Das Stadtgespräch Ausgabe August 2022 auf Mein Rheda-Wiedenbrück
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E<br />
Erholungsbeihilfen für<br />
Arbeitnehmer – Eine Alternative<br />
zum Urlaubsgeld<br />
Erholungsbeihilfen stellen Leistungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer<br />
und deren Familienangehörigen dar. Sie werden zweckgebunden<br />
für einen Erholungsurlaub oder eine Erholungskur gewährt. Die<br />
Erholungsbeihilfen gehören zwar grundsätzlich zum steuerpflichtigen<br />
Arbeitslohn. Werden diese aber im zeitlichen Zusammenhang mit einer<br />
Erholungsmaßnahme, wie zum Beispiel dem Sommerurlaub, gezahlt,<br />
können sie mit 25% pauschaler Lohnsteuer belegt werden. Der Arbeitgeber<br />
trägt diese Pauschalsteuer mit der Folge, dass die Beihilfen bei dem<br />
Arbeitnehmer nicht mehr besteuert werden. Aufgrund der Lohnsteuerpauschalierung<br />
entfällt auch die Sozialversicherungspflicht.<br />
Als zeitlicher Zusammenhang wird ein Zeitraum von drei Monaten<br />
vor oder nach der Erholungsmaßnahme angesehen. Dieser zeitliche Zusammenhang<br />
genügt auch als Nachweis der Erholungsbeihilfe.<br />
Es ist im Übrigen nicht erforderlich, dass die Arbeitnehmer tatsächlich<br />
eine Urlaubsreise durchführen. Die Pauschalierung der Lohnsteuer<br />
wird auch gewährt, wenn die Arbeitnehmer ihren Urlaub zu Hause<br />
verbringen.<br />
Die jährlichen Höchstgrenzen für die Gewährung der Erholungsbeihilfen<br />
liegen bei EUR 156,00 pro Arbeitnehmer. Zusätzlich können für den<br />
Ehe-/Lebenspartner EUR 104,00 und für jedes Kind EUR 52,00 gewährt<br />
werden. Einem verheirateten Familienvater mit zwei Kindern kann somit<br />
eine Erholungsbeihilfe in Höhe von EUR 364,00 gezahlt werden. Sind Ehepartner<br />
bei demselben Arbeitgeber beschäftigt, werden die Freigrenzen<br />
jeweils einzeln geprüft. Dies bedeutet für das vorherige Beispiel, dass<br />
auch die Ehefrau eine Erholungsbeihilfe in Höhe von EUR 364,00 erhalten<br />
kann, wenn sie bei demselben Arbeitgeber beschäftigt ist.<br />
Jasmin Pforth<br />
Die Autorin ist Steuerberaterin in der Kanzlei Wortmann & Partner & Co. KG,<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft <strong>Rheda</strong>-<strong>Wiedenbrück</strong><br />
K<br />
Kinderl<strong>auf</strong>training für<br />
Volksl<strong>auf</strong> in St. Vit<br />
Nach zweijähriger Corona Pause bieten die Roadrunner von Rot-Weiss-St.<br />
Vit in diesem Jahr wieder ein L<strong>auf</strong>training für Kinder im Alter von 6–12<br />
Jahren an. Insgesamt an 6 Kurstagen werden die Kinder spielerisch <strong>auf</strong><br />
die 2 km Strecke des 18. Volksl<strong>auf</strong>s L<strong>auf</strong>en und Gutes tun am 3. September<br />
<strong>2022</strong> vorbereitet. Vom 15. bis 31. <strong>August</strong> wird jeweils montags und<br />
mittwochs von 18.00–19.00 <strong>auf</strong> dem Platz der Kreisfeuerwehrschule in St.<br />
Vit gestartet. Eine Voranmeldung ist nicht nötig. Für den Kurs wird eine<br />
Gebühr von 3 Euro erhoben. Bei Fragen gerne an G. Jehn-Küker (938640)<br />
oder J. Kallenbach (43212) wenden.<br />
HOLZ – WOHNEN – GARTEN<br />
Breslauer Str. 36<br />
<strong>Rheda</strong>-<strong>Wiedenbrück</strong><br />
Tel.: (05242) 4 98 42<br />
Mobil: 0171 / 735 55 76<br />
www.joergplugge.de<br />
IMPRESSUM:<br />
Druck: Bonifatius GmbH, Karl-Schurz-Str. 26,<br />
Verlag/Herausgeber:<br />
33100 Paderborn<br />
M.E. Verlag GmbH & Co. KG, Michael Ebeling Verteilung: durch Boten<br />
Anschrift für Redaktion und Verlag:<br />
Verbreitete Auflage: 22.500 an die Haushalte<br />
Nickelstraße 7a, 33378 <strong>Rheda</strong>-<strong>Wiedenbrück</strong>,<br />
in <strong>Rheda</strong>-<strong>Wiedenbrück</strong> (einschl. der Ortsteile),<br />
Tel. 05242 / 40810, info@meverlag.de<br />
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Druck<strong>auf</strong>lage: 22.750 Exemplare<br />
Erscheinungsweise: monatlich<br />
Titelbild: articular – shutterstock.com<br />
Es gilt die Preisliste 04/<strong>2022</strong><br />
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