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2022/14 | Unternehmen | Dezember 2022 | Ausgabe 85

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20<br />

VERANTWORTEN unternehmen [!]<br />

Blick auf die Uhr<br />

ist Pflicht<br />

Arbeitszeiterfassung <strong>Unternehmen</strong> müssen die Arbeitszeit ihrer<br />

Beschäftigten erfassen – egal, ob im Büro, zu Hause oder auf<br />

Geschäftsreise. Bei der Ausgestaltung gibt es aber Spielraum.<br />

Bei Verstößen<br />

gegen das<br />

Arbeitszeitgesetz<br />

drohen erhebliche<br />

Bußgelder.<br />

Reinmar Hagner<br />

Anwalt für Arbeitsrecht<br />

FOTOS: FOTOHANSEL, VICTOR STUDIO,<br />

VICTOR MOUSSA, AFK/ADOBE.STOCK.COM<br />

Es war schon eine Überraschung<br />

als das Bundesarbeitsgericht<br />

im<br />

September feststellte,<br />

dass Arbeitgeber verpflichtet<br />

sind, zu erfassen, wie lange ihre<br />

Belegschaft tätig ist. Modelle,<br />

die auf einem Vertrauensverhältnis<br />

zwischen Angestellten<br />

und <strong>Unternehmen</strong> basieren,<br />

sind nach dieser Entscheidung<br />

nicht zulässig. Das Urteil betrifft<br />

auch Beschäftigte, die zu Hause<br />

oder mobil arbeiten. Dabei war<br />

dieses Ergebnis eigentlich ein<br />

Zufallsprodukt. Denn der ursprüngliche<br />

Fall drehte sich um<br />

ein <strong>Unternehmen</strong>, das mit dem<br />

Betriebsrat über eine Betriebsvereinbarung<br />

zur Arbeitszeiterfassung<br />

verhandelte.<br />

Nach Abbruch der Verhandlungen<br />

wollte der Betriebsrat<br />

die elektronische Erhebung gegen<br />

den Willen des Arbeitgebers<br />

durchsetzen. Das Bundesarbeitsgericht<br />

urteilte, dass eine<br />

Arbeitszeiterfassung nicht erzwungen<br />

werden könne, denn<br />

eine Pflicht dazu bestehe ja<br />

bereits. Das leiteten die<br />

Richter aus dem Arbeitsschutzgesetz<br />

ab. Dieses Gesetz<br />

verpflichtet <strong>Unternehmen</strong><br />

zu notwendigen organisatorischen<br />

Maßnahmen,<br />

um die Gesundheit ihrer<br />

Beschäftigten sicherzustellen.<br />

Zu diesen Maßnahmen<br />

zählte das Gericht nun<br />

auch die Arbeitszeiterfassung<br />

– eine Maßnahme,<br />

um letztlich Beschäftigte vor gesundheitsbelastender<br />

Mehrarbeit<br />

zu schützen.<br />

Schon im Jahr 2019 hatte der<br />

Europäische Gerichtshof in seiner<br />

Entscheidung zu einer Klage<br />

der spanischen Gewerkschaft<br />

Federación de Servicios de Comisiones<br />

Obreras festgestellt,<br />

dass die EU-Staaten Firmen verpflichten<br />

müssen, jede Arbeitsstunde<br />

ihrer Beschäftigten genau<br />

und verlässlich zu erfassen.<br />

Die deutsche Regierung hatte<br />

bisher dazu aber noch nichts unternommen.<br />

Kritik am Gesetzgeber<br />

Fahrt nahm die ganze Diskussion<br />

jetzt noch einmal durch<br />

den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts<br />

auf. Der liegt noch

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