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2022/14 | Unternehmen | Dezember 2022 | Ausgabe 85

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unternehmen [!] VERANTWORTEN 21<br />

nicht schriftlich vor, sondern lediglich<br />

eine erste Pressemitteilung,<br />

die aber noch keine konkreten<br />

Aussagen enthält, wie Betriebe<br />

die Länge der beruflichen<br />

Tätigkeit über die Überstunden<br />

und Wochenendarbeitszeit hinaus<br />

regeln sollen.<br />

Wie sollten Geschäftsführungen<br />

sich jetzt also vorbereiten?<br />

„Man sollte nicht in Panik<br />

verfallen, aber wir halten es für<br />

sehr sinnvoll, nicht abzuwarten,<br />

denn die Pflicht besteht ja heute<br />

schon“, rät Reinmar Hagner.<br />

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />

in der Kanzlei Sonntag &<br />

Partner weist darauf hin, dass<br />

zwar Verstöße gegen das Arbeitsstättengesetz<br />

– hierauf beruht<br />

die Zeiterfassungspflicht –<br />

erst bei Zuwiderhandlung gegen<br />

konkrete Anordnungen der<br />

Behörde „bußgeldbedroht“<br />

sind, ein „erhebliches Bußgeldrisiko“<br />

besteht aber bei Verstößen<br />

gegen das Arbeitszeitgesetz.<br />

„Die Arbeitnehmer müssen<br />

das Arbeitszeitgesetz einhalten<br />

und die Arbeitgeber<br />

müssen das kontrollieren und<br />

sich gesetzestreu verhalten, um<br />

kein Bußgeld zu riskieren“, erklärt<br />

Hagner.<br />

Das Risiko für ein Bußgeld allein<br />

wegen einer bloßen fehlenden<br />

Arbeitszeiterfassung sei in<br />

diesem Fall zwar eher noch gering.<br />

„Wir sehen aber trotzdem<br />

ein dringendes Handlungsbedarf,<br />

um nicht mit dem Arbeitszeitgesetz<br />

in Konflikt zu kommen.<br />

Schon bisher mussten alle<br />

Arbeitszeiten über acht Stunden<br />

erfasst werden, also die Überstunden.“<br />

Von daher sei es sowieso<br />

wichtig, eine Arbeitszeiterfassung<br />

zu haben, um nachzuweisen,<br />

dass es keine Verstöße<br />

gab.<br />

Bei der Art der Umsetzung<br />

dürfe man sich aber vorläufig<br />

In welcher Form die Arbeitszeit erfasst wird, ist bislang nicht<br />

entscheidend.<br />

Foto: © fgnopporn/adobe.stock.com<br />

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