Rittner Bötl 278 November 2022
Die November-Ausgabe der Monatszeitschrift am Ritten. Informativ und menschennah
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<strong>November</strong> <strong>2022</strong> - Heft <strong>278</strong> -´s <strong>Rittner</strong> <strong>Bötl</strong><br />
Aus dem kirchlichen Leben<br />
57<br />
Pfarrei Lengmoos übernimmt Verwaltung<br />
Lengmoos — 30. August <strong>2022</strong>. Die<br />
Gemeinde Ritten als Eigentümerin<br />
des Friedhofs übergibt der Pfarrei<br />
Lengmoos eine Vereinbarung zur<br />
Führung und Verwaltung des Friedhofs<br />
in Lengmoos.<br />
Somit ist die Pfarrei Lengmoos nun auch<br />
für deren Instandhaltung verantwortlich.<br />
Innerhalb der Pfarrei wird vom Pfarrgemeinderat<br />
das Friedhofskomitee ernannt,<br />
das für die Verwaltung des Friedhofs und<br />
die Organisation des Totengräberdienstes<br />
verantwortlich ist. Ansprechpartner für<br />
die Belange des Friedhofs sind der Vorsitzende<br />
des Friedhof-Komitees Paul Lang<br />
(Tel. 335 6917737) und Pfarrer P. Benedikt<br />
Hochkofler (Tel. 347 6004337)<br />
Aufgrund der Friedhofserweiterung vor<br />
einigen Jahren und der Eigentumsübertragung<br />
an die Gemeinde war auch eine Anpassung<br />
der Friedhofsordnung notwendig<br />
geworden, die nun vom Friedhofskomitee<br />
ausgearbeitet und vom Gemeinderat am<br />
30. August genehmigt worden ist.<br />
Nachstehend einige der wichtigsten<br />
Neuerungen:<br />
Anrecht auf Bestattung im Friedhof Lengmoos<br />
haben nur Personen, die ihren<br />
Wohnsitz in dieser Pfarrei haben oder<br />
vor ihrer Aufnahme in einer auswärtigen<br />
Pflegestruktur ihren Wohnsitz hier hatten.<br />
In einem Familiengrab werden Ehegatten<br />
und alleinstehende Verwandte bis zum 2.<br />
Grad bestattet. Für nicht ansässige Inhaber<br />
einer Grabkonzession besteht kein Anrecht<br />
auf Beisetzung in der Grabstätte.<br />
Für Verstorbene, die nicht der christlichen<br />
Konfession angehören, ist im Friedhof<br />
Lengmoos ein eigener Abschnitt ausgewiesen.<br />
Ein Familiengrab kann nur von Familien<br />
beantragt werden, die mindestens 15 Jahre<br />
in der Pfarrei ansässig sind.<br />
Die Konzessionsdauer für Familiengräber<br />
wird auf 30 Jahre festgelegt. Eine Verlängerung<br />
der Konzession wird nur den<br />
direkten Nachfahren des Konzessionsinhabers<br />
gewährt, sofern diese noch in der<br />
Pfarrei ansässig sind. Aus dieser Neuerung<br />
ergibt sich auch die Notwendigkeit, die<br />
Konzession für alte<br />
Familiengräber zu<br />
verlängern. Die Konzessionsinhaber der<br />
bestehenden Familiengräber werden vom<br />
Friedhofkomitee rechtzeitig für die Verlängerung<br />
ihrer Konzessionen kontaktiert.<br />
Die Mindestdauer der Konzessionen für<br />
Einzelgräber und Urnennischen wird auf<br />
15 Jahre festgelegt. Verlängerungen können<br />
für jeweils 10 Jahre beantragt werden.<br />
Auf Einzelgräbern wird eine Zweitbestattung<br />
künftig nur mehr in Urnenform<br />
möglich sein. Dadurch kann bei einer<br />
vollständigen Nutzung auch des neu dazu<br />
gebauten Teiles des Friedhofs die Vergabe<br />
der Einzelgräber wieder von vorne begonnen<br />
werden. Dieses System ermöglicht der<br />
Friedhofsverwaltung auch den gesetzlich<br />
vorgeschriebenen Erdaustausch.<br />
Auch bei den Urnennischen kann eine<br />
Verlängerung der Konzession bei Platzbedarf<br />
verweigert werden.<br />
Die gesamte Friedhofsordnung der Pfarrei<br />
Lengmoos kann unter https://www.ritten.<br />
eu/de/Verwaltung/Organisation/Verordnungen<br />
der Homepage der Gemeinde Ritten,<br />
unter dem Suchbegriff Friedhofsverordnung<br />
eingesehen werden.<br />
Text und Fotos: PFARREI LENGMOOS<br />
Der neu errichtete Teil des Friedhofs<br />
www.boetl.net