120719_3.Gemeinderat_2012
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Ich hoffe auf eine positive Antwort und verbleibe, mit freundlichen Grüßen gez. Arno<br />
Grell (Beilagen: 2 Pläne, 2 Angebote, 4 Bilder)“. Laut den beigefügten Angeboten<br />
ergeben sich nachstehende Kosten:<br />
Variante 1 (Asphaltierung von Obermillstatt-Oberdorf bis Objekt Willibald Gruber)<br />
STRABAG € 17.337,64 (€ 20.805,17)<br />
SWIETELSKY € 13.302,77 (€ 15.963,32)<br />
Variante 2 (Asphaltierung von Obermillstatt-Oberdorf bis Objekt Arno Grell)<br />
STRABAG € 10.776,48 (€ 12.931,78)<br />
SWIETELSKY € 7.611,31 (€ 9.133,57)<br />
Antrag: Den Antrag von Herrn Arno Grell auf Kostenübernahme der<br />
Asphaltierung des Zufahrtsweges auf der Parzelle Nr. 1035/1<br />
der KG Obermillstatt zurückzustellen.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
TO-Punkt 02<br />
Gradischnig & Gradischnig Rechtsanwälte GmbH – Martin Kerschbaumer,<br />
Margarethe Pflegerl-Jeismann und Günhter Jeismann – Abtretung eines<br />
Grundstreifens vom 9 m² in das öffentliche Gut<br />
Mit der Eingabe vom 12.04.<strong>2012</strong> der Gradischnig & Gradischnig Rechtsanwälte<br />
GmbH, Moritschstraße 7, 9500 Villach wurde nachstehender Antrag gestellt:<br />
Sehr geehrte Damen und Herren! In Vertretung des Herrn Martin Kerschbaumer,<br />
HTL.Professor, Oberer Weinleitenweg 194 und der Ehegatten Margarete Pflegerl-<br />
Jeismann und Günter Jeismann erlaube ich mir nachstehendes Ansuchen zu richten:<br />
Herr Martin Kerschbaumer hat von den Ehegatten Margarete Pflegerl-Jeismann und<br />
Günter Jeismann das Angebot erhalten, die auf Grund des Teilungsplanes des DI<br />
techn. Rudolf Lepuschitz, staatlich befugter und beeideter Ingenieurkonsulent für<br />
Vermessungswesen, Seestraße 4, 9500 Villach vom 04.08.2011, GZ 900/11, neu<br />
entstandenen Trennflächen „12“ von 58m² und „3“ von 35 m² des Grundstückes<br />
312/3 der EZ 427 GB 73209 Millstatt, insgesamt sohin 93 m² zu kaufen, welche mit<br />
dem Grundstück 311/1 der EZ 781 GB 73209 Millstatt des Herrn Martin<br />
Kerschbaumer zugeschrieben werden. Herr Martin Kerschbaumer beabsichtigt auf<br />
der nunmehr vergrößerten Grundfläche 311/1 seiner Liegenschaft EZ 781 GB 73209<br />
Millstatt ein Einfamilienwohnhaus zu errichten. Im Rahmen dieses Bauvorhabens war<br />
seitens der Gemeinde Millstatt die Forderung erhoben worden, dass ein<br />
Grundstreifen von 9 m² vom Grundstück 312/3 lastenfrei abgeschrieben und mit dem<br />
Grundstück 310/18 GB 73209 Millstatt – Eigentümer Marktgemeinde Millstatt,<br />
öffentliches Gut – zugeschrieben wird. Ich wurde von den Grundeigentümern<br />
beauftragt, den Ihnen bereits vorliegenden Kaufvertrag vorzubereiten und die<br />
Teilungsgenehmigung des oben bezeichneten Teilungsplans anzusuchen und bin<br />
davon ausgegangen, dass Herr Martin Kerschbaumer diesbezüglich mit Ihnen bereits<br />
gesprochen und eine Zustimmung erhalten hatte. Nachdem eine Abtretung von<br />
geringen Grundflächen in das öffentliche Gut nicht mehr mit Anmeldungsbogen<br />
vorgenommen werden kann, musste ich diesbezüglich den in Ihren Händen<br />
befindlichen Kaufvertrag verfassen und um Ihre vertretungsgemäße Unterzeichnung<br />
in beglaubigter Form zu ersuchen.<br />
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