Hinter dem Horizont - Nord-Handwerk
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haNdwerkskaMMer :: schwerin<br />
Finanzkontrolle schwarzarbeit<br />
Gemeinsam gegen schwarze Schafe<br />
in unregelmäßigen abständen kontrollieren die hauptzollämter unangekündigt baustellen im land, um schwarzarbeit<br />
und illegale beschäftigung aufzudecken. dies geschieht auch im interesse der gesetzestreuen betriebe und<br />
arbeitnehmer. Für alle betriebe am bau gelten Mitwirkungspflichten bei diesen kontrollen, die jeder kennen sollte.<br />
Mehr als 90 Beamte des Hauptzollamtes<br />
Stralsund haben kürzlich eine<br />
Woche lang rund 1.400 Arbeiter von 547<br />
Firmen auf Baustellen in ganz Mecklenburg-Vorpommern<br />
kontrolliert. Dabei<br />
wurden Verstöße festgestellt, die sich auf<br />
die Nichteinhaltung des Mindestlohnes,<br />
Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit<br />
bezogen.<br />
In einem Informationsflyer weist das<br />
Bündnis gegen Schwarzarbeit und illegale<br />
Beschäftigung in der Bauwirtschaft, <strong>dem</strong><br />
auch der Zentralverband des Baugewerbes<br />
angehört, auf die Mitwirkungspflichten<br />
der am Bau beteiligten Betriebe bei<br />
solchen Kontrollen hin. Die Finanzkontrolle<br />
Schwarzarbeit prüfe Baustellen und<br />
Geschäftsräume von Unternehmen und<br />
Selbstständigen. Sie kontrollieren unter<br />
anderem,<br />
• ob Arbeitgeber ihren Meldepflichten<br />
nachgekommen sind, Sozialleistungen<br />
nach <strong>dem</strong> SGB II und III zu Unrecht<br />
bezogen wurden,<br />
• die Angaben des Arbeitgebers, die für<br />
Sozialleistungen nach <strong>dem</strong> SGB III<br />
34 <strong>Nord</strong><strong>Handwerk</strong> November 2011<br />
erheblich sind, zutreffend bescheinigt<br />
wurden,<br />
• bei ausländischen Arbeitnehmern die<br />
erforderlichen Aufenthaltstitel vorliegen<br />
und diese Arbeitnehmer nicht zu<br />
ungünstigeren Arbeitsbedingungen als<br />
vergleichbare inländische Arbeitnehmer<br />
beschäftigt werden,<br />
• die Arbeitsbedingungen nach <strong>dem</strong><br />
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (unter<br />
anderem Mindestlohn) eingehalten<br />
werden.<br />
• Die Prüfungen können jederzeit auf<br />
jeder beliebigen Baustelle stattfinden.<br />
Auch zurückliegende Zeiträume werden<br />
geprüft. Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />
sind gesetzlich verpflichtet,<br />
Kontrollen zuzulassen und die Prüfer<br />
zu unterstützen. Sie müssen die erforderlichen<br />
Auskünfte erteilen, Unterlagen<br />
vorlegen und das Betreten der<br />
Grundstücke und der Geschäftsräume<br />
des Arbeitgebers und der Baustelle<br />
dulden.<br />
Unterlagen, die vorgelegt bzw.<br />
bereitgehalten werden müssen:<br />
Foto: Archiv<br />
• Arbeitnehmer: der Personalausweis/<br />
Pass oder Passersatz/Ausweisersatz.<br />
Die Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweises<br />
ist weggefallen. Dafür<br />
sind seit <strong>dem</strong> 1.1.2009 Arbeitnehmer und<br />
Selbstständige bei der Erbringung von<br />
Dienst- oder Werkleistungen gemäß § 2a<br />
Abs. 1 des Schwarzarbeitsgesetzes nunmehr<br />
verpflichtet, ihren Personalausweis, Pass,<br />
Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen<br />
und den Behörden der Zollverwaltung auf<br />
Verlangen vorzulegen. Vorsätzliche und<br />
fahrlässige Zuwiderhandlungen von Arbeitnehmern<br />
und Selbstständigen sind mit<br />
Bußgeld bedroht.<br />
• Arbeitgeber:Arbeitszeitnachweise,<br />
Hinweis auf Mitführungs- und<br />
Vorlagepflicht von Ausweispapieren.<br />
Arbeitgeber sind verpflichtet, Beginn, Ende<br />
und Dauer der täglichen Arbeitszeit sowie<br />
Pausen der Arbeitnehmer aufzuzeichnen<br />
und diese Aufzeichnungen mindestens<br />
zwei Jahre aufzubewahren.<br />
Der Arbeitgeber hat jeden seiner<br />
Arbeitnehmer gemäß § 2a Abs. 2 des<br />
Schwarzarbeitsgesetzes nachweislich<br />
und schriftlich auf die Mitführungs-<br />
und Vorlagepflicht von Ausweispapieren<br />
hinzuweisen, diesen Hinweis für die<br />
Dauer der Erbringung der Dienst- oder<br />
Werkleistungen aufzubewahren und auf<br />
Verlangen bei den Prüfungen vorzulegen.<br />
Vorsätzliche und fahrlässige Zuwiderhandlungen<br />
von Arbeitgebern sind mit<br />
Bußgeld bedroht.