120719_3.Gemeinderat_2012
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Die zur Umwidmung beantragten Teilfläche der Parzelle Nr. 653/1, 656/1, 654 und<br />
.148/1, alle KG Millstatt, befinden sich laut ministeriell genehmigten<br />
Gefahrenzonenplan (Revision 2010) der Marktgemeinde Millstatt in den westlichen<br />
Grundstücksbereichen linksufrig des Tschierwegerbaches in der Gelben<br />
Wildbachgefahrenzone. Es ist daher in diesen Gefährdungsbereichen lediglich eine<br />
bedingte Standortsicherheit gegeben und bei einem Bemessungsereignis mit<br />
Überflutungen und Vermurungen zu rechnen. Die südlichen Grundstücksbereiche<br />
der Parz. Nr. 653/1 und 659, beide KG Millstatt, befinden sich im Braunen<br />
Hinweisbereich für Steilhang und ist hier besonders auf geologische Aspekte<br />
bezüglich Untergrund, Bauaushub, Oberflächenentwässerung etc. zu achten. Die<br />
Aufschließung der Parzellen soll laut eingereichtem Teilbebauungsplan über die<br />
Laubendorferstraße sowie einer Neuaufschließung über einen linksufrigen<br />
Seitengraben des Tschierwegerbaches erfolgen. Für diese Neuaufschließung sind<br />
gesondert die erforderlichen Bewilligungen (Wasserrecht, Naturschutz etc.)<br />
einzuholen. Seitens der WLV kann den beabsichtigten Umwidmungen 2a/<strong>2012</strong>,<br />
2b/<strong>2012</strong> und 2c/<strong>2012</strong> zugestimmt werden. Es ist jedoch die WLV in sämtliche<br />
Behördenverfahren für die Erteilung von allfälligen Auflagen zur Erhöhung der<br />
Standortsicherheit einzubinden.<br />
Antrag: Der vorliegenden integrierten Flächenwidmungs- und<br />
Bebauungsplanung „psychosomatische Klinik Millstatt –<br />
Seeblick“ zuzustimmen.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
TO-Punkt 13<br />
Beschlussfassung über das Umwidmungspaket 2011<br />
01/2011 Umwidmung der Parzellen Nr. 637/5 und 637/6 der KG Millstatt im Ausmaß<br />
von 2.377 m² von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland<br />
Wohngebiet (Widmungswerberin Uta Santos König).<br />
Stellungnahme der Ortsplaners: Die gegenständliche Fläche befindet sich im<br />
nordwestlichen Siedlungsrandbereich der Ortschaft Millstatt. Im Naturraum handelt<br />
es sich um eine nach Südost geneigte Waldfläche. Die gegenständliche<br />
Widmungsfläche wird durch einen südost-nordwest verlaufenden öffentlichen Weg in<br />
zwei Teilflächen untergliedert. Im ÖEK der Marktgemeinde Millstatt erfolgt die<br />
Siedlungsabgrenzung entlang den Bestandswidmungen bzw. entlang dieses Weges.<br />
Entsprechend den Zielsetzungen des ÖEK und unter Bezugnahme der Widmungs-<br />
und Bebauungsstruktur wäre eine Umwidmung der südlichen Teilfläche denkbar.<br />
Hierbei würde es sich um eine Erweiterung des Baulandes in Verbindung mit der im<br />
südlichen Anschluss befindlichen und gewidmeten Fläche handeln.<br />
Dadurch würde sich der Handlungsspielraum für eine Bebauung vergrößern. Jedoch<br />
verfügt dieser Gesamtbereich über keine entsprechende verkehrstechnische<br />
Erschließung (ein Nachweis fehlt bzw. die verkehrstechnische Erschließung ist nicht<br />
gewährleistet) und ferner ist die Bebaubarkeit dieser südlichen Teilfläche aufgrund<br />
der Steilheit des Geländes zu hinterfragen. Demzufolge erschein aus<br />
ortsplanerischer Sicht eine Umwidmung der südlichen Teilfläche als problematisch.<br />
Ergebnis Ortsplaner: Negativ.<br />
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