiv gestiegen – in etwa doppelt so stark
wie der Preis für Benzin.
Die Preisdifferenz zwischen den Kraftstoffsorten
ist auf unter acht Cent gefallen,
was ungefähr der Hälfte des steuerlichen Unterschieds
entspricht. Russland ist nicht nur
Ursprung von etwas mehr als einem Drittel
der deutschen Rohölimporte, sondern auch
ein wichtiger Lieferant verarbeiteter Mineralölprodukte.
In Relation zum Verbrauch im
Straßenverkehr machten Dieselimporte aus
Russland fast 15 Prozent aus. Da die Produktionslücke
die gesamte EU betrifft, importieren
die Länder große Mengen Diesel aus
Russland – hier verzeichnen Raffinerien einen
Überschuss. Zwar waren die Dieselimporte
auch durch Corona rückläufig, aber sie
sind aufgrund der weltweiten Produktionsstrukturen
in den Raffinerien kaum zu ersetzen.
Daher dürfte der Druck auf den Dieselpreis
hoch bleiben.
12 www.bvg-menzel.de
Mehr Sicherheit für die Region
Wupperverband präsentiert Zukunftsprogramm Hochwasserschutz.
Foto: Wupperverband
Verbandsratsvorsitzende Claudia
Fischer, Vorstand Georg
Wulf (r.) und Geschäftsbereichsleiter
Technik & Flussgebietsmanagement
Thomas Klein
stellten das Zukunftsprogramm
Hochwasserschutz vor.
Das zweite Halbjahr 2021 stand im Zeichen
des Extrem-Ereignisses, das am 14. und 15.
Juli zum Hochwasser mit massiven Schäden
im Wuppergebiet führte. Dieses Ereignis arbeitet
der Wupperverband umfassend auf
und hat ein Zukunftsprogramm Hochwasserschutz
aufgestellt, das neben der Hochwasservorsorge
auch die Anpassung an andere
Auswirkungen des Klimawandels wie
häufigere und länger andauernde Trockenphasen
einbezieht. Der Wupperverband hat
die vielfältigen Projekte und Themen in eine
übergreifende Programmatik für sein Flussgebietsmanagement
überführt. Das Zukunftsprogramm
Hochwasserschutz bildet
den Kern seiner Arbeit in den kommenden
Jahren. Es umfasst neben der Phase 0 mit
eingehender Analyse sechs Handlungsfelder
mit kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen.
In der Phase 0 wird das Extrem-Ereignis
sowohl vom Wupperverband selbst als
auch insbesondere durch ein unabhängiges
wissenschaftliches Gutachten der RWTH
Aachen aufgearbeitet, das der Verbandsrat
als Aufsichtsgremium des Wupperverbandes
beauftragt hat. Darüber hinaus hat der Wupperverband
bereits Hotspots im Wuppergebiet
analysiert. Dies bildet die Grundlage,
gemeinsam mit den Kommunen Schutzmöglichkeiten
zu prüfen und zu erarbeiten.
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NAMEN & NACHRICHTEN
Materialmangel verschärft sich
Es fehlen vor allem Rohstoffen und Vorprodukte.
Foto: Shutterstock
In den Lagerhallen fehlt der
Nachschub.
Der Materialmangel in der deutschen Industrie
hat sich wieder verschärft. Dies geht aus
einer Umfrage des ifo Instituts hervor. 74,6
Prozent der Firmen klagten über Engpässe
und Probleme bei der Beschaffung von Vorprodukten
und Rohstoffen. Im Januar hatte
sich mit 67,3 Prozent noch eine Entspannung
angedeutet. „Die erhoffte Trendwende ist
ausgeblieben“, sagt der Leiter der ifo Umfragen,
Klaus Wohlrabe. „Der Materialmangel
verzögert somit weiter den Aufschwung in
der Industrie.“
In allen Branchen der Industrie haben die
Materialknappheiten wieder zugenommen.
Die Situation bleibt vor allem in den Schlüsselbranchen
der deutschen Industrie angespannt.
So berichten 89 Prozent der Unternehmen
aus Automobilindustrie und dem
Maschinenbau von Lieferproblemen. Dicht
dahinter folgen die Hersteller von Datenverarbeitungsgeräten
und elektrischen Ausrüstungen
mit jeweils rund 88 Prozent.
Unsichere Zeiten für die Autoindustrie
Trotz voller
Auftragsbücher
bleibt die Situation
schwierig.
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Wie sich die Lage der deutschen Automobilbauer
angesichts des Konflikts in der Ukraine
entwickelt, ist unsicher. „Unsere aktuellsten
Daten spiegeln noch nicht die jüngste
Zuspitzung in der Ukraine wider“, sagt Oliver
Falck, Leiter des ifo Zentrums für Industrieökonomik
und neue Technologien. „Bei
BMW und VW stehen die Werke still, weil
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Dr. Frenzel ist bei jedem
Schritt an Ihrer Seite.
nun wegen des Ukraine Kriegs die Kabelbäume
fehlen.“ Im Februar hatte sich der ifo
Indikator für die gesamte Branche zuletzt auf
plus 18,3 Punkte verbessert, nach plus 7,4 im
Januar. Die Preiserwartungen der Autohersteller
sind stark gestiegen. Der Saldo stieg
auf 76,7 Punkte, nach 21,3 im Januar. Alle
Autobauer melden einen Mangel an Vorprodukten.
Dieser Mangel hat sich durch die aktuelle
Lage in der Ukraine sprunghaft verschärft.
Die Auftragsbücher der Hersteller
sind also nach wie vor voll und können nicht
abgearbeitet werden. Der Saldo stieg auf 50,6
Punkte, nach 39,3 im Januar. Trotz einer
rückläufigen Produktion suchen die Autobauer
neues Personal. „Mit dem strukturellen
Wandel in der Automobilbranche werden inzwischen
mehr IT-Fachkräfte gesucht als Ingenieure“,
sagt Falck.
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Im Doppeldeckerbus das Bergische Land entdecken
Die Cabriobusfahrten starten am 10. April.
Foto: Bergische Touren
Die Tourbusfahrten sind beliebt. Auch Remscheids Oberbürgermeister Burkhard
Mast-Weisz (oben Mitte) findet daran Gefallen.
Am Sontag, 10. April, starten die Bergischen
Touren die diesjährige Rundfahrtensaison.
Um 10 Uhr beginnt am Schützenplatz
in Remscheid die fünfstündige
Bergische Rundfahrt, um 16 Uhr startet dort
eine zweistündige Stadtrundfahrt. Stefan
Tigges, Geschäftsführer der Bergischen
Touren, ist optimistisch, dass die monatlichen
Rundfahrten wieder gut nachgefragt
werden. „Wir sind hoffnungsvoll, dass wir
in 2022 wieder fast normal fahren können.
Dann werden wir das Oberdeck auch wieder
mit 53 Personen besetzen können, bei geöffnetem
Dach entfällt dann auch oben die
Maskenpflicht.“ Insgesamt können bei allen
Fahrten bis zu 65 Personen mitfahren. Alle
Fahrten der Saison sind unter www.bergische-touren.de
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NAMEN & NACHRICHTEN
Russisches Gas: Verkraftet Europa einen Importstopp?
Abhängigkeiten müssen beendet werden.
Foto: Thomas E. Wunsch
Foto: Shutterstock
Rund 75 Prozent der deutschen
Importe aus Russland
sind mineralische
Brennstoffe, zu denen
auch Gas gehört.
Derzeit gehen Überlegungen in alle Richtungen,
um dem kriegerischen Angriff auf
die Ukraine Einhalt zu bieten. Um Russland
finanziell schwer zu treffen, steht
auch ein Importstopp für Gas zur Debatte.
Der würde nicht nur Russland schwer treffen,
sondern auch die europäische Gasversorgung,
stellt das Institut der deutschen
Wirtschaft (IW) fest.
Rund 75 Prozent der deutschen Importe aus
Russland sind mineralische Brennstoffe, zu
denen auch Gas gehört. Über die Hälfte
unseres Importbedarfs decken wir über
russische Lieferungen ab. Auch andere
Länder in Europa sind stark von russischen
Gaslieferungen abhängig, Italien beispielsweise
importiert ähnliche Anteile russischen
Gases –
bei einigen Staaten im Osten Europas wie
Finnland oder Bulgarien ist es sogar noch
mehr.
Die Abhängigkeit besteht auf beiden Seiten:
Fossile Rohstoffe sind die zentrale
Einnahmequelle für Russland, bei Gas, Öl
und Steinkohle gehört das Land zu den
größten Exportländern der Welt. Rund drei
Viertel der Gasexporte gehen dabei auf den
europäischen Kontinent – die Bundesrepublik
ist mit knapp 25 Prozent der wichtigste
Kunde Russlands.
Vor diesem Hintergrund wird Flüssiggas
(LNG) immer wichtiger. Schätzungen gehen
davon aus, dass mit den aktuellen europäischen
LNG-Kapazitäten rund 40 Prozent
des Gasbedarfs gedeckt werden
könnten. Sollten alle angekündigten oder
sich im Bau befindlichen LNG-Projekte realisiert
werden, könnten bis zu 65 Prozent
bedient werden. In Deutschland sollen beispielsweise
zwei Terminals in Brunsbüttel
und Wilhelmshaven entstehen, über ein
weiteres Terminal in Stade wird noch diskutiert.
Kurzfristig könnte Europa einen Importstopp
nur unzureichend kompensieren, so
das IW. Doch ein zügiger Ausbau der Flüssiggasterminals
reduziere zumindest mittel-
bis langfristig die Abhängigkeit von
Russland.
Weil die Terminals außerdem auch für den
Wasserstoffimport geeignet sind, könnten
sie sogar ein wichtiger Baustein der Energiewende
werden. Langfristig liege der
entscheidende Hebel für die Unabhängigkeit
von russischen Gasimporten im Ausbau
erneuerbarer Energien.
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Bayer Absolventenpreis Wuppertal
Auszeichnung für beste Masterarbeit im Bereich Synthesechemie.
Foto: Bayer AG
für diese Computer nötig sind. „Tobias
Mensaks Arbeiten im Rahmen seiner MSc-
Abschlussarbeit haben den Grundstein für
weiterführende Arbeiten im laufenden PhD-
Projekt gelegt“, erklärt Professor Ullrich
Scherf von der Bergischen Universität. Ziel
sei nun, die beobachteten optischen Eigenschaften
der aktiven Polymerkomponenten
weiter zu optimieren, besonders im Hinblick
auf ihre Anwendung in Bauelementen. Aufgrund
der Corona-Pandemie konnte auch in
diesem Jahr die Preisvergabe nicht wie in den
Jahren zuvor im Rahmen eines wissenschaftlichen
Kolloquiums vor nationalen und internationalen
Gästen stattfinden.
Preisträger Tobias
Mensak (l.) mit
den Hochschullehrern
Professor Joachim
Mittendorf,
Prof. Ullrich
Scherf und Prof.
Stefan Kirsch.
Bayer Wuppertal hat den „Bayer Absolventen
Preis Wuppertal“ für die beste Masterarbeit
an der Bergischen Universität Wuppertal im
Bereich Synthesechemie vergeben. Er geht in
diesem Jahr an den Polymerchemiker Tobias
Mensak. Bereits seit neun Jahren zeichnet
Bayer mit diesem Preis herausragende Arbeiten
aus. Die Förderung von Bildung und Forschung
und damit einhergehend die Unterstützung
junger Talente in diesen Bereichen ist
für das Unternehmen von großer Bedeutung.
„Als forschungsorientiertes Unternehmen ist
Bayer in hohem Maße auf gut ausgebildete
Nachwuchskräfte und Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftler angewiesen. Deshalb
freuen wir uns, aus der Zusammenarbeit mit
der Bergischen Universität heraus, junge Menschen
mit dem Bayer Absolventenpreis unterstützen
zu können“, sagt Maik Eckelmann,
Standortleiter Bayer Wuppertal. Quantencomputer
und ihre Vernetzung untereinander gelten
als Meilensteine der Zukunft. Man geht
davon aus, dass sich mit ihnen bestimmte Probleme
der Informatik, zum Beispiel die Suche
in sehr großen Datenbanken, effizienter lösen
lassen als mit klassischen Computern. Tobias
Mesak hat im Rahmen seiner Arbeit dazu beigetragen,
aktive Materialien herzustellen, die
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der Bergische Unternehmer 03 |22 17
NAMEN & NACHRICHTEN
Volkswirte fordern Zinserhöhung wegen Inflation
Ökopanel-Umfrage erwartet Inflationsrate von 4,4 Prozent.
Foto: Schutterstock
Die aktuelle Teuerungsrate
geht mit realem
Vermögensverlust
einher.
Volkswirte erwarten für Deutschland im laufenden
Jahr eine durchschnittliche Inflationsrate
von 4,4 Prozent. Das geht aus der Umfrage
des Ökonomenpanels hervor, das ifo
Institut und FAZ zusammen erstellen. Für
kommendes Jahr erwarten sie 3,4 Prozent.
Das Inflationsziel der EZB liegt bei knapp 2
Prozent. Die Europäische Zentralbank soll daher
sofort beginnen, die Inflation zu bekämpfen,
sagen 75 Prozent der Teilnehmenden. 69
Prozent halten eine Zinserhöhung für die geeignetste
Maßnahme. „Mit Russlands Krieg
gegen die Ukraine ist ein weiterer Treiber der
ohnehin schon hohen Inflation hinzugekommen“,
sagt ifo-Forscher Niklas Potrafke. „Die
EZB sollte nun endlich die Zinsen erhöhen
und damit helfen, die Inflation einzudämmen.“
Auf die Frage, wie hoch der Leitzins
der EZB am Jahresende 2022 stehen sollte,
geben die Teilnehmenden durchschnittlich 1
Prozent an. Jeweils rund 40 Prozent der Befragten
möchten die gezielten längerfristigen
Refinanzierungsgeschäfte (TLTROs) nicht
wieder neu auflegen und die quantitative Lockerung
verringern oder ganz stoppen. Als
häufigste Ursache für die Inflation werden die
steigenden Energie- und Rohstoffpreise gesehen.
Bei Antworten, die seit dem 24. Februar
eingingen, wurde auch der Angriff Russlands
auf die Ukraine genannt. Auch Lieferengpässe
und pandemiebedingte Effekte (Nachholeffekte
beim Konsum bei gleichzeitiger Angebotsknappheit)
nannten die Volkswirte. Zudem
sehen sie in der laschen Geldpolitik der
EZB eine Ursache für die Verbraucherpreissteigerungen.
An der Umfrage teilgenommen
haben 145 Professorinnen und Professoren.
Sparkassen-Neubau nimmt Fahrt auf
Arbeiten am Solinger Neumarkt werden zügig fortgesetzt.
Foto: Sparkasse Solingen
Ein Blick von oben
auf die Baustelle
zeigt den Umfang des
Neubauprojekts.
Bereits von Weitem ist die Großbaustelle in
der Solinger Innenstadt erkennbar. Nachdem
Ende Februar ein weiterer Turmdrehkran am
Neumarkt aufgebaut wurde, sind nun insgesamt
drei Kräne auf der Baustelle im Einsatz.
Wie berichtet, baut die Sparkasse Solingen
am Neumarkt großflächig. Neben der Hauptstelle
sind dort Wohnungen und Büroflächen
vorgesehen. 80 Millionen Euro sind dafür
veranschlagt. Aktuell laufen Vorbereitungsarbeiten
für Bodenplatten und Fundamente.
Größere Betonierarbeiten waren für Mitte
März geplant.
Der aktuelle Baufortschritt kann laufend
über die Webcam der Stadt-Sparkasse beobachtet
werden. Sie kann über sparkasse-solingen.de/webcam
aufgerufen werden.
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Schnelles Netz für Barmen
Glasfaserausbau in Wuppertal wird fortgesetzt.
Foto: Wirtschaftsförderung Wuppertal
Wuppertals Oberbürgermeister
Uwe Schneidewind
(2.v.r.) informierte
sich bei einem
Baustellenbesuch
über die
geplanten Ausbauarbeiten
der
Telekom.
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Im vergangenen Sommer startete die Telekom
mit dem Ausbau des Glasfasernetzes in
Wuppertal. Zunächst wurden rund 12.000
Haushalte im Bereich Elberfeld anschlussfähig
gemacht. Nun folgen in Barmen in
den Bereichen Werth und Sedansberg weitere
10.000 Haushalte.
„Mit Blick auf die zunehmenden Anforderungen
an die Internetangebote, die gerade
in Pandemie-Zeiten unter anderem durch
die verstärkte Arbeit im Home-Office und
durch Homeschooling noch einmal angestiegen
sind, ist es der Stadt Wuppertal ein
besonderes Anliegen, dass Bürgerinnen und
Bürger mit modernen und zukunftsfähigen
Internetanbindungen ausgestattet werden“,
so Wuppertals Oberbürgermeister Uwe
Schneidewind. Rund 270 Kilometer Glasfaserkabel
verlegt die Telekom aktuell bei ihrem
Vorhaben in Wuppertal. Dabei entsteht
ein sogenanntes FTTH-Netz, bei dem auf
Wunsch die Anschlüsse bis ins Gebäude hinein
verlegt werden. Die Geschwindigkeiten
der Datenübertragung erhöhen sich dadurch
auf bis zu 1.000 MBit/s bei Downloads,
bzw. auf maximal 200 MBit/s bei Uploads.
Kunden, die den kostenlosen Hausanschluss
nutzen möchten, müssen dafür auf die Telekom
zugehen. Bei Mietern kontaktiert das
Unternehmen die Vermieter, um sich eine
Genehmigung einzuholen. „Unser Glasfaserausbau
in Wuppertal ist ein Angebot an
alle Eigentümerinnen und Eigentümer im
Ausbaugebiet: heute bereits kostenlos auf
die neueste Breitbandtechnologie umsteigen
und den Wert der eigenen Immobilie steigern.
Außerdem haben sie die Möglichkeit,
digitale Anwendungen wie gleichzeitiges
Video-Streaming und Arbeiten von zu Hause
zu nutzen“, sagt Jürgen Koch, Regional-
Manager der Deutschen Telekom. Der Ausbau
erfolgt aus eigener Finanzierung der
Telekom und gehört nicht zum Programm
des geförderten Glasfaserausbaus aus Landes-
und Bundesmitteln.
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Compliance: Wer braucht sowas? Kurze Antwort: Jeder, der wirtschaftlich handelt. Compliance ist
kein Thema, sondern ein Themenkomplex, der sich fortlaufend verändert und dementsprechend
ständig beobachtet werden muss. Das macht die Sache nicht eben einfacher. Größere Firmen leisten
sich längst eine kontinuierliche juristische Beratung, eine ganze Compliance-Abteilung, mindestens
aber einen Compliance-Beauftragten. Doch was ist mit dem Mittelstand und kleinen Unternehmen?
Wer auf der sicheren Seite stehen will, schafft nachweisbare Rahmenbedingungen, damit sich
die Mitarbeitenden rechtskonform verhalten und dazu eine Orientierung haben.
Das englische „to comply“ heißt
zunächst einmal nur, eine Regel,
ein Gesetz zu befolgen. Was gemeinhin
als Selbstverständlichkeit
angesehen wird, erfordert im
Wirtschaftsleben gute Strukturen.
Zusammengefasst bedeutet Compliance so
viel wie Rechtstreue oder Konformität und meint
die Gesamtheit aller betrieblichen Maßnahmen,
die das regelkonforme Verhalten aller Unternehmensangehörigen
sicherstellen sollen. Damit einher
geht die Selbstverpflichtung eines Unternehmens
bzw. dessen Führungskräften, sich an alle
vom Gesetzgeber, den Gesellschaftern und Aufsichtsräten
festgelegten Vorgaben zu halten.
„Compliance“ steht also dafür, das rechtmäßige
Handeln aller Organe und Mitarbeitenden eines
Betriebs durch entsprechende organisatorische
und personelle Maßnahmen zu unterstützen und
sicherzustellen. Und weil Gesetze und Vorschriften
zunehmend komplexer und vielfältiger werden,
macht das Thema Compliance vor keinem Unternehmen
mehr halt. Man denke nur an Korruptionsprävention,
Geldwäsche, Betrugsprävention, Lieferkettengesetz,
Umwelt- und Datenschutz,
Wettbewerbsrecht, Qualitätsmanagement sowie
Arbeitsschutz und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz,
um nur einige der zu berücksichtigenden
Vorgaben zu nennen.
Verstöße können teuer werden
Und weil die Verletzung gesetzlicher Pflichten Risiken
sind, die das Unternehmen teuer zu stehen
kommen können, sollte dem Thema in jeder Betriebsgröße
Beachtung geschenkt werden. Auch
ein Handwerksbetrieb muss die Vorschriften zur
Arbeitssicherheit und die Regeln bei der Bewerbung
um öffentliche Aufträge beachten. Ein Einzelhandelsgeschäft
sollte bei den Lieferketten
Transparenz und Standards berücksichtigen. Und
alle müssen ein Auge auf den Datenschutz und seine
hohen Anforderungen werfen und sowieso dem
Steuerrecht Rechnung tragen. Nicht zu vergessen
die Corona-Regeln, die im dritten Pandemiejahr
immer noch Geltung haben und womöglich so
schnell nicht verschwinden werden. Diese Beispiele
zeigen, das regelkonformes Handeln unabhängig
von der Unternehmensgröße gefordert und notwendig
ist. Sind entsprechende Regeln einmal
aufgestellt, bewahren sie alle Beschäftigten vor
bewussten und auch unbewussten Regelverstößen.
Compliance steht dafür, das rechtmäßige Handeln aller Organe und
Mitarbeitenden eines Betriebs durch entsprechende organisatorische und personelle
Maßnahmen zu unterstützen und sicherzustellen.
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Eine Aufgabe, die sich durch alle Rechtsgebiete
zieht und die verschiedene Unternehmensbereiche
umfasst, wie etwa das Personalwesen, den Arbeitsschutz,
das Marketing, das Controlling und die Öffentlichkeitsarbeit
und ganz entscheidend auch die
Geschäftsleitung. Die Folgen von Compliance-Verstößen
sind nicht nur unangenehm, sondern können
gravierend sein. Angefangen bei Schadensersatzforderungen,
Bußgeldverfahren und
persönlicher Haftung bis hin zu strafrechtlicher
Verfolgung der verantwortlichen Personen einschließlich
der Geschäftsführung und nicht zuletzt
Imageverlust.
Undurchsichtig und kompliziert
Große Unternehmen und Konzerne beschäftigen
dafür Abteilungen, teilweise mit erheblichem Personalaufwand.
Hinzu kommt externe rechtliche
Beratung, teilweise von Kanzleien, die sich auf genau
dieses Thema spezialisiert haben. Doch sind
entsprechende Orientierungsrahmen in den letzten
Jahren zunehmend auch für den Mittelstand und
kleinere Firmen von hoher Bedeutung. Denn gerade
ihnen fällt es häufig schwer, mitunter undurchsichtige
oder komplizierte Vorschriften zu durchschauen
– erst recht, wenn es um den Umgang mit
ausländischen Regel- und Gesetzeswerken geht.
Auch in der Zusammenarbeit mit externen Beratern
oder bei Vermittlungsgeschäften ist Vorsicht
geboten. Auch hier sollte es nicht zu Rechtsverstößen
kommen – weder beabsichtigt noch im guten
Glauben oder fahrlässig. Dies kann zum Beispiel
Konflikte in Bezug auf Korruption, Wettbewerbsregeln
und Kartellabsprachen mit sich bringen, zu
Verstößen gegen den Datenschutz oder zum falschen
Abführen von Sozialabgaben führen. All das
kommt viel häufiger vor, als man gemeinhin annimmt.
Augen auf beim Export
Gute Strukturen helfen, dass Unternehmen erst gar
nicht in die vielen Fallen, die in komplexen Gesetzes-
und Regelwerken lauern, tappen. Hinzu
kommt, dass damit die gesetzlichen Veränderun-
Fortsetzung auf Seite 27
der Bergische Unternehmer 03 |22 23
TITEL INTERVIEW COMPLIANCE
Regeltreue als Imagegewinn
Die Beachtung von Gesetzen, Verordnungen und innerbetrieblichen Vorgaben ist im geschäftlichen
Alltag mitunter unübersichtlich, zuweilen auch hoch komplex. Doch geht an
regelkonformem Handeln kein Weg vorbei, weder für große, noch für kleine Unternehmen.
Auch sie sollten sich dem Thema nicht verschließen. Was beim Thema Compliance grundsätzlich
zu beachten ist, skizziert Professor Dr. Wolfgang Kleinebrink, Sprecher der Geschäftsführung
der Vereinigung Bergischer Unternehmerverbände (VBU®).
Herr Professor Kleinebrink, wer muss, wer
sollte Compliance-Regeln beachten?
Beachtet werden müssen alle Compliance-Regelungen
vom Inhaber des Unternehmens. Handelt
es sich bei dem Unternehmen um eine juristische
Person, zum Beispiel um eine GmbH, muss auch
die persönliche Haftung der leitenden Angestellten
berücksichtigt werden. Kommt es zu Verstößen
gegen entsprechende Regelungen, muss etwa
ein Geschäftsführer einer GmbH dem Unternehmen
gegenüber nachweisen, dass eine pflichtgemäße
Geschäftsleitung ausgeübt wurde. Es muss
dargelegt und bewiesen werden, dass der Geschäftsführer
eine vorgeworfene Pflichtverletzung
nicht begangen hat. Beachtet werden müssen
die entsprechenden Compliance-Regelungen aber
grundsätzlich von jedem Vorgesetzten. Ein Beispiel
sind die rechtlichen Vorgaben des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), das vor
rechtswidrigen Benachteiligungen von Arbeitnehmern
hinsichtlich bestimmter Diskriminierungsmerkmale
schützen soll. Verstoßen Beschäftigte
gegen das Benachteiligungsverbot, indem sie beispielsweise
andere Arbeitnehmer wegen deren
Herkunft diskriminieren, müssen sie den Arbeitgeber
informieren, damit dieser im Einzelfall geeignete,
erforderliche und angemessene Maßnahmen
zur Unterbindung der Benachteiligungen wie
Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung
ergreifen kann. Unterlassen sie dies, handeln
sie selbst gegenüber ihrem Arbeitgeber
pflichtwidrig. Ein anderes Beispiel aus dem Arbeitsschutz
und zwar aus dem Arbeitszeitrecht:
Nach dem Gesetz muss eine Ruhezeit von 11
Stunden eingehalten werden. Beachtet der Arbeitgeber
dies nicht, verstößt das Unternehmen bzw.
die Unternehmensleitung gegen die gesetzlichen
Vorgaben. Arbeitgeber können aber bestimmte
Pflichten auf Vorgesetzte übertragen. Bei einer solchen
Pflichtenübertragung, zum Beispiel zur Beachtung
bestimmter Sicherheitsvorschriften, haftet im
Außenverhältnis vorrangig der entsprechende Mitarbeiter.
Aber auch bei der Übertragung auf andere
Mitarbeiter bleiben Überwachungspflichten, die Anleitung
und Kontrolle nachgeordneter Stellen und
Mitarbeiter durch die Geschäftsführer bestehen.
Compliance ist ein relativ neuer Begriff, der ja
auch immer mehr Regularien, Gesetze und Vorschriften
nach sich zieht. Wie ist man eigentlich
in früheren Zeiten klargekommen? Gab es da
hinsichtlich regulatorischer Anforderungen Vergleichbares?
Unter „Compliance“ versteht man die Einhaltung aller
relevanten Gesetze, Verordnungen, Richtlinien
und Selbstverpflichtungen durch ein Unternehmen
als Ganzes. Dieser Begriff ist zwar relativ neu. Bereits
in der Vergangenheit waren aber Unternehmen
gehalten, die genannten Vorgaben zu beachten. Soweit
„Compliance“ auch erfordert, entsprechende
Strukturen in Unternehmen zu schaffen, um Verstöße
gegen die genannten Regeln zu verhindern, bzw.
aufzudecken oder zu ahnden, ist auch die nichts
Neues. Compliance bündelt daher lediglich schon in
der Vergangenheit vorhandene Themen unter einem
Begriff und schafft damit eine Struktur.
Wie können mittlere und kleine Unternehmen ein
Compliance-Management aufbauen?
Auch mittlere und kleinere Unternehmen können ein
Compliance-Management aufbauen. Im Grunde
müssen sie dies sogar. Wesentliche Organisationspflichten
im Rahmen der Compliance ergeben sich
nämlich aus dem Ordnungswidrigkeitengesetz.
24 www.bvg-menzel.de
Professor Dr. Wolfgang
Kleinebrink ist Jurist
und Sprecher der
Geschäftsführung der
Vereinigung Bergischer
Unternehmerverbände
(VBU®).
nes Compliance-Beauftragten in Betracht. In
kleineren Firmen ist dies nicht üblich. Dort verbleibt
es dabei, dass bestimmte Überwachungspflichten
zur Einhaltung bestimmter Regelungen
auf einzelne Mitarbeiter übertragen werden.
Welche Risiken können auch kleine Firmen,
etwa ein Handwerksbetrieb, haben, wenn
Compliance-Strukturen fehlen?
Die Risiken, die bei Verstößen gegen Compliance-
Regelungen entstehen können, sind unabhängig
von der Firmengröße grundsätzlich gleich. Gesetzliche
Regelungen, die zu beachten sind, unterscheiden
regelmäßig nicht danach, wie groß ein Unternehmen
ist. Kommt der Arbeitgeber seinen
Organisationspflichten nicht nach, handelt er normalerweise
unabhängig von der Größe des Unternehmens
ordnungswidrig, wenn es zu Verstößen
kommt. Die Risiken sind häufig finanzieller Art.
Auch hier soll das Arbeitszeitgesetz als Beispiel
dienen. Ordnungswidrig handelt zum Beispiel derjenige,
der als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig
die Mindestruhezeit nicht gewährt, Ruhepausen
nicht, nicht mit der vorgeschriebenen
Mindestdauer oder nicht rechtzeitig gewährt oder
Arbeitnehmer über die gesetzlich zulässigen Grenzen
der Arbeitszeit hinaus beschäftigt. Eine solche
Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis
zu 30.000 Euro geahndet werden. Werden derartige
pflichtwidrige Handlungen vorsätzlich begangen
und wird dadurch die Gesundheit oder Arbeitskraft
eines Arbeitnehmers gefährdet oder
wiederholt ein Arbeitgeber solche Pflichtwidrigkeiten
beharrlich, liegt sogar ein Straftatbestand
vor, der mit einer Freiheitsstraße bis zu einem Jahr
oder mit Geldstrafe geahndet werden kann. Wohlgemerkt:
Diese Sanktionen treffen jedes Unterneh-
Demnach handelt ordnungswidrig, wer als Inhaber
eines Betriebs oder Unternehmens vorsätzlich
oder fahrlässig die Aufsichtsmaßnahmen unterlässt,
die erforderlich sind, um in dem Betrieb
oder Unternehmen Zuwiderhandlungen gegen
Pflichten zu verhindern. Einheitliche Aufsichtsmaßnahmen
bestehen nicht. Empfehlenswert sind
aber folgende Maßnahmen:
Es sollten unternehmensbezogene Standards erarbeitet
werden, die die unternehmensspezifischen
Risiken benennen und Vorgaben an das Verhalten
der Arbeitnehmer formulieren. Diese Compliance-Standards
müssen verbindlich vorgegeben
werden. Als Beispiel kommt in Betracht, dass die
Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes genau benannt
werden (insbesondere Höchstarbeitszeit, verpflichtende
Ruhezeit, Pausenzeiten usw.). Ein
weiteres Beispiel wäre, dass Vorgesetzte, die von
rechtswidrigen Diskriminierungen nach dem allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz Kenntnis erlangen,
diese unverzüglich an eine zu benennende
Stelle weiterzugeben haben, damit diese entsprechend
reagieren kann. Wichtig sind außerdem
Schulungsmaßnahmen, damit die Mitarbeiter mit
den Risiken und Anforderung auch vertraut werden.
Ein gesetzliches Beispiel hierfür ist § 12
AGG: Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet,
die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor
Benachteiligungen wegen der im Gesetz genannten
Diskriminierungsmerkmale zu treffen. Dieser
Schutz umfasst auch vorbeugende Maßnahmen.
Weitere Empfehlung ist, regelmäßig Audits
durchzuführen, um Schwachstellen in der Umsetzung
der Compliance-Vorgaben zu ermitteln. Ergeben
sich Schwachstellen, sind die Compliance-
Vorgaben entsprechend zu überarbeiten.
In größeren Betrieben kommt die Bestellung eider
Bergische Unternehmer 03 |22 25
TITEL INTERVIEW COMPLIANCE
men, unabhängig von der Größe. Gleiches gilt
grundsätzlich bei allen anderen denkbaren Verstößen
im Bereich des Arbeitsschutzes, aber auch in
anderen Bereichen, die entsprechende Sanktionen
vorsehen. Eine Ausnahme stellt allerdings etwa das
Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten
in Lieferketten dar. Dies gilt ab dem
1.1.2023 lediglich für Unternehmen mit mindestens
3.000 Arbeitnehmern; ab dem 1.1.2024 wird dieser
Schwellenwert auf 1.000 Arbeitnehmer herabgesetzt.
Vermutlich werden aber in der Praxis diese
Schwellenwerte keine große Bedeutung erlangen,
da Unternehmen möglicherweise von ihren Zulieferern
auch bei einer geringeren Personalstärke die
Einhaltung der Regelung dieses Gesetzes vertraglich
verlangt werden, um bei Verstößen von Zulieferern
selbst keine Reputationsschäden zu erleiden.
Wie können Risiken für Compliance-Verstöße
herausgefunden werden, die unternehmensspezifisch
sind?
Unternehmen können unternehmensspezifische
Risken für Compliance-Verstöße herausfinden,
indem sie ihre Arbeitsprozesse durchgehen. Insoweit
gibt es Regeln, die für alle Unternehmen gelten.
In diesem Zusammenhang kann noch einmal
auf das Arbeitszeitgesetz und das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen werden.
Allgemein gelten auch das Arbeitsschutzgesetz
und das Betriebsverfassungsgesetz. Unternehmensspezifisch
könnten aber bestimmte rechtliche
Vorgaben im Bereich des Umweltschutzes
aufgrund der spezifischen Produktion sein. In Betracht
kommt dies auch für die Entsorgung unternehmensspezifischer
Stoffe.
Welche Bereiche sind bei kleinen Betrieben
besonders wichtig, um sie auf regelgerechtes
Handeln zu überprüfen?
Bei kleineren Betrieben sind folgende Bereiche aus
dem Arbeitsrecht besonders wichtig: Der Arbeitsschutz,
insbesondere auch die Arbeitszeit, der Datenschutz
und das Betriebsverfassungsrecht
Wer eignet sich innerbetrieblich als Compliance-Beauftragter
bzw. - beauftragte? Welche
Erfahrungen sollten er oder sie mitbringen
und welche Voraussetzungen sind notwendig?
Eine gesetzliche vorgeschriebene Pflicht zur Bestellung
eines Compliance-Beauftragten gibt es
grundsätzlich nicht. Dennoch bietet es sich für Unternehmen
an, unabhängig von einer entsprechenden
gesetzlichen Verpflichtung einen eigenständigen
Compliance-Beauftragten zu benennen, sofern das
Unternehmen größer ist. In der Praxis gibt es normalerweise
ein dreistufiges System. Zunächst wird ein
Mitglied der Geschäftsleitung mit dem Bereich Compliance
beauftragt und ergänzend hierzu ein Compliance-Beauftragter.
Dieser wird auch schon mal als
Compliance-Officer bezeichnet. Ergänzend hierzu
werden dann nachrangige Compliance-Beauftragte,
etwa für einzelne Unternehmensbereiche benannt.
Entsprechende Compliance-Beauftragte müssen die
notwendige fachliche Eignung besitzen. Sie müssen
folglich die entsprechenden Bereiche beherrschen,
um Risiken zu erkennen, Aufgaben zu überwachen
und um bei Verstößen einschreiten zu können. Da
noch nicht einmal die Bestellung eines Compliance-
Beauftragten gesetzlich vorgegeben ist, fehlt es auch
an gesetzlichen Vorgaben, welche Erfahrungen dieser
mitbringen sollte. Außerdem sollte die notwendige
Zuverlässigkeit gegeben sein.
Kann Regeltreue, für die Strukturen etabliert
werden, auch einen Imagegewinn darstellen?
Die Regeltreue, für die Strukturen etabliert werden,
stellt in jedem Fall einen Imagegewinn dar. Umgekehrt
verursachen Verstöße gegen Compliance-Vorgaben
erhebliche Reputationsverluste. Diese sind teilweise
weitaus bedeutender als die entsprechenden
Geldbußen, Schadensersatzansprüche usw., die das
Unternehmen dann finanziell belasten. Für Kunden
ergibt sich der Eindruck der Unzuverlässigkeit.
Welchen Mehrwert stellt eine externe Compliance-Beratung
dar?
Eine externe Compliance-Beratung stellt einen erheblichen
Mehrwert dar. Sie hilft, Haftungsfallen
und damit Schadensersatzansprüche, Bußgelder
oder sogar Straftatbestände und immateriell Reputationsschäden
zu vermeiden. Bei der VBU® wird
dies für die Mitgliedsunternehmen durch sieben Juristen
und zwei Diplom-Ingenieure geleistet, die besondere
Kenntnisse rund um den gesamten Bereich
des Arbeitsschutzes haben.
Das Gespräch führte Stefanie Bona
Foto: BVG
26 www.bvg-menzel.de
Fortsetzung von Seite 23
gen fortlaufend beobachtet werden, um entsprechend
zu reagieren. Nachgewiesenermaßen steigert
ein wirksames Compliance Management
System den Unternehmenswert – unter anderem,
weil neue Lieferanten und Kunden hinzugewonnen
werden und die Gefahr von strafrechtlichen Risiken
reduziert werden können. Inzwischen spielen
gut aufgestellte Compliance-Prozesse auch bei der
Suche nach top-qualifizierten Mitarbeitenden eine
Rolle, die Fehlverhalten auf diesem Gebiet durchaus
Beachtung schenken. Und letztlich senkt Integrität
die Kapitalkosten.
Gerade für die exportstarken bergischen Unternehmen
ist in einer globalen Wirtschaft mit weltweiten
Verflechtungen von Beziehungen eine Beschäftigung
mit dem Thema sinnvoll und definitiv
relevant. Denn die Selbstkontrolle der Firmen betrifft
auch den Bereich Außenhandel mit Ausfuhrkontrollen
und möglichen -beschränkungen. Darf
ich meine Produkte an Geschäftspartner im betreffenden
Land liefern? Wie muss ein Betrieb aufgestellt
sein, damit die Ein- und Ausfuhr regelkonform
abläuft? Diese und weitere Fragen müssen
Unternehmen für sich beantworten und dafür klare,
nachvollziehbare und transparente Strukturen
schaffen. Dies gilt ganz aktuell natürlich auch für
die umfassenden Sanktionen gegen Russland vor
dem Hintergrund des kriegerischen Angriffs auf
die Ukraine.
Eigene Risikofelder erkennen
Viele Dinge können Betriebe selbst in die Hand
nehmen, für komplizierte Vorgänge und Vertragsüberprüfung
lohnt es sich aber sicherlich, einen
externe Beratung einzuschalten – möglicherweise
auch, um die erforderlichen Rahmenbedingungen
für ein Compliance-Mangement einmal grundlegend
aufzubauen. Grundsätzlich erforderlich sind
angemessene Maßnahmen, um Rechtsverstöße im
Vorfeld zu verhindern.
Was sollten Mittelständler und kleine Unternehmen
also tun, um ihren Betrieb im Bereich „Compliance“
gut aufzustellen? Als erstes sollte man die
eigenen Geschäftsfelder genau unter die Lupe nehmen
und schauen, in welchen Bereichen Rechtsverstöße
besonders wahrscheinlich sind. Es gilt,
die eigenen Risikofelder zu identifizieren, raten
Experten. Zum Beispiel muss ein Betrieb, der häufig
mit der öffentlichen Hand zusammenarbeitet,
genau prüfen, ob etwa zu Weihnachten Geschenke
verteilt werden, die bereits als Korruption gewertet
werden könnten.
Im Zeitalter des Internets und des digitalisierten
Unternehmens muss natürlich den Datenschutzrichtlinien
große Aufmerksamkeit zukommen.
Ergo steht zunächst die Analyse der eigenen geschäftlichen
Schwerpunkte im Vordergrund, wenn
es darum geht, Compliance-Regeln aufzustellen.
Sind Risiken einmal identifiziert, kann ein erster
5 Grunde
dabei zu sein!
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der Bergische Unternehmer 03 |22 27
TITEL COMPLIANCE - AUCH EIN THEMA FÜR KMU
Leitfaden helfen, Strukturen dafür aufzubauen.
Empfehlenswert ist auch, einem Mitarbeiter oder
einer Mitarbeiterin die Verantwortung für diesen
Bereich zu übertragen und ihn oder sie entsprechend
zu schulen. Bei komplizierteren Sachverhalten
kann dann immer noch Expertise von außen
hinzugezogen werden. Wichtig ist laut einhelliger
Meinung von Fachleuten, dass Compliance-Beauftragte
weitgehend unabhängig arbeiten können
und zwar in fachlicher, organisatorischer und disziplinarischer
Hinsicht.
Ordentliche
Unternehmensorganisation
Ganz entscheidend bei dem Thema: Die Kommunikation
von Compliance-Regeln darf keine
Schwachstelle haben. Denn was nützt das gut aufgestellte
Regelwerk, wenn die Beschäftigten darüber
nur unzureichend informiert sind. Fazit: Auch
wenn das Implementieren von Compliance-Programmen
Zeit und sicherlich Geld kostet, sollten
auch kleinere Unternehmen davor nicht zurückschrecken.
Die Nachteile von Regelverstößen sind offensichtlich,
die Vorteile von rechtskonformem Handeln
aber auch. Neben der sicheren Erfüllung von gesetzlichen
Vorgaben und somit dem Schutz vor
Strafe, bringt ein durch und durch „sauberes“ Geschäftsgebahren
auch Imagegewinn gegenüber
Kunden, Geschäftspartnern, Investoren und Mitarbeitenden.
Mögliche Regelverstöße werden frühzeitig
erkannt und vermieden. Und letztlich wird
der eigenen Geschäftstätigkeit ein Rahmen gegeben,
der professionelles Handeln fördert. Die Etablierung
von Compliance-Strukturen hilft demnach,
den Blick noch einmal auf eine ordentliche
Unternehmensorganisation zu lenken und an ihr
zu arbeiten.
Text: Stefanie Bona
Fotos: Shutterstock
Die Nachteile von Regelverstößen sind
offensichtlich, die Vorteile von
rechtskonformem Handeln aber auch.
Zu beachten:
Das neue EU-Lieferkettengesetz
Ein Beispiel für eine geplante Gesetzesänderung,
die von Compliance-Fachleuten
im Blick behalten werden sollte, ist
ein neues EU-Lieferkettengesetz, für das
die EU-Kommission einen Entwurf vorgelegt
hat. Dabei will sie im Vergleich
zu Deutschland mehr Unternehmen in
die Pflicht nehmen, höhere Menschenrechts-
und Umweltstandards in ihren
Lieferketten sicherzustellen. Dies führt
zwar zu mehr Transparenz, aber auch
zu mehr Bürokratie und höheren Kosten,
wie eine neue Studie des Instituts der
deutschen Wirtschaft (IW) zeigt. Noch
bevor das deutsche Lieferkettengesetz
2023 in Kraft tritt, macht die EU Druck:
Sie will per Gesetz Unternehmen verpflichten,
stärker auf die Einhaltung von
Menschenrechten und Umweltstandards
zu achten. Betroffen sind Berichten
zufolge Unternehmen mit mehr als 500
Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz
von mindestens 150 Millionen
Euro.
Welche Auswirkungen Unternehmen
erwarten, zeigt eine aktuelle IW-Studie:
So wollen 18 Prozent der vor Kurzem
vom IW befragten Unternehmen
nur noch Vorprodukte aus Ländern
beziehen, die ausreichend auf die
Einhaltung von Menschenrechts- und
Umweltschutzstandards achten. Etwa
zwölf Prozent der Unternehmen planen,
sich aus Ländern mit schwachen
Governance-Strukturen zurückzuziehen
– davon wären vor allem Entwicklungs-
und Schwellenländer betroffen.
Das neue Gesetz sorgt außerdem für
zusätzliche Bürokratie: Acht Prozent der
Unternehmen wollen für das entsprechende
Monitoring externe Dienstleister
beauftragen.
28 www.bvg-menzel.de
www.bergische-volksbank.de
Wo
smarte
Lösungen
den Schalter
umlegen,
da ist die Volksbank
im Bergischen Land.
Ein leuchtendes Beispiel für die Strahlkraft
unserer Region: Das Familienunternehmen
Gira bringt seit über 110 Jahren Licht
in die ganze Welt. Und wo immer
Inno vationen auf bergischem Boden
entstehen, ist die verwurzelte Genossenschaftsbank
eine smarte Entscheidung.
der Bergische Unternehmer 03 |22 29
ERFOLGREICH BERGISCH JETZT IM HANDEL
Sweet Living an der Wupper
Knusper-knusper-knäuschen: Ein ganz verrücktes Häuschen. Mit ihrem „Rosa
Haus“ im Schweden-Look holt Andrea Stolzenberger das Taka-Tuka-Land ins
Bergische. Wie Pippi Langstrumpf in der Villa Kunterbunt möchte die gebürtige
Schwäbin Farbe und Frohsinn in den grauen Alltag bringen. Und zwar
auf eine ausgesprochen originelle Weise, die beste Voraussetzungen bietet,
das Leben zu versüßen.
Elf Jahre ist es jetzt her, seit eine außergewöhnliche
Erfolgsstory in Solingen begann.
Anno 2011 baute Andrea Stolzenberger,
die ursprünglich aus Stuttgart
stammt, zusammen mit ihrem Mann ein skandinavisches
Holzhaus im Stadtteil Burg. Nachbarn,
Passanten und alle, die es sahen, trauten zunächst
ihren Augen nicht. Denn dieses Gebäude verblüfft
auf den ersten Blick. Dieses Haus ist rosa! Damit
setzte die Neu-Solingerin ein deutliches Statement
im schwarz-weißen Fachwerk-Umfeld, das mit
Schiefer und grünen Schlagläden den bergischen
Baustil verkörpert.
Hinter der Haustür geht es very british weiter.
„Ich liebe London ganz, ganz doll“, erklärt Andrea
Stolzenberger ihr Faible für das englische
Country-Flair. Ausgesuchte Dekorationen und antike
Fundstücke zaubern ein Ambiente, wie es
sich Rosamunde Pilcher nicht besser hätte ausdenken
können.
Schreiben gegen den Mainstream
Dies alles ist schön und gut, aber im Grunde genommen
Privatsache. Bis 2013 sollte sich daran
auch nichts ändern. Doch in diesem Jahr wagte
die Schwäbin, die bislang beruflich als Designerin
im Bereich Fashion tätig war, den Sprung in die
Selbständigkeit. Den Grundstein legte ihr erstes
Buch mit dem Titel „Backen mit Love“. Inzwischen
sind bereits vier weitere Publikationen erschienen,
die sich allesamt um das Thema Backen
und Basteln drehen. Als Andrea Stolzenberger anfing,
über die Vermarktung ihrer Leidenschaft
zum „Crafty Baking“ nachzudenken, war sie sich
darüber im Klaren, dass ein Riesenpulk von Wettbewerbern
im gleichen Segment unterwegs sein
würde. Dies schreckte die Jung-Unternehmerin
allerdings nicht davon ab, zielstrebig ihre Pläne zu
verfolgen. Denn ihr Geschäftsmodell hat wenig
Ähnlichkeit mit den Konzepten der Konkurrenz.
„Von Jugend an halte ich nichts vom starren
Dress-Code unserer Gesellschaft. Ich will es bunt,
crazy und unabhängig. Etwas, was viele Leute
ebenfalls mögen, sich aber nicht trauen, diesen
Wunsch umzusetzen. Ich habe die Traute und
gehe deshalb auch im Business meinen eigenen
Weg“, verrät Andrea Stolzenberger. „Backen gehörte
schon immer zu meiner Passion. Aber Backen
mit Phantasie und Mut zum Außergewöhnlichen.
Aus meinen Back-Rezepten ist dann das
erste Buch entstanden. Selbst gestaltet, mit Zeichnungen,
Sprüchen und vielen Details, die Spaß
machen.“
Bereits bei der Präsentation im Laden einer Freundin
wurde ihr das Buch buchstäblich aus den Händen
gerissen. Und seitdem wächst die Fangemeinde
kontinuierlich weiter.
Keine Pause in der Ideen-Fabrik
Mittlerweile ist zu den Büchern noch einiges hinzugekommen.
Denn Andrea Stolzenberger hat
ihr Sortiment, das sie im eigenen Web-Shop offeriert,
attraktiv erweitert. Angefangen vom Rezept-
Ordner über Notizbücher und Einkaufstüten bis
hin zu Kaffeetassen mit farbenfroher Ornamentik.
Hübsche Artikel zum günstigen Preis, die nicht
30 www.bvg-menzel.de
der Bergische Unternehmer 03 |22 31
ERFOLGREICH BERGISCH JETZT IM HANDEL
wir uns erst einmal kennenlernen, begeben wir
uns ans Werk. Platzprobleme bei den Cute Cottage
Crafternoons gibt es keine, denn in meinem
British Stoves-Equipment stehen vier Backöfen
zur Verfügung. Natürlich kann jeder seinen Kuchen
mit nach Hause nehmen“, berichtet Andrea
Stolzenberger. Die Kosten für einen ganztägigen
Kurs betragen jeweils 100 Euro.
Appetit auf noch mehr Neues
Im Rosa-Haus ist es
bunt, in allen Facetten.
jeder hat und daher umso begehrter sind.
Dass Kreativität keine Grenzen und auch keine
Pause kennt, erlebt Andrea Stolzenberger täglich:
„Auf der Suche nach Neuem finde ich ständig Anregungen,
die meine Ideenfabrik im Kopf immer
wieder in Gang setzen. Eigentlich brauche ich nur
ein Foto zu sehen, um mir etwas einfallen zu lassen.
So gelingt es mir, Backwerke zu schaffen, die
wirklich besonders sind.“ Sogar die Lieblings-Stücke
der Kunden wie beispielsweise Belgische
Waffeln, Appeltart aus den Niederlanden, Brownies
oder New York Cheese-Cake bereitet sie nicht
auf die herkömmliche Art mit den gewohnten Zutaten
zu, sondern überraschend anders.
Gemeinsam Backen in der rosa Küche
Gut zu wissen: Andrea Stolzenberger backt nicht
nur selbst in ihrer liebevoll eingerichteten rosa
Küche, sondern lädt auch andere zum Backen ein.
Die Nachfrage ist so groß, dass die Back&Bastel-
Kurse im „Rosa Haus“ in und um Solingen zu den
angesagten Events zählen. Corona-bedingt zurzeit
auf drei Teilnehmer begrenzt anstelle von sonst
zehn Personen, entwickeln sich die Workshops zu
einer Art von Familientreffen.
„Nach einem gemeinsamen Frühstück, bei dem
Langweile kommt also niemals auf. Denn nicht
nur das „Rosa Haus“ richtet sich in Optik und Dekoration
nach der Jahreszeit und ihren Festen,
sondern auch das Angebot im Rahmen des Crafty
Baking wird passend zur Saison aktualisiert. Ob
Weihnachten, Ostern oder Valentinstag: Es gibt
stets einen Anlass, um das Sweet Living an der
Wupper zu genießen.
Möglich, dass bald eine weitere Geschmacksnuance
hinzu kommt. Die kreative Power-Frau hat
nämlich vor, nächstens ein Buch mit salzigen
Back-Rezepten herauszubringen. Als pikante Ergänzung
zum Kaffeklatsch, denn der Mensch lebt
nicht vom Kuchen allein, sondern verspürt mittags
oder abends zur Abwechslung auch mal Appetit
auf Herzhaftes. Auch die Bastel-Sparte will
Andrea Stolzenberger künftig ausbauen. Angedacht
sind deshalb Treffen mit Gleichgesinnten,
denen handwerkliches Arbeiten und kreatives
Schaffen Freude macht.
Man braucht keine rosarote Brille, um für die Geschäfts-Idee
aus Solingen-Burg rosige Zeiten vorauszusehen.
Das „Rosa Haus“ besitzt das nötige
Potenzial, um auch in Zukunft eine tragfähige
Zielgruppe zu erreichen. Im Mittelpunkt des Konzepts
steht ein Lebensgefühl, von dem zahlreiche
Menschen insgeheim träumen. Andrea Stolzenberger
verschafft diesem Feeling den nötigen
Raum zur Entfaltung. Eine unternehmerische Entscheidung,
die Respekt verdient. Denn die Kombination
aus künstlerischer Freiheit, flippigem Ambiente
und konsequenter Selbstverwirklichung hat
in der heutigen Angepasstheit durchaus Seltenheitswert.
Text: Brigitte Waldens
Fotos: Rosa Haus, Andrea Stolzenberg
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Systeme wie sie unter anderem im Coil-Coating verwendet werden.
Wir entwickeln und produzieren vornehmlich Beschichtungsstoffe für die Coil-Coating Industrie und anverwandten Gebieten.
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Produktpalette dekorative und technische Beschichtungsstoffe, für den Innen- und Außeneinsatz sowie Gummihaftvermittler.
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der Bergische Unternehmer 03 |22 33
AUS DER REGION GASTKOMMENTAR
„Wir sollten uns daran gewöhnen,
dass es Frauen in Führungspositionen gibt“
Seit 1911 findet jährlich am 8. März der Weltfrauentag statt,
um auf die Rolle der Frau in der Gesellschaft aufmerksam zu
machen. Ursprünglich ins Leben gerufen, um die Gleichberechtigung,
das Wahlrecht für Frauen und die Emanzipation
voranzutreiben, hat sich die Bedeutung mit den Jahren etwas
verschoben. Im Mittelpunkt stehen nun eher die Rolle der Frau
in der Gesellschaft und verbundene Themen wie Gewalt gegen
Frauen oder Benachteiligung von Frauen. Zwar hat die Gleichberechtigung
während des 20. Jahrhunderts große Sprünge gemacht,
doch von gleichen Rechten und Chancen für Frauen
und Männer kann in vielen Bereichen immer noch nicht die
Rede sein. Beispielsweise werden Millionen von Frauen weltweit
beim Zugang zu Bildung oder zur Gesundheitsversorgung
diskriminiert.
Und auch in Europa und damit auch in Deutschland sind Frauen
von Benachteiligungen betroffen – vor allem am Arbeitsmarkt.
Noch immer ist die Gender Pay Gap nicht geschlossen.
Und auch in Führungspositionen sind Frauen unterrepräsentiert:
Laut Statistischem Bundesamt lag der Anteil von Frauen
im Jahr 2019 nur bei 30 Prozent. Ähnlich sieht es bei dem Thema
Selbstständigkeit aus. Im Jahr 2019 stellte der Mikrozensus
fest, dass nur etwa 34 Prozent der Selbstständigen in
Deutschland Frauen sind. Zwar stiegen die Zahlen in den letzten
Jahren an, doch es gibt noch Luft nach oben.
Dafür ist es wichtig, dass ein Umdenkprozess stattfindet. Es
gilt beispielsweise, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie
zu fördern und verschiedene Arbeitszeitmodelle anzubieten
sowie das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen
besser durchzusetzen. Über eine Frauenquote könnte
auch ein dynamischer Prozess entstehen, durch den Frauen
in Führungspositionen andere Frauen nachziehen.
Insgesamt sollten wir uns daran gewöhnen, dass es Frauen in
Führungspositionen gibt. Denn für Frauen als auch für Männer
ist es wertvoll, weibliche Vorbilder zu haben. Deshalb gilt es,
Frauen auf dem Weg in die Selbständigkeit zu fördern. Und
das gelingt am besten, wenn sich getreu dem Motto für den Internationalen
Frauentag 2022 jede und jeder für Gleichberechtigung‘
einsetzt.
Foto: Mawa GmbH
Michaela Schenk, Inhaberin und Geschäftsführerin
der MAWA GmbH, äußert sich zum Internationalen
Frauentag und den Themen Gleichberechtigung
und Chancengleichheit: Weitere
Informationen unter www.mawa.de
34 www.bvg-menzel.de
AUS DER PRAXIS RECHT | STEUERN | FINANZEN
Fehlende allgemeine
Registrierkassen-pflicht nicht
verfassungswidrig
Unternehmer bzw. Händler mit bargeldintensiven
Betrieben (z. B. auf Wochenmärkten
oder in der Gastronomie),
die keine Registrierkasse verwenden,
können ihre Bareinnahmen mit Hilfe einer
so genannten offenen Ladenkasse erfassen.
Diese Praxis hat der Bundesfinanzhof
(1) jetzt bestätigt. Das Gericht
hat hierzu entschieden, dass das Fehlen
einer gesetzlichen Verpflichtung zur
Führung einer elektronischen Kasse
nicht verfassungswidrig sei. Danach liege
kein strukturelles Vollzugsdefizit vor,
was eine Verfassungswidrigkeit begründen
könne; auch bei einer offenen Ladenkasse
bestehe ein Entdeckungsrisiko bei
nische Registrierkassen einsetzen, können
sich danach nicht auf Verletzung des
Rechts auf Gleichbehandlung berufen.
(1) BFH-Urteil vom 16.09.2021 IV R
34/18.
(Quelle: Rinke Treuhand)
Assekuranz zögerte zu lang
Wenn eine Wohngebäudeversicherung
sich mit der Regulierung eines Leitungswasserschadens
zu viel Zeit lässt, dann
stehen dem Versicherungsnehmer Schadenersatzansprüche
zu. Der Fall: In einer
vermieteten Wohnung war es zu einem
größeren Leitungswasserschaden gekommen.
Doch anstatt den Schaden vertragsgemäß
zu regulieren, verzögerte die Versicherung
dies pflichtwidrig. Der
Eigentümer konnte deswegen das Objekt
Manipulationen. Zumindest für das Jahr
2015 bestand nach Auffassung des Gerichts
auch für bargeldintensive Geschäftsbetriebe
eine Rechtslage, die auf
Durchsetzung der geltenden Steuergesetze
abzielte. Unternehmer, die elektroder
Bergische Unternehmer 03 |22 35
AUS DER PRAXIS RECHT | STEUERN | FINANZEN
nicht sanieren, es blieb unbewohnbar und
erbrachte keine Einnahmen. Er prozessierte
gegen die Assekuranz. Das Urteil:
Ein Zivilsenat gab der Klage teilweise
statt. Die Versicherung musste etwa
13.000 Euro Schadenersatz leisten. Allerdings
treffe den Wohnungseigentümer
eine Mitschuld. Nach Abschluss der gerichtlichen
Beweissicherung hätte er das
Objekt in diesem Fall zunächst auf eigene
Kosten sanieren müssen, um den
Mietausfallschaden zu begrenzen. Das
sei ihm zuzumuten gewesen.
(Oberlandesgericht Nürnberg, Aktenzeichen
8 U 3174/20)
Kindergartenzuschüsse des Arbeitgebers:
Lohnsteuerfreiheit
und Corona-Pandemie
Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten
Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers
zur Unterbringung und Betreuung
von nicht schulpflichtigen Kindern
der Arbeitnehmer in Kindergärten
oder vergleichbaren Einrichtungen sind
lohnsteuerfrei. Auf dieser Basis erstatten
viele Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern
steuerfrei solche Kosten. Probleme können
sich nun dadurch ergeben, dass in
der Corona-Pandemie bei Schließung von
Einrichtungen Kindergarten- bzw. Kinderbetreuungsgebühren
nicht eingezogen
bzw. bereits erhobene Beiträge dem Mitarbeiter
zurückerstattet wurden. Hat der
Arbeitgeber in diesen Fällen den Arbeitnehmern
dennoch Zuschüsse gezahlt, so
können diese im Grundsatz nicht lohnsteuerfrei
bleiben, sondern solche fortgezahlten
Arbeitgeberleistungen lösen steuerpflichtigen
Arbeitslohn aus. Hat der
Arbeitgeber davon Kenntnis, dass der
Arbeitnehmer tatsächlich keine Kindergartenbeiträge
entrichten musste, so
muss der Arbeitgeber eine Korrektur des
Lohnsteuerabzugs vornehmen. Ansonsten
droht eine Haftungsinanspruchnahme.
Aktuell hat sich die FinVerw – offenbar
bundeseinheitlich – auf folgende
Vorgehensweise geeinigt: In den Fällen,
in denen Städte und Gemeinden auf
Grund der Corona-Pandemie Kindergarten-
bzw. Kinderbetreuungsgebühren
nicht eingezogen bzw. bereits erhobene
Beiträge zurückerstattet haben, wird es
für das Kalenderjahr 2020 nicht beanstandet,
wenn hinsichtlich der vom Arbeitgeber
gezahlten Zuschüsse von einer
Darlehensgewährung des Arbeitgebers
an den Arbeitnehmer ausgegangen wird.
Damit bleiben die Arbeitgeberleistungen
für das Jahr 2020 weiter steuerfrei. Die
im Jahr 2020 geleisteten Zuschüsse sind
mit den im Jahre 2021 entstehenden Unterbringungs-
und Betreuungskosten für
die Kinder zu verrechnen. Damit ist eine
nochmalige steuerfreie Erstattung in
2021 nicht zulässig. Quelle: RMB Bachtig
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Beteiligung am Straßenbau
Eine zeitlich unbegrenzte Erhebung von
Erschließungsbeträgen nach Vollendung
der Arbeiten verstößt gegen das Grundgesetz.
So hat es nach Auskunft das
höchste deutsche Gericht entschieden.
Der Fall: Im Bundesland Rheinland-
Pfalz sollte ein Grundstückseigentümer
Erschließungsbeiträge in Höhe von mehr
als 70.000 Euro bezahlen. Die Anbindung
seiner Anwesen an die Straße war
bereits 1986 erfolgt, doch die vollständige
Fertigstellung und offizielle Widmung
fand viel später statt. Erst nach rund 25
Jahren erhielt er den entsprechenden behördlichen
Bescheid. Er wehrte sich vor
verschiedenen Gerichtsinstanzen dagegen.
Das Urteil: Die Bundesverfassungsrichter
entschieden, dass eine Landesvor-
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schrift, die den Belastungszeitraum für
Erschließungsbeiträge nicht genügend
eingrenzt, gegen das Klarheitsgebot verstoße.
Grundstückseigentümer dürften
nur für begrenzte Zeit an den Baukosten
beteiligt werden, hieß es in dem Urteil.
Bis Ende Juli 2022 müsse eine Neuregelung
gefunden werden, ordneten die
höchsten Richter an. (Bundesverfassungsgericht,
Aktenzeichen 1 BvL 1/19)
Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit
der Höhe von
Säumniszuschlägen
Säumniszuschläge entstehen, wenn eine
festgesetzte bzw. angemeldete Steuer
nicht pünktlich zum Fälligkeitstag gezahlt
wurde; bei einer Säumnis von bis
zu drei Tagen (Schonfrist) werden diese
regelmäßig nicht erhoben. Für jeden angefangenen
Monat der Säumnis fallen
automatisch 1 % (12 % pro Jahr) des
rückständigen Steuerbetrags an. (1) Neben
ihrer Funktion als Druckmittel erfüllen
Säumniszuschläge auch eine zinsähnliche
Funktion für die Zeit des
Zahlungsrückstands. Vor dem Hintergrund
des anhaltend niedrigen Zinsniveaus
hat der Bundesfinanzhof in einem
kürzlich bekannt gewordenen Beschluss
(2) Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit
der Höhe von Säumniszuschlägen geäußert.
Der Bundesfinanzhof entschied,
dass für den hälftigen Betrag der Säumniszuschläge
die Vollziehung auszusetzen
ist, da insofern der Zinscharakter gegeben
ist. Der Beschluss ist jedoch
zeitlich vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
ergangen, mit
dem die Höhe der Verzinsung von Steuernachforderungen
und -erstattungen für
verfassungswidrig erklärt wurde. Das
Bundesverfassungsgericht schloss jedoch
eine Erweiterung auf Stundungs-, Hinterziehungs-
und Aussetzungszinsen ausdrücklich
aus. Diese Einschränkung begründete
das Gericht damit, dass hierbei
grundsätzlich eine Möglichkeit besteht,
den Zinstatbestand nicht zu verwirklichen.
(3)Die Frage, inwieweit dies auch
auf Säumniszuschläge zutrifft, die durch
pünktliche Zahlung vermieden werden
können, hat das Bundesverfassungsgericht
offengelassen.
(1) Siehe § 240 AO.(2) BFH-Beschluss
vom 26.05.2021 VII B 13/21 (AdV).(3)
BVerfG-Beschluss vom 08.07.2021 1
BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17, Rz. 242;
siehe dazu auch Informationsbrief Oktober
2021 Nr. 2
Quelle: Rinke Treuhand
Aktuelles zu Corona-Hilfen der
Bundesregierung
Auf Grund der andauernden Belastungen
einzelner Branchen durch die Corona-
Pandemie wurden die Corona-Hilfen der
Bundesregierung teils nachgeschärft
bzw. verlängert. Herauszustellen sind folgende
Aspekte: Überbrückungshilfe III
Plus:
– Mit der Überbrückungshilfe III Plus
werden im Förderzeitraum Juli bis Dezember
2021 alle von der Corona-Pandemie
betroffenen Unternehmen, Soloselbständige
und Freiberufler bei der
Deckung von betrieblichen Fixkosten ab
einem Umsatzrückgang von 30 % unterstützt.
Die Konditionen entsprechen denen
der Überbrückungshilfe III. Besonders
von der Pandemie betroffene
Unternehmen wie die Reisebranche oder
die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft
können zusätzliche Förderungen beantragen.
– Die Antragstellung erfolgt über prüfende
Dritte. Die Antragsfrist für Erst- und
Änderungsanträge zum Förderzeitraum
der Bergische Unternehmer 03 |22 37
AUS DER PRAXIS RECHT | STEUERN | FINANZEN
Juli bis Dezember wurde bis zum
31.3.2022 verlängert.
– Überbrückungshilfe III Plus kann nur
für diejenigen Monate im Förderzeitraum
beantragt werden, in denen ein coronabedingter
Umsatzrückgang von mindestens
30 % im Vergleich zum Referenzmonat
im Jahr 2019 erreicht wird. Nicht gefördert
werden Umsatzausfälle, die z.B. nur
auf Grund regelmäßiger saisonaler oder
anderer dem Geschäftsmodell inhärenter
Schwankungen auftreten. Nicht als coronabedingt
gelten beispielsweise Umsatzeinbrüche,
die zurückzuführen sind auf
wirtschaftliche Faktoren allgemeiner Art
(wie Liefer- oder Materialengpässe).
– Der Nachweis, individuell von einem
coronabedingten Umsatzeinbruch betroffen
zu sein, kann zum Beispiel geführt
werden, wenn die Antragstellerin oder
der Antragsteller in einer Branche tätig
ist, die von staatlichen Schließungsanordnungen
betroffen ist. Als von staatlichen
Schließungsanordnungen betroffen
gelten Unternehmen, deren Branche oder
deren Geschäftsfeld in den Schließungsanordnungen
des betreffenden Bundeslandes
genannt sind.
– Für den Zeitraum vom 1.11. bis
31.12.2021 wurde nun aber eine Sonderregelung
eingeführt: Freiwillige Schließungen
oder Einschränkungen des Geschäftsbetriebs,
weil eine Aufrechterhaltung
des Geschäftsbetriebs infolge
von angeordneten Corona-Zutrittsbeschränkungen
(3G, 2G, 2G Plus) unwirtschaftlich
wäre, schließen die Annahme
eines coronabedingten Umsatzeinbruchs
nicht aus und beeinträchtigen die Förderberechtigung
ausnahmsweise nicht.
Quelle: RMB Bachtig Steuerberatungsgesellschaft
mbH
Fremdübliche Zinsen
auf Konzerndarlehen
Insbesondere in grenzüberschreitenden
Konstellationen versuchen Konzerne,
Gewinne in einen Staat mit niedrigen
Steuersätzen zu transferieren. Eine Methode
der Gewinnverlagerung kann darin
bestehen, dass ein Konzernunternehmen
einem anderen
Konzernunternehmen ein Darlehen gewährt
und dabei steuerlich unzulässig
überhöhte – d. h. keine fremdüblichen –
Zinsen berechnet. Der Bundesfinanzhof
(1) hat entschieden, dass die Fremdüblichkeit
des vereinbarten Zinssatzes für
ein Konzerndarlehen vorrangig so zu ermitteln
ist, dass der vereinbarte Zins mit
dem Zins verglichen wird, der z. B. bei
vergleichbaren Bankdarlehen vereinbart
worden wäre (Preisvergleichsmethode).
Das gilt auch für unbesichert gewährte
Konzerndarlehen. Für die Beurteilung
des Risikos ist nicht die durchschnittliche
Kreditwürdigkeit des Gesamtkonzerns,
sondern die Bonität der darlehensnehmenden
Konzerngesellschaft
maßgebend („Stand-alone“-Rating). Erst
wenn ein derartiger Preisvergleich nicht
möglich ist, kann die sog. Kostenaufschlagsmethode
angewendet werden, bei
der die Selbstkosten des Darlehensgebers
ermittelt und um einen angemessenen
Gewinnaufschlag erhöht werden.
Diese von der Finanzverwaltung gern
benutzte Methode führt regelmäßig zu
niedrigeren Vergleichszinsen. (1) BFH-
Urteil vom 18.05.2021 I R 4/17.
Quelle: Rinke Treuhand
Freiberufliche Tätigkeit von
Ärzten – Ausstellung von
Impfzertifikaten und
Durchführung von Corona-
Tests
Ärzte können digitale Impfzertifikate
auch dann ausstellen, wenn die Impfung
zuvor an anderer Stelle, so bspw. in einem
Impfzentrum, erfolgte. Fraglich ist
nun, ob grds. dieAusstellung von digitalen
Impfzertifikaten über eine vorgenommene
COVID-19-Schutzimpfung
durch Ärzte zu gewerblichen Einkünften
oder bei Gemeinschaftspraxen zu einer
gewerblichen Infektion, also zur Gewerblichkeit
der gesamten Tätigkeit
führt. Hierzu hat nun die FinVerw mit
Schreiben der Oberfinanzdirektion
Frankfurt/M v. 26.10.2021 (Az. S 2245
A-018-St 214) die bundeseinheitlich abgestimmte
Auffassung bekannt gegeben.
Danach gilt:
– Das Ausstellen von Impfzertifikaten
durch Ärzte stellt keine gewerbliche Tätigkeit
i.S.v. § 15 EStG dar. Das Ausstel-
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len von digitalen Impfzertifikaten ist lediglich
eine (andere) Dokumentationsform
(anstelle der/ergänzend zur bisherigen
Dokumentation im „gelben“ Impfpass)
über durchgeführte COVID-
19-Impfungen. Sie ist untrennbar mit der
eigentlichen Impfung verbunden, die eine
originäre ärztliche Tätigkeit i.S.v.
§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG darstellt. Dies gilt
auch dann, wenn die Impfung durch eine
andere Praxis oder Stelle (z.B. Impfzentrum)
vorgenommen wurde.
– Die Durchführung von Corona-Tests
durch Ärzte (sowohl PCR- als auch Antigen-Tests)
ist ebenfalls nicht als gewerbliche
Tätigkeit i.S.v. § 15 EStG einzuordnen.
Dies gilt unabhängig von der
jeweiligen medizinischen Fachrichtung
der Ärzte. Unschädlich ist auch die Mithilfe
anderer Personen (z.B. Arzthelferin/Arzthelfer)
bei der Durchführung der
Tests, wenn der Arzt weiterhin auch bei
der Durchführung von Corona-Tests leitend
und eigenverantwortlich tätig ist.
Hinweis: Als gewerblich ist die Durchführung
von Corona-Tests aber dann
einzustufen, wenn der Arzt bei der
Durchführung nicht mehr leitend und
eigenverantwortlich tätig wird. Insoweit
können Fälle problematisch sein, bei
denen in sehr großer Zahl Tests durchgeführt
werden. Im Zweifel sollte jedes
Testergebnis von dem leitenden Arzt
bestätigt werden.
Quelle: RMB Bachtig Steuerberatungsgesellschaft
mbH
Grenzenloses Wirtschaften
mit neuen Schranken
Im Rahmen des sog. BEPS-Projektes hat
die OECD Maßnahmen zur Vermeidung
von Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen
durch multinationale Unternehmen
erarbeitet.
Schätzungsweise rund 2.000 Doppelbesteuerungsabkommen
sind mittlerweile
betroffen. Um künftig eine missbräuchliche
Anwendung von Regelungen in Doppelbesteuerungsabkommen
zu verhindern,
wurde eine Generalklausel
eingeführt.
Danach kann ein Vorteil entgegen dem
ausdrücklichen Wortlaut des Doppelbesteuerungsabkommens
versagt werden,
sofern es das (Neben-)Ziel einer steuerlichen
Gestaltung ist, eine Abkommensvergünstigung
herbeizuführen. Internationale
Konzerne sollten klären, inwieweit
sich durch die Änderungen Auswirkungen
auf bestehende Strukturen oder steuerliche
Planungen ergeben.
(Quelle: HLB Treumerkur)
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Obstacles - # 6 - Kommunikationsarmut
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der Bergische Unternehmer 03 |22 39
FÜR SIE UNTERWEGS LYON - STADT DES GUTEN LEBENS
Lyon –
Stadt des guten Lebens
40 www.bvg-menzel.de
Die Heimatstadt der Kochlegende Paul Bocuse kann köstliche Kulinarik, liebt mutige Architektur
und witzige Märkte: Das französische Lyon feiert alles, was schön ist. Savoir vivre mit allen Sinnen.
Wer fährt schon nach Lyon? Viele Urlauber fahren auf dem Weg in den Süden an der großen
Unbekannten vorbei. Nicht viel, besser wenig, wusste man über die 500.000 Einwohner-Stadt. Doch
seit einigen Jahren sammelt Lyon im Wettbewerb mit Paris immer mehr Pluspunkte.
der Bergische Unternehmer 03 |22 41
FÜR SIE UNTERWEGS LYON - STADT DES GUTEN LEBENS
Seiten 40-41:
das Musée des
Confluences in seiner
futuristischen Pracht
diese Seite:
das ehemalige Krankenhaus
, in dem sich
nun u.a. das Hotel
Dieu befindet
Selbst die Einwohner zogen eine Zeit lang lieber
weg aus der drittgrößten Stadt Frankreichs im
Südosten des Landes. Das hat sich gründlich geändert,
junge Leute kehren zurück und neuerdings
hört man immer öfter von Parisern, die
nach Lyon umziehen. Nicht nur die Mieten sind
hier erschwinglicher, auch Savoirvivre und Lebensgenuss
sind hier beheimatet. Es herrscht Aufbruchstimmung
in der Stadt, die sich schon seit
Jahren mit großem Erfolg bemüht, nicht nur
Wohnraum zu schaffen und sogenannte
„saubere“Industrien anzusiedeln, sondern auch die
Lebensqualität für die Einwohner stetig zu verbessern,
durch Förderung des Radverkehrs, mehr
Grün und nachhaltiges Bauen. Dazu kommen attraktive
Kulturprogramme, Freizeitangebote, hippe
Ausgehlocations, vom großartigen Angebot
französischer Küche mal ganz abgesehen.
Seidenweber als Rebellen
Steil über der Halbinsel ragt ein eng bebauter Hügel
auf: Croix-Rousse, der frühere Arbeiterstadtteil
der Seidenweber. Vom 16. bis zum 19. Jahrhundert
war Lyon ein Zentrum der europäischen
Seidenindustrie. Als 1831 Lohn- und Arbeitsbedingungen
unzumutbar wurden, traten die Lyoner
Seidenweber mit der Parole „Vivre libre en travaillant
ou mourir en combattant!“ (Frei leben
und arbeiten oder kämpfend sterben!) an. König
Louis-Philippe setzte Tausende von Soldaten und
sogar Kanonen ein, viele Hundert Seidenweber
wurden bei diesem ersten Arbeiteraufstand niedergemetzelt.
Heute ist Croix-Rousse ein Viertel
für junge Talente: Die einen machen Mode, andere
Kunstobjekte, Design oder Schmuck. Damit
zog im alten Quartier wieder Leben in die bislang
nur teilweise sanierten Straßenzüge ein.
Besuchermagnete und Banlieue
Vieux Lyon, eines der größten erhaltenen Renaissance-Ensembles
Europas, zieht die allermeisten
Touristen an, doch nicht nur die Altstadt, sondern
auch noch drei weitere Stadtviertel – Fouvière,
Croix-Rousse und die Presquile – zählen schon
seit 1998 zum UNESCO-Weltkulturerbe. Der Besucher
auf Stippvisite nimmt den Eindruck einer
übersichtlichen Metropole mit fotogener Altstadt,
fast pariserischem Flair, imposanten Murals und
schönen Flussufern mit. Aber Grand Lyon, der
Ballungsraum mit knapp 1,4 Mio. Einwohnern
und 59 Kommunen, hat durchaus einige Problemzonen.
Die Schere zwischen Arm und Reich ist
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auch hier traurige Realität. Berüchtigt sind die sozialen
Spannungen in den Banlieues, die sich in
den Vorstädten oft in Unruhen, Kriminalität und
Gewalt äußern. Und unmittelbar südlich von Lyon
beginnt der ‚chemische Korridor‘, ein Industriegebiet
entlang der Autobahn mit zahlreichen Unternehmen,
die der Seveso-Richtline unterliegen,
bei denen also Störfälle sehr ernst zu nehmen
sind.
Lyon entdecken
Und was kommt nun auf die Bucket List in Lyon,
um die angenehmen Seiten des Lebens zu genießen?
Ein Abendspaziergang, wenn über 300 Sehenswürdigkeiten
eindrucksvoll beleuchtet werden.
Ein Mittagessen im Bouchon, denn die
kleinen Gasthäuser sind Teil der kulinarischen
Tradition. Eine Entdeckertour durch die Traboules,
die versteckten Durchgänge der Altstadt. Treppensteigen
im Croix-Rousse-Viertel mit wunderbaren
Ausblicken auf die Dächer der Stadt. Ein
Konzert im römischen Theater oder ein DJ-Set
auf dem Partyschiff. Mit der Seilbahn zur Basilika
Notre-Dame de Fourvière hinauffahren. Mit
Blick auf den Wochenmarkt am Quai Saint-Antoine
einen Kaffee trinken. Und zum Apéro in eine
Weinbar. Mit dem schönen Anagram „Only Lyon“
als Slogan positioniert sich das Stadtmarketing
Lyon eindeutig (und) positiv.
Lernen wir Sie kennen, diese
unbekannte Stadt
Vieuw Lyon und Fourvière
Während sich die Altstadt Vieux Lyon mit ihren
kopfsteingepflasterten Gassen, den rosa- und
ockerfarbenen Renaissancehäusern, engen Wendeltreppen
und versteckten Durchgängen auf einen
schmalen Streifen am Saone-Ufer quetscht
und an den Fourvière-Hügel schmiegt, bietet dieser
rund 300 Meter höher liegend fantastische
Aus- und Übersicht. Oben thront die Basilika Notre-Dame
de Fourvière, eines der Wahrzeichen Lyons.
Unten an der Saone steht mit der romanischgotischen
Kathedrale Saint-Jean am Fuß des
Hügels der zweite bedeutende Sakralbau der Stadt.
‚La Presquile‘, das auf einer Halbinsel zwischen
Saone und Rhone gelegene Stadtzentrum, erinnert
in vielfacher Hinsicht an Paris: Prächtige
Plätze und elegante Bürgerhäuser aus dem 19.
Jahrhundert, große Boulevards mit Caféterrassen.
Doch im Gegensatz zur Hauptstadt ist hier alles
diese Seite:
die Basilika Notre Dame
de Fourvière
der Bergische Unternehmer 03 |22 43
FÜR SIE UNTERWEGS LYON - STADT DES GUTEN LEBENS
diese Seite:
ein beleuchtetes
Gebäude beim Fest
der Lichter
überschaubar und nah beieinander. Kurz gesagt
findet zwischen Place des Terreaux und Place
Bellecour das repräsentative Lyon statt, mit Oper,
Börse, Musée des Beaux-Arts und dem aufwendig
restaurierten Hotel-Dieu, das auf eine interessante
Geschichte blicken kann. Einige Lyoner haben
in diesem Gebäude mit seiner 375 Meter langen
Fassade entlang der Rhone das Licht der Welt erblickt.
Viele Jahrhunderte hatte das imposante
Gebäude als Krankenhaus gedient. Es handelt
sich um eines der ältesten und stattlichsten Gebäude
der Stadt und galt zu seiner Zeit als das modernste
Krankenhaus Europas. Als es 2010 seine
Pforten schloss, war die große Frage: Was wird
aus so einem riesigen Bau? Nach einer überaus
aufwendigen Renovierung beherbergen die historischen
Mauern nun die Cité de la Gastronomie,
Restaurants, das besagte Hotel Dieu, Geschäfte
und eine Art moderne Mini-Markthalle.
Streetfood auf höchstem Niveau
In der mit großem Aufwand angekündigten und
2019 eröffneten Cité de la Gastronomie grüßt
gleich als Erster Paul Bocuse als Pappaufsteller
neben seinem großen Herd. Die feine, raffinierte
französische Küche ist untrennbar mit seinem Namen
verbunden. Viele heute erfolgreiche Küchenchefs
aus aller Welt haben das renommierte Institut
Paul Bocuse hier in Lyon absolviert, die
Gastro-Elite von morgen muss sich für die Aufnahme
einem harten Wettbewerb stellen. Aber
auch ambitionierte Hobbyköche haben die Möglichkeit,
in der Kochschule des Instituts an der
Place Bellecour halb- und ganztägige Workshops
zu besuchen. Ebenso lecker sind die Käseworkshops
und Weinverkostungen als Teil des Kursprogramms.
À propos: Essen kann man dort auch.
Die Eleven der Kochschmiede zaubern Menüs
44 www.bvg-menzel.de
von höchstem Genuss. Weiter geht es zum Carré
d’Or, das „Goldene Viereck“ seitlich der Rue
Edouard Herriot, dem Zentrum des gehobenen
Einkaufs auf der Presquile, mit allen bekannten
französischen Marken von Streetwear bis Luxus.
Südlich der Place Bellecourt, dem drittgrößten
Platz Frankreichs, wird es im Quartier d’Ainay sogar
noch etwas gediegener, wo sich rund um das
Musée des Tissus Antiquitäten- und Interiorgeschäfte
ihrer zahlungskräftigen Kundschaft widmen.
Auf der Südspitze der Perrache-Halbinsel
thront das architektonisch spektakuläre Musée
des Confluences, das schon heute ein Wahrzeichen
des gleichnamigen Quartiers ist, baulich
aber wirkt, als wäre ein Ufo in der Nachbarschaft
gelandet Die xponate: viel Naturwissenschaftliches,
unter anderem auch Kurioses wie Meteoriten,
sibirische Tiger, Samurairüstungen und vieles
mehr. Wer in frischer Luft staunen, bummeln
und Musik genießen möchte, dem sei Les Puces
du Canal empfohlen. Auf diesem traditionellen
Flohmarkt lassen sich viele tolle Antiquitäten, Raritäten
und manchmal sogar noch ein Schnäppchen
entdecken. Empfehlenswert ist ein Besuch
am frühen Sonntagmorgen, wenn die Besucherzahl
noch übersichtlich und die Stimmung total
entspannt ist. Mehr Infos gibt es unter pucesducanal.com.
Auf den Spuren von Paul Bocuse,
zu Fuß!
In einer Stadt, deren berühmtestes Aushängeschild
Bocuse ist, dürfen natürlich auch Food Markets
nicht fehlen. Einmal muss man über den Super-
Markt schlechthin flanieren, der nach dem Meister
höchstpersönlich benannt ist (Les Halles de Lyon –
Paul Bocuse, 102 Cours Lafayette). Hier ist die
Käsehandlung La Mère Richard eine Legende, insbesondere
der Weichkäse Saint-Marcellin aus der
nahen Dauphiné gilt als perfekt gereift. Auch das
1880 gegründete Feinkostgeschäft Cellerier und
die Metzgerei Sibilia, die die berühmten Lyoner
Würste herstellt, sind Institutionen. Knapp 50
Händler bieten Feinkost und Lyonnaiser Spezialitäten
in höchster Qualität an, der eine frische Kaninchen
und Bresse-Hühner, der andere versetzt
Süßschnäbel in schokoladige Träume, ein Dritter
Obst und Gemüse oder exotische Gewürze. Aber
die Hallen sind nicht nur zum Einkaufen gedacht,
nach dem Flohmarktbesuch kann man sich hier
zum Austernessen niederlassen, weitere Fischgerichte
probieren, sowie Fleisch und Schinken kosten,
und das auch sonntags. Wer die Stadt weiter
kulinarisch erkunden möchte, dem sei die Außengastronomie
von La Commune empfohlen. Aufstrebende
Newcomer-Köche übertreffen sich hier gegenseitig
mit Kreationen aus Zutaten, die fast alle
aus der Gegend stammen.
Alles in geordneten Bahnen
Zu einer sportlichen Aktivität lädt das bekannte
Schwimmbad Centre Nautique Tony Betrand ein.
Am Ufer der Rhone gelegen, wurde es im Rahmen
der Bewerbung um die olympischen Sommerspiele
1968 erbaut. Bäume, Wiesen, etwas Grün sucht
man hier zwar vergebens, aber die futuristische
Beton-Landschaft und der Blick auf Fluss und Altstadt
sind überwältigend. Diese bezaubernde Stadt
bietet zu jeder Jahreszeit Highlights, die einen Besuch
wert sind. Festivals mit Musik und Tanz für
alle Geschmäcker, Die Nacht der Museen, Das
Filmfestival, Die Party für den neuen Beaujolais,
Das Lichterfest. Lyon, wenn es am schönsten ist.
Entdecken Sie das Savoir vivre : Only Lyon!
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen Genuss mit allen
Sinnen.
diese Seite:
der Meister höchstpersönlich
Text: Katja Weinheimer
Fotos: Katja Weinheimer, shutterstock
der Bergische Unternehmer 03 |22 45
HANDELSREGISTER
HRB 32558: ARICON Immobilien
GmbH, Solingen, Monhofer Feld
1 - 3, 42697 Solingen. Gesellschaft
mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 23.11.2021.
Geschäftsanschrift: Monhofer
Feld 1 - 3, 42697 Solingen. Gegenstand:
Der Kauf von bebauten
und unbebauten Grundstücken,
die Errichtung von Gebäuden auf
solchen Grundstücken, deren Nutzungsüberlassung,
insbesondere
deren Vermietung und Verwaltung.
Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine
Vertretungsregelung: Ist
nur ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer
bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer gemeinsam
mit einem Prokuristen
vertreten. Geschäftsführer: Manshadi,
Constantin Dehghan, Solingen,
*10.10.1984, einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis
im Namen der Gesellschaft mit sich
im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
15.02.2022 HRB 32555: OIuE Verwaltungs-GmbH,
Wuppertal, Hahnerberger
Straße 82, 42349 Wuppertal.
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung. Gesellschaftsvertrag vom
21.02.2018 Die Gesellschafterversammlung
vom 23.07.2021 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages
in § 1 Abs. (2) (Sitz) und mit
ihr die Sitzverlegung von Stolberg
(bisher Amtsgericht Aachen HRB
21858) nach Wuppertal beschlossen.
Geschäftsanschrift: Hahnerberger
Straße 82, 42349 Wuppertal. Gegenstand:
Der Erwerb und die Verwaltung
von Beteiligungen aller Art
an anderen Unternehmen sowie die
Übernahme von Geschäftsführungs-
tätigkeiten für andere Unternehmen
und alle damit im Zusammenhang
stehenden Geschäfte und Handlungen,
insbesondere die Beteiligung
als persönlich haftende Gesellschafterin
an der OIuE GmbH & Co. KG,
deren Gesellschaftszweck die Bewirtschaftung,
die Verwaltung und
die Verwertung des eigenen Vermögens
ist. Stammkapital: 25.000,00
EUR. Allgemeine Vertretungsregelung:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft
allein. Sind mehrere Geschäftsführer
bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsführer
gemeinsam mit einem Prokuristen
vertreten. Geschäftsführer: von Zitzewitz,
Julius, Schwelm, *07.10.1990;
von Zitzewitz, Jarislav, Schwelm,
*09.02.1990, jeweils einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr Geschäftsführer:
von Zitzewitz, Isabella, Stolberg,
*16.03.1931.
16.02.2022 HRB 32561: Smartbad
Remscheid GmbH, Remscheid, Hentzenallee
7C, 42897 Remscheid.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Gesellschaftsvertrag vom
11.01.2022. Geschäftsanschrift:
Hentzenallee 7C, 42897 Remscheid.
Gegenstand: Die Ausbesserung von
Schäden an Sanitäroberflächen, Beschichtung
von Sanitäroberflächen,
Reparatur von Badobjekten, Montage
von Möbelfertigteilen, Verkauf
von Badmöbeln, Sanitärartikeln und
Badaccessoires sowie Trockenbauarbeiten.
Stammkapital: 25.000,00
EUR. Allgemeine Vertretungsregelung:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft
allein. Sind mehrere Geschäftsführer
bestellt, so wird die Gesellschaft
durch die Geschäftsführer
gemeinsam vertreten. Geschäftsführer:
Mokstadt, Dennis, Remscheid,
*01.11.1982, mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
16.02.2022 HRB 32565: DSM drive.
speak.move Service GmbH, Wülfrath,
Tönisheider Str. 2, 42489 Wülfrath.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Gesellschaftsvertrag vom
03.02.2022. Geschäftsanschrift:
Tönisheider Str. 2, 42489 Wülfrath.
Gegenstand: Der Vertrieb von Medizin-
und Rehaprodukten und die zugehörigen
Dienstleistungen. Stammkapital:
25.000,00 EUR. Allgemeine
Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer
bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird
die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsführer
gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:
Kretschmann, Marcus Bernhard,
Wuppertal, *08.01.1995; Oeler,
Robert, Wuppertal, *18.02.1993,
jeweils einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
16.02.2022 HRB 32562: IdeeO Engineering
GmbH, Wuppertal, Bogenstraße
35, 42283 Wuppertal.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Gesellschaftsvertrag vom
30.12.2021. Geschäftsanschrift:
Bogenstraße 35, 42283 Wuppertal.
Gegenstand: Die Erbringung von
Engineeringdienstleistungen und
Geschäftsführungsdienstleistungen,
Consulting und das Halten von
Beteiligungen aller Art, ferner alle
damit zusammenhängenden und
den Gesellschaftszweck unmittelbar
oder mittelbar fördernden Geschäfte.
Stammkapital: 25.000,00 EUR.
Allgemeine Vertretungsregelung:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
so wird die Gesellschaft durch
zwei Geschäftsführer oder durch
einen Geschäftsführer gemeinsam
mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsführer: Büttner, Oliver,
Wuppertal, *19.12.1971, einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis
im Namen der Gesellschaft mit sich
im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
17.02.2022 HRA 25494: Ferox Schwabach
Grundstücksverwaltungs GmbH
& Co. KG, Wuppertal, Am Buschhäuschen
19, 42115 Wuppertal.
(Gegenstand des Unternehmens ist
das Halten und Verwalten eigenen
Immobilienvermögens.). Kommanditgesellschaft.
Geschäftsanschrift:
Am Buschhäuschen 19, 42115 Wuppertal.
Jeder persönlich haftende
Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich
haftender Gesellschafter:
Ferox Schwabach Verwaltungsgesellschaft
mbH, Wuppertal (Amtsgericht
Wuppertal HRB 32552), Die persönlich
haftende Gesellschafterin
Ferox Schwabach Verwaltungsgesellschaft
mit dem Sitz in Wuppertal
und ihre Gechäftsführer sind für
Rechtsgeschäfte zwischen der Komplementärin
und der Gesellschaft
von den Beschränkungen des § 181
BGB befreit. Einzelprokura mit der
Befugnis im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen oder
als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen mit der
Ermächtigung zur Veräußerung und
wein, sekt,
tee, spirituosen,
bier, wasser &
kohlensäure
bayreuther str. 50 c
42115 wuppertal
tel.: (0202) 30 50 85
weinquelle-hornig.de
125 JAHRE-HEIZOEL-VORST
Deutscher Ring 69 · 42327 Wuppertal · Telefon 744035
46 www.bvg-menzel.de
Unbenannt 2 1 10 12 12 14:47
Für die Aktualität, Korrektheit und
Vollständigkeit der Anlage kann vom
Verlag keine Gewähr übernommen
werden.
Belastung von Grundstücken: Roth,
Philipp, Wuppertal, *25.02.1983.
17.02.2022 HRB 32568: Daruma-
Ru GmbH, Solingen, Eiland 19-21,
42651 Solingen. Gesellschaft mit
beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 05.01.2022. Geschäftsanschrift:
Eiland 19-21, 42651
Solingen. Gegenstand: Herstellung,
Vertrieb, Import, Export, Groß- sowie
Einzelhandel mit Konsumgütern,
insbesondere Spielzeuge, Bücher,
Bekleidung und Dekorationsartikeln.
Stammkapital: 25.000,00 EUR.
Allgemeine Vertretungsregelung:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer
bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer gemeinsam
mit einem Prokuristen
vertreten. Geschäftsführer: Bartsch,
Vanessa, Remscheid, *02.12.1991;
Birkner, Sarah Beatrix, Solingen,
*13.04.1991; Jung, Nadine, Remscheid,
*06.10.1979; Schlemper,
Janna Laura, Solingen, *08.02.1992,
jeweils einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
18.02.2022 HRB 32571: RIO GmbH,
Wuppertal, Franzenstr. 10, 42105
Wuppertal. Gesellschaft mit beschränkter
Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 11.11.2021. Geschäftsanschrift:
Franzenstr. 10, 42105
Wuppertal. Gegenstand: Der internationale
An- und Verkauf, der Imund
Export, die Reparatur sowie
die Gravierung von bzw. mit Altgold
und Gold, Schmuckwaren und Edelmetallen.
Stammkapital: 25.000,00
EUR. Allgemeine Vertretungsregelung:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft
allein. Sind mehrere Geschäftsführer
bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsführer
gemeinsam mit einem Prokuristen
vertreten. Geschäftsführer: Güzel,
Yilmaz, Wuppertal, *08.09.1971,
einzelvertretungsberechtigt mit der
Befugnis im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
18.02.2022 HRB 32572: Stalmat
GmbH, Wuppertal, Vogelsangstraße
71, 42109 Wuppertal. Gesellschaft
mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 13.12.2021. Geschäftsanschrift:
Vogelsangstraße
71, 42109 Wuppertal. Gegenstand:
Die Erbringung von Dienstleistungen
im Bereich Wärmedämmverbundsystem,
Maler- und Entrostungsarbeiten
und weitere Bauarbeiten.
Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine
Vertretungsregelung: Ist
nur ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer
bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer gemeinsam
mit einem Prokuristen
vertreten. Geschäftsführer: Paszko-
Podobas, Adriana Kamilla, Mainz,
*21.11.1960; Podobas, Andre, Mainz,
*29.08.1960, jeweils einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
21.02.2022 HRB 32574: Schmelzer
Vermögensverwaltung GmbH, Solingen,
Parallelstraße 6, 42719 Solingen.
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung. Gesellschaftsvertrag vom
21.01.2022. Geschäftsanschrift: Parallelstraße
6, 42719 Solingen. Gegenstand:
Das Halten und Verwalten
von eigenem Vermögen und Beteiligungen
an anderen Gesellschaften
sowie alle damit im Zusammenhang
stehenden Geschäfte, insbesondere
auch die Konzernsteuerung und -verwaltung.
Stammkapital: 25.000,00
EUR. Allgemeine Vertretungsregelung:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft
allein. Sind mehrere Geschäftsführer
bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsführer
gemeinsam mit einem Prokuristen
vertreten. Geschäftsführer: Schmelzer,
Dietrich, Solingen, *14.09.1982,
einzelvertretungsberechtigt mit der
Befugnis im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
22.02.2022 HRA 25498: Sempacon
GmbH & Co. KG, Haan, Steinkulle 8b,
42781 Haan. Kommanditgesellschaft.
Geschäftsanschrift: Steinkulle 8b,
42781 Haan. Jeder persönlich haftende
Gesellschafter vertritt einzeln.
Jeder persönlich haftende Gesellschafter
sowie dessen jeweilige Geschäftsführer
sind befugt, im Namen
der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Persönlich haftender Gesellschafter:
Sempacon Verwaltungs GmbH,
Hilden (Amtsgericht Düsseldorf HRB
83127). Der Sitz ist von Hilden (bisher
Amtsgericht Düsseldorf, HRA
24900) nach Haan verlegt.
22.02.2022 HRB 32579: Hahn Grundbesitz
GmbH, Wuppertal, Katernberger
Straße 41, 42115 Wuppertal.
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung. Gesellschaftsvertrag vom
31.07.2019. Geschäftsanschrift: Katernberger
Straße 41, 42115 Wuppertal.
Gegenstand: Der Erwerb und
die Verwaltung von Grundbesitz.
Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine
Vertretungsregelung: Ist
nur ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
so wird die Gesellschaft durch
zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:
Hahn, Stefan, Remscheid,
*23.04.1965, einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Einzelprokura: Hahn, Lara-Milena,
Remscheid, *20.01.1998;
Händeler-Hahn, Claudia, Remscheid,
*19.12.1964.
23.02.2022 HRB 32580: Bruhn Consulting
Holding GmbH, Remscheid,
Burger Straße 236, 42859 Remscheid.
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 16.11.2021. Geschäftsanschrift:
Burger Straße 236, 42859 Remscheid.
Gegenstand: Die Funktion
einer Holding durch den Erwerb
und das Halten von Beteiligungen
an anderen Unternehmen und die
Führung ihrer Geschäfte. Stammkapital:
25.000,00 EUR. Allgemeine
Vertretungsregelung: Ist nur ein
Geschäftsführer bestellt, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so
wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsführer
gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:
Bruhn, Fuad, Remscheid,
*21.09.1975, einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis im Namen
der Gesellschaft mit sich im eigenen
Das Traditionsunternehmen
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Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
23.02.2022 HRB 32582: Kansoy
GmbH, Erkrath, Ludenberger Straße
30, 40699 Erkrath. Gesellschaft
mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 21.12.2021. Geschäftsanschrift:
Ludenberger Straße
30, 40699 Erkrath. Gegenstand:
Der Handel mit Waren aller Art, insbesondere
mit Textilien, Haus- und
Gartenbedarf, Sport- und Spielartikeln
sowie Hygiene- und Medizinbedarf
im Groß- und Einzelhandel, die
Herstellung von Textilien, Musik- &
Filmproduktion und das Betreiben
einer Werbeagentur. Stammkapital:
25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung:
Ist nur ein Geschäftsführer
bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsführer
gemeinsam mit einem Prokuristen
vertreten. Geschäftsführer:
Usta, Serkan, Erkrath, *25.04.1976,
einzelvertretungsberechtigt mit der
Befugnis im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
24.02.2022 HRB 32589: THE KNOW-
LEDGE HOUSE GmbH, Wuppertal,
Breite Straße 22, 40213 Düsseldorf.
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung. Gesellschaftsvertrag vom
30.12.2021. Geschäftsanschrift:
Breite Straße 22, 40213 Düsseldorf.
Gegenstand: Die Beratung zu
und Ausführung von medizinischen
und pharmazeutischen Forschungsprojekten
und Holding für einen
Online-Marktplatz. Stammkapital:
25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung:
Ist nur ein Geschäftsführer
bestellt, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
so wird die Gesellschaft durch zwei
Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:
Dr. Trübel, Hubert
Karl-Friedel, Wuppertal, *07.12.1964,
einzelvertretungsberechtigt mit der
Befugnis im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
28.02.2022 HRB 32590: GHM Top-
Co GmbH, Remscheid, Tenter Weg
2-8, 42897 Remscheid. Gesellschaft
mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 22.06.2021
mit Änderung vom 20.12.2021. Die
Gesellschafterversammlung vom
09.02.2022 hat die Änderung des
Gesellschaftsvertrages in Ziffer 2.
(Sitz) und Ziffer 10.1 (Beirat) und mit
ihr die Sitzverlegung von Hamburg
(bisher Amtsgericht Hamburg HRB
171025) nach Remscheid beschlossen.
Geschäftsanschrift: Tenter Weg
2-8, 42897 Remscheid. Gegenstand:
Der Erwerb, die Verwaltung und
die Veräußerung von Beteiligungen
an anderen Unternehmen; erlaubnispflichtige
Tätigkeiten, insbesondere
nach dem Kreditwesengesetz,
sind grundsätzlich ausgenommen.
Stammkapital: 125.000,00 EUR. Allgemeine
Vertretungsregelung: Ist
nur ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
so wird die Gesellschaft durch
zwei Geschäftsführer oder durch
einen Geschäftsführer gemeinsam
mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsführer: Dr. Lamprecht,
Axel, Lübeck, *08.05.1970, mit der
Befugnis im Namen der Gesellschaft
mit sich als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
28.02.2022 HRB 32592: MK Beratungsagentur
UG (haftungsbeschränkt),
Solingen, Friedrich-Ebert-
Str. 69, 42719 Solingen. Gesellschaft
mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 03.02.2022. Geschäftsanschrift:
Friedrich-Ebert-Str.
69, 42719 Solingen. Gegenstand:
Beratung, Schulung und Vertrieb
von Wellnessmittel; Vermittlung von
Patienten zu Fachärzten, Fachkliniken
und Ästhetikzentren im Ausland;
Unternehmensberatung, Arbeitsvermittlung,
Unternehmensschulung,
Bildungsberatung; Beratung und
Schulung über Photovoltaiktechnik.
Stammkapital: 250,00 EUR. Allgemeine
Vertretungsregelung: Ist nur
ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
so wird die Gesellschaft durch die
Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Geschäftsführer: Korkmaz,
Murat, Essen, *15.09.1973, mit der
Befugnis im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
01.03.2022 HRB 32603: MOONDOG
GmbH, Wuppertal, Mirker Straße
37, 42105 Wuppertal. Gesellschaft
mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 16.02.2022. Geschäftsanschrift:
Mirker Straße 37,
42105 Wuppertal. Gegenstand: Der
Erwerb, das Halten, das Veräußern
und die Verwaltung von Beteiligungen
an Handelsgesellschaften
und von sonstigen Vermögensgegenständen
sowie die Verwaltung
eigenen Vermögens. Stammkapital:
25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung:
Ist nur ein Geschäftsführer
bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird
die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsführer
gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:
Gruschka, Lena, Wuppertal,
*13.12.1984; Kramer, Johannes,
Wuppertal, *19.02.1984; Wachsener,
Tim, Wuppertal, *08.07.1991, jeweils
einzelvertretungsberechtigt mit der
Befugnis im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
01.03.2022 HRB 32599: MCG GmbH,
Velbert, Nevigeser Str. 30, 42551
Velbert. Gesellschaft mit beschränkter
Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 17.12.2021. Geschäftsanschrift:
Nevigeser Str. 30, 42551 Velbert. Gegenstand:
Der Betrieb von Wettbüros.
Stammkapital: 25.000,00 EUR.
Allgemeine Vertretungsregelung:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
so wird die Gesellschaft durch
zwei Geschäftsführer oder durch
einen Geschäftsführer gemeinsam
mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsführer: Genc, Merih Can,
Velbert, *05.10.1996, einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
02.03.2022 HRB 32607: BLOK Bau
GmbH, Wuppertal, Obergrünewalder
Straße 16, 42103 Wuppertal.
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Das Justizministerium des Landes
NRW veröffentlicht unter der Internet-
Adresse www.insolvenzenbekanntmachungen.de
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Insolvenzverfahren.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Gesellschaftsvertrag vom
02.02.2022. Geschäftsanschrift:
Obergrünewalder Straße 16, 42103
Wuppertal. Gegenstand: Die Planung
von Wohn-, Geschäfts-, Hotel-
und öffentlichen Gebäuden im
In- und Ausland, die Durchführung
von Bauvorhaben, alle zur Baureifmachung
erforderlichen Arbeiten
(Abrissarbeiten, Sanierungen und
Renovierungen), An- und Verkauf
von Grundstücken und grundstücksgleichen
Rechten sowie der Im- und
Export von Waren verschiedener Art
(insbesondere von Baumaterialien,
Einrichtungsgegenständen und Möbeln).
Stammkapital: 25.000,00 EUR.
Allgemeine Vertretungsregelung: Ist
nur ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
so wird die Gesellschaft durch
zwei Geschäftsführer oder durch
einen Geschäftsführer gemeinsam
mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsführer: Karabulut, Gökhan,
Wuppertal, *31.03.1978, einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis
im Namen der Gesellschaft mit sich
im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
03.03.2022 HRB 32610: S&F Bauwerk
Generalbau und Sanierung UG
(haftungsbeschränkt), Mettmann,
Gottfried-Keller-Straße 1, 40822
Mettmann. Gesellschaft mit beschränkter
Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 02.02.2022. Geschäftsanschrift:
Gottfried-Keller-Straße 1,
40822 Mettmann. Gegenstand: Die
Bausanierung und Bauschadenbeseitigung
im Innenbereich sowie
der Innenausbau, insbesondere
Maler-, Fliesen- und Putzarbeiten
sowie Trockenbau, Bodenarbeiten,
Türen und Fenstermontage. Stammkapital:
5.000,00 EUR. Allgemeine
Vertretungsregelung: Ist nur ein
Geschäftsführer bestellt, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
so wird die Gesellschaft durch zwei
Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:
Stammen, Marcel,
Düsseldorf, *23.11.1990, einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis
im Namen der Gesellschaft mit sich
im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
04.03.2022 HRB 32611: Kochs Tooling
GmbH, Wuppertal, Cronenfelder
Straße 15-21, 42349 Wuppertal.
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung. Gesellschaftsvertrag vom
20.05.2020 Die Gesellschafterversammlung
vom 31.01.2022 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages
in § 1 und § 2 und mit ihr die
Firmenänderung, die Gegenstandsänderung
und die Sitzverlegung von
Köln (bisher Amtsgericht Köln HRB
107114) nach Wuppertal beschlossen.
§ 5 Abs. 3 und 4 des Gesellschaftsvertrages
wurden ersatzlos
gestrichen. Geschäftsanschrift:
Cronenfelder Straße 15-21, 42349
Wuppertal. Gegenstand: a) Die Entwicklung,
die werkzeugbezogenen
Dienstleistungen, die Konstruktion,
schränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 16.02.2022. Geschäftsanschrift:
Mirker Straße 37, 42105
Wuppertal. Gegenstand: Der Erwerb,
das Halten, das Veräußern und die
Verwaltung von Beteiligungen an
Handelsgesellschaften und von
sonstigen Vermögensgegenständen
sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
Stammkapital: 25.000,00
EUR. Allgemeine Vertretungsregelung:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft
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die Fertigung, der Handel und der
Vertrieb von Werkzeugen für die
Stanz- und Umformtechnik sowie
Anlagen, b) die Herstellung, der
Vertrieb und der Handel von Erzeugnissen
aus Metall, Kunststoff
oder Materialien anderer Art, c) der
Erwerb, der Verkauf und die Verwaltung
von Beteiligungen. Stammkapital:
25.000,00 EUR. Allgemeine
Vertretungsregelung: Ist nur ein
Geschäftsführer bestellt, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
so wird die Gesellschaft durch zwei
Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten. Nicht
mehr Geschäftsführer: Zander, Kerstin,
Berlin, *27.01.1970. Bestellt als
Geschäftsführer: Rieder, Christian,
Köln, *08.03.1972; Schmittenberg,
Yvonne, Wuppertal, *11.11.1963, jeweils
einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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07.03.2022 HRB 32618: STEED GmbH,
Wuppertal, Mirker Straße 37, 42105
Wuppertal. Gesellschaft mit beallein.
Sind mehrere Geschäftsführer
bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsführer
gemeinsam mit einem Prokuristen
vertreten. Geschäftsführer: Gruschka,
Lena, Wuppertal, *13.12.1984,
einzelvertretungsberechtigt mit der
Befugnis im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
07.03.2022 HRA 25503: Pfeil Sternstraße
3 GmbH & Co. KG, Solingen,
Dieselstraße 87, 42719 Solingen.
(Vermögensverwaltung,
insbesondere Verwaltung eigener
und fremder Immobilienvermögen.).
Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift:
Dieselstraße 87, 42719
Solingen. Jeder persönlich haftende
Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich
haftender Gesellschafter:
Pfeil Sternstraße 3 Verwaltungs
GmbH, Solingen (Amtsgericht Wuppertal
HRB 32614), mit der Befugnis
-auch für jeden Geschäftsführer-, im
Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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07.03.2022 HRA 25503: Pfeil Sternstraße
3 GmbH & Co. KG, Solingen,
Dieselstraße 87, 42719 Solingen.
(Vermögensverwaltung,
insbesondere Verwaltung eigener
und fremder Immobilienvermögen.).
Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift:
Dieselstraße 87, 42719
Solingen. Jeder persönlich haftende
Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich
haftender Gesellschafter:
Pfeil Sternstraße 3 Verwaltungs
GmbH, Solingen (Amtsgericht Wuppertal
HRB 32614), mit der Befugnis
-auch für jeden Geschäftsführer-, im
Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
09.03.2022 HRB 32621: MGI Finance
GmbH, Erkrath, c/o Martin Gudowski,
Heinrich-Heine-Str. 22, 40699
Erkrath. Gesellschaft mit beschränkter
Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 24.02.2022. Geschäftsanschrift:
c/o Martin Gudowski,
Heinrich-Heine-Str. 22, 40699 Erkrath.
Gegenstand: Das Eingehen
von Stillhaltergeschäften zur Erzielung
von Einnahmen und die Anlage
des Gesellschaftsvermögens
in Termingeschäften, Vermögensanlagen
und Finanzinstrumenten
aller Art sowie der Erwerb, die
Verwaltung und die Verwertung
von Beteiligungen an anderen Unternehmen
im eigenen Namen, auf
eigene Rechnung, nicht für Dritte
und unter Ausschluss von Tätigkeiten,
die einer Erlaubnis, insbesondere
nach dem Kreditwesengesetz
(KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch
(KAGB), bedürfen. Gegenstand
des Unternehmens ist
der Kauf von bebauten und unbebauten
Grundstücken im eigenen
Namen und auf eigene Rechnung,
die Errichtung von Gebäuden auf
solchen Grundstücken, deren Nutzungsüberlassung,
insbesondere
deren Vermietung und Verwaltung,
sowie deren sonstige Verwertung
sowie die Beteiligung an Gesellschaften
die den vorgenannten
Untemehmensgegenstand (ganz
oder teilweise) erfüllen. Stammkapital:
25.000,00 EUR. Allgemeine
Vertretungsregelung: Ist nur ein
Geschäftsführer bestellt, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
so wird die Gesellschaft durch zwei
Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:
Gudowski, Martin Josef,
Erkrath, *10.09.1980, einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis
im Namen der Gesellschaft mit sich
im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
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VORSCHAU
Im April 2022
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Titel: Chancen in der Krise
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Steuern, Recht, Versicherungen
IMPRESSUM
Herausgeber und Eigentümer:
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42899 Remscheid
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Preisliste Nr. 07, ab 1. Januar 2022
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