11.08.2022 Aufrufe

Die Wirtschaft Köln - Ausgabe 05 / 2022

Mehr Wissen, besser entscheiden, erfolgreich unternehmen: Die Wirtschaft Köln bietet Ihnen mit exklusiven Einblicken in Branchen, Märkte und Betriebe acht Mal jährlich einen spannenden Mix aus aktuellen Nachrichten der Kölner Wirtschaft, Unternehmensportraits und Interviews mit Entscheidern der Region.

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| Geld & Geschäft | Sonderthema Recht & Steuern<br />

LOCKDOWN IN CHINA<br />

UND UKRAINE-KRIEG<br />

Streitigkeiten in internationalen Geschäftsbeziehungen aufgrund Lieferkettenstörungen<br />

Der Ukraine-Krieg und damit zusammenhängende Sanktionen beeinträchtigen die Lieferkette<br />

Internationale Geschäftsbeziehungen und Lieferketten sind in letzter Zeit insbesondere<br />

mit Blick auf zwei Staaten und deren Maßnahmen beeinträchtigt worden:<br />

Russlands Krieg gegen die Ukraine und damit zusammenhängende Sanktionen<br />

sowie strenge Lockdown-Maßnahmen in China. Beides führt zu Verzögerungen und<br />

Ausfällen in der Lieferkette. <strong>Die</strong>s hat zwangsläufig auch Streitigkeiten zwischen<br />

Unternehmen zur Folge.<br />

Sanktionen gegen Russland verhindern etwa<br />

den Export von Rohstoffen oder Grundstoffen.<br />

Durch einen Boykott russischen<br />

Erdgases wäre mittelbar ein noch erheblicherer<br />

Teil der Wertschöpfungskette in<br />

Deutschland betroffen. Zugleich wurde mit<br />

dem Schanghaier Yangshan-Tiefwasserhafen<br />

nicht nur der Betrieb des verkehrsreichsten<br />

Hafens der Welt eingestellt. Auch<br />

Lieferverbindungen über Chinas Flughäfen<br />

sowie Landverbindungen über die neue<br />

Seidenstraße sind eingeschränkt und werden<br />

zusätzlich durch den Krieg in der Ukraine<br />

gestört.<br />

Mit Blick auf Russland können daher zum<br />

einen unmittelbar Streitigkeiten mit russischen<br />

Geschäftspartnern entstehen, wenn<br />

durch die Sanktionen Geschäftsbeziehungen<br />

mit diesen gestört werden. <strong>Die</strong>s gilt<br />

ebenso mit Blick auf China, wenn chinesische<br />

Geschäftspartner ihre Leistungen<br />

aufgrund des Lockdowns nicht mehr erbringen<br />

können. Zum anderen aber entstehen<br />

insbesondere auch mittelbar Streitigkeiten<br />

mit sonstigen (deutschen oder<br />

ausländischen) Unternehmen, wenn<br />

durch die Sanktionen, den Krieg oder<br />

Corona-Maßnahmen Geschäftsbeziehungen<br />

in der Leistungskette gestört werden.<br />

Es stellt sich dann die Frage, wie diese<br />

Streitigkeiten optimal beigelegt werden<br />

können. Wie wirken sich die Sanktionen<br />

zum Beispiel auf Streitigkeiten mit russischen<br />

Unternehmen aus? Und wie sollte<br />

man sich optimal in einer Lieferkette aufstellen?<br />

<strong>Die</strong> daraus resultierenden Rechtsfragen<br />

sind komplex. <strong>Die</strong> Streitigkeiten betreffen<br />

nicht nur unterschiedliche Rechtsordnungen,<br />

die eventuell zu kollidierenden Ergebnissen<br />

kommen können. In Lieferketten<br />

können auch inkompatible Gerichtsstandund<br />

Schiedsgerichtsklauseln aufeinandertreffen.<br />

Der nachfolgende Überblick kann<br />

zwangsläufig nur Beispiele nennen.<br />

→ Probleme bei Streitigkeiten mit<br />

russischen Unternehmen<br />

So bergen (Schieds-)Gerichtsverfahren gegen<br />

russische Parteien das Problem, dass<br />

kürzlich ein neuer Artikel 248 in der russischen<br />

Handelsverfahrensordnung (APC)<br />

eingeführt wurde. Nach Auslegung russischer<br />

Gerichte sind hiernach nur noch<br />

Foto: Feydzhet Shabanov - stock.adobe.com<br />

russische Gerichte selbst für Handelsstreitigkeiten<br />

mit russischen Unternehmen zuständig.<br />

Abweichende Gerichtsstandsvereinbarungen<br />

oder Schiedsabreden werden<br />

nicht anerkannt und entsprechende Entscheidungen<br />

nicht vollstreckt. Allein eine<br />

Vollstreckung in die in Europa eingefrorenen<br />

Vermögenswerte der russischen Gegenpartei<br />

bietet noch Aussicht auf Erfolg.<br />

Wird ein Prozess in Russland geführt, ist<br />

hingegen zweifelhaft, ob das russische<br />

(Schieds-)Gericht die Sanktionen nach russischem<br />

Recht berücksichtigen darf und<br />

wird.<br />

→ Probleme bei Streitigkeiten<br />

mit chinesischen Unternehmen<br />

Führen die Lockdownmaßnahmen und<br />

Lieferausfälle zu Streitigkeiten mit chinesischen<br />

Unternehmen, ist man sowohl bei<br />

Gerichtsverfahren vor chinesischen wie<br />

auch vor deutschen Gerichten vor besondere<br />

Herausforderungen gestellt: Bei chinesischen<br />

Gerichten stellen sich Probleme wie<br />

teils schlecht geführte Verfahren aufgrund<br />

des hohen Zeitdrucks für die Richter, unzureichend<br />

ausgebildeter Richter sowie einer<br />

zweifelhaften politischen Unabhängigkeit<br />

der Gerichte. Wird der Prozess vor staatlichen<br />

Gerichten in Deutschland geführt, ist<br />

hingegen eine Vollstreckbarkeit innerhalb<br />

der VR China nicht gewährleistet, da chinesische<br />

Gerichte diese mangels Gegenseitigkeit<br />

nicht anerkennen. Insoweit ist es<br />

von Vorteil, wenn man eine Schiedsabrede<br />

mit der chinesischen Partei getroffen hat.<br />

Jedoch sind aufgrund der Besonderheiten<br />

des chinesischen Schiedsrechts und der<br />

Vollstreckung auch hier einige Besonderheiten<br />

zu beachten.<br />

→ Unterschiedliche und kollidierende<br />

Rechtsordnungen<br />

und Streitschlichtungsklauseln<br />

Noch komplexer stellt sich die Situation<br />

dar, wenn sich Streitigkeiten durch die gesamte<br />

Lieferkette auch mit dritten Unternehmen<br />

ziehen, weil durch die Sanktionsfolgen<br />

bestimmte für die Produktion nötige<br />

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