28.07.2022 Aufrufe

Das Stadtgespräch Ausgabe August 2022 auf Mein Rheda-Wiedenbrück

Das Stadtgespräch Ausgabe August 2022 auf Mein Rheda-Wiedenbrück

Das Stadtgespräch Ausgabe August 2022 auf Mein Rheda-Wiedenbrück

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

E<br />

Erholungsbeihilfen für<br />

Arbeitnehmer – Eine Alternative<br />

zum Urlaubsgeld<br />

Erholungsbeihilfen stellen Leistungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer<br />

und deren Familienangehörigen dar. Sie werden zweckgebunden<br />

für einen Erholungsurlaub oder eine Erholungskur gewährt. Die<br />

Erholungsbeihilfen gehören zwar grundsätzlich zum steuerpflichtigen<br />

Arbeitslohn. Werden diese aber im zeitlichen Zusammenhang mit einer<br />

Erholungsmaßnahme, wie zum Beispiel dem Sommerurlaub, gezahlt,<br />

können sie mit 25% pauschaler Lohnsteuer belegt werden. Der Arbeitgeber<br />

trägt diese Pauschalsteuer mit der Folge, dass die Beihilfen bei dem<br />

Arbeitnehmer nicht mehr besteuert werden. Aufgrund der Lohnsteuerpauschalierung<br />

entfällt auch die Sozialversicherungspflicht.<br />

Als zeitlicher Zusammenhang wird ein Zeitraum von drei Monaten<br />

vor oder nach der Erholungsmaßnahme angesehen. Dieser zeitliche Zusammenhang<br />

genügt auch als Nachweis der Erholungsbeihilfe.<br />

Es ist im Übrigen nicht erforderlich, dass die Arbeitnehmer tatsächlich<br />

eine Urlaubsreise durchführen. Die Pauschalierung der Lohnsteuer<br />

wird auch gewährt, wenn die Arbeitnehmer ihren Urlaub zu Hause<br />

verbringen.<br />

Die jährlichen Höchstgrenzen für die Gewährung der Erholungsbeihilfen<br />

liegen bei EUR 156,00 pro Arbeitnehmer. Zusätzlich können für den<br />

Ehe-/Lebenspartner EUR 104,00 und für jedes Kind EUR 52,00 gewährt<br />

werden. Einem verheirateten Familienvater mit zwei Kindern kann somit<br />

eine Erholungsbeihilfe in Höhe von EUR 364,00 gezahlt werden. Sind Ehepartner<br />

bei demselben Arbeitgeber beschäftigt, werden die Freigrenzen<br />

jeweils einzeln geprüft. Dies bedeutet für das vorherige Beispiel, dass<br />

auch die Ehefrau eine Erholungsbeihilfe in Höhe von EUR 364,00 erhalten<br />

kann, wenn sie bei demselben Arbeitgeber beschäftigt ist.<br />

Jasmin Pforth<br />

Die Autorin ist Steuerberaterin in der Kanzlei Wortmann & Partner & Co. KG,<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft <strong>Rheda</strong>-<strong>Wiedenbrück</strong><br />

K<br />

Kinderl<strong>auf</strong>training für<br />

Volksl<strong>auf</strong> in St. Vit<br />

Nach zweijähriger Corona Pause bieten die Roadrunner von Rot-Weiss-St.<br />

Vit in diesem Jahr wieder ein L<strong>auf</strong>training für Kinder im Alter von 6–12<br />

Jahren an. Insgesamt an 6 Kurstagen werden die Kinder spielerisch <strong>auf</strong><br />

die 2 km Strecke des 18. Volksl<strong>auf</strong>s L<strong>auf</strong>en und Gutes tun am 3. September<br />

<strong>2022</strong> vorbereitet. Vom 15. bis 31. <strong>August</strong> wird jeweils montags und<br />

mittwochs von 18.00–19.00 <strong>auf</strong> dem Platz der Kreisfeuerwehrschule in St.<br />

Vit gestartet. Eine Voranmeldung ist nicht nötig. Für den Kurs wird eine<br />

Gebühr von 3 Euro erhoben. Bei Fragen gerne an G. Jehn-Küker (938640)<br />

oder J. Kallenbach (43212) wenden.<br />

HOLZ – WOHNEN – GARTEN<br />

Breslauer Str. 36<br />

<strong>Rheda</strong>-<strong>Wiedenbrück</strong><br />

Tel.: (05242) 4 98 42<br />

Mobil: 0171 / 735 55 76<br />

www.joergplugge.de<br />

IMPRESSUM:<br />

Druck: Bonifatius GmbH, Karl-Schurz-Str. 26,<br />

Verlag/Herausgeber:<br />

33100 Paderborn<br />

M.E. Verlag GmbH & Co. KG, Michael Ebeling Verteilung: durch Boten<br />

Anschrift für Redaktion und Verlag:<br />

Verbreitete Auflage: 22.500 an die Haushalte<br />

Nickelstraße 7a, 33378 <strong>Rheda</strong>-<strong>Wiedenbrück</strong>,<br />

in <strong>Rheda</strong>-<strong>Wiedenbrück</strong> (einschl. der Ortsteile),<br />

Tel. 05242 / 40810, info@meverlag.de<br />

kostenlos<br />

www.das-stadtgespraech.de<br />

Druck<strong>auf</strong>lage: 22.750 Exemplare<br />

Erscheinungsweise: monatlich<br />

Titelbild: articular – shutterstock.com<br />

Es gilt die Preisliste 04/<strong>2022</strong><br />

<strong>Das</strong> <strong>Stadtgespräch</strong> wird als Monatsmagazin mit großer Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit bearbeitet. Eine Gewähr für Richtigkeit<br />

und Vollständigkeit wird nicht übernommen. Jegliche Ansprüche müssen abgelehnt werden. Namentlich gekennzeichnete<br />

Artikel stimmen nicht unbedingt mit der <strong>Mein</strong>ung des Herausgebers überein. Für unverlangt eingesandte Manuskripte,<br />

Fotos und Druckvorlagen wird keine Haftung übernommen. Die Veröffentlichung und Kürzung derselben behalten wir uns<br />

vor. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. Dies gilt<br />

insbesondere für Anzeigen.<br />

Für eventuelle Schäden durch fehlerhafte oder nicht geschaltete Anzeigen oder Beilagen wird Haftung nur bis zur Höhe<br />

des entsprechenden Anzeigen- bzw. Beilagenpreises übernommen. Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieser Zeitschrift darf<br />

ohne schriftliche Genehmigung des Verlages vervielfältigt oder verbreitet werden. Unter dieses Verbot fällt insbesondere die<br />

gewerbliche Vervielfältigung per Kopie, die Aufnahme in elektronische Datenbanken und die Vervielfältigung <strong>auf</strong> CD-Rom.<br />

<strong>Das</strong> <strong>Stadtgespräch</strong><br />

Anzeige<br />

47

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!