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120719_3.Gemeinderat_2012

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Die zur Umwidmung beantragten Teilfläche der Parzelle Nr. 653/1, 656/1, 654 und<br />

.148/1, alle KG Millstatt, befinden sich laut ministeriell genehmigten<br />

Gefahrenzonenplan (Revision 2010) der Marktgemeinde Millstatt in den westlichen<br />

Grundstücksbereichen linksufrig des Tschierwegerbaches in der Gelben<br />

Wildbachgefahrenzone. Es ist daher in diesen Gefährdungsbereichen lediglich eine<br />

bedingte Standortsicherheit gegeben und bei einem Bemessungsereignis mit<br />

Überflutungen und Vermurungen zu rechnen. Die südlichen Grundstücksbereiche<br />

der Parz. Nr. 653/1 und 659, beide KG Millstatt, befinden sich im Braunen<br />

Hinweisbereich für Steilhang und ist hier besonders auf geologische Aspekte<br />

bezüglich Untergrund, Bauaushub, Oberflächenentwässerung etc. zu achten. Die<br />

Aufschließung der Parzellen soll laut eingereichtem Teilbebauungsplan über die<br />

Laubendorferstraße sowie einer Neuaufschließung über einen linksufrigen<br />

Seitengraben des Tschierwegerbaches erfolgen. Für diese Neuaufschließung sind<br />

gesondert die erforderlichen Bewilligungen (Wasserrecht, Naturschutz etc.)<br />

einzuholen. Seitens der WLV kann den beabsichtigten Umwidmungen 2a/<strong>2012</strong>,<br />

2b/<strong>2012</strong> und 2c/<strong>2012</strong> zugestimmt werden. Es ist jedoch die WLV in sämtliche<br />

Behördenverfahren für die Erteilung von allfälligen Auflagen zur Erhöhung der<br />

Standortsicherheit einzubinden.<br />

Antrag: Der vorliegenden integrierten Flächenwidmungs- und<br />

Bebauungsplanung „psychosomatische Klinik Millstatt –<br />

Seeblick“ zuzustimmen.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

TO-Punkt 13<br />

Beschlussfassung über das Umwidmungspaket 2011<br />

01/2011 Umwidmung der Parzellen Nr. 637/5 und 637/6 der KG Millstatt im Ausmaß<br />

von 2.377 m² von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland<br />

Wohngebiet (Widmungswerberin Uta Santos König).<br />

Stellungnahme der Ortsplaners: Die gegenständliche Fläche befindet sich im<br />

nordwestlichen Siedlungsrandbereich der Ortschaft Millstatt. Im Naturraum handelt<br />

es sich um eine nach Südost geneigte Waldfläche. Die gegenständliche<br />

Widmungsfläche wird durch einen südost-nordwest verlaufenden öffentlichen Weg in<br />

zwei Teilflächen untergliedert. Im ÖEK der Marktgemeinde Millstatt erfolgt die<br />

Siedlungsabgrenzung entlang den Bestandswidmungen bzw. entlang dieses Weges.<br />

Entsprechend den Zielsetzungen des ÖEK und unter Bezugnahme der Widmungs-<br />

und Bebauungsstruktur wäre eine Umwidmung der südlichen Teilfläche denkbar.<br />

Hierbei würde es sich um eine Erweiterung des Baulandes in Verbindung mit der im<br />

südlichen Anschluss befindlichen und gewidmeten Fläche handeln.<br />

Dadurch würde sich der Handlungsspielraum für eine Bebauung vergrößern. Jedoch<br />

verfügt dieser Gesamtbereich über keine entsprechende verkehrstechnische<br />

Erschließung (ein Nachweis fehlt bzw. die verkehrstechnische Erschließung ist nicht<br />

gewährleistet) und ferner ist die Bebaubarkeit dieser südlichen Teilfläche aufgrund<br />

der Steilheit des Geländes zu hinterfragen. Demzufolge erschein aus<br />

ortsplanerischer Sicht eine Umwidmung der südlichen Teilfläche als problematisch.<br />

Ergebnis Ortsplaner: Negativ.<br />

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