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120719_3.Gemeinderat_2012

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Erweiterung der Tagesordnung<br />

Beschlussfassung über die Annahme der Kündigung des Gestions- und<br />

Betrauungsvertrages durch den Millstätter Förderungs- und<br />

Verschönerungsverein für Bäder-, Kur- und Sporteinrichtungen<br />

Der Millstätter Förderungs- und Verschönerungsverein für Bäder-, Sport- und<br />

Kureinrichtungen, vertreten durch den Obmann, Herrn Karl Klinar, hat in der<br />

Generalversammlung am Dienstag, den 12. Juni <strong>2012</strong> unter TO-Punkt 7 (Kündigung<br />

des Gestions- und Betrauungsvertrages) nachstehenden einstimmigen Beschluss<br />

gefasst: Kündigung des Gestions- und Betrauungsvertrages abgeschlossen<br />

zwischen der Marktgemeinde Millstatt und dem Millstätter Förderungs- und<br />

Verschönerungsverein für Bäder-, Kur- und Sporteinrichtungen.<br />

Der Gestions- und Betrauungsvertrag vom 13.4.1988 und 22.4.1988 lautet:<br />

Gestions- und Betrauungsvertrag abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde<br />

Millstatt, vertreten durch Bürgermeister Friedrich Koller und dem Förderungs- und<br />

Verschönerungsverein der Marktgemeinde Millstatt für Bäder-, Kur- und<br />

Sporteinrichtungen, vertreten durch den Obmann Josef Pleikner.<br />

Par. 1 Präambel: Die Marktgemeinde Millstatt führt das Strandbad und den<br />

Campingplatz Pesenthein und das Strandbad Dellach als Betrieb gewerblicher Art in<br />

ihrem Eigentum. Der Förderungs- und Verschönerungsverein der Marktgemeinde<br />

Millstatt für Bäder-, Kur- und Sporteinrichtungen hat die Aufgabe, Bäder-, Kur- und<br />

Sporteinrichtungen zu errichten und zu betreiben. Er ist Pächter des Strandbades<br />

Millstatt, welches als Betrieb gewerblicher Art ebenfalls der Marktgemeinde Millstatt<br />

gehört und hat auf Gründen der Österreichischen Bundesforste, welche nunmehr<br />

ebenfalls im Eigentum der Marktgemeinde Millstatt stehen, das Hallenbad Millstatt<br />

errichtet und betreibt dieses zur Herstellung einer betriebswirtschaftlich optimalen<br />

Führung und Steigerung der Aktivität der genannten Betriebe gewerblicher Art hat<br />

sich die Marktgemeinde Millstatt entschlossen, das Strandbad und Camping<br />

Pesenthein und Strandbad Dellach ist die Gestion des Förderungs- und<br />

Verschönerungsvereines der Marktgemeinde Millstatt zu übertragen und diesen mit<br />

der Verwaltung damit zusammenhängender hoheitlicher Aufgaben zu betrauen.<br />

Par. 2 Pflichten der Marktgemeinde Millstatt<br />

1. Die Marktgemeinde Millstatt überlässt die Gestion der genannten Betriebe<br />

im gesamten dem Förderungs- und Verschönerungsverein der Marktgemeinde<br />

Millstatt.<br />

2. Der Stichtag für die Übergabe ist der Beschluss.<br />

3. Die Marktgemeinde Millstatt stellt dem Förderungs- und Verschönerungs-<br />

verein sofort nach Abschluss dieses Vertrages alle für die genannten<br />

Betriebe erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, die der Förderungs-<br />

und Verschönerungsverein der Marktgemeinde Millstatt für die Erfüllung<br />

seiner Pflichten und Durchsetzung seiner Rechte aus dem Vertrag benötigt.<br />

4. Die Marktgemeinde Millstatt erteilt dem Förderungs- und Verschönerungs-<br />

verein alle für den Zweck der Betriebs- und Geschäftsführung erforderlichen<br />

Vollmachten.<br />

Par. 3 Pflichten des Förderungs- und Verschönerungsvereines der Marktgemeinde<br />

Millstatt<br />

1. Der Förderungs- und Verschönerungsverein hat die Betriebs- und<br />

Geschäftsführung im Namen und für Rechnung der Marktgemeinde Millstatt<br />

nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und<br />

Wirtschaftlichkeit zu führen.<br />

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