120719_3.Gemeinderat_2012
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Sollte jedoch eine umfassende Projektabklärung / Realisierbarkeit durchgeführt<br />
werden, so wäre bei entsprechender Abklärung hinsichtlich der Baulandeignung<br />
(Geologie), Bezirksforstinspektion (Wald), Zufahrt (Straßenbauamt) wie auch<br />
möglicher Nutzungskonflikte (Abteilung 8 – Umwelt) die Zustimmung zur Umwidmung<br />
fachlich vertretbar. Ergebnis: Positiv mit Auflagen.<br />
Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung, Meister-Friedrich-Straße 2,<br />
9500 Villach, vom 13. Juni <strong>2012</strong>:<br />
01a/<strong>2012</strong> Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche der Parzelle Nr. 177/1 der KG<br />
Millstatt liegt laut ministeriell genehmigten Gefahrenzonenplan der Marktgemeinde<br />
Millstatt in einem Braunen Hinweisbereich (STH) „Steilhang“. Einer<br />
Widmungsänderung von „Grünland für die Land- und Forstwirtschaft“ in „Bauland-<br />
Sondergebiet Bioheizwerk“ kann nur bei Vorliegen eines positiven geologischen bzw.<br />
geotechnischen Gutachtens zur Baulandeignung zugestimmt werden.<br />
Stellungnahme der Bezirkshauptmannschaft, Bereich 8 – Land- und Forstwirtschaft,<br />
Tiroler Straße 16, 9800 Spittal/Drau, vom 19. Juni <strong>2012</strong>: Ad Punkt 1a/<strong>2012</strong>: Der<br />
erforderliche Rodungsantrag wurde bereits gestellt. Für den Bezirkshauptmann DI<br />
Josef Moritz.<br />
Antrag: Der begehrten Umwidmung einer Teilfläche aus dem<br />
Grundstück Nr. 177/1 der KG Millstatt im Ausmaß von rund<br />
2.200 m² von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft<br />
in Bauland-Sondergebiet Bioheizwerk, unter dem Vorbehalt der<br />
Vorlage eines positiven geologischen Gutachtens, zuzustimmen.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
01b/<strong>2012</strong> Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 177/1 der KG<br />
Millstatt von rund 800 m² von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in<br />
Verkehrsfläche – allgemeine Verkehrsfläche.<br />
Stellungnahme der Abteilung 3, Gemeindeplanung:<br />
Das gegenständliche Begehren ist im Zusammenhang mit Punkt 1a/<strong>2012</strong> zu sehen.<br />
Bei dem gegenständlichen Umwidmungspunkt handelt es sich um die beabsichtigte<br />
Zufahrt zum Bioheizwerk in Anbindung an die vorhandene Straße. Siehe dazu<br />
Stellungnahme 1a/<strong>2012</strong>. Ergebnis: Positiv mit Auflagen.<br />
Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung, Meister-Friedrich-Straße 2,<br />
9500 Villach, vom 13. Juni <strong>2012</strong>: 01b/<strong>2012</strong> Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche<br />
der Parzelle Nr. 177/1 der KG Millstatt liegt laut ministeriell genehmigten<br />
Gefahrenzonenplan der Marktgemeinde Millstatt in einem Braunen Hinweisbereich<br />
(STH) „Steilhang“. Einer Widmungsänderung von „Grünland für die Land- und<br />
Forstwirtschaft“ in „Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrsfläche“ kann nur bei<br />
Vorliegen eines positiven geologischen bzw. geotechnischen Gutachtens zur<br />
Baulandeignung zugestimmt werden.<br />
Antrag: Der begehrten Umwidmung einer Teilfläche aus dem<br />
Grundstück Nr. 177/1 der KG Millstatt im Ausmaß von rund<br />
800 m² von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft<br />
in Verkehrsfläche – allgemeine Verkehrsfläche, unter dem<br />
Vorbehalt der Vorlage eines positiven geologischen Gutachtens,<br />
zuzustimmen.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
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