B LÄ TT E R. - Hansischer Geschichtsverein
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et ipsa paulo post decessit regno. Quae quidem regina Daniae,<br />
Sueciae et Norwegiae tranquille praefuit: alioqui (?) illa regna ab<br />
eorum origine et ex tunc non poterant concordare: nunc tarnen<br />
per unum regem Ericum nomine, etiam natione Saxonem ducem<br />
gubernantur.<br />
Wenn es auch Dietrich gar nicht ausdrücklich angegeben<br />
hätte, so würde sich doch leicht aus der unscharfen Fassung dieses,<br />
eine Reihe von Jahrzehnten umspannenden Berichtes ergeben, dass<br />
er aus dem Gedächtnisse niedergeschrieben wurde. Ob er darum<br />
historisch ganz zu verwerfen ist, will ich nicht entscheiden, jedenfalls<br />
steht er da, als das Denkmal der Auffassung eines der hervorragendsten<br />
und kundigsten Männer jener Zeit.<br />
Dietrich war in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts in dem<br />
Paderborner Städtchen Nieheim geboren, war 1372 - also erst im<br />
zweiten Jahre nach dem Stralsunder Frieden! - bei der Kurie in<br />
Avignon eingetreten, um 23 Jahre später zum Bischofe von Verden<br />
ernannt zu werden. Nach wenigen Jahren einer unglücklichen<br />
Verwaltung ward er dieses Amtes enthoben, worauf er wieder<br />
unter die Kurialen als Abbreviator und hoch angesehener Mann<br />
eintrat, Rector des deutschen Nationalhospizes de1l'Anima in Rom<br />
und eifriger Verfechter der kirchlichen Einheit wurde, bis er einige<br />
Jahre nach dem Konzil von Konstanz, wahrscheinlich in Mastricht,<br />
als Canonicus der Servatiikirche verstarb. Es leuchtet ein, dass<br />
er über die Vorgänge in Deutschland unterrichtet sein musste, um<br />
SO mehr, als er seinem Vaterlande stets eine warme Vorliebe be<br />
wahrt hat.<br />
Die oben genannte Schrift: Privilegia aut iura imperii ist<br />
zwischen dem Ende des Juni 1413 bis zum Anfange des Jahres<br />
1415 abgefasst 1).<br />
J) Sauerland, Das Leben des Dietricb von Niebeim S. 78.<br />
H.<br />
GEOGRAPHISCHE MISCELLEN.<br />
VON<br />
DIETRICH SCHAEFER.<br />
Der erste Band des "Hansischen Urkundenbuches" breitet eine<br />
ungeahnte Fülle historischen Materiales vor uns aus. Mit einem<br />
Blicke überschauen wir das ganze Gebiet, über das die vorhan<br />
ische und frühhansische Entwickelung der norddeutschen Städte<br />
ihre zahlreichen Fäden zieht. Besonders klar erhellt aus dieser<br />
Zusammenstellung die Ausdehnung unseres damaligen Handels; nie<br />
zuvor haben wir dieselbe so klar überschauen können. Auf diesem<br />
Felde zur Aufklärung einzelner Punkte beizutragen, ist der Zweck<br />
dieser geographischen l\IisceJlen. Sie knüpfen sich an einzelne<br />
Fragen, die durch das Hansische Urkundenbuch angeregt sind.<br />
Dass sie dort nicht auch gleich gelöst worden, wird Niemand als<br />
einen Mangel an Höhlbaum's Arbeit ansehen, der nur eine Ahnung<br />
hat von dem Umfange und der Bedeutung der Leistung, die wir<br />
ihm verdanken. Falsch würde es daher sein, die folgenden Bemerkungen<br />
als eine Kritik auffassen zu wollen; es handelt sich<br />
um weitere Aufklärung der Sache.<br />
I) Hogge (11. U. I, Nr. 2). Höhlbaum, darin Lappenberg's<br />
Stahlhof folgend, erklärt das mit Houck, am Canal vom Zwin<br />
nach Damme, Ostflandern. Aber schon die Zusammenstellung mit<br />
Lüttich und Nh'eJles sollte bedenklich machen, mehr noch, dass<br />
eben vorher für die Flandrenses ein besonderer Zollsatz bestimmt<br />
ist. Hoggc gehört offenbar nicht unter die Flandrenses. Ich<br />
Würde es mit lluy (Hoium), oberhalb Lüttich an der Maas, er"<br />
klären. Der Name gestattet das, nicht minder gut als bei Houck.<br />
Von den drei Oertern kommen Leute, qui per terras ibant, hausiren<br />
gehen; sie zahlen ostensionern, Geld für die Erlaubniss ihre