KölnerLeben Februar/März 2023
Gut informiert älter werden! √ Leben in Köln: 200 Jahre Karneval - Zwischen Anarchie und Festkomitee √ Leben in Köln: Grundsicherung - Wenn die Rente nicht reicht √ Gesund leben: Erkältung - Abwehr-Turbo anschalten
Gut informiert älter werden! √ Leben in Köln: 200 Jahre Karneval - Zwischen Anarchie und Festkomitee √ Leben in Köln: Grundsicherung - Wenn die Rente nicht reicht √ Gesund leben: Erkältung - Abwehr-Turbo anschalten
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Leben in Köln<br />
Be trof fene erlebten es als besonders schmerzhaft,<br />
wenn die Lebensleistung nicht für eine Rente ausreiche.<br />
Das gelte für beide Geschlechter.<br />
Vielfältiges Hilfsangebot in Köln<br />
Auf die zahlreichen Unterstützungsmöglichkeiten<br />
verweist Peter Krücker. Vor allem die Seniorenberatung<br />
der Wohlfahrtsverbände ist an mehreren<br />
Stellen in allen Stadtbezirken präsent und ansprechbar.<br />
Präventive Hausbesuche, haushaltsnahe Dienst -<br />
leistungen, Selbsthilfeaktivitäten und die über sechzig<br />
SeniorenNetzwerke und Alten klubs in fast jedem<br />
Stadtteil ergänzen das Angebot. Sie alle sind<br />
Teil des Seniorenberatungskonzepts der Stadt Köln<br />
und werden von ihr finanziell gefördert. Zudem<br />
würden in Köln verschiedene Träger auch Freizeitund<br />
Bildungs- sowie kulturelle Angebote anbieten,<br />
so Peter Krücker.<br />
„Was soll man<br />
machen? Davon muss<br />
man alles kaufen.“<br />
87-jährige Grundsicherungsempfängerin<br />
Dr. Harald Rau, der Beigeordnete für Soziales, Gesundheit<br />
und Wohnen der Stadt Köln, betont: „Unsere<br />
ganze Gesellschaft ist gefordert, wirksame Maß -<br />
nahmen gegen Altersarmut zu ergreifen. Auch die<br />
Kommunen trifft eine besondere Verantwor tung.<br />
So hilft zum Beispiel der Köln-Pass mit zahlreichen<br />
Vergünstigungen, am sozia len und kulturellen Leben<br />
unserer Stadt teilzu nehmen.“<br />
dk<br />
So hilft der Staat<br />
Grundsicherung im Alter<br />
Menschen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt<br />
nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen<br />
und Vermögen bestreiten können, sollten Grundsicherung<br />
beantragen. Dafür muss man mindestens<br />
65 Jahre alt sein. Dieses Mindestalter wird für nach<br />
dem 1. Januar 1947 Geborene gestaffelt angehoben.<br />
Die Höhe der Grundsicherung hängt vom Bedarf ab.<br />
Dazu zählt der Regelsatz (ein Grundbetrag), der <strong>2023</strong><br />
für alleinstehende Personen 502 Euro und für Paare<br />
902 Euro beträgt. Zusätzlich werden die Kosten für<br />
Unterkunft und Heizung sowie Leistungen für Bildung<br />
und Teilhabe als Bedarf berücksichtigt.<br />
Die Bedarfe werden dem Einkommen und Vermögen<br />
gegenübergestellt, aus der Differenz errechnet sich<br />
die Höhe der Grundsicherung. Die Deutsche Rentenversicherung<br />
rät, bei einem gesamten Monatseinkommen<br />
von unter 924 Euro pro Person die<br />
Grundsicherung zu beantragen. Der Antrag muss<br />
beim Sozialamt der Stadt Köln gestellt werden. Die<br />
Mitarbeitenden des Amtes helfen beim Ausfüllen des<br />
Formulars.<br />
> Zuständig ist die Außenstelle des Amtes für Soziales,<br />
Arbeit und Senioren, die in jedem Bezirksrathaus<br />
zu finden ist. Ebenso wie die Seniorenberatung, bei<br />
der man sich vorab informieren kann.<br />
www.stadt-koeln.de, Suchwort Grundsicherung;<br />
www.smart-rechner.de/<br />
grundsicherung/rechner.php<br />
Wohngeld Plus<br />
Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für<br />
Miete oder als Lastenzuschuss zu den Kosten eines<br />
Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Die Leistung<br />
ist immer einkommensabhängig. Seit 1.1.<strong>2023</strong><br />
gilt das Wohngeld Plus. Durch die An hebung der<br />
Einkommensgrenzen können wesentlich mehr<br />
Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen. Außerdem<br />
wird der Wohngeldbetrag deutlich erhöht und<br />
ein Heizkostenzuschlag von 2,00 Euro pro Quadratmeter<br />
hinzugerechnet.<br />
Der Zuschuss berechnet sich nach der Anzahl der<br />
Haushaltsmitglieder, der Miete des Wohnraums oder<br />
der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum<br />
sowie dem Gesamteinkommen der Haushaltsmitglieder.<br />
Hinzugenommen wird die Mietstufe, für die<br />
Großstadt Köln mit hohen Mieten ist es die Mietstufe<br />
6. Die genaue Wohngeldhöhe wird vom örtlichen<br />
Wohngeldamt geprüft und festgelegt.<br />
> Stadtweit zuständig ist die zentrale Wohngeldstelle,<br />
Bezirksrathaus Lindenthal, Aachener Str. 220,<br />
50931 Köln. Mo, Di, Do 8–12 Uhr und nach Verein-<br />
<strong>KölnerLeben</strong> Heft 1 | 23