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Erinnerungen an Lauterbach, Kreis Reichenbach in Schlesien

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Schlesier <strong>an</strong> die Worte des großen schlesischen Dichters Holtei täglich dachten: „Suste nischt, ock<br />

heem“. Der Wunsch sollte ihnen nicht erfüllt werden. Die Menschen, die am meisten unter der Willkür<br />

der Vertreibung zu leiden hatten, s<strong>in</strong>d nicht mehr unter uns. Wir s<strong>in</strong>d gefordert diese Verbrechen <strong>an</strong><br />

unserem schlesischen Volk niemals <strong>in</strong> Vergessenheit geraten zu lassen, so wie fast täglich <strong>in</strong> den<br />

Medien <strong>an</strong> die Untaten des Naziregimes er<strong>in</strong>nert wird. Und den Polen muss <strong>in</strong> Geschichtsbuch<br />

geschrieben werden, sie waren <strong>in</strong> der schrecklichen Zeit nicht nur Opfer, sondern unterschieden sich<br />

<strong>in</strong> ihrem grausamen Verhalten gegenüber den Deutschen <strong>in</strong> ihrer Heimat nicht von den deutschen<br />

Tätern, die ihnen Leiden zugefügt hatten. Es ist e<strong>in</strong> Sk<strong>an</strong>dal, dass noch nach sechzig Jahren<br />

polnische Politiker nicht den Weg zur Wahrheit und zum eigenen Schuldbekenntnis gefunden haben.<br />

Das Dorf <strong>Lauterbach</strong>.<br />

<strong>Lauterbach</strong> gehört mit den Dörfern Groß-Ellguth, Guhlau und Girlachsdorf zu den vier<br />

Ostr<strong>an</strong>dsiedlungen der Eichberge. Während aber die Gemarkung Girlachsdorf bereits<br />

oberhalb der 240 m Horizontalen ( der ehemaligen Waldgrenze) zu liegen kommt, also se<strong>in</strong>e<br />

Entstehung e<strong>in</strong>er Rodung verd<strong>an</strong>kt, s<strong>in</strong>d die drei <strong>an</strong>deren Orte als unterhalb der 240m<br />

Horizontalen als ehemalige slawische Siedlungen mit nur zusätzlicher Rodung aufzufassen.<br />

Der deutsche Name <strong>Lauterbach</strong> ändert dar<strong>an</strong> nichts. Das Dorf hat se<strong>in</strong>e Parallele nicht <strong>in</strong> den<br />

Reihendörfern des Peilekreises, sondern bei den Dörfern Heidersdorf und Jord<strong>an</strong>smühl der<br />

Ebene, die auch örtlich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Zuge liegen. Während Guhlau als älteste slawische Siedlung<br />

dieser L<strong>an</strong>dschaft <strong>an</strong>gesehen werden muss, s<strong>in</strong>d <strong>Lauterbach</strong>, Groß-Ellguth als zeitlich letzte<br />

slawische Siedlungen gegen das Gebirgsvorl<strong>an</strong>d entst<strong>an</strong>den, erst im 13. Jahrhundert. Dabei<br />

muss <strong>Lauterbach</strong> mit se<strong>in</strong>er Nordgemarkung als typische Hagl<strong>an</strong>dschaft betrachtet werden.<br />

Die zusätzliche Rodung ist also unbedeutend.<br />

Die Dorflage als Bachr<strong>an</strong>dsiedlung <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit dem deutschen Namen gab<br />

Ver<strong>an</strong>lassung, dass das Dorf von Trebl<strong>in</strong> zu den deutschen Dörfern vor 1419 gegründet zu<br />

rechnen sei, d.h. zu den Reihendörfern des Peilekreises. Dem widerspricht aber die Struktur<br />

der Gemarkung. E<strong>in</strong> Blick auf das Messtischblatt beweist es. Alle Feldwege stechen re<strong>in</strong><br />

konstruktiv-l<strong>in</strong>ear <strong>in</strong> fast durchgehend nordsüdlicher Richtung <strong>in</strong>s Gelände. E<strong>in</strong> untrüglicher<br />

Beweis, dass auf diesem Boden im 19. Jahrhundert e<strong>in</strong>e Ackerseparation stattgefunden hat,<br />

dass also die Ackerflur vordem <strong>in</strong> Gemengelage ausget<strong>an</strong> war, also <strong>in</strong> Gew<strong>an</strong>nen lag wie bei<br />

allen Dörfern (Großgemarkungen der schlesischen Ackerebene) Die heutige separierte Flur<br />

von <strong>Lauterbach</strong> lässt ke<strong>in</strong>en Schluss mehr auf die ehemalige Gew<strong>an</strong>nverteilung zu. Sie ist<br />

siedlungstechnisch ohne Wert. Nur e<strong>in</strong>es ist <strong>in</strong> <strong>Lauterbach</strong> unverändert geblieben: Die<br />

Gemarkungsgrenze. Sie alle<strong>in</strong> k<strong>an</strong>n über die Frühzeit Aufschluss geben und damit die<br />

Geschichte des Dorfes erhellen. Das Ergebnis der Analyse der Gemarkungsgrenze ist recht<br />

<strong>in</strong>teress<strong>an</strong>t. Nicht nur für die örtlichen Verhältnisse, sondern für e<strong>in</strong>e Reihe ähnlich gelagerter<br />

Fälle <strong>in</strong> <strong>Schlesien</strong> überhaupt.<br />

Betrachten wir also zunächst das Grenzbild und die sich daraus ergebende Problematik, um<br />

d<strong>an</strong>n die urkundlichen Nachrichten über das Dorf <strong>in</strong> E<strong>in</strong>kl<strong>an</strong>g damit zu br<strong>in</strong>gen. Die<br />

Westgrenze der Gemarkung gegen Stoschendorf ist e<strong>in</strong>e natürliche Grenze, nämlich der<br />

nördliche Bergstock der Eichberge mit der Höhe 355,4. Die Grenze selber folgt aber nicht der<br />

Kamml<strong>in</strong>ie, sondern schließt den Berggipfel für <strong>Lauterbach</strong> e<strong>in</strong>. Die Nichtbeachtung der<br />

Wasserscheide gibt der Grenzführung e<strong>in</strong>en aktiven Zug.<br />

Der natürlich Abschluss der Grenze im Süden war die Senke zwischen der Höhe 355,4 und<br />

dem L<strong>in</strong>denberge, die der Straße 151 folgt. Hier muss e<strong>in</strong>e neuzeitliche Grenzkorrektur erfolgt<br />

se<strong>in</strong>. Jagen 13 im W<strong>in</strong>kel zwischen der Straße 151 ist gemarkungsfremd. Die ursprüngliche<br />

Grenze , das ist die E<strong>in</strong>mündung der West- <strong>in</strong> die Südgrenze der Gemarkung ist noch klar<br />

erkennbar e<strong>in</strong>mal <strong>in</strong> der Ostabschwenkung der Westgrenze vor der Straße 151 zum <strong>an</strong>deren <strong>in</strong><br />

dem l<strong>in</strong>earen Abbruch der Südgrenze mit dem vertikalen Auftreffen auf die Chaussee nach<br />

Groß-Ellguth. Die Grenzkorrektur muss im Zusammenh<strong>an</strong>g mit dem Straßenbau gesehen<br />

werden.<br />

Die Westgrenze biegt im Norden am Wege Stoschendorf-<strong>Lauterbach</strong> rechtw<strong>in</strong>klig ab. Dabei<br />

bildet sich, wenn m<strong>an</strong> die <strong>an</strong>schließende Westgrenze der Jentschwitzer Flur mit <strong>in</strong> Betracht<br />

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