120719_3.Gemeinderat_2012
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Erweiterung der Tagesordnung<br />
Beschlussfassung über die Annahme der Kündigung des Gestions- und<br />
Betrauungsvertrages durch den Millstätter Förderungs- und<br />
Verschönerungsverein für Bäder-, Kur- und Sporteinrichtungen<br />
Der Millstätter Förderungs- und Verschönerungsverein für Bäder-, Sport- und<br />
Kureinrichtungen, vertreten durch den Obmann, Herrn Karl Klinar, hat in der<br />
Generalversammlung am Dienstag, den 12. Juni <strong>2012</strong> unter TO-Punkt 7 (Kündigung<br />
des Gestions- und Betrauungsvertrages) nachstehenden einstimmigen Beschluss<br />
gefasst: Kündigung des Gestions- und Betrauungsvertrages abgeschlossen<br />
zwischen der Marktgemeinde Millstatt und dem Millstätter Förderungs- und<br />
Verschönerungsverein für Bäder-, Kur- und Sporteinrichtungen.<br />
Der Gestions- und Betrauungsvertrag vom 13.4.1988 und 22.4.1988 lautet:<br />
Gestions- und Betrauungsvertrag abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde<br />
Millstatt, vertreten durch Bürgermeister Friedrich Koller und dem Förderungs- und<br />
Verschönerungsverein der Marktgemeinde Millstatt für Bäder-, Kur- und<br />
Sporteinrichtungen, vertreten durch den Obmann Josef Pleikner.<br />
Par. 1 Präambel: Die Marktgemeinde Millstatt führt das Strandbad und den<br />
Campingplatz Pesenthein und das Strandbad Dellach als Betrieb gewerblicher Art in<br />
ihrem Eigentum. Der Förderungs- und Verschönerungsverein der Marktgemeinde<br />
Millstatt für Bäder-, Kur- und Sporteinrichtungen hat die Aufgabe, Bäder-, Kur- und<br />
Sporteinrichtungen zu errichten und zu betreiben. Er ist Pächter des Strandbades<br />
Millstatt, welches als Betrieb gewerblicher Art ebenfalls der Marktgemeinde Millstatt<br />
gehört und hat auf Gründen der Österreichischen Bundesforste, welche nunmehr<br />
ebenfalls im Eigentum der Marktgemeinde Millstatt stehen, das Hallenbad Millstatt<br />
errichtet und betreibt dieses zur Herstellung einer betriebswirtschaftlich optimalen<br />
Führung und Steigerung der Aktivität der genannten Betriebe gewerblicher Art hat<br />
sich die Marktgemeinde Millstatt entschlossen, das Strandbad und Camping<br />
Pesenthein und Strandbad Dellach ist die Gestion des Förderungs- und<br />
Verschönerungsvereines der Marktgemeinde Millstatt zu übertragen und diesen mit<br />
der Verwaltung damit zusammenhängender hoheitlicher Aufgaben zu betrauen.<br />
Par. 2 Pflichten der Marktgemeinde Millstatt<br />
1. Die Marktgemeinde Millstatt überlässt die Gestion der genannten Betriebe<br />
im gesamten dem Förderungs- und Verschönerungsverein der Marktgemeinde<br />
Millstatt.<br />
2. Der Stichtag für die Übergabe ist der Beschluss.<br />
3. Die Marktgemeinde Millstatt stellt dem Förderungs- und Verschönerungs-<br />
verein sofort nach Abschluss dieses Vertrages alle für die genannten<br />
Betriebe erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, die der Förderungs-<br />
und Verschönerungsverein der Marktgemeinde Millstatt für die Erfüllung<br />
seiner Pflichten und Durchsetzung seiner Rechte aus dem Vertrag benötigt.<br />
4. Die Marktgemeinde Millstatt erteilt dem Förderungs- und Verschönerungs-<br />
verein alle für den Zweck der Betriebs- und Geschäftsführung erforderlichen<br />
Vollmachten.<br />
Par. 3 Pflichten des Förderungs- und Verschönerungsvereines der Marktgemeinde<br />
Millstatt<br />
1. Der Förderungs- und Verschönerungsverein hat die Betriebs- und<br />
Geschäftsführung im Namen und für Rechnung der Marktgemeinde Millstatt<br />
nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und<br />
Wirtschaftlichkeit zu führen.<br />
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