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120719_3.Gemeinderat_2012

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Parzelle Nr. 21/45 KG Millstatt, Niederspannungskabelanlagen. Wir ersuchen Sie die<br />

Grundstückseigentümer darauf hinzuweisen, dass bei allen Bauvorhaben die Kelag<br />

Nezt GmbH zwecks Informationen über Leitungsanlagen sowie zur Festlegung von<br />

Maßnahmen und Sicherheitsabständen zu verständigen ist. Weiters bitten wir Sie<br />

und auch weiterhin zu künftigen Bauverhandlungen einzuladen sowie uns über<br />

Bauvorhaben im Gemeindegebiet (vereinfachte Bauverfahren) zu informieren.<br />

Mit freundlichen Grüßen DI Christian Tengg, Betriebsstelle Spittal/Drau.<br />

Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung, Meister-Friedrich-Straße 2,<br />

9500 Villach, vom 13. Juni <strong>2012</strong>: 12/2011 Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche<br />

der Parzelle Nr. 21/45 der KG Millstatt liegt laut ministeriell genehmigten<br />

Gefahrenzonenplan der Marktgemeinde Millstatt in der Gelben Gefahrenzone des<br />

Tschierwegerbaches. Der Umwidmung von derzeit Grünland Bad in Bauland reines<br />

Kurgebiet kann seitens des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und<br />

Lawinenverbauung zugestimmt werden. Aufgrund der einer gelben Gefahrenzone<br />

entsprechenden Gefährdung ist bei einem künftigen Bauverfahren ein<br />

Sachverständiger des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und<br />

Lawinenverbauung zum Behördenverfahren zu laden und es ist mit<br />

wildbachspezifischen Auflagen (Schutzmaßnahmen) zu rechnen.<br />

Diskussion:<br />

GR Hofer: Ich möchte etwas allgemeines in Umwidmungsangelegenheiten bekannt<br />

geben. Bei der letzten Sendung „Report“ im ORF war der Präsident der<br />

Landwirtschaftskammer zu Gast und hat mitgeteilt, dass in Österreich täglich 20 ha<br />

Grünfläche verbaut werden die davor umgewidmet worden sind. Er machte dafür die<br />

Gemeinden als Widmungsgeber verantwortlich. In Millstatt war es noch nie der Fall,<br />

dass gegen den Willen eines Grundbesitzers etwas umgewidmet wurde.<br />

Vzbgm. Maier: Das Örtliche Entwicklungskonzept regelt die Widmungsentwicklungen<br />

weil darin klare Abgrenzungen festgelegt wurden. Die Kärntner Raumplanung prüft<br />

jeden Umwidmungsakt genau, ob dieser den Festlegungen der örtlichen<br />

Entwicklungskonzepte entspricht.<br />

GR Hofer: Trotzdem soll sorgfältig mit Widmungsflächen umgegangen werden. Die<br />

Herabsetzung des baulichen Ausnutzungsfaktors bedeutet, dass mehr Grund in<br />

Anspruch genommen werden muss.<br />

Antrag: Der begehrten Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück<br />

Nr. 21/45 der KG Millstatt im Ausmaß von rund 380 m² von<br />

derzeit Grünland Bad in Bauland-Reines-Kurgebiet<br />

zuzustimmen.<br />

Abstimmung: 22 : 0 (GR Mag. Eva Sichrowsky befangen)<br />

Frau GR Mag. Eva Sichrowsky erklärt sich zum Punkt 12a/2011 als befangen.<br />

12a/2011 Umwidmung von Teilflächen aus den Grundstücken Nr. 21/22 und 21/45<br />

der KG Millstatt von rund 640 m² von derzeit Bauland-Kurgebiet in Bauland-Reines<br />

Kurgebiet (Widmungswerber Marktgemeinde Millstatt).<br />

Stellungnahme des Ortsplaners: Im Zusammenhang mit der Umwidmung 12/2011<br />

soll auch eine Änderung der Widmungskategorie für den baulichen Bestand<br />

(Widmungszonierung) und folglich eine Anpassung an die Zielsetzungen des ÖEK<br />

durchgeführt werden.<br />

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