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Gewässerökologisches Gutachten - Bundesministerium für Verkehr ...

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Eisenbahnüberführung Saalach - Gewässerökologie<br />

6. Maßnahmen zur Verminderung<br />

Für die Bauphase werden allgemeine Maßnahmen zum Schutz des Gewässers formuliert.<br />

Diese betreffen vornehmlich die Absicherung der Baustelle, die Minimierung der Trübstoffbelastungen<br />

des Gewässers, sowie Maßnahmen zum Ausgleich des Geschiebehaushalts des<br />

Gewässers. Bei sachgemäßer Einhaltung besitzen die Maßnahmen eine hohe Wirksamkeit.<br />

Maßnahme 1 Information aller Wasserberechtigten<br />

Ziel: Zeitgerechte Information aller Wasser- und Fischereiberechtigten über den Beginn der<br />

Bauarbeiten in bzw. am Gewässer.<br />

Alle betroffenen Wasserberechtigten und Wasserrechtsinhaber, sowie alle Fischereiberechtigten<br />

sind rechtzeitig und nachweislich mindestens drei Wochen vor Beginn der Baumaßnahmen<br />

zu informieren.<br />

Maßnahme 2 Allgemeine Vorgaben <strong>für</strong> Bautätigkeiten<br />

Ziel: Reduktion negativer Auswirkungen auf das vom Projekt betroffene Gewässer durch<br />

Baustelleneinrichtungen, allgemeine Bautätigkeiten bzw. wasserseitige Baumaßnahmen.<br />

Treibstoffe, Öle, Schmierstoffe etc. werden im Nahbereich des Gewässers weder gelagert<br />

noch manipuliert. Für die Lagerung von derartigen Stoffen werden entsprechende Lager-<br />

sowie Manipulationseinrichtungen hergestellt. Kraftfahrzeuge mit StVO Zulassung werden<br />

außerhalb des Baustellenbereichs betankt. Fahrzeuge und Maschinen ohne StVO Zulassung<br />

werden vor Ort von Kleintankfahrzeugen (mit StVO Zulassung), die mit doppelwandigen<br />

Behältern ausgestattet sind auf speziell zum Untergrund hin abgedichteten Betankungsflächen<br />

betankt. In direkt am Gewässer eingesetzten Baugeräten werden umweltgerechte<br />

Schmiermittel und Öle eingesetzt. Vor Ort werden keine Reparaturen an Maschinen und<br />

Geräten durchgeführt. Alle Geräte entsprechen dem Stand der Technik und sind gewartet.<br />

Betonverschmutzte Fahrzeuge und Arbeitsgeräte werden nicht im Gewässer oder in Gewässernähe<br />

gereinigt. Baustoffe und Hilfsstoffe werden sachgemäß gelagert. Für den Fall<br />

von Störfällen werden entsprechenden Mengen an Gegenmaßnahmen (z.B. Ölbindemittel)<br />

vorgehalten. Das Baustellenpersonal wird über Standort und Anwendung dieser Mittel entsprechend<br />

geschult.<br />

Maßnahme 3 Reinigung anfallender Wässer<br />

Ziel: Vermeidung von Trübung und Feinsedimenteintrag ins Gewässer<br />

Das in die Spundwandkästen eintretende Grund-, Saalach- und Niederschlagswasser wird<br />

auf seine Trübung untersucht und bei Bedarf in Absetzbecken gepumpt. Nach Absetzten<br />

der Feinsedimente wird es von dort aus in die Saalach zurückgeführt.<br />

TB Umweltgutachten Petz OG 40

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