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Leo Juli | August 2022

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gesellschaft 41<br />

In Lille ergänzte er, verschiedene Untersuchungen<br />

hätten gezeigt, dass dies<br />

„sehr liebevolle Beziehungen seien“, die<br />

Kindern zugute kämen. Schon länger<br />

wird in Deutschland an einer Reform des<br />

Abstammungsrechts gearbeitet. Derzeit<br />

gibt es zur Elternschaft keine gesetzliche<br />

Regelung für ein verheiratetes Frauen-<br />

Paar, weshalb ein adoptionsähnliches<br />

Verfahren für die nicht-leibliche Mutter<br />

erforderlich ist, bevor das Neugeborene<br />

zwei Elternteile hat. Mit dieser Ungleichbehandlung<br />

beschäftigt sich derzeit auch<br />

das Verfassungsgericht in Karlsruhe.<br />

DRUCK AUF POLEN UND UNGARN<br />

NACH EUGH-URTEIL<br />

Deutschland unterstützt nach den Worten<br />

Buschmanns zudem eine EU-Initiative,<br />

die Elternschaft in Regenbogenfamilien<br />

europaweit anzuerkennen. „Das ist eine<br />

Frage der Menschlichkeit und auch<br />

eine Frage der Akzeptanz“, betonte<br />

der FDP-Politiker. Frankreich will das<br />

Thema in diesem Halbjahr unter seinem<br />

EU-Ratsvorsitz vorantreiben. Der französische<br />

Justizminister Eric Dupond-<br />

Moretti sagte am Rande der Beratungen<br />

in Lille, dies sei vor allem zum Wohl der<br />

betroffenen Kinder:<br />

„Wenn eine Familie mit<br />

gleichgeschlechtlichen Eltern<br />

in ein anderes europäisches<br />

Land umzieht, muss die<br />

Elternschaft auch dort<br />

anerkannt werden.“<br />

Das erleichtere es dem Paar<br />

etwa, ihr Kind in einer Schule<br />

in dem jeweiligen Land<br />

anzumelden oder im Notfall<br />

eine Krankenhaus-Behandlung<br />

zu veranlassen. Widerstand<br />

bei dem Vorhaben droht aus<br />

Ungarn und Polen. Beide<br />

Länder hatten in der Vergangenheit<br />

Gesetze gegen Regenbogenfamilien<br />

und Homosexuelle erlassen.<br />

Auch auf EU-Ebene blockierten die<br />

beiden Länder wiederholt entsprechende<br />

Initiativen.<br />

Der Europäische Gerichtshof (EuGH)<br />

in Luxemburg hatte erst vor Weihnachten<br />

die Rechte gleichgeschlechtlicher Ehepaare<br />

und von deren Kindern gestärkt. In<br />

dem Fall ging es beispielhaft um ein<br />

bulgarisch-britisches lesbisches Ehepaar.<br />

Die Frauen lebten zusammen in Spanien,<br />

eine von ihnen bekam dort 2019 ein Kind.<br />

Der EuGH wies Bulgarien an, ebenfalls<br />

die rechtliche Elternschaft beider Mütter<br />

anzuerkennen. Das südosteuropäische<br />

Land hatte argumentiert, es widerspreche<br />

den Regeln des Landes, eine Geburtsurkunde<br />

mit zwei Müttern auszustellen.<br />

FOTO: DURSUN AYDEMIR / ANADOLU<br />

AGENCY / ANADOLU AGENCY VIA AFP<br />

Marco Buschmann, Justizminister von Deutschland (r) und sein französischer<br />

Amtskollege Eric Dupond-Moretti (l) beim Treffen der EU-Justizminister in Brüssel<br />

KINDESWOHL STEHT AN ERSTER<br />

STELLE<br />

Justizminister Buschmann rief alle Gegner<br />

des Vorhabens auf, die europäische Rechtsprechung<br />

zu achten, denn: Der EuGH<br />

wird letztlich auch Ungarn und Polen<br />

zwangsweise davon überzeugen, dass<br />

mehr Familie immer besser ist als weniger<br />

Familie. Jedenfalls aus der Perspektive<br />

ihrer Schutzbefohlenen, also derjenigen,<br />

für deren Wohl sich doch besonders Konservative<br />

immer mit Verve in die Bresche<br />

schmeißen: die Kinder. *AFP/ck<br />

Wir helfen und<br />

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