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KölnerLeben Februar/März 2023

Gut informiert älter werden! √ Leben in Köln: 200 Jahre Karneval - Zwischen Anarchie und Festkomitee √ Leben in Köln: Grundsicherung - Wenn die Rente nicht reicht √ Gesund leben: Erkältung - Abwehr-Turbo anschalten

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Leben in Köln<br />

Be trof fene erlebten es als besonders schmerzhaft,<br />

wenn die Lebensleistung nicht für eine Rente ausreiche.<br />

Das gelte für beide Geschlechter.<br />

Vielfältiges Hilfsangebot in Köln<br />

Auf die zahlreichen Unterstützungsmöglichkeiten<br />

verweist Peter Krücker. Vor allem die Seniorenberatung<br />

der Wohlfahrtsverbände ist an mehreren<br />

Stellen in allen Stadtbezirken präsent und ansprechbar.<br />

Präventive Hausbesuche, haushaltsnahe Dienst -<br />

leistungen, Selbsthilfeaktivitäten und die über sechzig<br />

SeniorenNetzwerke und Alten klubs in fast jedem<br />

Stadtteil ergänzen das Angebot. Sie alle sind<br />

Teil des Seniorenberatungskonzepts der Stadt Köln<br />

und werden von ihr finanziell gefördert. Zudem<br />

würden in Köln verschiedene Träger auch Freizeitund<br />

Bildungs- sowie kulturelle Angebote anbieten,<br />

so Peter Krücker.<br />

„Was soll man<br />

machen? Davon muss<br />

man alles kaufen.“<br />

87-jährige Grundsicherungsempfängerin<br />

Dr. Harald Rau, der Beigeordnete für Soziales, Gesundheit<br />

und Wohnen der Stadt Köln, betont: „Unsere<br />

ganze Gesellschaft ist gefordert, wirksame Maß -<br />

nahmen gegen Altersarmut zu ergreifen. Auch die<br />

Kommunen trifft eine besondere Verantwor tung.<br />

So hilft zum Beispiel der Köln-Pass mit zahlreichen<br />

Vergünstigungen, am sozia len und kulturellen Leben<br />

unserer Stadt teilzu nehmen.“<br />

dk<br />

So hilft der Staat<br />

Grundsicherung im Alter<br />

Menschen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt<br />

nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen<br />

und Vermögen bestreiten können, sollten Grundsicherung<br />

beantragen. Dafür muss man mindestens<br />

65 Jahre alt sein. Dieses Mindestalter wird für nach<br />

dem 1. Januar 1947 Geborene gestaffelt angehoben.<br />

Die Höhe der Grundsicherung hängt vom Bedarf ab.<br />

Dazu zählt der Regelsatz (ein Grundbetrag), der <strong>2023</strong><br />

für alleinstehende Personen 502 Euro und für Paare<br />

902 Euro beträgt. Zusätzlich werden die Kosten für<br />

Unterkunft und Heizung sowie Leistungen für Bildung<br />

und Teilhabe als Bedarf berücksichtigt.<br />

Die Bedarfe werden dem Einkommen und Vermögen<br />

gegenübergestellt, aus der Differenz errechnet sich<br />

die Höhe der Grundsicherung. Die Deutsche Rentenversicherung<br />

rät, bei einem gesamten Monatseinkommen<br />

von unter 924 Euro pro Person die<br />

Grundsicherung zu beantragen. Der Antrag muss<br />

beim Sozialamt der Stadt Köln gestellt werden. Die<br />

Mitarbeitenden des Amtes helfen beim Ausfüllen des<br />

Formulars.<br />

> Zuständig ist die Außenstelle des Amtes für Soziales,<br />

Arbeit und Senioren, die in jedem Bezirksrathaus<br />

zu finden ist. Ebenso wie die Seniorenberatung, bei<br />

der man sich vorab informieren kann.<br />

www.stadt-koeln.de, Suchwort Grundsicherung;<br />

www.smart-rechner.de/<br />

grundsicherung/rechner.php<br />

Wohngeld Plus<br />

Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für<br />

Miete oder als Lastenzuschuss zu den Kosten eines<br />

Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Die Leistung<br />

ist immer einkommensabhängig. Seit 1.1.<strong>2023</strong><br />

gilt das Wohngeld Plus. Durch die An hebung der<br />

Einkommensgrenzen können wesentlich mehr<br />

Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen. Außerdem<br />

wird der Wohngeldbetrag deutlich erhöht und<br />

ein Heizkostenzuschlag von 2,00 Euro pro Quadratmeter<br />

hinzugerechnet.<br />

Der Zuschuss berechnet sich nach der Anzahl der<br />

Haushaltsmitglieder, der Miete des Wohnraums oder<br />

der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum<br />

sowie dem Gesamteinkommen der Haushaltsmitglieder.<br />

Hinzugenommen wird die Mietstufe, für die<br />

Großstadt Köln mit hohen Mieten ist es die Mietstufe<br />

6. Die genaue Wohngeldhöhe wird vom örtlichen<br />

Wohngeldamt geprüft und festgelegt.<br />

> Stadtweit zuständig ist die zentrale Wohngeldstelle,<br />

Bezirksrathaus Lindenthal, Aachener Str. 220,<br />

50931 Köln. Mo, Di, Do 8–12 Uhr und nach Verein-<br />

<strong>KölnerLeben</strong> Heft 1 | 23

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